Erwerbsverlauf und Rente: Wie staatliche Kinderalimentierung Erwerbstätigkeit beeinflusst

Die Kindermanie, die in Deutschland grassiert, habe ich gerade erst beschrieben. Der Staat braucht nun einmal Frischfleisch für seine Versicherungssysteme, Bildungssysteme und die sonstigen “Systeme”, die er unterhält, um alle, die von ihm abhängig sind und sich einer staatstragenden Agenda verschrieben haben, mit einem Einkommen zu versorgen. Die Kindermanie, also der Versuch, das “seid fruchtbar und mehret Euch” der Bibel, den Deutschen ins Schlafzimmer hinterher zu tragen, treibt dabei eine ganze Reihe von Blüten bzw. befördert eine ganze Reihe von Entwicklungen, die man als nicht im Sinne des Erfinders beschreiben, oder – in soziologischer Sprache – als perverse bzw. unbeabsichtigte Folgen beschreiben kann, nein muss.

Eine dieser Folgen betrifft das Rentensystem, das falls überhaupt, dann am besten funktioniert, wenn viele vollzeiterwerbstätige Beitragszahler vorhanden sind. Denn: Je mehr vollzeiterwerbstätige Beitragszahler, desto höher die Einnahmen der Rentenkasen (derzeit satte 19,6% des Bruttolohns). Nun enthalten die Regelungen zum Rentensystem, der in Deutschland grassierenden Kindermanie geschuldet, einige Paragraphen, die man nur als negative Anreize zur Vollzeit-Erwerbstätigkeit einstufen kann. So kennt §56 SGB VI “Kindererziehungszeiten”: “Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren”. Damit nicht genug, § 57 SGB VI ergänzt noch die Berücksichtigungszeiten, die “Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr”. Und weil dem immer noch nicht genug ist, ergänzt § 58 SGB VI noch die Anrechnungszeiten und formuliert in seinem dritten Absatz Anrechnungszeiten als Zeiten, “in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben”.

Zu fast barer Münze werden die verschiedenen “…Zeiten” in § 79 SGB VI, denn (1) “Für Beitragszeiten werden Entgeltpunkte ermittelt”. … (2) Kindererziehungszeiten [also Zeiten, in denen keine Beiträge geleistet wurden], “erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. … (3a) Sind mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten [nicht mit Zeiten, in denen Beiträge entrichtet wurden!] vorhanden, werden für nach dem Jahr 1991 liegende Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder mit Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Engeltpunkte zusätzlich ermittelt oder gutgeschrieben” (höchstens: 0,0278 Entgeltpunkte). 0,0833 Entgeltpunkte entsprechen einem ungefähren Monatsverdienst von 2.700 Euro (brutto).

Die soeben zusammengefassten Regelungen geben einen veritablen Anreiz, das Arbeiten zu Gunsten von Kindern aufzugeben bzw. die eigene Pensum der Erwerbstätigkeit im Dienste der nachwachsenden Sprößlinge zu reduzieren und entsprechend wenn überhaupt nur zeitweise am Erwerbsleben teilzunehmen. Diese soeben formulierten Hypothesen waren bislang nach meinem Wissen nur auf Grundlage des gesunden Menschenverstandes zu prüfen, aber, das ist jetzt anders: Eine Veröffentlichung aus dem DIW-Wochenbericht 23-2012 macht dies möglich. Die Veröffentlichung berichtet Ergebnisse, die auf Grundlage des Sozio-ökonomischen Panels des DIW, das um Daten aus der anonymisierten Versicherungskontenstichprobe ergänzt wurden, errechnet wurden. Dabei ging es den Forschern darum, die Entwicklung der Rentenansprüche bzw. der Höhe der Rentenzahlungen, die Angehörige verschiedener Geburtskohorten zu erwarten haben und deren Relation mit Erwerbsbiographien zu untersuchen. Für mich ist die Untersuchung noch aus einer Reihe anderer Gründe und Ergebnisse, auf die die Autoren nur am Rande eingehen, von Interesse. Einer dieser Gründe finden sich in der nachfolgenden Tabelle.

Simonson et al. (2012), S.7

Die Tabelle zeigt Erwerbsverlaufstypen für drei Geburtskohorten, unterschieden nach Männern und Frauen in West- und Ostdeutschland. Besonders interessant sind die folgenden Ergebnisse:

  • Für Männer ist die Vollzeit-Erwerbstätigkeit über alle Kohorten hinweg das dominierende Erwerbsmodell, wenngleich ostdeutsche Männer der Geburtskohorte 1956 bis 1965 (Babyboomer) unter den Folgen der Vereinigung zu leiden haben.
  • Vollzeiterwerbstätigkeit ist für Frauen, als dominanter Erwerbsverlauf die Ausnahme.
  • Über die drei Geburtskohorten hinweg betrachtet, sinkt der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Frauen, dagegen steigt der Anteil der teilzeiterwerbstätigen Frauen deutlich an.
  • Im Vergleich mit ostdeutschen Frauen, sind westdeutsche Frauen um rund die Hälfte seltener vollzeiterwerbstätigt.
Simonson et al. (2012), S.9

