Das große Reinwaschen hat begonnen – Plagiate bald normal

von Dr. habil. Heike Diefenbach & Michael Klein

Seit Annette Schavan entdoktort wurde, ist einige Zeit vergangen, fast dass man den nunmehr vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht anhängigen Fall vergessen hätte. Und tatsächlich haben wir nicht mehr an Schavan und ihren mit Fremder Gedanken erschlichenen Doktortitel gedacht bis uns ein Leser von ScienceFiles mit ein paar Links auf ein sehr interessantes Blog mit dem Namen Erbloggtes aufmerksam gemacht hat, in dem der weitere Gang der “Causa Schavan” detailliert verfolgt wird.

schavanBeim Lesen einiger Beiträge auf Erbloggtes sind wir dann auf den ersten Grund zum Augenreiben gestoßen. Er findet sich an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und nennt sich: Zitat und Paraphrase. Was ein Zitat ist, ist hinlänglich bekannt, was eine Paraphrase ist, wollen wir an dieser Stelle kurz definieren: eine Praraphrase ist die Umschreibung eines sprachlichen Ausdrucks mit anderen Worten, wenn man einen Plagiator “Dieb geistigen Eigentums” nennt, dann ist dies eine Paraphrase. Der Duden, dem diese erste Wortbedeutung entnommen ist, kennt noch eine weitere Bedeutung, nämlich die sinngemäße Übertragung eines Begriffs in eine andere Sprache.

Überträgt man diese Wortbedeutung von Paraphrase auf die Beschreibung des Forschungsprojekts an der Berlin-Brandenburgischen Akademie, dann geht es also darum, zu untersuchen, wann ein sinngemäßes Zitat in die Paraphrase abgleitet, es also zu einer “Übertragungsleistung” gekommen ist, die man demjenigen, der sie gemacht hat, anrechnen kann. Diese Aufgabe hat sich eine “interdisziplinäre Arbeitsgruppe” gestellt, die “nach präzisen Begriffsdefinitionen [fragt], […] die Idee einer mathematischen Messbarkeit wissenschaftlicher Originalität [problematisiert] und […] an den Beispielen von Zitat und Paraphrase die Praktiken verschiedener Disziplinen an konkreten Fällen” diskutiert.

Auf diese Idee muss man im Zusammenhang mit wissenschaftlichem Arbeiten erst einmal kommen, denn die Übernahme fremder Gedanken ist in der Wissenschaft kenntlich zu machen, mit Anführungszeichen oder bei sinngemäßer Übertragung, durch die Angabe des Urhebers dessen, was sinngemäß übertragen wurde.

BBAW_LogoMit anderen Worten, methodisch und inhaltlich kann man sich diese interdisziplinäre Arbeitsgruppe sparen, setzt doch die Übertragung selbst bei einer Paraphrase einen Ur-Text voraus, dessen Nicht-Angabe zu einem Verstoß gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens führt, und entsprechend nicht mit den Regeln wissenschaftlichen Arbeitens vereinbar ist. Wozu also wurde diese “interdisziplinäre Arbeitsgrupe” eingerichtet?

Diese Frage hat uns weiterrecherchieren lassen und dabei sind wir auf einen Vortrag von Philipp Theisohn mit dem Titel “Fremde Worte, eigenes Denken” gestoßen, den Theisohn auf der Tagung “Wissenschaft in der Verwantwortung. Gute Wissenschaftliche Praxis und Qualitätssicherung in der Promotion” gehalten hat, die am 23. Juli 2013 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie für Wissenschaften stattgefunden hat. Interessanter Weise hat der Wissenschaftsrat diesen Vortrag veröffentlicht, was deutlich macht, dass es um Politik und nicht um Wissenschaft geht. Und wer daran noch Zweifel hat, dem werden die Zweifel in Windeseile durch einen Blick in den Text des Vortrages von Theisohn ausgetrieben.

