Die Antidiskriminierungsstelle regt sich! Universität Bielefeld und BMBF müssen sich rechtfertigen

Am 22. Mai haben wir auf ScienceFiles die Frage gestellt:

Was macht eigentlich die Antidiskriminierungsstelle?

unibi_logoHintergrund der Frage sind zwei Stellenausschreibungen der Universität Bielefeld, in denen männliche Bewerber offen diskriminiert werden und die entsprechende Diskriminierung mit dem Professorinnenprogramm des BMBF und der Kultusministerien der Länder legitimiert wird.

Die entsprechenden Stellenausschreibungen finden sich hier und hier

Wir haben diesen offenen Bruch mit den Grundsatz der Gleichberechtigung, wie er im Grundgesetz (Artikel 3) formuliert ist, zum Anlass genommen, um an Dr. Alexander Sopp von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zu schreiben und haben in diesem Schreiben Dr. Sopp und die ADS aufgefordert, tätig zu werden.

Und siehe da, die ADS regt sich, wie die folgende Antwort zeigt:

ADSSehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Nachricht an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Wir haben Ihren Hinweis zum Anlass genommen, die Uni Bielefeld auf mögliche Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinzuweisen und um Stellungnahme zu bitten. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, gegen eine Stellenausschreibung vorzugehen. Eine diskriminierende Stellenausschreibung müsste von unterlegenen Bewerbenden in einem (gerichtlichen) Verfahren gerügt werden.

Des Weiteren haben wir das BMBF um Stellungnahme gebeten.

Über den Inhalt beider Stellungnahmen werden wir Sie baldmöglichst in Kenntnis setzen, sofern die Uni Bielefeld bzw. das BMBF einer Weiterleitung an Sie zustimmen.

Mit der Veröffentlichung des Schriftverkehrs mit Ihnen sind wir nicht einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Sopp
Referent

Immerhin, die ADS ist aktiv geworden, und die Universität Bielefeld sowie das BMBF müssen sich zumindest erklären. Man darf gespannt sein, wie beide die offene Diskriminierung von männlichen Bewerbern rechtfertigen, vermutlich in der Weise, in der ein Fehde-Mörder seinen Mord damit rechtfertigt, dass man morden müsse, um zu sühnen und Recht wiederherzustellen. Wie dem auch sei, es tut sich was, wenngleich, wie man der Antwort von Dr. Sopp entnehmen kann, das, was sich tut, offensichtlich nicht öffentlich getan werden soll.

Wie dieses Post zeigt, habe ich mich nicht an das Veröffentlichungs-nicht-Einverständnis gehalten und dies Dr. Sopp auch, und zwar mit der folgenden Email, mitgeteilt. Die Frage, warum ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht-öffentlich behandelt werden soll, kann jeder für sich beantworten. Wir von ScienceFiles sind der Ansicht, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, Rechtsverstöße öffentlicher Institutionen, die aus Steuermitteln finanziert werden, unter Ausschluß der  Öffentlichkeit zu behandeln:

SciencefilesSehr geehrter Herr Dr. Sopp,

vielen Dank für ihr Antwortschreiben auf unsere Email, in der wir Sie auf einen Verstoß gegen das AGG durch die Universität Bielefeld aufmerksam gemacht haben.

Es freut uns zu sehen, dass Sie Ihren Auftrag Ernst nehmen und dass Sie die Universität Bielefeld und das BMBF aufgefordert haben, Stellung zu nehmen.

Ihren Wunsch, den Schriftverkehr nicht zu veröffentlichen, kann ich nicht nachvollziehen. Zum einen ist der Vorgang längst öffentlich, da wir unsere Email an Sie veröffentlicht haben, und ich denke, es ist auch in Ihrem Interesse, wenn die vielen Leser von ScienceFiles erfahren, dass die ADS ihren Auftrag Ernst nimmt – auch mit Blick auf die vielfältige Kritik an der ADS und vor dem Hintergrund, dass mir eine ganze Reihe von Schriftwechseln zwischen Lesern von ScienceFiles und der ADS vorliegen, die den positiven Eindruck, den ich bislang in unserem Schriftwechsel gewonnen habe, nicht unbedingt bestätigen.

