Der Trick mit der Diskriminierung

Mode-Begriffe wie Diskriminierung stellen ob ihrer affektiven Ladung eine direkte Verbindung zwischen den unterschiedlichsten Menschen und ihren Interessen her. Sie führen zu einer Art affektiver Brücke, die es nicht nur ermöglicht, sich zugehörig zu fühlen, sondern auch, die emotionalen Bande, die über Diskriminierung geknüpft wurden, schamlos für die eigenen Zwecke auszunutzen. Die fehlende inhaltliche Begründung von Diskriminierung, die Ansprache von Emotion anstelle von Ratio, macht dies möglich.

Diskriminierung als Begriff der Wissenschaft verdankt seine Existenz dem Sozialpsychologen Gordon W. Allport. Allport definiert Diskriminierung als:

Allport-Prejudice“….any conduct based on distinction made on grounds of natural or social categories, which have no relation to individual capacities or merits, or to concrete behavior of the individual person” (Allport, [1954]1979: 52).

Für Allport ist Diskriminierung somit ein Verhalten, das sich auf andere richtet und diese anderen ohne Rücksicht auf deren Leistung und Fähigkeiten und nur auf Grundlage von deren Zugehörigkeit zu einer sozialen oder einer natürlichen Kategorie behandelt. Was die Definition von Allport etwas problematisch macht und ihr eine Vielzahl von Kritikern eingetragen hat, ist das Fehlen eines Objektes, auf das hin eine Diskriminierung erfolgt. Menschen sind rationale Wesen und handeln entsprechend zielgerichtet: Sie wollen mit Handeln etwas erreichen. Deshalb muss man angeben, warum sich eine Person diskriminierend gegenüber einer anderen Person verhalten soll.

Wie so oft, haben Ökonomen hier eine entsprechende Bestimmung vorzuweisen. So definieren Samuelson und Nordhaus in Anlehnung an Gary S. Becker Diskriminierung wie folgt:

“When economic differences arise because of irrelevant personal characteristics such as race, gender, sexual orientation, or religion we call this discrimination. Discrimination typically involves either (a) disparate treatment of people on the basis of personal characteristics or (b) practices (such as tests) that have an adverse impact on certain groups” (Samuelson, 2010: 323)

Diskriminierung erfordert demnach eine Handlung und ein Handlungsziel, z.B. jemanden wegen seines Geschlechts im Hinblick auf den Zugang zu Ressourcen schlechter zu stellen. Wenn z.B. Männer von der Bewerbung auf Lehrstühle ausgeschlossen werden, wie dies im Rahmen des Professorinnenprogramms der Fall ist, dann stellt dies eine Diskriminierung dar, denn:

Personen werden (1) wegen einer persönlichen Eigenschaft (wegen ihres Geschlechts), (2) vom Zugang zu Ressourcen und (3) ungeachtet ihrer individuellen Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse ausgeschlossen.

Dies ist die ScienceFiles-Definition von Diskrminierung, die man als Extrakt aus Allport und Samuelson/Nordhaus ansehen kann.

Und jetzt, da wir begriffliche Klarheit erreicht haben, können wir uns, so gestärkt, mit dem Zweiten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages und der darin zu findenden Verballhornung des Begriffs der Diskriminierung beschäftigen.

ADS_DiskriminierungDie Verballhornung beginnt auf Seite 31 des nämlichen Berichts und mit der Unterscheidung von Diskriminierung und Benachteiligung. Eine Diskriminierung, so lernt der staunende Leser, geht wie folgt: “Eine Person wird schlechter behandelt als andere Menschen” (31). Und weiter geht es in atemberaubendem Satztempo: Für Betroffene ist Diskriminierung, so erfahren wir als nicht Diskriminierte, ein “Gefühl” und zwar das Gefühl als “Mensch zweiter Klasse” behandelt zu werden. Und dann gibt es noch das juristische Verständnis, nach dem “Diskriminierung die Benachteiligung (!sic) von Menschen (1) aufgrund eines schützenswerten Merkmals (2) ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund (3)” ist (32).

