Befördert vom Bundesverfassungsgericht und einer Rechtsprechung, die an Tagträume erinnert, hat sich in der deutschen Staatsrechtslehre ein Bild von Parteien breit gemacht, das Parteien als uneigennützige, dem Gemeinwohl verpflichtete, Wählerwillen aufnehmende und in den politischen Prozess einführende, dort vertetende und durchsetzende freiwillige Vereinigungen von Bürgern sieht, deren einziges Ziel darin besteht, dem Funktionieren der Demokratie zu dienen.
- Pro Wählerstimme erhalten politische Parteien, die 0,5% der abgegebeben und gültigen Stimmen bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl oder 1% bei der abgegebeben gültigen Stimmen bei der letzten Landtagswahl erreicht haben, bis zur Grenze von 4 Millionen Stimmen, 0,83 Euro. Ab der vierten millionsten Stimme reduziert sich deren Rentabilität auf 70 Cent pro Stimme.
- Für Einnahmen, die aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerbeiträgen oder Spenden bestehen, erhalten politische Parteien 38ct pro eingenommenem Euro vom Steuerzahler.
- Im Geschäftsjahr 2011 beträgt die Obergrenze der Mittel, die Parteien aus Steuergeldern überwiesen werden, 141,9 Millionen Euro. Im Jahr 2012 sind es 150,8 Millionen Euro, und ab 2013 erhöht sich die Obergrenze jährlich um die Inflationsrate (§18 Abs. 2 Parteiengesetz).
Diese Regelungen sind wie gemacht für das, was Oliver Williamson opportunistisches Verhalten genannt hat: „By opportunism I mean self-interest seeking with guile. This includes but is scarcely limited to more blatant forms, such as lying, stealing, and cheating. Opportunism more often involves more subtle forms of deceit“ (Williamson, 1985, S.47). Wer einen Zweifel daran hat, dass Politiker wenn es um die eigenen Bezüge geht, genau die Kriterien erfüllen, die Williamson für opportunistisches Verhalten genannt hat, der möge sich an die Flick-Affäre erinnern, dem sei das „System Kohl“ in Erinnerung gerufen oder der sei an die Plakataktion zu Gunsten von Gerhard Schröder erinnert, von der Schröder angeblich keine Ahnung hatte (obwohl man denken könnte, dass ein Politiker, der dermaßen großen Wert auf die Farbechtheit seiner Haare legt, bei Plakaten mit seiner Person eher zweimal hinschaut…).
Wie einfach es ist, sich als Politiker an Steuergeldern zu bereichern, kann am Beispiel der Mandatsträger und der Spendenpraxis deutlich gemacht werden.
Mandatsträger einer Partei, also z.B. Bundestagsabgeordnete erhalten ihre Diäten aus Steuermitteln. Von diesen Diäten werden Mandatsträger gezwungen, einen erheblichen Teil an ihre Partei abzuführen. Die entsprechend abgeführten Beträge (die sogenannte Parteisteuer) werden den Parteien zudem mit 38ct pro abgeführtem Euro aus den Mitteln der Parteifinanzierung vergütet, und so werden aus 1000 abgeführten Euros eben einmal 1380 Euro. Das haben die Parteien sich selbst genehmigt, als Parteifinanzierung aus Steuermitteln.
Da pro Spendeneuro, den eine Partei einnimmt, 38ct aus den Taschen der Steuerzahler in die Taschen der Parteien fließen, liegt nichts näher, als ehrenamtliche Parteiarbeit zu monetarisieren. Entsprechend werden Ehrenamtliche gebeten, ihre Tätigkeit in Rechnung zu stellen und auf die Bezahlung zu verzichten. Der Bezahlungsverzicht gilt als Spende und wird aus den Taschen der Steuerzahler mit 38ct pro verzichtetem Euro vergütet. Wie man aus nichts Geld macht.
Zwar kann die CDU auf nicht annähernd so viel Eigentümerschaft an Medienunternehmen bzw. Unternehmen überhaupt verweisen wie die SPD, doch lässt sich dem Rechenschaftsbericht der CDU zumindest ein kleiner Eindruck darüber entnehmen, in welchem Ausmaß man sich das Immobilienvermögen der Parteien vorstellen muss. So addieren sich die Immobilien im Eigentum der CDU, die ausschließlich von Parteigliederungen genutzt werden, auf rund 46,7 Millionen Euro. Um wie viele Millionen Euro höher das gesamte Immobilieneigentum der CDU ausfällt, wenn die Immobilien der Unternehmen, an denen die CDU beteiligt ist, bewertet werden, ist kaum abschätzbar, aber das entsprechende Vermögen wird sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen.
Beide Parteien, CDU und SPD sind Großunternehmen. Sie halten Beteiligungen an Unternehmen, weisen Bilanzsummen von jährlich über 140 Millionen Euro aus. Sie halten Beteiligungen an Unternehmen, deren Wert sie nicht verraten, deren Wert man aber beide Parteien zusammen als jenseits der ein-Milliarden-Euro-Marke liegend annehmen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Parteienfinanzierung in ganz anderer Weise als sie bislang immer gefragt wurde: Ist eine Finanzierung von Parteien angesichts der Vermögen der Parteien überhaupt noch ethisch vertretbar? Besteht nicht langsam die Gefahr, dass Parteien über ihre Finanzkraft das öffentliche Leben infiltrieren, über ihre Beteiligungen an Medienunternehmen die öffentliche Meinung zu ihren Gunsten verzerren? In jedem Fall wirkt es fahl, wenn ausgerechnet Repräsentanten von Parteien sich über die Bonzen aus der Wirtschaft echauffieren.
Nun, über Fragen wie diese wird weder diskutiert noch werden sie überhaupt gestellt. Dies mag daran liegen, dass staatsrechtliche Professoren wie Martin Morlock und Hans Hugo Klein ein Experten-Abonnement für öffentliche Anhörungen zum Thema „Parteienfinanzierung“ zu haben scheinen und beide scheinen außer Stande zu sein, auch nur im Entferntesten zu erwägen, Parteien könnten andere Interessen als das Gemeinwohl, z.B. eigene Interessen verfolgen.
Literatur:
Katz, Richard S. (1995). Changing Models of Party Organization and Party Democracy. The Emergence of the Cartel Party. Party Politics 1(1): 5-28.
Von Beyme, Klaus (1995). Die politische Klasse im Parteienstaat. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Williamson, Oliver E. (1985). The Economic Institutions of Capitalism. New York: Free Press.
