Der Trick mit der Diskriminierung
Mode-Begriffe wie Diskriminierung stellen ob ihrer affektiven Ladung eine direkte Verbindung zwischen den unterschiedlichsten Menschen und ihren Interessen her. Sie führen zu einer Art affektiver Brücke, die es nicht nur ermöglicht, sich zugehörig zu fühlen, sondern auch, die emotionalen Bande, die über Diskriminierung geknüpft wurden, schamlos für die eigenen Zwecke auszunutzen. Die fehlende inhaltliche Begründung von Diskriminierung, die Ansprache von Emotion anstelle von Ratio, macht dies möglich.
Diskriminierung als Begriff der Wissenschaft verdankt seine Existenz dem Sozialpsychologen Gordon W. Allport. Allport definiert Diskriminierung als:
“….any conduct based on distinction made on grounds of natural or social categories, which have no relation to individual capacities or merits, or to concrete behavior of the individual person” (Allport, [1954]1979: 52).
Für Allport ist Diskriminierung somit ein Verhalten, das sich auf andere richtet und diese anderen ohne Rücksicht auf deren Leistung und Fähigkeiten und nur auf Grundlage von deren Zugehörigkeit zu einer sozialen oder einer natürlichen Kategorie behandelt. Was die Definition von Allport etwas problematisch macht und ihr eine Vielzahl von Kritikern eingetragen hat, ist das Fehlen eines Objektes, auf das hin eine Diskriminierung erfolgt. Menschen sind rationale Wesen und handeln entsprechend zielgerichtet: Sie wollen mit Handeln etwas erreichen. Deshalb muss man angeben, warum sich eine Person diskriminierend gegenüber einer anderen Person verhalten soll.
Wie so oft, haben Ökonomen hier eine entsprechende Bestimmung vorzuweisen. So definieren Samuelson und Nordhaus in Anlehnung an Gary S. Becker Diskriminierung wie folgt:
“When economic differences arise because of irrelevant personal characteristics such as race, gender, sexual orientation, or religion we call this discrimination. Discrimination typically involves either (a) disparate treatment of people on the basis of personal characteristics or (b) practices (such as tests) that have an adverse impact on certain groups” (Samuelson, 2010: 323)
Diskriminierung erfordert demnach eine Handlung und ein Handlungsziel, z.B. jemanden wegen seines Geschlechts im Hinblick auf den Zugang zu Ressourcen schlechter zu stellen. Wenn z.B. Männer von der Bewerbung auf Lehrstühle ausgeschlossen werden, wie dies im Rahmen des Professorinnenprogramms der Fall ist, dann stellt dies eine Diskriminierung dar, denn:
Personen werden (1) wegen einer persönlichen Eigenschaft (wegen ihres Geschlechts), (2) vom Zugang zu Ressourcen und (3) ungeachtet ihrer individuellen Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse ausgeschlossen.
Dies ist die ScienceFiles-Definition von Diskrminierung, die man als Extrakt aus Allport und Samuelson/Nordhaus ansehen kann.
Und jetzt, da wir begriffliche Klarheit erreicht haben, können wir uns, so gestärkt, mit dem Zweiten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages und der darin zu findenden Verballhornung des Begriffs der Diskriminierung beschäftigen.
Die Verballhornung beginnt auf Seite 31 des nämlichen Berichts und mit der Unterscheidung von Diskriminierung und Benachteiligung. Eine Diskriminierung, so lernt der staunende Leser, geht wie folgt: “Eine Person wird schlechter behandelt als andere Menschen” (31). Und weiter geht es in atemberaubendem Satztempo: Für Betroffene ist Diskriminierung, so erfahren wir als nicht Diskriminierte, ein “Gefühl” und zwar das Gefühl als “Mensch zweiter Klasse” behandelt zu werden. Und dann gibt es noch das juristische Verständnis, nach dem “Diskriminierung die Benachteiligung (!sic) von Menschen (1) aufgrund eines schützenswerten Merkmals (2) ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund (3)” ist (32).
Die Unterscheidung in Diskriminierung und Benachteiligung hat nicht einmal eine Seite vorgehalten. Aber sie wurde ja auch nicht getroffen, um Klarheit zu schaffen, sondern im Gegenteil geht es darum, das Konzept der Diskriminierung (wie gut, dass es lateinische Begriffe gibt…) so aufzuweichen, dass man es gebrauchen kann, um Dritte zu manipulieren.