Die Unterscheidung in Diskriminierung und Benachteiligung hat nicht einmal eine Seite vorgehalten. Aber sie wurde ja auch nicht getroffen, um Klarheit zu schaffen, sondern im Gegenteil geht es darum, das Konzept der Diskriminierung (wie gut, dass es lateinische Begriffe gibt…) so aufzuweichen, dass man es gebrauchen kann, um Dritte zu manipulieren.

Entsprechend lernt der Leser dieses gemeinsamen Berichts, dass es für die Auseinandersetzung mit nunmehr “Benachteiligung bzw. Diskriminierung” (auf Seite 32 hat man sich somit entschlossen, beide Begriffe doch synonym zu verwenden, wie dies auch im Duden der Fall ist), wichtig ist, “Dimensionen/Merkmale/Kategorien der Diskriminierung, Formen der Diskriminierung und Ebenen der Diskriminierung” zu unterscheiden. Aus den Formen der Diskrininierung werden dann auf Seite 35 Formen der Benachteiligung und ab Seite 35 sind die Autoren dieses Berichts dann wieder der Ansicht, Benachteiligung sei etwas anderes als Diskriminierung.

Zunächst zu den Dimensionen/Merkmalen/Kategorien der Diskriminierung. Hier wird der juristische Diskriminierungsbegriff re-aktiviert und erklärt, dass er der Benachteiligung vorbehalten sei, die “aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale (Kategorien)” erfolge. Es folgt das Glaubensbekenntnis der guten Menschen, die weder wegen ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, Religion oder Weltanschauung noch wegen des Geschlechts, Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren, höchstens gegen die Schmuddelkinder von nebenan.

Das wirre Geschreibsel von “postkategorialem Diskriminierungsrecht” von “stigmatisierender und sozialer Diskriminierung” und von “intersektionaler Diskriminierung” lassen wir unbeachtet am Seitenrand liegen und lesen von diesem sprachlichem Unfug unbelastet und auf Seite 35 von Formen der Benachteiligung, die auf Seite 32, als die Schreiber noch der Meinung waren, Diskriminierung und Benachteiligung seien dasselbe, noch Formen der Diskriminierung waren. Nunmehr sind die Formen der Diskriminierung zu Formen der Benachteiligung mutiert und somit etwas anderes geworden, denn:

“Benachteiligung ist jede Form der weniger günstigen Behandlung. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird, z.B. eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen bei der Sozialversicherung. Eine Benachteiligung liegt aber auch vor, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden” (35).

cluelessOffensichtlich hat das, was hier unter Benachteiligung zusammenformuliert wurde, mit Diskriminierung nichts zu tun, denn es fehlt jeglicher Bezug zu einem Diskriminierungsziel (Zugang zu Ressourcen) und zu individuellen Fähigkeiten (Wissen). Die vorliegende Verstümmelung, deren begriffliche Nähe zu Diskriminierung nicht zufällig ist, wie noch zu zeigen sein wird, ist hanebüchener Unsinn, denn die salbungsvollen Worte führen dazu, dass die Gleichheit vor dem Gesetz (Straftäter mit ungleichem Hintergrund werden gleich behandelt) ebenso wie die Wehrpflicht (ungleicher Hintergrund, gleiche Behandlung) oder ein Wettbewerb (gleicher Einsatz ungleiche Behandlung/ungleiches Ergebnis) zu einer Benachteiligung werden.

Es ist kaum ein Gegenstand menschlicher Interaktion denkbar, der auf Grundlage dieser unsinnigen Bestimmung nicht als Benachteiligung angesehen werden muss. Z.B. ist die ungleiche Behandlung von Bundestagsabgeordneten und Arbeitnehmern im Hinblick auf die jeweils durch Tätigkeit erworbenen Rentenansprüche eine klare Benachteiligung von Arbeitnehmern. Offensichtlich ist mit den Autoren des Berichts nicht ihr Intellekt, wohl aber ihr Gefühl durchgegangen. Oder der Unsinn hat Methode.

