Phantasie statt Recherche: Journalismus à la Spiegel

Ein Leser hat uns auf einen heute in Spiegel Online erschienen Jammerbeitrag aufmerksam gemacht, der mit “Im Zweifel für den Mann” überschrieben ist und sich entsprechend gleich in der Überschrift als Ergebnis der Geschlechtsbetroffenheit der Autorin, namens Frauke Lüpke-Narberhaus zu erkennen gibt.

SPONBöse Zungen in der ScienceFiles-Redaktion (oder sind das Zunginnen) behaupten ja, der Spiegel sei das Porno-Magazin feiger Mittelschichtler, die sich den Anstrich “intellektuell” geben wollen, während sie den pornographischen “Kultur”-Teil betrachten. Ob dies zutrifft, können wir nicht sagen, aber wir können feststellen, dass der Beitrag von Frauke Lüpke-Narberhaus den Schluss nahelegt, dass der Spiegel sich vom vielleicht einmal vorhandenen sorgfältigen Journalismus verabschiedet und zum Betroffenheits-Blatt entwickelt hat, dessen Zielsetzung darin besteht, Spiegel-Leser zu täuschen, zu manipulieren und an der Nase herumzuführen (möglicherweise ist es ja das, was die Nachfrage nach dem Spiegel begründet – ein abweichendes Votum in der ScienceFiles Redaktion sieht die Pornographie im Kulturteil als Nachfrage-Treiber).

“Im Zweifel für den Mann”, wobei sich die Frage stellt, für welchen Mann, wer ist dieser Mann, für den hier im Zweifel votiert wird?, “Im Zweifel für den Mann” berichtet von einer Untersuchung, die Emanuel Towfigh, Christian Traxler und Andreas Glöckner durchgeführt haben und  die in der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft veröffentlicht wurde. Eine Studie, die nach Ansicht von Frauke Lüpke-Narberhaus Empörendes festgestellt hat:

“Schon bei den Probeklausuren erzielen Männer (6,10 von 18 Punkten) deutlich höhere Ergebnisse als Frauen (5,83 Punkte von 18 Punkten) […]. Frauen starten mit besseren Abiturnoten (2,05) ins Studium als Männer (2,22), werden dann aber abgehängt: Sie schneiden im Examen um 0,3 Punkte schlechter ab. Dabei ist der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung stärker als in der schriftlichen. […] Die Forscher sprachen auch mit einigen Prüfern über die Ergebnisse. Die erklärten die Differenz so: Die schwächere Bewertung von Studentinnen resultiere daraus, dass sie sich “weniger aktiv am  Prüfungsgesräch beteiligen”. Schließlich gibt es noch Herkunftseffekte, wie Frauke Lüpke-Narberhaus weiß, und die verursachen Unbehangen (bei wem auch immer): “Studenten mit ausländischem Namen schneiden im Examen mit 7,01 Punkten ab, Studenten mit deutschen Namen mit 7,74 [gemeint sind natürlich durchschnittliche Punkte, nicht absolute Punkte]”

Um diesen Beitrag von Frauke Lüpke-Narberhaus als den primitiven Versuch der Manipulation, der er nun einmal ist, klar auszeichnen zu können, ist es notwendig, die Untersuchung, die Anlass für Betroffenheit bei Frauke Lüpke-Narberhaus gegeben hat, kurz darzustellen.

Die Untersuchung ist eine recht gut gemachte und in Teilen interessante Untersuchung, die eine Forschungslücke schließt: Sie versucht, Licht in das Dunkel zu bringen, das das Staatsexamen von Juristen umgibt.

StaatspruefungDie Untersuchung von Towfigh, Traxler und Glöckner ist eine deskriptive Untersuchung, die auf einer breiten Datenbasis aufbaut: 71.405 anonymisierte Klausurergebnisse von 2.979 Studenten sowie 2.119 Klausuren von 150 “Teilnehmern (10). Zudem liegen Angaben zu Geschlecht, Geburtsdatum, Abitur- und Examensnote, Hochschulort (Bielefeld, Bochum oder Münster) sowie die Namen der Studenten vor (9). Auf Grundlage der Nachnamen der Studenten wurde deren Herkunft geschätzt, ein eher fehleranfälliges Verfahren, das die Ergebnisse, die im Hinblick auf “Herkunft” berichtet werden, nicht über den Status von Vermutungen hinausweisen lässt (zumal im Hinblick auf die 150 “Kandidaten mit Migrationshintergrund”, die vermeintlich über ihre Namen ermittelt wurden, eine Inter-Koder-Reliabilität von 0,65 vorliegt, was deutlich oberhalb des Toleranzbereichs eines statistischen Fehlers liegt).