Entsprechend lernt der Leser dieses gemeinsamen Berichts, dass es für die Auseinandersetzung mit nunmehr “Benachteiligung bzw. Diskriminierung” (auf Seite 32 hat man sich somit entschlossen, beide Begriffe doch synonym zu verwenden, wie dies auch im Duden der Fall ist), wichtig ist, “Dimensionen/Merkmale/Kategorien der Diskriminierung, Formen der Diskriminierung und Ebenen der Diskriminierung” zu unterscheiden. Aus den Formen der Diskrininierung werden dann auf Seite 35 Formen der Benachteiligung und ab Seite 35 sind die Autoren dieses Berichts dann wieder der Ansicht, Benachteiligung sei etwas anderes als Diskriminierung.
Zunächst zu den Dimensionen/Merkmalen/Kategorien der Diskriminierung. Hier wird der juristische Diskriminierungsbegriff re-aktiviert und erklärt, dass er der Benachteiligung vorbehalten sei, die “aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale (Kategorien)” erfolge. Es folgt das Glaubensbekenntnis der guten Menschen, die weder wegen ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Religion oder Weltanschauung noch wegen des Geschlechts, Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren, höchstens gegen die Schmuddelkinder von nebenan.
Das wirre Geschreibsel von “postkategorialem Diskriminierungsrecht” von “stigmatisierender und sozialer Diskriminierung” und von “intersektionaler Diskriminierung” lassen wir unbeachtet am Seitenrand liegen und lesen von diesem sprachlichem Unfug unbelastet und auf Seite 35 von Formen der Benachteiligung, die auf Seite 32, als die Schreiber noch der Meinung waren, Diskriminierung und Benachteiligung seien dasselbe, noch Formen der Diskriminierung waren. Nunmehr sind die Formen der Diskriminierung zu Formen der Benachteiligung mutiert und somit etwas anderes geworden, denn:
“Benachteiligung ist jede Form der weniger günstigen Behandlung. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird, z.B. eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen bei der Sozialversicherung. Eine Benachteiligung liegt aber auch vor, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden” (35).
Offensichtlich hat das, was hier unter Benachteiligung zusammenformuliert wurde, mit Diskriminierung nichts zu tun, denn es fehlt jeglicher Bezug zu einem Diskriminierungsziel (Zugang zu Ressourcen) und zu individuellen Fähigkeiten (Wissen). Die vorliegende Verstümmelung, deren begriffliche Nähe zu Diskriminierung nicht zufällig ist, wie noch zu zeigen sein wird, ist hanebüchener Unsinn, denn die salbungsvollen Worte führen dazu, dass die Gleichheit vor dem Gesetz (Straftäter mit ungleichem Hintergrund werden gleich behandelt) ebenso wie die Wehrpflicht (ungleicher Hintergrund, gleiche Behandlung) oder ein Wettbewerb (gleicher Einsatz ungleiche Behandlung/ungleiches Ergebnis) zu einer Benachteiligung werden.
Es ist kaum ein Gegenstand menschlicher Interaktion denkbar, der auf Grundlage dieser unsinnigen Bestimmung nicht als Benachteiligung angesehen werden muss. Z.B. ist die ungleiche Behandlung von Bundestagsabgeordneten und Arbeitnehmern im Hinblick auf die jeweils durch Tätigkeit erworbenen Rentenansprüche eine klare Benachteiligung von Arbeitnehmern. Offensichtlich ist mit den Autoren des Berichts nicht ihr Intellekt, wohl aber ihr Gefühl durchgegangen. Oder der Unsinn hat Methode.
