Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen manchen Anwälten und Mafiosis?

ScienceFiles.Logo.short.newDerzeit ist die Mailbox von ScienceFiles wirklich ein Auffangbecken für überraschende eMails aller Art. So hat uns die Tage ein Schreiben erreicht, bei dem wir lange überlegt haben, worum es sich eigentlich handelt, denn der Inhalt hatte mit ScienceFiles so überhaupt nichts zu tun. Eine Möglichkeit besteht darin, dass uns das Schreiben, das aus einer Anwaltskanzlei in P. stammt, zugespielt wurde, damit wir uns auf ScienceFiles damit auseinandersetzen.

Das uns zugespielte Schreiben ist eine Abmahnung, die aus mehreren Seiten besteht, die wiederum mit einer Vielzahl von Paragraphen gefüllt sind und mit Bezügen zu Urteilen, die allesamt wohl dazu dienen, den Empfänger der Abmahnung einzuschüchtern und ihm dem Eindruck zu vermitteln, er habe es mit einem Rechtsliteraten zu tun, der genau wisse, was er tue und der das Recht auf seiner Seite hat. Den Praragraphen vorangestellt ist die Behauptung, dass eine umfassende Beweissicherung stattgefunden habe. Umfassend ist immer gut, wenngleich man sich fragt, umfassend in welcher Hinsicht?

Aber gut. Der Adressat des Schreibens weiß nun, er ist Gegenstand einer umfassenden Beweissicherung, es gibt viele Paragraphen und Urteile, die man glaubt, gegen ihn ins Feld führen zu können, und in dieser Situation offeriert ihm das Schreiben einen Ausweg aus seiner scheinbar und in rechtlicher Hinsicht ausweglosen Lage: Er soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben und natürlich die Anwaltskosten in Höhe von 833 Euro tragen. Und alles bis Montag um 12 Uhr, wobei die eMail am Abend des Donnerstags eingetroffen ist. Der eigentliche Adressat hat demnach den Freitag und den halben Montag, um sich seinerseits juristischen Rat einzuholen.

chickenhypoDas hier formal beschriebene Verfahren der Abmahung hat noch eine weitere Besonderheit: Es hat keine Folgen von Rechtsverletzungen zum Gegenstand, sondern mögliche Folgen: Eine Veröffentlichung im Internet hat kein Impressum, verstößt gegen das Telemediengesetz. Niemand hat dadurch einen Schaden, aber der Abmahner hat eine Einnahmequelle. Eine Veröffentlichung hat eine natürliche Person zum Gegenstand, die ihre Persönlichkeitsrechte gefährdet sieht. Es gibt nicht den Hauch eines Belegs dafür, dass die Veröffentlichung auch nur einen Einfluss auf die Persönlichkeitsrechte hat, aber das macht nichts, denn man kann die herbeiphantasierte Verletzung als Anwalt, die vielleicht in der Zukunft stattfinden könnte, zum Anlaß nehmen, um sich ein kleines Abmahnzubrot zu verdienen. Eine Webseite macht Betroffenen von Gerichtsurteilen das Angebot, Erfahrungen auszutauschen, ein Anwalt sieht darin Rechtsberatung, ein Richter teil die Phantasie und schmückt sich noch in Fachveröffentlichungen mit dem, was ihn in normalen Ländern eher zum Gegenstand eines Psychiaters als zum Subjekt der Rechtssprechung macht, und schon wird die phantasierte Rechtsberatung, die niemals stattgefunden hat, zur Rechtswirklichkeit mit entsprechender Kostenfolge.

Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen und immer hätte sie dieselbe Struktur: Anwälte endecken etwas, was gegen irgendeinen Paragraphen verstoßen könnte oder vielleicht auch verstößt, aber in der Regel keinerlei negative Wirkung in der Empirie gezeitigt hat, keinen erkennbaren Schaden verursacht hat. Sie machen sich zum Anwalt des Rechts, schreiben eine Abmahnung, der sie eine Kostennote beifügen, die das Opfer glauben machen soll, das anwaltliche Standardschreiben habe bei der Erstellung Kosten in Höhe von in der Regel mehr als 500 Euro verursacht, und sie bedrohen das entsprechende Abmahnopfer, das sich regelmäßig keiner Schuld bewusst ist und durch dessen Handlung niemandem ein Schaden entstanden ist, mit einer Klage vor dem Amtsgericht, einer Klage, von der sich das Abmahnopfer freikaufen kann, indem es die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreibt und die geltend gemachten Kosten trägt. Moderner Ablasshandel!

IntimidationWill man dies moralisch oder ethisch beurteilen, dann weiß man gar nicht, wo man anfangen soll, dabei, dass es einer Berufsgruppe in Deutschland möglich ist, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen und harmlose Bürger mit Abmahnungen zu überfallen, deren Fristsetzung von wenigen Tagen schon deutlich macht, dass man es hier mit einem unmoralischen Angebot zu tun hat, denn wäre dem nicht so, die Frist wäre mindestens so lange, wie im normalen Geschäftsverkehr üblich. Aber Abmahnungen bauen auf dem Überraschunsgeffekt und dem Versuch, die Opfer einzuschüchtern und beide Effekte sind nach wenigen Tagen nicht mehr wirksam. Also muss man verhindern, dass die Abmahnopfer aus ihrer Überraschung und Einschüchterung auftauchen, bevor die Frist abgelaufen ist. Denn man will sich ja bereichern. Ginge es den Anwälten lediglich darum, ein Unrecht zu beseitigen, sie würden es sicherlich zum Selbstkostenpreis tun und sich als die Rechtsaltruisten erweisen, die sie zu sein vorgeben.

Aber Anwälte sind keine Rechtsaltruisten. Die Anwälte, die im freien Handel erhältlich sind, sind zumeist diejenigen, die zwischen mittelmäßig und schlecht im Staatsexamen abgeschnitten haben. Sehr gute Jura-Studenten wechseln in Kanzleien, die es nicht nötig haben, andere abzumahnen und sich in der Regel mit Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen beschäftigen. Der Staat greift sich für seine Rechtsanstalten die sehr guten und guten Studenten ab, die bleiben. Der Rest, unter denen sich auch so machner gute Student befinden mag, der aber mehrheitlich aus mittelmäßigen und schlechten Studenten besteht, wird Anwalt, weil er nämlich beim Staat und seinem Rechtssystem nicht untergekommen ist.

JuristenschwemmeDie Rechtswissenschaften, so zeigt ein Blick auf die Daten des Statistsichen Bundesamts sind ein Modestudium in Deutschland, vor allem unter weiblichen Studenten. Allein im Jahr 2011 haben sich rund 99000 Studenten für ein Studium der Rechtswissenschaften entschieden. Geht man davon aus, dass auch nur 40% das Studium erfolgreich beenden, dann drohen Deutschland rund 40000 Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Bereits 2011 kamen auf 525 Bundesbürger ein Anwalt, Tendenz steigend. Von einer Anwaltsschwemme schreibt das Manager-Magazin im Jahre 2013 und weiter:

“Fast 161.000 Rechtsanwälte sind derzeit zugelassen – das sind beinahe dreimal so viele wie 1990. Oder anders gerechnet: Im Jahr 1950 mussten sich knapp 5000 Deutsche einen Anwalt teilen. 2013 kommen auf einen Anwalt nur noch 499 Bürger.”

Die Folgen dieses Überangebots an Paragraphenreitern sind vor allem deshalb gravierend, weil das deutsche Rechtssystem eines der wenigen Rechtssysteme ist, das Einbildungen von Juristen belohnt, und zwar im Rahmen des Abmahnerwesens, das angesichts der Zahlen, die gerade berichtet wurden, noch zunehmend wird: Denn von etwas müssen die 161 000 Anwälte ja leben. Und so werde sich viele von Ihnen zum Hilfscheriff aufschwingen und das Internet und Tageszeitungen, alles, was mit absurder Regelunsgwut und von Politiker reglementiert wurde, durchforsten. Politiker haben dies ermöglicht, sie sind Bestandteil der vielfältigen Kanalisierung der Juristenschwemme wie sie z.B. in den Bundestag und Landesparlamente stattgefunden hat. Hat es die entsprechenden Juristen erst einmal in die Parlamente und deren Verwaltungen geschwemmt, dann können sie Lobbyarbeit verrichten und immer dickere, immer weniger durchschaubare, immer weniger verständliche Gesetzeswerke in 25 Bänden produzieren, die genug Möglichkeit bieten, um arglose Bürger, die noch nichts vom Telemediengesetz oder vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gehört haben, die, selbst wenn sie davon gehört hätten, die verquere Sprache nicht zu interpretieren wüssten oder es nicht wollten mit Abmahnungen zu überfallen und mit der Rezitation von vielen Paragraphen einzuschüchtern.

Das alles hat mit Recht nichts zu tun, es hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun, denn ein Rechtsstaat ist für alle seine Bürger da und versucht nicht, einigen seiner Bürger einen Vorteil zu verschaffen, den sie nutzen können, um andere Bürger auszunehmen.

GesetzeDer von mir immer wieder gerne zitierte Manfred Ommeln, seinerzeit Vorsitzender einer Zivilkammer am Landgericht Leipzig, konnte sich stundenlang über das Sozialgesetzbuch ärgern, das Verweise auf nicht vorhandene oder nicht mehr vorhandene Paragraphen oder Verweise auf das Gegenteil dessen, was im aktuellen Paragraphen ausgesagt wird, enthält. Der damalige Richter am Amtsgericht Chemnitz, Manfred Kallenbach, ist über dem Arbeitnehmerentsendegesetz verzweifelt, das nicht nur inhaltsleere Sätze enthält, sondern auch widersprüchlich und unverständlich ist. Aber es dient zur Grundlage, um rechtskräftig zu verurteilen, so wie das Sozialgesetzbuch zur Grundlage von rechtskräftigen Urteilen dient. Und nicht zuletzt dient die regulative Willkür den vielen Anwälten, die arglose Bürger der Rechtsverstöße bezichtigen können, von denen die entsprechenden Bürger noch nie etwas gehört haben, für die sie aber zahlen sollen.

Das ganze System und damit komme ich zur Überschrift, gleicht der Schutzgelderpressung der Mafia, nur sind Mafiosi ehrlich und sagen unmissverständlich, welche Leistung man sich einkauft, während Anwälte nicht nur die Leistung, die man durch eine Unterlassungserklärung und die Begleichung der beigefügten Kostennote einkauft, offenlassen, sondern auch die Frage, ob sie nicht morgen mit einer neuen Abmahung zurückkommen, weil sie entdeckt haben, dass dem fünften Absatz im zehnten Parapraphen des Datenschutzgesetzes in seiner Fassung vom xten nicht wortgenau Rechnung getragen wurde.

Wundert sich wirklich noch jemand, warum Deutschland einen so geringen Anteil an Selbständigen hat? Wer will sich schon selbständig machen und sich in einen unüberschaubaren rechtlichen Dschungel begeben, in dem hinter jedem Baum eine rechtliche Fallgrube lauern kann, deren Betreiber einen kleinen Obolus verlangen, um ihrem Opfer aus der Falle zu helfen, für’s erste jedenfalls.

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