Die Untersuchung produziert eine Vielzahl deskriptiver Befunde:

  • Im Hinblick auf die Probeklausuren, die im Verlauf eines Jura-Studiums geschrieben werden, dies sind bis zu 40 Klausuren, zeigt sich eine konkave Lernkurve, d.h. die Noten der Studenten werden im Durchschnitt immer besser, wobei der Lerngewinn mit der Zeit geringer wird. Das ist erfreulich, zeigt es doch, dass sich lernen in besseren Leistungen oder Bewertungen niederzuschlagen scheint.
  • Werden die Studenten in Terzile (33%) aufgeteilt, also die besten, die mittleren und die schlechtesten 33%, dann zeigt sich derselbe Lerneffekt, wobei bessere Studenten im Verlauf des Studiums ihre Leistung oder Bewertung mehr zu steigern können als schlechtere Studenten.
  • Auf Seite 8 des Textes treffen wir zum ersten Mal eine Analyse getrennt nach Geschlecht. In den Probeklausuren, die den Prüfern ohne Namen der Studenten übermittelt werden, so dass sie nicht wissen, wessen Arbeit sie vorliegen haben, schneiden weibliche Studenten signifikant schlechter ab als männliche Studenten (durchschnittliche Punkte 5,83 zu 6,10). “Auch die … Lerneffekte … sind bei Männern ausgeprägter als bei Frauen, das heißt, in unserem Datensatz verbessern sich Männer beim Klausurenschreiben stärker” (15).
  • Eine Betrachtung der Examensnoten zeigt markante Muster bei Notensprüngen “sowie eine ungewöhnlich hohe Häufigkeit genau auf der Notenschwelle oder in den Zehntel-Punkten kurz danach” (16).
  • Besser meiden!
    Besser meiden!

    Ein Vergleich der Examensergebnisse der Studenten nach Herkunts-Universität ergibt deutliche Unterschiede zwischen den Universitäten Bielefeld, Bochum und Münster. Studenten aus Münster (7,45 Punkte im Durchschnitt) schneidet besser ab als Studenten aus Bielefeld (6,93 Punkte im Durchschnitt) und Studenten aus Bochum (6,71 Punkte im Durchschnitt). Auch nach Kontrolle von u.a. Geschlecht, Abiturnote, Alter und Prüfungsjahr erreichen Bochumer Studenten um 6 bis 10% schlechtere Ergebnisse als Studenten aus Münster.

  • Der über Namen ermittelte Migrantenstatus führt zu Ergebnissen, die ein schlechteres Abschneiden von Migranten zeigen. Was man von diesen Ergebnissen halten soll, ist unklar, zumal der Name Wretelnijk zwar auf polnische Vorfahren schließen lässt, aber keinerlei Schluss über die Länge des Aufenthalts in Deutschland zulässt.

Wenn man die Ergebnisse der Untersuchung von Towfigh, Traxler und Glöckner zur Kenntnis nimmt, dann findet man keinerlei Hinweis darauf, dass auch nur ansatzweise ein Ergebnis produziert worden wäre, das den Titel des Beitrags von Frau Frauke Lüpke-Narberhaus “Im Zweifel für den Mann”, rechtfertigen würde. Vielmehr erweist sich der Titel als pure Phantasie der Frau Lüpke-Narberhaus, der durch die Untersuchung in keiner Weise gedeckt ist.

Dasselbe gilt für die angebliche Diskriminierung von weiblichen Studenten, die in anonymisierten Probeklausuren und im Exmanen schlechtere Leistungen und Noten zeigen. Damit ein Prüfer weibliche Studenten beim Bewerten der Probeklausuren diskriminieren kann, sofern er dies wollen sollte, müsste er bei jeder Klausur über die Handschrift eine Schätzung vornehmen, ob es sich bei dem entsprechenden Studenten um einen weiblichen Studenten oder einen männlichen Studenten handelt. Wer dermaßen Unsinn in den Raum stellt, der zeigt damit nur, dass er nicht weiß, wovon er spricht. Man stelle sich das nur einmal in der Praxis vor, für 2.979 Studenten und 71.405 Probeklausuren.

Da weibliche Studenten auch schlechtere Lernfortschritte aufweisen als männliche Studenten, wird man wohl, sofern man eine Unterscheidung nach Geschlecht für notwendig hält, nicht umhin kommen festzustellen, dass weibliche Studenten mit Jura durchschnittlich größere Probleme haben und entsprechend durchschnittlich schlechtere Leistungen zeigen als männliche Studenten und dass sich dieser Umstand in den Examensnoten niederschlägt.