Zudem ist mir kein Gesetz bekannt, das die Veröffentlichung nicht vertraulicher Schriftwechsel, deren Inhalt von öffentlichem Interesse ist, untersagt, im Gegenteil: die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit erfordert es gerade, die zwischen uns ausgetauschten Informationen einer breiten Öffentlichkeit in einer Zivilgesellschaft zugänglich zu machen, damit die Öffentlichkeit ihre zukünftigen Entscheidungen z.B. darüber, die ADS mit eigenen Anliegen zu betrauen, auf einer informierten Grundlage treffen kann.

Es ist im Übrigen sehr überraschend, dass Sie einen Briefwechsel, in dem es darum geht die Frage zu klären, ob öffentliche Ausschreibungen einer öffentlich-finanzierten Universität gegen ein Bundesgesetz verstoßen und ob ein Förderprogramm eines Bundesministeriums ebenfalls den Grundsätzen von Gerechtigkeit und Chancengleichheit nicht entspricht, vertraulich behandeln wollen. Auf diese Weise könnte die Öffentlichkeit den Eindruck gewinnen, dass hier etwas unter den Teppich gekehrt werden soll und gerade bei so sensiblen Gegenständen wie der Chancengleichheit wäre dies sicher nicht förderlich. Und sofern sich ein abgelehnter Bewerber auf eine der beiden Stellenausschreibungen der Universität Bielefeld zu einer Klage entschließt (eine nicht fernliegende Möglichkeit), wäre die fehlende Öffentlichkeit hier sicher ein Punkt, der vom Verwaltungsgericht in Bielefeld negativ gewertet werden würde. (Zudem gibt es ja noch die Möglichkeit an anderer Stelle als einem Verwaltungsgericht juristisch tätig zu werden.)

Schließlich ist es aus meiner Sicht wichtig, den Schriftwechsel öffentlich zu machen, da die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit das einzige Instrument ist, mit dem man dem Eindruck von inter-admistrativem “Gemauschel”, der zum Beispiel dadurch entsteht, dass Sie der Universität Bielefeld und dem BMBF die Möglichkeit einräumen, ihre Stellungnahme vertraulich abzugeben, zuvorkommen und die Öffentlichkeit dahingehend versichern kann, dass ihre Institutionen nicht in nepotistischen Strukturen befangen sind.

Wenn die Universität Bielefeld in ihren Ausschreibungen männliche Bewerber diskriminiert und das BMBF die entsprechende Diskriminierung durch sein Professorinnenprogramm und durch partikulare und dem Gemeinwohl schädliche Interessen protegiert, ist die Kenntnis dieses Umstands im öffentlichen Interesse, und ich sehe daher keine Möglichkeit, von einer Veröffentlichung unseres Schriftwechsels abzusehen, vielmehr sehe ich die Notwendigkeit, ihn öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Klein

ScienceFiles.org

Wie die Reaktion aus der ADS zeigt, lohnt es sich, öffentlich Druck zu machen. Deshalb wollen wir diesen Post dazu nutzen, all diejenigen aufzurufen, die zwar kopfschüttelnd am Rand stehen, es bislang aber noch nicht über sich gebracht haben, aktiv zu werden, sich als Unterstützer des Schreibens an die ADS zu melden. Je mehr Unterstützer sich melden, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass hier etwas unter den Teppich gekehrt und “im nicht-öffentlichen Hinterzimmer” verhandelt wird.

Wer in die Liste der Unterstützer eingetragen werden will, möge uns eine Email schreiben.

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
9 Comments

Schreibe eine Antwort zu Carsten ThumullaAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen