Das Professorinnenprogramm in vergleichender Analyse: Varianten der Täuschung

Im Rahmen des Professorinnenprogramms werden weiterhin munter und fröhlich männliche Bewerber getäuscht. Daran hat sich auch in den Wochen nichts geändert, seit wir das letzte Update zur staatlich subventionierten Diskriminierung von Männern an deutschen Hochschulen veröffentlicht haben.

deceitDas heißt nur: bei allem Widerstand, die Kosten, die mit der Diskriminierung von männlichen Bewerbern an Hochschulen einhergehen, sind offensichtlich noch nicht hoch genug. Mitglieder von Berufungskommissionen, die sich zu Bütteln des Professorinnenprogramms machen, schleichen noch nicht über Gänge, scheuen noch nicht das Tageslicht. Verwaltungsbeamte, die Mittel für das Professorinnenprogramm über Kontenblätter schieben, sind noch nicht mit derzeit nicht verbuchbaren, weil unvorhergesehenen Kosten des entsprechenden Programms konfrontiert und auch die weiblichen Bewerber, die im Rahmen des Professorinnenprogramms berufen werden, scheinen immer noch zu denken, es gehe vornehmlich darum, eine Professur zu ergattern. Die Idee, dass Studenten sie dafür verachten könnten, dass sie sich zu Günstlingen des Professorinnenprogramms gemacht und dem offenen Wettbewerb mit männlichen Konkurrenten gescheut haben, hat sich bei ihnen anscheinend noch nicht gesetzt.

Zeit, ein weiteres Stück Holz auf das Feuer zu legen.

Heute wollen wir komparativ vorgehen und drei Varianten, mit denen Hochschulen in ihren Ausschreibungen versuchen, männlichen Bewerbern vorzumachen, sie hätten Chancen, auf eine ausgeschriebene Stelle berufen zu werden, präsentieren.

Das erste Beispiel kommt von der Hochschule Heilbronn.

Dort ist eine Professur für das Fachgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftlehre, insbesondere Finanz- und Rechnungswesen und Controlling ausgeschrieben (W2), und zwar mit dem folgenden Zusatz:

Hochschule Heilbronn“Für diese Professur im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist eine Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder geplant. Das Professorinnenprogramm hat zum Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zu steigern. Die Stellenbesetzung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Stelle gesichert ist.”

Die Gleichstellung im Rahmen des Professorinnenprogramms funktioniert über den Ausschluss männlicher Bewerber. Da die Stellenbesetzung im Rahmen des Professorinnenprogramms erfolgt, haben männliche Bewerber keine Chance, auf die ausgeschriebene Stelle berufen zu werden. Das steht natürlich nicht offen in der Ausschreibung. Vielmehr werden männliche Bewerber bewusst darüber getäuscht, dass beabsichtigt ist, sie als Staffage in einem abgekarteten Spiel zu benutzen.

Der Zusatz: “Die Stellenbesetzung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Stelle gesichert ist” bedeutet de facto: Die ausgeschriebene Stelle wird nur dann besetzt, wenn sie im Rahmen des Professorinnenprogramms finanziert wird, und finanziert wird sie nur, wenn ein weiblicher Bewerber berufen werden kann. Denn genau dafür wurde das Professorinnenprogramm geschaffen

Eine andere Variante für die selbe Form von Täuschung findet sich bei der Hochschule Landshut, deren Ausschreibungstext man entnehmen kann, dass die Hochschule nicht an irgendwelchen qualifizierten Kandidaten interessiert ist, sondern an Kandidaten, die in der Reihenfolge: weiblicher Elternteil, weiblicher Kandidat, männlicher Elternteil, männlicher Kandidat berufen werden sollen, unabhängig von Qualifikation. Die Tatsache, dass die Berufung auf eine W2-Professur für Projektmanagement und Führung weiblichen Bewerbern am besten mit Kind vorbehalten ist, wird geradezu kunstvoll im folgenden Wortwust verpackt. Da sage noch einer, an der Hochschule Landshut gebe man sich keine Mühe, beim Täuschen männlicher Bewerber:

Hochschule Landshut“Als zertifizierte familiengerechte Hochschule setzt sich die Hochschule Landshut für die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie ein. Die Hochschule Landshut strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Sie wird deshalb im Rahmen des Professorinnenprogramms II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und fordert qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bewerbungen aus dem Ausland sind erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt eingestellt.”