TheisohnTheisohn geht in seinem Vortrag von der Vorstellung aus, dass man durch den Vergleich zweier Texte entscheiden kann, ob beide Texte übereinstimmen, fast übereinstimmen oder nicht übereinstimmen. “Dem lässt sich schlecht widersprechen”, folgert er auf der ersten Seite seines Textes, um den Rest des Textes dazu zu verwenden, dem zu widersprechen, dem sich nach seiner eigenen Einschätzung schlecht widersprechen lässt. Was folgt ist eine Form von Wissenschafts-Relativismus, die Karl Raimund Popper auf die Palme gebracht hätte und dessen Crux letztlich darin besteht, dass man den Holocaust nicht nachträglich als Mord bezeichnen kann, weil man aus der Mentalität der 1930er und 1940er Jahre heraus untersuchen müsste, ob das Töten von Juden als Mord durchgehen kann.

Das ist natürlich wieder nur unsere deutliche Art die verbalen Gespinste zu übersetzen, die Theisohn in seinem Vortrag entwickelt und in die er sich selbst verwickelt und die er mit der Aussage zusammenfasst, dass die Frage nach dem geistigen Eigentum vor allem eine Mentalitätsfrage sei (3), ebenso wie die Ermordung von Juden dann wohl eine Mentalitätsfrage ist. Der aberwitzige Vortrag dessen Duktus jedem Leser sofort ins Gesicht springt, da immer dann, wenn die Rede auf die Frage kommt, ob man ein Plagiat von einem Original unterscheiden könne, mit Worten wie “unterstellen”, “suggerieren” oder “vermessen” hantiert wird, macht schnell deutlich, dass Theisohn ein Relativist ist, der versucht, Wahrheit und Übereinstimmung, Moral und Anstand als Ordnungskriterien zu beseitigen.

Und so gehts: Wenn man zwei Texte vergleiche, so Theisen, dann vermesse man die Wörtlichkeit, die Übereinstimmung von Worten, Sätzen und gar Absätzen. Man konfrontiere einen Ur-Text mit einem anderen Text und unterstelle, je nach Übereinstimmung ein Plagiat. Dabei suggeriere die Konfrontation beider Texte, (1) eine prinzipielle Vergleichbarkeit, die (2) jeder alphabetisierte Mensch feststellen könne und die (3) quantifizierbar sei. Etwa in der folgenden Weise (von uns ausgewähltes Beispiel):

Schavans Dissertation Seite 37 Das Original von Hannah Arendt, die Schavan nicht zitiert
Durch die Gründung und Erhaltung von politischen Gemeinwesen schließlich schafft menschliches Handeln die Bedingungen für eine Kontinuität der Generationen und damit für Geschichte. […] das Handeln schließlich, soweit es der Gründung und Erhaltung politischer Gemeinwesen dient, schafft die Bedingungen für eine Kontinuität der Generationen, für Erinnerung und damit für Geschichte.

Dieses Beispiel stammt von Schavanplag und wer sich für die Frage von Plagiat und Original interessiert, der wird dort mit Sicherheit fündig. Doch zurück zu Theisohn. Theisohn behauptet, dass eine Konfrontation von Texten, also z.B. des Textes von Schavan mit dem Text von Arendt nicht geeignet ist, um festzustellen, ob hier mit Absicht kopiert wurde, ob hier geistiges Eigentum von Hannah Arendt durch Annette Schavan als ihr eigenes Eigentum ausgegeben wurde. Diese Frage, so Theisohn sei zu einfach, verdränge “die konkrete, historische Kommunikationssituation, in der ein wissenschaftlicher Text steht” (5).

Um diesen Punkt zu unterstreichen und seinen Versuch, seine Zuhörer um ihren Verstand zu reden fortzuführen, hat er sich willkürlich und absolut zufällig pädagogische Dissertationen aus den 1980er Jahren, also dem Fach und der Zeit, in dem/der Annette Schavan promoviert hat, gegriffen und sie gelesen und sich vermutlich inspirieren lassen, denn das er eine bestimmte wissenschaftliche Methode an die Dissertationen herangetragen habe, behauptet er nicht, warum sollte er auch, als Relativist? Das Lesen hat eine Reihe von Erkenntnissen bei Theisohn ausglöst, u.a. die Erkenntnis, dass zuweilen ganze Seiten lang über Darwin geschrieben werde, ohne dass Darwin zitiert werde oder dass ein Werk über 130 Seiten zwei Autoren bespreche und nur sporadisch zitiere. Dies zeige, so Theisohn, dass die Frage, was “als zitierpflichtig erachtet wird und was nicht, sehr stark vom fachlichen Standort abhängig ist” (16). Warum es das zeigt, können wir nicht nachvollziehen, denn immerhin war es Theisohn möglich, die geistigen Urheber die besprochen und sporadisch zitiert werden, ausgehend von den gelesenen Texten ausfindig zu machen.