Unmittelbar nach den Formen der Benachteiligung sind wir nämlich wieder bei der Diskriminierung, dieses Mal bei den Ebenen der Diskriminierung angekommen. Die Benachteiligung ist also begrifflich in die Diskriminierung einbettet. Ebenen der Diskriminierung sind individuell, so lernen wir, und gesellschaftlich, und spätestens hier bekommt man ein ganz schlechtes Gefühl, denn Diskriminierung ist als Verhalten definiert, selbst in diesem unsäglichen gemeinsamen Bericht war den Autoren auf Seite 31 noch klar, dass mit Diskriminierung ein Verhalten angesprochen ist. Entsprechend kann es keinerlei Diskriminierung auf gesellschaftlicher Ebene geben. Eine Gesellschaft kann nicht diskriminieren, weil es “die Gesellschaft” nicht gibt. Es gibt nur Individuen. Und dann gibt es Rechtssätze und Verfahrensregeln, wie sie z.B. im Professorinnenprogramm zur Anwendung kommen und dort von Mitgliedern in Berufungskommissionen genutzt werden, um Männer zu diskriminieren. Rechtssätze und Verfahrensregeln schalten individuelle Diskriminierung in nunmehr institutioneller Diskriminierung gleich.
Und so fragt man sich nicht nur, was soll diese seltsame erst Differenzierung und dann Vermengung von Benachteiligung und Diskriminierung, man fragt sich auch, was hat es mit der gesellschaftlichen Diskriminierung auf sich? Man muss nicht lange auf die Antwort in Form von Beispielen warten:
“In Lesefibeln folgen Familien ausschließlich heterosexuellen Lebensmodellen. Regenbogenfamilien, d. h. lesbische oder schwule Elternpaare, kommen nicht vor.
In Literatur, Geschichte und Sozialkunde werden Werke und Leistungen weißer Deutscher besprochen – schwarze deutsche Geschichte, ihre Vertreter_innen und Werke bleiben unbehandelt.
Bestimmte Berufe werden männlich oder weiblich gemacht, indem beispielsweise „typische” Vertreter_innen dargestellt werden wie z. B. der Handwerker, der Wissenschaftler, die Krankenschwester, die Politesse.”
Das also war des Pudels Kern. Zunächst muss festgestellt werden, dass die hier gegebenen Beispiele, die sich auf Seite 36 dieses Berichts finden, mit Diskriminierung überhaupt nichts zu tun haben. Entsprechend geht es auch nicht um Diskriminierung, sondern um Umerziehung, um die Durchsetzung einer die Grenze zum krankhaften überschreitenden Überbetonung des Marginalen und um die Ersetzung der Normalität durch Wahnsinn.
Der Wahnsinn wird besonders deutlich, wenn man sich die Kriterien von Seite 35, als Benachteiligung beschrieben wurde, in Erinnerung ruft: Die gleiche Behandlung von ungleichen Voraussetzungen wurde als Benachteiligung beschrieben. Regenbogenfamilien sind mit Sicherheit nicht gleich heterosexuellen Lebensmodellen. Entsprechend wäre es eine Benachteiligung, würde man sie in Fibeln erwähnen und Kinder zum Mitleid ob der Unfähigkeit von Regenbogenfamilien, heterosexuelle Normalität zu leben, anregen. Da heterosexuelle Familien immer noch die große Mehrheit der familiären Arrangements sind, wäre diese Reaktion von Kindern fast zwangsläufig. Normalität hat nämlich nicht, wie die Verwirrten dieses Berichts und ihre geistigen Mentoren meinen, mit Normsetzung zu tun, sondern mit der Realität. Norm hat mit Normalität und Normalitäterwartung zu tun: Deshalb können Regenbogenfamilien nicht die Norm und nicht die empirische Normalität sein, denn wären sie die Norm und die empirische Normalität, man müsste sie nicht gegenüber heterosexuellen Lebensmodellen hervorheben.
Die volle Absurdität dieser politisch korrekten Wahnsinnigen findet sich in der Forderung auch “schwarze deutsche Geschichte, ihre Vertreter_innen und Werke” zu behandeln. Es dürfte ein ziemliches Problem darstellen, die entsprechenden Beiträge zur deutschen Geschichte zu finden, aber Geschichte ist bekanntlich immer die Geschichte der Sieger, und wer weiß, vielleicht hat Friedrich der II ja den siebenjährigen Krieg nur deshalb mit dem status quo ante bellum beendet, weil er Hilfstruppen aus Namibia rekrutiert hat, aber dann … Deutsch Südwestafrika war ein Jahrhundert später, egal, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg zur Integration schwarzer Beiträge in die deutsche Geschichte.