Unmittelbar nach den Formen der Benachteiligung sind wir nämlich wieder bei der Diskriminierung, dieses Mal bei den Ebenen der Diskriminierung angekommen. Die Benachteiligung ist also begrifflich in die Diskriminierung einbettet. Ebenen der Diskriminierung sind individuell, so lernen wir, und gesellschaftlich, und spätestens hier bekommt man ein ganz schlechtes Gefühl, denn Diskriminierung ist als Verhalten definiert, selbst in diesem unsäglichen gemeinsamen Bericht war den Autoren auf Seite 31 noch klar, dass mit Diskriminierung ein Verhalten angesprochen ist. Entsprechend kann es keinerlei Diskriminierung auf gesellschaftlicher Ebene geben. Eine Gesellschaft kann nicht diskriminieren, weil es “die Gesellschaft” nicht gibt. Es gibt nur Individuen. Und dann gibt es Rechtssätze und Verfahrensregeln, wie sie z.B. im Professorinnenprogramm zur Anwendung kommen und dort von Mitgliedern in Berufungskommissionen genutzt werden, um Männer zu diskriminieren. Rechtssätze und Verfahrensregeln schalten individuelle Diskriminierung in nunmehr institutioneller Diskriminierung gleich.

Und so fragt man sich nicht nur, was soll diese seltsame erst Differenzierung und dann Vermengung von Benachteiligung und Diskriminierung, man fragt sich auch, was hat es mit der gesellschaftlichen Diskriminierung auf sich? Man muss nicht lange auf die Antwort in Form von Beispielen warten:

“In Lesefibeln folgen Familien ausschließlich heterosexuellen Lebensmodellen. Regenbogenfamilien, d. h. lesbische oder schwule Elternpaare, kommen nicht vor.

In Literatur, Geschichte und Sozialkunde werden Werke und Leistungen weißer Deutscher besprochen – schwarze deutsche Geschichte, ihre Vertreter_innen und Werke bleiben unbehandelt.

Bestimmte Berufe werden männlich oder weiblich gemacht, indem beispielsweise „typische” Vertreter_innen dargestellt werden wie z. B. der Handwerker, der Wissenschaftler, die Krankenschwester, die Politesse.”

Nuts in BedlamDas also war des Pudels Kern. Zunächst muss festgestellt werden, dass die hier gegebenen Beispiele, die sich auf Seite 36 dieses Berichts finden, mit Diskriminierung überhaupt nichts zu tun haben. Entsprechend geht es auch nicht um Diskriminierung, sondern um Umerziehung, um die Durchsetzung einer die Grenze zum krankhaften überschreitenden Überbetonung des Marginalen und um die Ersetzung der Normalität durch Wahnsinn.

Der Wahnsinn wird besonders deutlich, wenn man sich die Kriterien von Seite 35, als Benachteiligung beschrieben wurde, in Erinnerung ruft: Die gleiche Behandlung von ungleichen Voraussetzungen wurde als Benachteiligung beschrieben. Regenbogenfamilien sind mit Sicherheit nicht gleich heterosexuellen Lebensmodellen. Entsprechend wäre es eine Benachteiligung, würde man sie in Fibeln erwähnen und Kinder zum Mitleid ob der Unfähigkeit von Regenbogenfamilien, heterosexuelle Normalität zu leben, anregen. Da heterosexuelle Familien immer noch die große Mehrheit der familiären Arrangements sind, wäre diese Reaktion von Kindern fast zwangsläufig. Normalität hat nämlich nicht, wie die Verwirrten dieses Berichts und ihre geistigen Mentoren meinen, mit Normsetzung zu tun, sondern mit der Realität. Norm hat mit Normalität und Normalitäterwartung zu tun: Deshalb können Regenbogenfamilien nicht die Norm und nicht die empirische Normalität sein, denn wären sie die Norm und die empirische Normalität, man müsste sie nicht gegenüber heterosexuellen Lebensmodellen hervorheben.

