Brüder, nein, Schwestern zur Sonne, zum Faschismus – Ein Kommentar

“Gesetz zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer”, so ist ein Gesetzentwurf überschrieben, der nach dem Willen der SPD-Franktion den Segen von Bundestag und Bundesrat erhalten soll. Tritt das Gesetz in Kraft, dann ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Gleichschaltung von Unternehmen gemacht, dann ist die staatliche Planung privater Wirtschaft weitgehend erreicht, die unternehmerische Freiheit weitgehend beseitigt, der staatliche Durchgriff auf Unternehmen gesichert und, last but not least, die ideologische Gleichschaltung unter dem Banner des Genderismus als der Faschismus zu Tage getreten, der er nun einmal ist.

Geht es nach dem Willen der sozialistischen Berufspolitiker im Bundestag, die sich in der SPD-Fraktion zusammengefunden haben, dann wird demnächst jedes Unternehmen, das mehr als 15 Angestellte beschäftigt, Rechenschaft darüber abzulegen haben, ob  “eine Person aufgrund ihres Geschlechts weniger Entgelt [erhält] als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation …, erhalten hat oder erhalten würde”. Die schwammige Formulierung lässt Schlimmes befürchten, denn Fragen wie: Welche Person wird mit welcher Person verglichen?; Was ist unter einer vergleichbaren Situation zu verstehen?; Wann liegt die vergleichbare Situation zu lange in der Vergangenheit, als dass das “erhaltene” Entgelt noch vergleichsrelevant wäre?; Wann liegt das Entgelt, das eine Person erhalten würde,  zu weit in der Zukunft, als dass es für die “vergleichbare Situation” relevant sein würde?; lassen dem Missbrauch Tür und Tor offen.

Der Missbrauch im Falle des SPD-Gesetzentwurfs wird ausgerechnet über die Antidiskriminerungsstelle eingeführt. Die Antidiskriminierungsstelle zertifiziert Sachverständige, die in Betrieben prüfen sollen, ob  Entgeltgleichheit vorliegt, oder sie führt Prüfungen selbst in den entsprechenden Betrieben durch. Betriebe im Sinne des Gesetzentwurfes, es sei noch einmal erwähnt, sind alle Unternehmen der privaten Wirtschaft und alle öffentlichen Verwaltungen mit mehr als 15 Angestellten. Welche Kriterien die Antidiskriminierungsstelle anlegt, um zu prüfen, ob Entgeltgleichheit vorliegt, welche Kriterien die Antidiskriminierungsstelle anlegt, um “Sachverständige” zu zertifizieren oder wer als Sachverständiger überhaupt in Frage kommt, darüber schweigt sich die SPD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf aus. Vermutlich sehen die Genossen darin kein Problem, denn die Rekrutierung williger Streiter, das zeigt die Geschichte der Weimarer Republik sowohl für die rechte als auch die linke Seite des politischen Spektrums war nie schwierig, wenn die Belohnung gestimmt hat. Und nach Kriterien für ihre Tätigkeit, haben die willigen Streiter in der Regel auch nicht gefragt.

Die Belohnung der Sachverständigen bzw. der Prüfung der Entgeltgleichheit durch die Antidiskriminierungsstelle, also die Kosten für die Beschäftigung einer neuen Schwadron überflüssiger “Sachverständiger” werden eben einmal den zu prüfenden Unternehmen aufgebürdet. Dazu heißt es lappidar: “Es werden Informationspflichten für Unternehmen eingeführt. Kleine und mittlere Unternehmen bis 15 Beschäftigte sind von den Meldepflichten ausgenommen und werden nicht belastet. Geringfügig, nicht bezifferbare Aufwendungen entstehen für die Unternehmen durch den Prüfbericht, der an die sachverständige Person und der Antidiskriminierungsstelle bei detaillierter Prüfung zur Verfügung zu stellen ist”. Dieser Gesetzentwurf wäre im Übrigen der erste Gesetzentwurf, der tatsächlich mit “geringfügigen” Kosten verbunden ist. Aber seit Genosse Franz Müntefering im Zusammenhang mit Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro von “Peanuts” gesprochen hat, kann man sich ungefähr vorstellen, was unter “geringfügigen Kosten” zu verstehen ist.

Geringfügig sind die Kosten dieses Entwurfs eines Ermächtigungsgesetzes zur Enteignung von Unternehmern und zur Beseitigung unternehmerischer Freiheit auch deswegen nicht, weil von ihnen ein erheblicher Anreiz an alle Unternehmen ausgeht, ihren Sitz an einen Ort außerhalb der EU zu verlegen bzw. wenn dies nicht möglich ist, das eigene Unternehmen zu schließen oder alle Arbeitnehmer bis auf 15 zu entlassen. Denn, durch das SPD-Gesetz wird ein Unternehmer zum Freiwild, da nicht nur seine Arbeitnehmer mit einem Blankoscheck ausgerüstet werden, ihn auf Verdacht, einer Prüfung durch die Antidiskriminierungsstelle auszusetzen:

Ist er als Unternehmer an einen Tarifvertrag gebunden, dann kann nahezu jeder, der in Verbindung zu seinem Unternehmen steht, geht es nach dem Willen der SPD, eine Prüfung des Tarifvertrags auf “Entgeltgleichheit” auslösen. Ist er als Unternehmer nicht an einen Tarifvertrag gebunden, dann unterliegt er – wie alle Unternehmer mit mehr als 14 Angestellten – einer Pflicht einen Prüfbericht über Entgeltgleichheit zu erstellen.

Was ist nur aus der SPD geworden? Einst eine Arbeiterpartei, die den Faschismus bekämpft hat, befördert sie heute die Beseitigung von Freiheiten aller Art und hat nur ein Ziel: die Gleichschaltung und Planung noch des letzten Zipfels privater Entscheidungsräume. Vermutlich haben die Genossen, sofern es die derzeitigen Führungsgenossen es je wussten, vergessen, was Freiheit bedeutet. Freiheit besteht z.B. darin, dass ich als Arbeitgeber ausschließlich Arbeitnehmer mit schwarzen Haaren und grünen Augen einstelle. Weil es mir so gefällt. Freiheit besteht darin, dass ich den Arbeitnehmern unterschiedliche Anreize setze, Angestellter A, ein träger Familienmensch, der immer einmal wieder die Eintageskrankheit seiner Arbeitsstelle vorzieht, erhält ein geringeres Entgelt, obwohl er eine mit Arbeitnehmer B vergleichbare Tätigkeit ausführt, weil B immer da ist. Und, dann ist da noch C. C hat eine D vergleichbare Aufgabe, ist aber gewandter und erzielt bessere Ergebnisse. Auch C erhält ein höheres Gehalt von mir, denn seine Arbeit ist mir, obwohl mit der von D nach formalen Kriterien vergleichbar, wichtiger, sie ist für mein Unternehmen wertvoller. Entgelt hat motivierende Funktionen. Entsprechend ist es sinnvoll, unterschiedliche Entgelte als Anreiz einzusetzen.

Derartige Überlegungen haben die Genossen vermutlich noch nie gehört oder gelesen. In ihrem Gleichheitstaumel sind sie deshalb dabei, nicht nur die Grundlagen unternehmerischer Freiheit zu zerstören, sie sind dabei, die Grundlagen der Leistungsbereitschaft von Arbeitnehmern zu zerstören, denn wann immer sich einer anstrengt, um sich durch seine Leistungen von seinen Mit-Arbeitenehmern zu differenzieren und ein höheres Entgelt als diese zu erhalten, schwebt das Damoklesschwert der Feststellung der Entgeltungleichheit im “Prüfbericht” über ihm. Warum also anstrengen, wenn hinterher der von der Antidiskriminierungsstelle zertifizierte “Sachverständige” kommt und die Ungleichheit im Verdienst, weil ihm Leistung als Kriterium für unterschiedliche Entgelte nicht bekannt ist, als Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Gleichmacherei ansieht?

Ich gehe noch weiter. Wenn ich der Meinung wäre, dass ich in meinem Unternehmen Angestellte Y, weil mir ihre Nase nicht passt, schlechter bezahle als den Angestellten Z, dann ist das meine Angelegenheit als Arbeitgeber. Niemand zwingt Angestellte Y bei mir zu arbeiten, sie kann sich jederzeit nach einem Arbeitgeber umsehen, dem ihre Nase passt. An dieser Stelle wird besonderes deutlich, wie weit die Genossen auf ihrem Weg in den Faschismus bereits vorangeschritten sind. Sie haben nicht einmal mehr den  Hauch einer Vorstellung davon, was ein freier Markt bedeutet. Er bedeutet, dass man als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer Wahlfreiheit hat. Arbeitnehmer, die denken, sie werden benachteiligt, haben die Freiheit, den Arbeitsplatz zu wechseln. Arbeitgeber, die der Ansicht sind, Arbeitnehmer A leiste bessere Arbeit als Arbeitnehmerin B haben, auch dann, wenn eine vergleichbare Arbeitssituation vorliegt, die Freiheit, Arbeitnehmer A besser zu bezahlen und zu hoffen, dass die bessere Bezahlung Arbeitnehmerin B als Ansporn zu besserer Leistung und damit letztendlich besserer Bezahlung dient.

In der Welt der Genossen, die aus geplanten und richtigen Vorgaben, die eingehalten werden müssen, besteht, kommen derartige individuelle Unterschiede nicht vor. Und das ist dann der letzte Punkt, den ich machen will, um den Faschismus, der aus allen Buchstaben dieses Gesetzentwurfes atmet, deutlich zu machen: Den Genossen ist es nicht vorstellbar, dass sie durch ihre Gleichschaltung ausgerechnet den Aufstieg derer behindern, die sie einst als ihre Klientel angesehen haben, Arbeiter, Menschen aus der Unterschicht, Personen aus dem “bildungsfernen” Milieu, die versuchen, durch Differenzierung und bessere Leistung als andere, nach oben zu kommen und sich ein Auskommen zu verschaffen. Geht es nach dem Willen der SPD, ist dies nicht mehr möglich, denn, wie heißt es so schön in der Einleitung zum Gesetzentwurf: Immer dann, wenn Entgeltunterschiede nicht über soziale und berufliche Merkmale zu erklären sind, dann “ist von Entgeltdiskriminierung auszugehen, die es zu beseitigen gilt”. Damit ist jede Form des qualitativen Unterschieds in Leistung, die sich auf das Entgelt niederschlägt, als Entgeltdiskriminierung diskriminiert.

Dass ausgerechnet die Partei, die 1933 gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt hat, um einen Rest von demokratischer Freiheit zu bewahren, heute alles daran setzt, um im Namen des Geschlechtsguten nachhaltig jede Freiheit in Regulationen, Vorgaben und Anweisungen zum politisch korrekten Verhalten zu ersticken, dass es ausgerechnet die SPD ist, die sich am meisten beeilt, endlich wider faschistische Zustände zu erreichen, die sich vornehmlich dadurch auszeichnen, dass es nur noch eine zertifizierte Form des richtigen Lebens gibt, ist schon eine Ironie der Geschichte, aber, wie F. A. von Hayek uns in “The Road to Serfdom” gezeigt hat, steht der Faschismus früher oder später am Ende jeglichen Sozialismus’.

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