Unsinn der Woche von “unserer” Ingrid Sehrbrock
Ingrid Sehrbrock scheint sich ein Abonnement auf den Unsinn der Woche sichern zu wollen. Sehrbrock wurde der erste Unsinn der Woche auf ScienceFiles gewidmet. Damals hat die DGB-Vize- oder Tertiär oder wievielte Vorsitzende auch immer, die offensichtlich nur in der ersten Person Plural sprechen kann, für “uns” festgestellt, dass “wir” eine stärkere Repräsentation von Frauen in Aufsichtsräten brauchen. Heute fordert Frau Sehrbrock, deren kollektiver Gemeinschaftsinn offensichtlich so weit fortentwickelt ist (manche würden hier auch von Selbst-Entfremdung sprechen und eine Pathologie diagnostizieren, aber ich will hier nicht über das ICD schreiben….), dass sie nur für “uns” und in “wir” denken kann, heute fordert “unsere” Sehrbrock, die “Verbindlichkeit von Gesetzen”.
Ich habe wirklich lange darauf gewartet, bis jemand von “uns” endlich feststellt, was “wir” alle wissen, nämlich, dass eben nicht alle gleich sind vor dem Gesetz, manche sind gleicher, und “unsere” Sehrbrock hat es erkannt und fordert: “…, wir brauchen die Verbindlichkeit von Gesetzen”. Ah, erwischt, ich habe da was aus dem Zusammenhang gerissen, denn der Nebensatz vor dem zitierten Hauptsatz macht aus der Forderung nach Gleichheit vor dem Gesetz die Forderung nach einer Privilegierung durch Gesetz: “Anträge helfen den Frauen nicht weiter, wir brauchen die Verbindlichkeit von Gesetzen”. Weil “den Frauen” irgendwelche Anträge nicht weiterhelfen, brauchen “wir” die Verbindlichkeit von Gesetzen. Ich sage ja, Privilegierung oder Unsinn, je nachdem, denn alle können kaum etwas brauchen, was nur einer Teilmenge von allen, nämlich “den Frauen” zu Gute kommt. Aber ich will nicht zu sehr auf den sprachlichen Unzulänglichkeiten von “unserer” Ingrid herumhacken, und statt dessen fragen, was “wir” denn brauchen, außer “einem Entgeltgleichheitsgesetz, das die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern endlich schließt” (Nein, ich schreibe jetzt auch nichts zum Gender Pay Gap. Dazu ist alles gesagt. Es gibt keines.).
ScienceFiles: “Also, Ingrid Sehrbrock, was brauchen “wir””?
“Wir brauchen eine Reform der Minijobs, die eine soziale Absicherung auch für geringfügige Teilzeit sicherstellt. und wir brauchen einen Rechtsanspruch, aus einer Teilzeitbeschäftigung wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis zurückkehren zu können. Damit können Frauen ihre Erwerbsbiographie verbessern, und Männer können sich trauen, ihre Arbeitszeit aus familiären Gründen für einige Zeit zu reduzieren”.
Also: Wir alle brauchen etwas, was uns nicht allen zu Gute kommt. Da die Rentenansprüche von allen Beitragszahlern getragen werden und die Höhe der Rente sich zwar nicht mehr vollständig, aber immer noch der Tendenz nach, an der Höhe der Rentenbeiträge bemisst, geht die Forderung von “unserer” Ingrid in eine eindeutige Richtung: “Wir” brauchen eine Rentenversicherung, deren Höhe nicht mehr von den Beiträgen abhängig ist, sondern in der Frauen mit Minijobs ungefähr dieselbe Rente erhalten, wie Frauen und Männer, die ihr Leben lang vollzeiterwerbstätig waren. Das brauchen wir? Nun, ich kann nicht für die Leser dieses blogs sprechen, aber ich kann für mich sprechen: Ich brauche das nicht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die meisten Vollzeiterwerbstätigen diese Form der Diskriminierung auch nicht brauchen. Entsprechend schlage ich “unserer” Ingrid vor, einen Hilfsfonds einzurichten, in den dann alle DGB- und sonstigen Gewerkschaftsfunktionäre einzahlen, um die Rentenhöhe von Minijobbern auf das Niveau zu heben, auf dem sich die Rentenansprüche von Gewerkschaftsfunktionären bewegen. Da Ingrid und ihresgleichen das “brauchen”, sollte es ihnen den Einsatz wert sein.