Bleibt anzufügen, dass Handwerker und auch Wissenschaftler immer noch mehrheitlich männlich sind, während Politessen und Krankenschwestern immer noch mehrheitlich weiblich sind, so dass es abermals ein Bruch mit der Normalität wäre, Handwerker und Krankenschwestern a-typisch darzustellen, wie hier gefordert wird.
Wie man sieht, wird der Begriff “Diskriminierung” missbraucht, um eine ideologische Agenda durchzusetzen, denn natürlich ist mit der Offenheit da Schluss wo die Lebensmodelle, die dem geistigen Horizont der Möchtegern Lesefibel-Macher entzogen sind, Einzug in dieselben Lesefibeln halten sollen: ein Harem als Versorgungsinstanz für männerlose Frauen ist z.B. in manchen nicht-weißen Gesellschaften ebenso wie Regenbogenfamilien in Europa ein selten zu findendendes Lebensmodell und somit ein Aspirant zum Einschluss in Lesefibeln. Dagegen sind polygame Lebensweisen weltweit so häufig, dass man sie in Relation zu Regenbogenfamilien fast als Normalität in manchen Teilen der Welt bezeichnen könnte, was wiederum ihre Aufnahme in die Fibel fraglich machen wird.
Mit Diskriminierung, also der Verweigerung des Zugangs zu Ressourcen unabhängig von den Kompetenzen von Menschen und nur auf Grundlage einer bestimmten Eigenschaft, die diesen Menschen zugeschrieben wird oder die sie nun einmal haben, hat dies alles überhaupt nichts zu tun. Es ist nichts anderes als der Versuch, unter dem Deckmantel des Begriffs der Diskriminierung den eigenen Spleen durchzusetzen und Wahnsinn zur Normalität zu machen.
Es ist an der Zeit, dass sich Wissenschaftler gegen die Übernahme und Aushöhlung ihrer Konzepte durch Wahnsinnige zur Wehr setzen, die diese Begriffe dazu nutzen wollen, Menschen von einander zu entfremden und ihnen einzureden, es gäbe jenseits von Gynäkologen noch andere, für die der Unterschied zwischen Männern und Frauen von Relevanz sei. Verwaltungsangestellte sind nun einmal keine Wissenschaftler.Wenn Sie Konzepte für ihre Zwecke missbrauchen wollen, die sie nicht verstehen, dann führt dies nur dazu, dass sie als die Dilettanten, die sie nun einmal sind, erkennbar werden. Sie sollten deshalb die Finger von Konzepten lassen, die Sozialwissenschaftler zur Bezeichnung konkreter Phänomene formuliert haben und die sich entsprechend nicht einfach als Begriff entnehmen und nach eigenem Gutdünken und bar jeglichen Sachverstands beliebig missbrauchen lassen.
Es ist auch an der Zeit, dass sich alle zur Wehr setzen, die sich als Mensch fühlen und sich nicht von Wahnsinnigen in Kategorien zementieren lassen wollen, die Letzteren gerade als opportun erscheinen und die alle ihre Irrelevanz und ihre Nützlichkeit für die Agenda der Wahnsinnigen gemeinsam haben, die sich als Brunnenvergifter des gesellschaftlichen Konsens’ verdingen. Denn: Dieser Wahnsinn hat Methode: Wer sich über die angebliche Diskriminierung von kaum vorhandenen Regenbogenfamilien ereifert, hat keine Zeit, um sich mit den vorhandenen Missständen des täglichen Lebens zu befassen, z.B. der Tatsache, dass seine Steuergelder zweckentfremdet werden, um Netzwerke des Wahnsinns zu unterhalten.
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Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
Ich fasse mal zusammen: Es gibt den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3. Dieser Grundsatz der eigentlich den Staat binden sollte, wird über dem Umweg der Diskriminierung auf alle Menschen ausgeweitet und soll für alle Menschen bindend sein.
Das Bundesverfassungsgericht schreibt zum Artikel 3: “Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen”
Diese Pflicht der konkreten Prüfung auf Gleichheit oder Ungleichheit müsste ich dann bei jeder einzelnen Handlung machen. Das ganze kann ganz locker sein (ich behandle Schwarze, Weiße und Grüne gleich), da man gemäß Artikel 3 davon ausgehen muss das bereits alle Menschen gleich sind. Eine Diskriminierung könnte es dann gar nicht mehr geben.