Die volle Absurdität dieser politisch korrekten Wahnsinnigen findet sich in der Forderung  auch “schwarze deutsche Geschichte, ihre Vertreter_innen und Werke” zu behandeln. Es dürfte ein ziemliches Problem darstellen, die entsprechenden Beiträge zur deutschen Geschichte zu finden, aber Geschichte ist bekanntlich immer die Geschichte der Sieger, und wer weiß, vielleicht hat Friedrich der II ja den siebenjährigen Krieg nur deshalb mit dem status quo ante bellum beendet, weil er Hilfstruppen aus Namibia rekrutiert hat, aber dann … Deutsch Südwestafrika war ein Jahrhundert später, egal, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg zur Integration schwarzer Beiträge in die deutsche Geschichte.

Sarotti MohrBleibt anzufügen, dass Handwerker und auch Wissenschaftler immer noch mehrheitlich männlich sind, während Politessen und Krankenschwestern immer noch mehrheitlich weiblich sind, so dass es abermals ein Bruch mit der Normalität wäre, Handwerker und Krankenschwestern a-typisch darzustellen, wie hier gefordert wird.

Wie man sieht, wird der Begriff “Diskriminierung” missbraucht, um eine ideologische Agenda durchzusetzen, denn natürlich ist mit der Offenheit da Schluss wo die Lebensmodelle, die dem geistigen Horizont der Möchtegern Lesefibel-Macher entzogen sind, Einzug in dieselben Lesefibeln halten sollen: ein Harem als Versorgungsinstanz für männerlose Frauen ist z.B. in manchen nicht-weißen Gesellschaften ebenso wie Regenbogenfamilien in Europa ein selten zu findendendes Lebensmodell und somit ein Aspirant zum Einschluss in Lesefibeln. Dagegen sind polygame Lebensweisen weltweit so häufig, dass man sie in Relation zu Regenbogenfamilien fast als Normalität in manchen Teilen der Welt bezeichnen könnte, was wiederum ihre Aufnahme in die Fibel fraglich machen wird.

Mit Diskriminierung, also der Verweigerung des Zugangs zu Ressourcen unabhängig von den Kompetenzen von Menschen und nur auf Grundlage einer bestimmten Eigenschaft, die diesen Menschen zugeschrieben wird oder die sie nun einmal haben, hat dies alles überhaupt nichts zu tun. Es ist nichts anderes als der Versuch, unter dem Deckmantel des Begriffs der Diskriminierung den eigenen Spleen durchzusetzen und Wahnsinn zur Normalität zu machen.

Es ist an der Zeit, dass sich Wissenschaftler gegen die Übernahme und Aushöhlung ihrer Konzepte durch Wahnsinnige zur Wehr setzen, die diese Begriffe dazu nutzen wollen, Menschen von einander zu entfremden und ihnen einzureden, es gäbe jenseits von Gynäkologen noch andere, für die der Unterschied zwischen Männern und Frauen von Relevanz sei. Verwaltungsangestellte sind nun einmal keine Wissenschaftler.Wenn Sie Konzepte für ihre Zwecke missbrauchen wollen, die sie nicht verstehen, dann führt dies nur dazu, dass sie als die Dilettanten, die sie nun einmal sind, erkennbar werden. Sie sollten deshalb die Finger von Konzepten lassen, die Sozialwissenschaftler zur Bezeichnung konkreter Phänomene formuliert haben und die sich entsprechend nicht einfach als Begriff entnehmen und nach eigenem Gutdünken und bar jeglichen Sachverstands beliebig missbrauchen lassen.

Es ist auch an der Zeit, dass sich alle zur Wehr setzen, die sich als Mensch fühlen und sich nicht von Wahnsinnigen in Kategorien zementieren lassen wollen, die Letzteren gerade als opportun erscheinen und die alle ihre Irrelevanz und ihre Nützlichkeit für die Agenda der Wahnsinnigen gemeinsam haben, die sich als Brunnenvergifter des gesellschaftlichen Konsens’ verdingen. Denn: Dieser Wahnsinn hat Methode: Wer sich über die angebliche Diskriminierung von kaum vorhandenen Regenbogenfamilien ereifert, hat keine Zeit, um sich mit den vorhandenen Missständen des täglichen Lebens zu befassen, z.B. der Tatsache, dass seine Steuergelder zweckentfremdet werden, um Netzwerke des Wahnsinns zu unterhalten.

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