Grundrecht gefällig? Wie wäre es mit Kultur?

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist eine Fundgrube, wenn das Ziel darin besteht, sinnlose Anträge zu finden, die Geld und Zeit kosten, profilbildend in welcher Weise auch immer wirken sollen und ansonsten schlicht unnötig sind. Erinnern Sie sich noch an den Antrag der Gutmenschen aus der SPD, in dem sie sich um die so genannten “Trostfrauen” aus Japan, Frauen, die im Zweiten Weltkrieg in Japanische Bordelle gezwungen wurden, gesorgt haben? Nun hat die SPD-Fraktion ein neues Tummelfeld gefunden und in einem Antrag verlangt, dass Kultur zum Bestandteil des Grundgesetzes werden soll. Artikel 20a GG, der bislang lautet:

“Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung”.

soll nunmehr ergänzt werden durch den Zusatz: “Er [also der Staat] schützt und fördert ebenso die Kultur…”. Das “fördert” hat hier eine besondere Bedeutung, wie ich weiter unten noch darlegen werden. An dieser Stelle will ich mich auf “Kultur” konzentrieren, Kultur, ein schillerndes Konzept, das als Begriff ständig auftaucht, dessen Definition sich aber mit dem Versuch vergleichen lässt, einem Stück Seife in einer Badewanne habhaft zu werden. Einer der bekanntesten Versuche, Kultur zu definieren, wurde 1952 von Alfred L. Kroeber und Clyde Kluckhohn unternommen. Auf Basis von mehr als 200 verschiedenen Definitionen von Kultur, die die Autoren gesammelt haben, haben sie die folgende Definition von Kultur vorgeschlagen: „Culture consists of patterns, explicit and implicit, of and for behaviour acquired and transmitted by symbols, constituting the distinctive achievements of human groups, including their embodiment in artefacts; the essential core of culture consists of traditional (i.e. historically derived and selected) ideas and especially their attached values; culture systems may, on the one hand, be considered as products of action, on the other, as conditional elements of future action” (Kroeber & Kluckhohn, 1952, S.181).

Diese Definition ist ziemlich breit und man muss nicht sonderlich intelligent sein, um zu sehen, dass bereits zwischen verschiedenen Gruppen innerhalb ein und derselben Gesellschaft unterschiedliche Verständnisse darüber zu finden sind, was unter Kultur zu verstehen ist. So sind Bayern der Ansicht, ein Biergarten gehöre zu ihrer Kultur, während Norddeutsche eher im Küstennebel kulturelle Selbstverwirklichung sehen. Personen aus der Mittelschicht sehen Kultur, wenn sie sich einen Kunstdruck von Júan Miro an die Wand hängen, für Personen aus der Unterschicht mag das Poster von Metallica den selben Zweck erfüllen. Kultur, das zeigen bereits diese wenigen Beispiele, ist immer auch ein Mittel der Differenzierung. Der Mittelschichtler, der über den Rotwein schwadroniert, versucht sich damit zu differenzieren, als besonders kultiviert und kultureller Kollege all der Mittelschichtler zu präsentieren, die ob ihrer Unkenntnis über den Prozess der Weinherstellung im Kauen von Tannin etwas besonders Wertvolles erblicken.

Kultur, so hat Geert Hofstede 30 Jahre nach Kroeber und Kluckhohn definiert, ist ein “programming of the mind”. Kultur besteht daher im Wesentlichen aus Erwartungen an das Verhalten anderer. Wer im vornehmen Restaurant sitzt, erwartet, dass sein Nachbar nicht in die Serviette schneuzt und seine Füsse nicht auf den Tisch legt. Abermals sind diese Erwartungen auf eine bestimmte Trägergruppe beschränkt. So werden Kunstdrucke an der Wand, eine distinguierte Lebensweise, die mit Symbolen angereichert ist, z.B. einer schrecklich geschmacklosen, aber mit persönlicher Note versehenen Brille oder dem unverzichtbaren Laufen mit hochrotem Kopf zur körperlichen Fitness von manchen als Ausdruck ihrer Kultur angesehen und von anderen, vielleicht sogar deren Nachbarn, mit dem Verweis gutiert, dass X wohl durchgeknallt sei. Kulturelle Inhalte sind nicht nur variabel, sie sind auch umkämpft, wie sich am Minarettstreit in der Schweiz ebenso zeigt wie an den Versuchen, Asylbewerberheime oder Treffs anonymer Alkoholiker im eigenen Wohngebiet zu verhindern.

Wenn nun Kultur so variabel und unklar ist, wie kann man dann ein Grundrecht auf Kultur fordern und deren Schutz und Förderung beschließen wollen? Die offenkundigste Antwort auf diese Frage hat zwei Teile: Zum einen erlaubt es ein Grundrecht auf Kultur zweifelsfrei zu bestimmen, was als Kultur gelten soll, zum anderen erlaubt es ein solches Grundrecht, Steuermittel für die Förderung der entsprechend bestimmten Kultur einzusetzen – und darum geht es, die eigenen Marotten als Kultur zu bezeichnen und mit dem Geld anderer finanzieren zu lassen. Die ernstere Seite der Marotte ergibt sich über die Möglichkeit, Kultur, ist sie erst einmal bestimmungsbedürftig, weil grundgesetzlich verankert, zu nutzen, um alles, was einem nicht passt, aus der “Kultur” auszugrenzen, regelrecht als Unkultur zu brandmarken (man denke z.B. an die Diskussionen um Ohrlöcher und Beschneidung) und die eigenen Vorstellungen von Kultur zum Standard zu erheben. Aber natürlich schwebt der SPD nicht der Schutz der Arbeiterstammtische und deren Finanzierung aus Steuermitteln vor oder eine Bestandsgarantie für Arbeitersportvereine. Kultur besteht für die SPD aus Bibliotheken, Theater, Orchestern und Kinos.

Ja.

Angesichts der Probleme bei der Bestimmung von Kultur, wie ich sie oben beschrieben habe, ist die Bestimmung von Kultur durch die SPD-Fraktion eher, wie soll ich sagen, eng?; engstirnig?; langweilig?; interessengruppenzentriert?; mittelschichtlasting?; hausbacken? … Wie auch immer, die Definition braucht etwas Politur, denn Kultur ist “wichtig”: “Die Aufnahme der Kultur als Staatsziel unterstreicht die Bedeutung von Kultur für unsere Gesellschaft und stärkt die kulturellen Belange durch ihren Verfassungsrang in politischen und juristischen Abwägungsprozessen”. Sind Ihnen die “juristischen Abwägungsprozesse” aufgefallen? Was, wenn nicht das, was als Kultur zu gelten und zu fördern ist, soll hier wohl juristisch abgewägt werden? Der Antrag der SPD-Fraktion ist also nichts anderes als eine Form von kulturellem Totalitarimus oder kulturellem Absolutismus – und das hatten wir auch schon mal… Und wenn man bedenkt, dass sich die SPD noch vor kurzem gegen eine deutsche Leitkultur ausgesprochen hat, dann wird dieser Widerstand angesichts dieses Antrags nunmehr verständlich, denn damals ging es um die Leitkultur, und das ist falsch, nun geht es um das, was die SPD als Kultur versteht, und das ist richtig.

Doch zurück zum Anfang: Kultur ist wichtig! Und weil dem so ist, hier noch ein paar Anregungen, von denen ich hoffe, dass sie in Artikel 20a des Grundgesetzes als schützens- und vor allem förderungsbedürftig aufgenommen werden:

  • Die bayerische Weißwurst muss als Kulturgut Verfassungsrang erhalten.
  • Die pfälzische Dampfnudel auch.
  • Innovationen sind bekanntlich wichtig, entsprechend ist ihnen Verfassungsrang einzuräumen.
  • Nicht zu vergessen, die SPD muss als Kulturgut geschützt und vor allem gefördert werden.
  • Deutsche Steckrüben werden von fremdländischem Mais verdrängt. Sie sind entsprechend zu fördern und zu schützen – oder umgekehrt: zu schützen und zu fördern.
  • Deutsche Musik ist zu schützen und zu fördern, z.B. durch eine Quote von 70%, d.h. 70% der Musik, die in Radio- oder Fernsehsendern gesendet wird, muss deutschen Ursprungs sein.
  • Deutsch ist übrigens alles, was von der SPD als “deutsch” festgelegt wird. Dazu wird eine unter dem Schutz von Artikel 20a GG einzurichtende Deutschtumbestimmungskommission, die sich aus SPD-Mitgliedern des Bundestages bestückt (jedes davon in 10ter Generation deutsch, was durch die nachträgliche Bestimmung von “deutsch” zu verifizieren ist), ins Leben gerufen und aus Steuermitteln finanziert.
  • Alle Archive, Gebäude, Zeitungen, Radiosender und Grundstücke, die sich im Besitz von SPD Bundespartei oder lokaler SPD Gliederungen befinden, gelten als Kultur und sind daher zu schützen und zu fördern.
  • Förderungswürdige Darbietungen in Kino, Theater und Oper werden vorab bestimmt, damit sie auch vor leeren Rängen stattfinden können.
  • Feminismus als US-amerikanisches Kulturgut ist als undeutsch und kulturfremd abzulehnen, und entsprechend sind alle Fördergelder zu streichen. Es ist eine deutsche Variante der feministischen Kultur zu entwickeln, die unter den Schutz von Artikel 20a gestellt werden kann und vorsieht, dass Frauen sich fortpflanzen (mit oder ohne Mann) und sich ansonsten durch staatliche Intervention in entsprechende, gewünschte oder vorgesehene kulturell vorgegebene Positionen verschieben lassen. Alles weitere regeln Landesgesetze.

Literatur
Kroeber, Alfred Louis & Kluckhohn, Clyde (1952). Culture: A Critical Review of Concepts and Definitions. Cambridge: Cambridge University Press.

Bildnachweis:
University of Tennessee
Sommelier India

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