Oder aber die Pflicht zur Prüfung wird extrem streng ausgelegt. Wenn ich morgens zum Bäcker gehe und der Brötchen verkauft, müsste er zunächst prüfen ob ich gleich den anderen Käufern bin oder ungleich. Zum Beispiel hinsichtlich der Weglänge bis nach Hause, wie stark der Hunger der einzelnen Kunden ist und wie viel Geld die Kunden verdienen (schließlich ist es ja diskriminierend, wenn ein H4-ler genaue viel bezahlen soll wie Joseph Ackermann).
Mit anderen Worten: Über den Umweg dieser Diskriminierungsdefinition wird der Rechtsstaat ausgehebelt, und durch ein Willkürsystem ersetzt, bei der jede einzelne Handlung zunächst von einer Behörde genehmigt werden muss und man trotzdem nicht weiß ob es sich nicht um Diskriminierung handelt. Jeder wäre zu jedem Zeitpunkt irgendwie diskriminierend unterwegs und sei es, weil man _nicht_ handelt. Zum Beispiel _nicht_ zum Bäcker geht, sondern selbst backt.
Genau so ist das. Und wie jede Willkürherrschaft so führt auch diese Herrschaft in den Totalitarismus und geht mit einem kompletten Verlust von Freiheit einher. Aber offensichtlich stört es kaum jemanden …
@ Michael Klein
* Aber offensichtlich stört es kaum jemanden …*
Warum sollte das stören?
Sie meinen es doch nur gut.
Wieder einmal.
Seid mir gegrüßt, Freunde des einfachen Wortes!
Ich fand vor einer Weile mal Folgendes und verstehe mich seither als Antidiskriminierungsgesetzbrecher (man könnte auch fragen: Wo gilt das?).
Zitat:
“Diskriminierung ist die abwertende Unterscheidung des Bösen vom Guten, des Häßlichen vom Schönen, des Schädlichen vom Nützlichen, des Fremden vom Eigenen, des Unrechts vom Recht. Das Gebot der Diskriminierung schützt die soziale, wirtschaftliche, kultische und rechtliche Ordnung eines jeden Kulturvolkes, so auch des Deutschen Volkes.
Diskriminierung ist die kulturelle Kardinaltugend, die erst die Höflichkeit der Nichtdiskriminierung ermöglicht: Den Häßlichen, den Dummen und den Minderwertigen sagt man nicht noch, was sie sind, weil sie es vermutlich selber wissen und die Menschen sich gegenseitig keinen überflüssigen Seelenschmerz zufügen sollen, auch wenn er nur darin besteht, die Wahrheit auszusprechen.
Wird hingegen die Nichtdiskriminierung zum Zwangsgesetz mit Beweispflichtumkehr, wie jetzt durch das Antidiskriminierungsgesetz der rot-grünen Koalition, die gegenwärtig das BRD-Lagerregime leitet, verwandelt sich die tolerante Diskriminierung in die intolerante Nichtdiskriminierung: Nur noch die Diskriminierung ist diskriminiert. Damit ist die Kardinaltugend der deutschen Kultur unter Strafe gestellt, was von Seiten eines antideutschen kulturfeindlichen Unrechtsregimes konsequent gehandelt ist und seit langem erwartet, aber auch angekündigt worden war.”
Quelle: Deutsches Kolleg
In Anbetracht der Tatsache, daß der Dümmste vollwertiger Teil der Gemeinschaft ist, gilt es sich an diesem auszurichten, möchte man die Regeln der Gemeinschaft ausformulieren.
Und damit gehe ich nicht nur inhaltlich vollends konform mit dem ersten Abschnitt, sondern auch hinsichtlich der Formulierung.
Und schön klingts außerdem, wie ich finde.
Anbei noch ein großes Lob und meinen Dank für Eure Arbeit, sciencefiles.org.
Ich fand, öhm, irgendwie hier her und war insbesondere von der Gender-Petition in höchstem Maße angetan.
Beste Grüße aus Sachsen, Glück auf!