Nicht genug damit, “wir” brauchen auch einen Rechtsanspruch, damit Teilzeitbeschäftigte automatisch in Vollzeitbeschäftigung zurückkehren können. Das wiederum ist menschenverachtend, denn es unterstellt, dass es keine Unterschiede zwischen uns gibt, und ich für meinen Teil möchte nicht mit “unserer” Ingrid verwechselt werden. Deshalb und weil es feststehendes Wissen in der Ökonomie ist, bin ich auch vehement gegen jeden Versuch, die Unterschiede zwischen Arbeitnehmern als nicht existent zu behandeln. Wenn zwei Arbeitnehmer eine gleichwertige Tätigkeit ausführen und Arbeitnehmer TZ sich entschließt, in Teilzeit zu gehen, während Arbeitnehmer VZ weiterhin Vollzeit arbeitet, dann wird Arbeitnehmer VZ bereits nach kurzer Zeit effizienter sein und damit produktiver als Arbeitnehmer TZ. Arbeitnehmer VZ ist entsprechend für sein Unternehmen mehr wert als Arbeitnehmer TZ, und Arbeitnehmer VZ bringt einen größeren Input als Arbeitnehmer TZ, was sich in einem Gehaltsunterschied niederschlagen muss, denn es wäre ungerecht, den wertvolleren Arbeitnehmer VZ schlechter oder gleich zu bezahlen wie den schlechteren Arbeitnehmer TZ.
Wenn Arbeitnehmer TZ nicht mehr voll arbeitet, muss sich Arbeitgeber M etwas überlegen, um die Arbeit, die liegen bleibt, weil TZ nur noch halb so lange am Arbeitsplatz ist, wie gedacht, erledigen zu lassen. Die einfachste Methode dieses Problem zu lösen besteht darin, einen weiteren Arbeitnehmer einzustellen und ihm neben den Aufgaben, die TZ nur noch halb erledigt, weitere Tätigkeiten zu überantworten. Da unser weiterer Arbeitnehmer, nennen wir ihn VZ2, Vollzeit arbeitet, ist er in kurzer Zeit effizienter als TZ und mehr wert für sein Unternehmen. Und jetzt kommt “unsere” Ingrid und will, dass TZ Vollzeit arbeiten kann, wenn ihm danach ist, was im schlechtesten Fall bedeutet, dass VZ2 wieder entlassen werden muss. Eine seltsame Form von Gerechtigkeit, die da von “unseren” Gewerkschaftschaftlern gepredigt wird. Und abermals muss ich darauf bestehen, dass “unsere” Ingrid sich nicht anmaßt, in meinem Namen zu sprechen.
Schließlich gibt es in der zitierten Passage eine Schlussfolgerung. Gäbe es einen Rechtsanspruch, um von Vollzeit in Teilzeit und zurück zu wechseln, je nach Lust und Laune, dann würden sich Männer, so weiß “unsere” Ingrid, die ansonsten doch nur von “den Frauen” zu erzählen weiß, sich trauen, weniger zu arbeiten und Kinder zu wickeln. Nun, diese Einsicht, die “unsere” Ingrid da hat, ist leider und nachweislich falsch. Eine gerade erschienene Analyse von Heike Trappe (2013), die demnächst auf ScienceFiles komplett besprochen wird, hat gezeigt, dass Väter sich in genau zwei Fällen entscheiden, Elternzeit zu nehmen, und zwar:
- wenn ihre Frau/Partnerin mehr verdient als sie selbst und
- wenn sie selbst nicht erwerbstätig sind, ihre Frau/Partnerin aber einen Job hat.
Die Entscheidung dafür, den Job zu Gunsten von Freizeit und Familie aufzugeben oder in seinem Ausmaß zu reduzieren, ist insofern bei Männern eindeutig determiniert: Sie wird dann getroffen, wenn die finanziellen Einbußen die mit einer Abkehr von Arbeit einhergehen, nicht vorhanden sind. Insofern zeigt sich “unsere” Ingrid als Traumtänzerin. Wenn “wir” wirklich wollen sollten oder es für wünschenswert halten sollten, dass Männer und Frauen in gleicher Weise ihre Arbeit zu Gunsten von Freizeit und Familie aufgeben können, dann ist der einzige Weg dazu, die Arbeit abzuschaffen, die Reproduktion ausschließlich in der Petrischale und in Gänze ohne menschliche Beteiligung vorzunehmen und ansonsten im Ringelreihen über grüne Wiesen zu tanzen, so wie das “>die Eloy in H.G. Wells Zeitmaschine tun …
Und so sehr mir “unsere” Ingrid mit Ihrem regelmäßigen Unsinn ans Herz gewachsen ist, so sehr muss ich doch darauf bestehen, dass Sie das nächste Mal, wenn Sie etwas für “uns” fordert, nicht von “wir”, sondern von “wir ohne Michael Klein” spricht.