Kritik am ErkenntnisfortschrittAus all den willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Assoziationen zimmert er den absurden Schluss, dass man ein Plagiat nicht als Plagiat benennen könne, wenn man die Mentalität des Plagiatoren und seiner Zeit nicht in Rechnung stelle. Aber gut, wenn man es mit seltsamen Zeitgenossen zu tun hat, die gerade versucht haben, die Möglichkeit der Übereinstimmung in der Wahrnehmung von Eigentum in Abrede zu stellen und die tatsächliche argumentieren wollen, dass in den 1980er Jahren Autoren, die Textstellen bei anderen kopiert haben ohne diese Autoren anzugeben, nicht wussten, dass man das in der Wissenschaft nicht macht, weil damals die, sagen wir, die Pädagogik ein in “seinen Standards unausgegorenes Fach” (12) war, dann muss man zeitgenössisch argumentieren.

Die folgende Liste ist ein Auszug aus dem Karlsruher Verbundkatalog. Der Auszug stellt Bücher zusammen, die alle vor 1980 erschienen sind und in denen die Regeln des wissenschaftlichen Arbeits zusammengestellt sind. Angesichts der Vielzahl der wissenschaftichen Publikationen, in denen erklärt wird, dass man nicht einfach Textstellen von anderen Autoren in die eigene Arbeit schreiben darf ohne diese Autoren auch zu zitieren und da selbst für das “unausgegorene Fach” der Pädagogik ein Eintrag zu finden ist (bitte die Grafik anklicken und nach unten scrollen bis es rot wird), kann man also davon ausgehen, dass das Gebot der wissenschaftlichen Lauterkeit bereits 1980 und selbst in der Pädagogik bekannt war.

KVK Schavan

Man muss vor diesem Hintergrund zweierlei feststellen: (1) in den 1980er Jahren war es ebenso ein Diebstahl geistigen Eigentums wie heute, wenn Textstellen übernommen oder leicht abgeändert übernommen wurden, ohne auf den Ur-Text und dessen Verfasser zu verweisen, (2) Zitat und Paraphrase und der Vortrag von Theisohn sind offensichtlich Teil einer Kampagne, mit der versucht werden soll, vorhandenen Befürchtung, dass das Plagiat von Schavan und seine Aufdeckung erst die Spitze eines Eisberges ist, dessen Abschmelzen eine ganze Reihe derzeit noch promovierter Opfer fordern wird, dadurch zu begegnen, dass man versucht, normale Betrachter um ihren Verstand zu reden und die Möglichkeit, durch den Vergleich zweier Texte eine Übereinstimmung oder keine Übereinstimmung festzustellen, so lange zu bestreiten, bis diejenigen, die darauf beharren, dass Diebstahl immer dann vorliegt, wenn fremdes Eigentum entwendet wird, kleinbeigeben.

Was ScienceFiles betrifft, so wird dies allerdings nie der Fall sein.

P.S.

Drei Dinge seien an dieser Stelle noch nachgetragen: (1) Wie krank muss man eigentlich sein, wenn man die Frage untersucht, ob Diebstahl fremden Eigentums zu bestimmten Zeiten ein akzeptables Mittel wissenschaftlichen Arbeitens war. (2) Warum melden sich eigentlich nicht die Professoren für Pädagogik zu Wort, denen hier dauerhaft attestiert wird, sie seien Stümper, die Lehrstühle besetzten ohne dazu auch nur im Entferntesten befähigt zu sein? (3) Wenn Pädadgogik tatsächlich in den 1980er Jahren ein “unausgegorenes Fach” war, dessen Vertreter wissenschaftliche Standards nicht einzuhalten in der Lage waren, dann müssen konsequenter Weise alle Titel, die von diesem unausgegorenen Fachvertretern vergeben wurden, entzogen werden.

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