Qualifikation, so kann man dieser Ausschreibung entnehmen, spielt nur noch bei behinderten Bewerbern eine Rolle, und in der Tat, man muss behindert sein, wenn man sich die Mühe macht, Qualifikation zu erwerben, wo man doch bei Kinderbeseitz und weiblichem Geschlecht auch ohne Qualifikation in öffentliche Positionen gehievt wird.

Die letzte Variante der Täuschung, die wir bis auf weiteres vorstellen wollen, kommt von der Fachhochschule Bielefeld. Dort lässt man eigentlich an der Tatsache, dass die Ausschreibung dazu gedacht ist, männliche Bewerber vorzuführen und diejenigen, die arglos genug sind, sich zu bewerben, zu diskrminieren, keinen Zweiel. Die entsprechende Absicht erschließt sich dem des Professorinnenprogramms Kundigen unmittelbar. Alle anderen, die nicht wissen, dass eine Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm eine Berufung weiblicher Bewerber voraussetzt, haben entsprechend Pech, Kosten und vielleicht, wenn Sie nach erfolgloser Bewerbung auf diesen ScienceFiles-Beitrag stoßen, etwas gelernt:

Fachhochschule Bielefeld“An der Fachhochschule Bielefeld ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des Professorinnenprogramms II eine Professur zu besetzen. Ziel des Professorinnenprogramms II ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zu steigern.”

Besetzt werden soll wiederum eine W2-Professur, dieses Mal für Wirtschaftsmathematik.

Bleibt zu hoffen, dass die Aufklärung, die wir auf ScienceFiles leisten (oder noch besser: eigene Erkenntnis), möglichst viele männliche Bewerber dazu veranlasst, sich auf eine der drei Positionen zu bewerben und, nachdem ein weiblicher Bewerber berufen wurde, den Ausschreibungstext und die darin enthaltenen Täuschungen zum Anlass zu nehmen, um sich bei der Antidiskriminierungsstelle zu beschweren und vor einem Verwaltungsgericht zu klagen.

Denn: der einzige Weg, staatlich subventionierte Diskriminierungsprogramme zu stoppen, besteht darin, Kosten zu verursachen, Kosten, für die bei der zuständigen Verwaltung kein Kostenkonto eingerichtet ist. Verwaltungen, sind sie erst einmal am Laufen, kennen keine moralischen Grenzen. Hochschulen, die sich am amoralischen Spiel des Professorinnenprogramms beteiligen, zeigen damit ebenso deutlich wie die Mitglieder der entsprechenden Berufungskommissionen, dass sie dieselbe a-Moralität teilen. Folglich hilft es nichts an eine nicht vorhandene Moral zu appellieren. Der einzige Weg, Diskriminerungs-Programme zu beseitigen, ist sie zu verteuern und dafür zu sorgen, dass innerhalb von Verwaltungen Streitigkeiten um die entsprechenden Ressourcen entstehen.

Zum Abschluss noch ein Schmankerl aus der Ausschreibung der Hochschule Landshut:

“Wenn Sie sich für die Professur berufen fühlen, freuen wir uns auf Ihre Onlinebewerbung…”

Wieso man sich bewerben soll, um berufen zu werden, wenn man sich bereits berufen fühlt, ist eine weitere dieser Denk- und Sprechkapriolen, mit denen man heutzutage leben muss, wenn man sich mit deutschen Hochschulen beschäftigt.

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