Ministerien planen Kündigungsverbot für Mütter

Berlin, rp.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) planen, in einem gemeinsamen Vorstoß das Kündigungsrecht neu zu regeln. Ziel der Neuregelung ist es, einen umfassenden Kündigungsschutz für Mütter durchzusetzen. Entsprechend soll es Arbeitgebern zukünftig generell verboten sein, Müttern zu kündigen.

 

Gestern wurde auf ScienceFiles von einem Beitrag aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung berichtet, in dem eine negative Wirkung eines Arbeitsplatzverlusts von Müttern auf die sozial-emotionale Entwicklung von Kindern gezeigt wurde. Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, ist der Beitrag Teil einer Agenda, deren Ziel darin besteht, für Mütter einen 100%tigen Kündigungsschutz durchzusetzen.

bmasAuf Nachfrage hat Judith Diener vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Pläne im Kern bestätigt und darauf verwiesen, dass Arbeitslosigkeit nicht nur ein finanzielles, sondern vor allem ein emotionales Problem sei. Dies sei vor allem bei Frauen der Fall, denn: In vielen Fällen hätte Arbeit für sie einen symbolischen Wert, diene nicht dem Unterhaltserwerb, sondern der Selbstverwirklichung bzw. dem sich um andere Kümmern. Insbesondere Frauen, die in sozialen Berufen beschäftigt seien, entnähmen ihrer Tätigkeit einen hohen Selbstwert. Dieser Selbstwert sei gefährdet, wenn der Arbeitsplatz gekündigt werde und diese Frauen sich fortan nurmehr um die eigenen Kinder kümmern könnten oder gar müssten. Die Folgen für die Kinder seien unabsehbar, und entsprechend müsse der Gesetzgeber hier regelnd eingreifen.

bmfsfj_web_de-1Ursula Lotus vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wollte die Existenz der Pläne zwar vor der Bundestagswahl nicht bestätigen, gab jedoch zu bedenken, dass Kinder das Kapital einer Gesellschaft seien. Entsprechend sei Kinderproduktion erste und richtige und ordentliche Kinderaufzucht zweite Bürgerinnenpflicht. Daher müsse alles getan werden, um negative Einflüsse von Kindern fernzuhalten. Von Arbeitslosigkeit sei bekannt, dass sie sich negativ auswirke. Entsprechend sei Arbeitslosigkeit von Kindern fern zu halten.

Die Pläne sind schon zu einem Gesetzentwurf gediehen, der u.a. Regelungen für den Fall enthält, dass ein Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig wird und aus diesem Grund keine Weiterbeschäftigung erfolgen kann. Die Regelungen sehen in diesem Fall vor, die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mütter bei Konkurrenten unterzubringen. Schließlich, so die Begründung im Gesetzentwurf, sei Konkurrenz in erster Linie dafür verantwortlich, dass Unternehmen zahlungsunfähig würden. Deshalb müssten die Konkurrenten ihrer sozialen Verpflichtung im Rahmen der Corporate Social Responsibilty nachkommen und die Mütter des insolventen Konkurrenten übernehmen.

Eine andere Regelung sieht im Falle einer Unternehmenskrise eine Entlassungshierarchie vor. Danach sind zuerst unverheiratete Männer, die noch keine Vaterschaft nachweisen können, zu entlassen. Ihnen folgen verheiratete, aber kinderfreie Männer. Der so genannte Kontingenz-Plan sieht zudem vor, dass kinderfreie Frauen einen Arbeitsplatzverlust vermeiden können, wenn sie sich verpflichten, innerhalb der nächsten drei Monate schwanger zu werden.

Zwar waren die Vertreter beider Ministerien nicht bereit, die Existenz des Gesetzentwurfes vor der Bundestagswahl zu bestätigen, aber man darf mit einiger Sicherheit erwarten, dass nach der Bundestagswahl der Gesetzentwurf zur Erhöhung der unternehmerischen Verantwortung für gesellschafts-funktional wichtige Mütter, der als dreizehntes Buch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen werden soll, in den Bundestag eingebracht werden wird. Dafür spricht, dass nach unseren Erkenntnissen Arbeitgeberverbände, Vertreter von Gewerkschaften, SPD, Grüne/Bündnis 90 und PDS an den Gesetzesberatungen beteiligt waren.

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