Im Vergleich der Geburtskohorten ist die Vollzeit-Erwerbstätigkeit von Frauen deutlich zurückgegangen und Frauen in Ostdeutschland sind rund doppelt so häufig vollzeiterwerbstätig wie Frauen in Westdeutschland. Die folgende Tabelle stellt zusammen, was sich aus den verschiedenen Erwerbsverläufen an Folgen für die im Verlauf des Lebens  angesammelten Entgeltpunkte ergibt. Vergleicht man die beiden Tabellen, dann zeigen sich erstaunliche Dinge:

  • Obwohl der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Frauen in Westdeutschland über die Geburtskohorten betrachtet gesunken ist, sind die Entgeltpunkte leicht gestiegen, d.h. Frauen des Geburtsjahrgangs 1956-1965 in Westdeutschland erwirtschaften mit weniger Vollzeitarbeit mehr Rentenansprüche als die Frauen der vorhergehenden beiden Geburtskohorten.
  • Frauen und Männer der Geburtskohorte 1956-1965 erwirtschaften in Ostdeutschland nahezu identische Rentenansprüche, obwohl der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Männer 76,8%, der der vollzeiterwerbstätigen Frauen dagegen 49,6% beträgt.

Beide berichteten Ergebnisse weisen sehr deutlich darauf hin, dass es eine finanzielle Vergünstigung geben muss, die es Frauen der Gerburtskohorte 1956-1965 ermöglicht, durch weniger Vollzeitarbeit, und zwar sowohl im Vergleich zu Frauen früherer Generationen als auch im Vergleich zu Männern relativ mehr Rentenansprüche zu erwerben. Nach der Einleitung zu diesem Post ist des Rätsels Lösung nicht mehr sonderlich überraschend: Da Fortpflanzung für Frauen mit Rentenansprüchen verbunden ist, ergibt sich für viele Mütter keine Notwendigkeit zur Erwerbsarbeit, schon gar keine Notwendigkeit zur Vollzeit-Erwerbsarbeit, zumindest nicht zum Zwecke der Altersvorsorge. Mit anderen Worten: Dieselbe staatliche Politik, die händeringend versucht, den Anteil der vollzeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu erhöhen, um u.a. die Einnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung zu stabiliseren, setzt Anreize dazu, keine Vollzeit-Erwerbstätigkeit zu verfolgen.

Die beiden dargestellten Tabellen belegen das in aller Deutlichkeit. Auf Grundlage der beiden Tabellen habe ich in der  Abbildung dargestellt, wie sich das Verhältnis der Vollzeiterwerbstätigen zur Höhe der Entgeltpunkte über die drei betrachteten Alterskohorten entwickelt hat. Die in der Abbildung dargestellten Anteile zeigen, wie viele Vollzeiterwerbstätige im Aggregat notwendig waren, um einen Entgeltpunkt im Aggregat (also über alle Versicherten) zu erreichen. Wie sich dabei deutlich zeigt, hat sich bei westdeutschen Männern zwischen den drei Alterskohorten kaum etwas verändert. Die Effekte einer staatliche Alimentierung der Fertilität, der Kindermanie, zeigen sich dagegen sehr deutlich für die Frauen der Geburtskohorte 1956-1965 in Ost- und Westdeutschland. Im Vergleich zu Frauen vorangehender Geburtskohorten und im Vergleich zu Männern sind deutlich weniger vollzeiterwerbstätige Frauen notwendig, um auf einen Entgeltpunkt zu kommen, die staatliche Alimentierung füllt die Lücke, die durch die sinkende Zahl vollzeiterwerbstätiger Frauen entsteht. Den Preis für die Alimentierung fertiler weiblicher Lebensentwürfe, das zeigt die Abbildung auch ganz deutlich, zahlen Männer und in erster Linie ostdeutsche Männer. Mit anderen Worten, vollzeiterwerbstätige Männer und Frauen in West- und Ostdeutschland finanzieren nicht nur die finanziellen Anreize zur Fertilität, die in Deutschland an Eltern, de facto vor allem Mütter ausgereicht werden, sie finanzieren auch die Rente der Mütter, und sie finanzieren deren Rente in immer größerem Umfang.

Simonson, Julia, Kelle, Nadiya, Gordo, Laura Romeo, Grabka, Markus M., Rasner, Anika & Westermeier, Christian (2012). Ostdeutsche Männer um 50 müssen mit geringeren Renten rechnen. DIW-Wochenbericht 23/2012.

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