Falls Sie auch nicht in die Gebete der DGB-Vize-Vorsitzenden eingeschlossen werden wollen, schreiben Sie unserer Ingrid eine Email:
Hier meine Email als Vorlage:
Folgen Sie uns auf Telegram.Sehr geehrte Frau Sehrbrock,
Sie formulieren in Ihrer letzten Pressemeldung vom 1. März 2013 unter der Überschrift:
“Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern endlich schließen” u.a.: “Wir brauchen eine Reform der Minijobs … wir brauchen einen Rechtsanspruch …”.Ich brauche weder eine Reform der Minijobs noch einen Rechtsanspruch. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie im Pluralis Majestatis sprechen, ich also davon ausgehen muss, dass Sie die erste Person Plural in unbedingter Form benutzen, bitte ich Sie in Zukunft, immer dann, wenn Sie von “wir” sprechen, mich auszunehmen und dies durch den Zusatz “wir außer Michael Klein” kenntlich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Klein
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
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Vermutlich wäre es sinnvoller, wenn jeweils beide Elternteile zwangsweise für zwei Jahre in die Elternzeit gehen würden, mit Rechtsanspruch auf den alten Arbeitsplatz und staatlicher Lohnfortzahlung.
Dann könnten Arbeitgeber ordentlich Planen und die Eltern könnten sich ganz auf Ihr Kind konzentrieren und insbesondere die für die emotionale Entwicklung wichtige frühkindliche Bindung könnte sich so aufbauen.
Die Lohnfortzahlung wäre natürlich ein Frage der Finanzierung, aber was sind uns Kinder wert?
Warum sollte eine Lohnfortzahlung für private Entscheidungen erfolgen? Wer in Kinder investieren will und eine entsprechende private Entscheidung trifft, ist sicher auch bereit, die Kosten seiner eigenen Entscheidung zu tragen und sie nicht auf die Allgemeinheit abzuwälzen, die ja bereits die Kosten für z.B. Mitversicherung, Kinderinfrastruktur, Ausbildung usw. trägt.
wenn schon rhetorik: pluralis modestiae. der maiestatis ist nur im genus sublime möglich.
Der Link auf die Äußerungen von Sehrbrock funktioniert nicht.
Ich habe aber folgende Pressemeldungen gefunden, in denen das gleiche steht:
PM 025 – 18.02.2013
Entgeltungleichheit: Zeit des Schwarzer-Peter-Spiels muss vorbei sein
http://www.dgb.de/presse/++co++06e9a952-79bb-11e2-8983-00188b4dc422
PM 036 – 01.03.2013
Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern endlich schließen
http://www.dgb.de/presse/++co++88f5bd92-8270-11e2-8997-00188b4dc422
Noch ein Zitat aus der ersten PM: “Außerdem muss das Gesetz auch für Beamtinnen und Beamte gelten, denn auch die Besoldungspraxis des öffentlichen Dienstes in Bund und Ländern ist nicht diskriminierungsfrei.”
Auf welchem Planeten lebt die Dame? (aber da gibt es ja auch das gender pay gap)
Soweit ich das Bundesbesoldungsgesetz kenne, gibt es darin nur geschlechtsneutrale Besoldungsgruppen.
Wäre trotzdem spannend, ein Gesetz zu haben, das andere Gesetze bei Zuwiderhandung zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt. Vertretungsweise die Abgeordneten (nur die männlichen natürlich), die es beschlossen haben.
Oder aber – und hier tun sich Abgründe an Infamie auf – die GewerkschaftlerInnen, die die Gesetze mit ausgekungelt haben.
Danke für die neue Verlinkung! Wo es “innen” gibt, gibt es Entgeltungleichheit, das ist Gesetz …:) oder aber, manche öffentlichen Palaverer haben einen Reflex entwickelt, der sie, wie dies bei Pawlows Hund der Fall war, auf “Innen” immer mit Ungleichheit reagieren lässt.