Da der Richterbund in NRW, dem Land, aus dem die Ergebnisse, die hier berichtet wurden, stammen, davor warnt, dass zu viele Frauen in den Richterdienst übernommen werden, z.B: waren im Jahr 2011 62% der neu eingestellten Richter Frauen, muss man vor dem Hintergrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung feststellen, dass offensichtlich schlechtere weibliche Studenten in NRW aus politischen Gründen besseren männlichen Studenten vorgezogen werden und Frau Frauke Lüpke-Narberhaus den Rat geben, in Zukunft Recherche an die Stelle ihrer Phantasie zu setzen.

Lesen Darstellen begreifenAuch würde es den von Frau Frauke Lüpke-Narberhaus verfassten Beiträgen gut tun, wenn Frau Lüpke-Narberhaus lesen würde, worüber sie berichtet. Täte sie das, sie würde unweigerlich über Textstellen wie die folgende stolpern: “Sowohl bei dem Geschlechts- als auch beim Herkunftseffekt können wir eine Diskriminierung weder mit der notwendigen Gewissheit ausschließen noch sie nachweisen” (27). Und weil Lesen und Verständnis zwei Dinge sind, hier die Erklärung für Frau Lüpke-Narberhaus: Weil es heute schick ist, alle ungleichen Verteilungen, sofern sie zu ungunsten von Frauen bestehen, der Diskriminierung zu verdächtigen, haben sich auch die Autoren dieser politisch korrekten Mode angeschlossen. Aber: So sehr sie auch gesucht haben, sie konnten kein belastbares Datum finden, das eine Diskriminierung von Frauen belegen könnte. Es bleibt also bei der Feststellung, dass weibliche Studenten der Juristerei von den Universitäten Bielefeld, Bochum und Münster im Durchschnitt schlechter sind als ihre männlichen Kollegen.

Wären die Autoren zudem mutig und Wissenschaftler sie hätten eindeutig festgestellt, dass nicht nur eine Diskriminierung von weiblichen Studenten aus technischen und faktischen Gründen ausgeschlossen werden kann, sondern darüber hinaus die reflexhaft gestellte Frage nach der Diskriminierung immer dann, wenn eine ungleiche Verteilung in einem Bereich auftaucht, der einem Mittelschichtler als nutzenbringend erscheint, mit Wissenschaft gar nichts, aber mit Ideologie sehr viel zu tun hat. Aber dazu hätten die Autoren eine theoretische Fundierung gebraucht, und – wie gesagt – es ist eine deskriptive Untersuchung, die sie durchgeführt haben; um so schlimmer ist es, dass sie meinen, sich mit ihren unfundierten Spekulationen bei bestimmten Kreisen andienen zu müssen.

Und über aller Geschlechtermanie hat die Frau Journalistin die Ergebnisse übersehen, die tatsächlich berichtenswert sind:

Studenten, die sich zu einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum einschreiben, sind entweder durchschnittlich schlechter und leistungsunwilliger als Studenten der Universitäten Bielefeld und Münster, oder die Ausbildung an den beiden zuletzt genannten Universitäten ist einfach besser als die Ausbildung an der Universität Bochum. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Studenten der Rechtswissenschaften Bochum jedenfalls meiden.

Sodann ist vielleicht der ein oder andere Leser beim Lesen stutzig geworden als er von den Mustern in den Examensnoten, die sich bei und um Notenschwellen ergeben, gelesen hat. Die Erklärung dafür ist das, was man im Englischen outrageous nennt: “die Frage des ‘Anhebens’ werde in den Beratungen der Prüfungskommission regelmäßig erörtert. Den Kandidaten solle das Gefühl erspart bleiben, knapp an einer wichtigen Schwelle gescheitert zu sein; ferner könne durch eindeutige Ergebnisse die Wahrscheinlichkeit von Rechtsbehelfen reduziert werden” (23). Das heißt im Klartext, Studenten, die knapp unterhalb einer Schwelle, z.B. der Bestehensschwelle bleiben, werden angehoben, so dass sie die Schwelle nehmen, obwohl die Bewertung ihre Leistung nicht mehr abbildet. Diese Ergebnisverzerrung wird damit begründet, dass man den Studenten psychologisches Leiden ersparen wollen und sich selbst eine Klage vor dem Verwaltungsgericht – eine Begründung, wie sie nur Juristen zu geben im Stande sind: Es lebe die Bigotterie!

Towfigh, Emanuel, Traxler, Christian & Glöckner, Andreas (2014). Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen. Eine empirische Analyse. Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft

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