Andy
Ja, genau, aber die Sache gestaltet sich dann ja noch komplizierter, denn schließlich diskriminieren Sie ja auch, wenn Sie bei einem bestimmten Bäcker Brötchen kaufen und bei allen anderen nicht – zumindest nicht zu einer bestimmten Gelegenheit. Das müssten Sie dann ggf. rechtfertigen, vielleicht mit der Länge Ihres Anfahrtsweges zum Bäcker, wobei das dann wohl wieder mit anderen Eigenschaften des Bäckers zu gewichten wäre, die willkürlich und je nach Zeitgeist als relevant gesetzt werden könnten. Z.B. wäre die Frage zu klären, ob der Bäcker Kinder hat oder nicht, denn ein Single-Bäcker braucht ja keine weiteren Mäuler zu stopfen als das eigene, und insofern könnte man sagen, dass er nicht so viel Umsatz braucht wie ein Bäcker, der Vater ist. Oder – worst case – wie verhält es sich mit Bäckern weiblichen Geschlechts? Müssen die aufgrund ihrer (vermutlichen, jedenfalls aber locker behauptbaren) historischen Unterrepräsentation in der Zunft der Bäcker besonders unterstützt werden? Und bedeutet das nicht, dass Bürger sozusagen zur Zwangsabnahme bei weiblichen Bäckern verpflichtet werden müssten, wenn sie schon nicht hinreichend einsichtig sind und von sich aus alles auf sich nehmen, um eine Bäckerin zwecks morgendlichen Brötcheneinkaufs zu finden?
Also: man ist nicht zu jedem Zeitpunkt irgendwie diskriminierend unterwegs, sondern zu jedem Zeitpunkt in jeder Hinsicht gegenüber jedem – außer gegenüber dem, dem gegenüber man positiv handelt – obwohl hier zu bedenken ist, dass positive Diskriminierung ja auch Diskriminierung ist. Insofern würden Sie die Bäckerin, um deren Willen Sie alle anderen Bäcker dieser Erde an einem bestimmten Morgen diskriminiert haben, auch diskriminieren.
Und Selbst-Backen ist überhaupt keine Lösung: das würde nur bedeuten, dass ALLE Bäcker dieser Erde von Ihnen gleichermaßen diskriminiert werden, zwar GLEICHERMASSEN, aber eben DISKRIMINIERT.
Das ist das Problem. wenn man das Konzept der Diskriminierung aus der Verbindung mit dem meritokratischen Prinzip herauslöst und Gleichheit bzw. Gleichstellung zugrunde legen will: das klingt vordergründig besehen furchtbar einfach, aber wer, bitte, entscheidet, wer warum in welchem Kontext mit jemandem “gleich” ist oder sein sollte und wer warum wann nicht?
Und selbst dann, wenn man meinen würde, man könne auf “Gleichheit” pochen, wenn man tatsächlich darauf Wert legt, etwas zu haben, was andere haben, man selbst aber (noch) nicht, dann ergibt sich ja daraus keineswegs, dass man das dann auch bekommen sollte oder müsste – Gleichheit wäre auch erreicht, wenn man all den anderen das wegnehmen würde, was die eine Person nicht hat. Wenn niemand irgendetwas zugestanden wird und er selbst von sich aus nichts dazu tun kann, etwas zugestanden zu bekommen, dann kann man alle gleich behandeln und sich selbst überlassen, sie ignorieren, oder Kriterien für Gleichheit setzen, die einem gerade in den Kram passen – warum auch immer.
Da tun sich ganz neue, wunderbare Möglichkeiten auf, unter dem vermeintlich so sozial verantwortlichen Gleichheitsprinzip alle nur erdenklichen Formen der willkürlichen Behandlung und damit: der Diskriminierung von Menschen im eigentlichen Sinn des Wortes Vorschub zu leisten – und das alles, um die eigenen individuellen oder partikularen Interessen ungestört verfolgen zu können. Das ist nicht nur sozial UNverantwortlich, das ist Wahnsinn pur! Und so etwas kommt von staatlichen Stellen – wenn man sich das vergegenwärtigt, kann einem heiß und kalt werden angesichts dessen, was uns blühen mag, wenn die Überflussgesellschaft zunehmend ans Ende des Überflusses gerät.
“Für Allport ist Diskriminierung somit ein Verhalten, das sich auf andere richtet und diese anderen ohne Rücksicht (…)”
ich fühle mich diskriminiert
-vom raumgreifenden, allgegenwärtigen heutigen Feminismus
z.b. Frauenquote, exkl.Frauenprogramme
-von der “unhinterfragten” Gender-Mainstreaming-Durchsetzung
-von der gesellschaftlich aufoktroyten Politischen Korrektheit, von dem “geschlechtergerechten” Sprach”zirkus”
-usw.
-usf.
–
Erst einmal: Vielen Dank!
EIn Wort der begrifflichen Kritik sei erlaubt: Gary Becker und Samuelson bestehen bei ihren Begriffsdefinitionen darauf, dass ein wirtschaftlicher Nachteil für die Betroffenen erkennbar sein muss, und dass es die Diskriminierenden etwas kostet, die Diskriminierung durchzuführen.
In Kurzfassung: Vorurteile sind wohlfeil, wirkliche Diskriminierung aber kostet Geld.
Auch wird bei Gary Becker die Situation diskutiert, in der es Paternalismus als direktes Gegenstück zur Diskriminierung gibt Gary Becker; “The economics of diiscrimination”
http://www.amazon.de/Economics-Discrimination-Economic-Research-Studies/dp/0226041166/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1399879177&sr=8-1&keywords=Gary+Becker+the+economics+of+discrimination
Ansonsten wegen der empirischen Grundierung auch lesenswert:
Ian Ayres; “Pervasive Prejudice?: Unconventional Evidence of Race and Gender Discrimination”
http://www.amazon.de/gp/product/0226033511/sr=8-2/qid=1399879177/ref=dp_proddesc_1?ie=UTF8&n=52044011&qid=1399879177&sr=8-2
Aber noch einma: Danke für diiese Kritik des “Diskriminierungsberichts”. Ich hatte angefangen zu lesen und wußte nicht genau ob ich erbrechen oder weinen sollte angesichst der völligen Konzeptlosigkeit, die offensichtlich politisch gewollt ist um kostspielige Wohltaten
für eine Sonderklientel begründen zu könne,
“In Literatur, Geschichte und Sozialkunde werden Werke und Leistungen weißer Deutscher besprochen – schwarze deutsche Geschichte, ihre Vertreter_innen und Werke bleiben unbehandelt”
In der 10. Klasse wurde der schwäzeste Teil der deutschen Geschichte im Geschichtsunterricht besprochen. Oder wird hier nicht die Zeit von 1933-45 gemeint?
Ernsthaft…
Wie groß dürfte der anteil schwarzer Menschen in Deutschland sein? 0,0X%
Wieso soll deren Werke und Geschichte behandelt werden aber nicht die Geschichte und Werke der Oberbayern, türkischen Gastarbeiter, der dänischen Minderheit?
Was macht die Werke der schwarzen Minderheit (als ob Afrika ein Land und kein Kontinent mit duzenden Ländern wäre) so besonders?
„Wieso soll deren Werke und Geschichte behandelt werden aber nicht die Geschichte und Werke der Oberbayern, türkischen Gastarbeiter, der dänischen Minderheit?
Was macht die Werke der schwarzen Minderheit (als ob Afrika ein Land und kein Kontinent mit duzenden Ländern wäre) so besonders?“
Da kann ich ihnen sagen. Der gemeine Gutmensch unterteilt die Menschheit in Täter und Opfer. Diese Einteilungen sind weitgehend fix und nahezu unabhängig davon was passiert. Die Einteilungen richtet sich also nicht nach der Realität, die Realitätswahrnehmung aber nach der Einteilung. Schwarze fallen ganz besonders unter Opfer, daher werden sie im Gutmenschenweltbild prinzipiell unterdrückt. Wenn sie irgendwo nicht erwähnt werden, so kann das dann nur an der Unterdrückung liegen, an nichts anderem.
Auch Sciencefiles unterdrückt z.B. Schwarze, Hindus, Moslems, Trans- und Homesexuelle, Behinderte, alleinerziehende Mütter und Väter, Senioren, Angehörige bildungsferner Schichten uvm. Begründung? Im Team kommen nur weiße gebildete Menschen vor, das reicht Gutmenschen im Moraljagdfieber…..
Neues vom Diskriminierungsdiskurs:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/12/frauenvertreter-ist-kein-maennerjob/