Heute schon gelacht, z.B. über Christine Lüders?

scully facepalmWir werden jetzt gnadenlose und gendergerechte zudem geschlechtssensible, weil von einem männlichen und einem weiblichen Redaktionsmitglied geprüfte Logik zur Anwendung bringen, um uns über Christine Lüders nicht lustig zu machen, nein, um Nachhilfe zu geben, immer in der Hoffnung, dass auch Leiter von Bundesbehörden, in diesem Fall die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, lernfähig sind. Dass Lüders lernfähig ist, muss man zu ihren Gunsten annehmen, auch wenn es Bestrebungen gibt, die Unschuldsvermutung aufzugeben und durch den Unschuldsnachweis zu ersetzen (das ist jetzt eine heftige Übertragungsleistung, die hier gefordert wird, aber sie zu erbringen, ist möglich). Jedoch wäre das Konzept des lebenslangen Lernens, das Bundesregierung und Politiker ihrer Bevölkerung überstülpen wollen, als defizitär ausgewiesen, träfe es ausgerechnet auf Politiker und Mitglieder der Bundesregierung nicht zu.

Nun zur Nachhilfe.

Christine Lüders stellt heute den Ersten und den Zweiten Bericht der Antidiskrminierungsstelle vor und hat vorab schon einmal ein paar Empfehlungen unter das Politikervolk gebracht. Wir zitieren:

“Nach Ansicht Lüders´ schützt das AGG nicht ausreichend vor sogenannten mehrdimensionalen Benachteiligungen und vor Diskriminierungen im Bildungsbereich. Das AGG verbiete zwar Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität, aber in der juristischen Praxis würden meist nur Diskriminierungen aus einem Grund anerkannt. In der Realität seien Menschen aber immer wieder Opfer von Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen. Lüders nannte das Beispiel von Frauen mit Migrationshintergrund, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Gut die Hälfte aller deutschen Betriebe würden keine Kopftuchträgerinnen einstellen wollen. Lüders sprach sich vor dem Ausschuss dafür aus, den Aspekt der mehrfachen Diskriminierung explizit im AGG zu verankern. Nur so könnten beispielsweise höhere Schadensersatzansprüche wegen mehrfacher Diskriminierungen geltend gemacht werden.”

abgezocktEinerseits sind wir als Mehrfachdiskriminierte zwar der Ansicht, dass mehr, anstelle von weniger Schadensersatz immer gut ist, sofern man nicht mit ethischen und moralischen Problemen geschlagen ist, was wir dummerweise sind, so dass wir das unseriöse Angebot von Frau Lüders, doch mehrfach zu profitieren, wo bislang nur ein einmaliges Handaufhalten möglich ist, mit aller Bestimmtheit zurückweisen.

Andererseits wird in der zitierten Passage eine Denk-Unfähigkeit deutlich, die man nicht ungestraft vorbeiziehen lassen kann, schon deshalb nicht, weil die logischen Bestandteile der deutschen Sprache regelrecht um Hilfe schreien.

Nehmen wir das, was Lüders vorträgt, auseinander.

  • Das AGG verbietet Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
  • In der Realität sind Menschen Opfer von Benachteiligungen aus verschiedenen Gründen.
  • Frauen mit Migrationshintergrund, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen = dreifache Diskriminierung, denn: ethnische Herkunft, Geschlecht und Religion.
  • Deshalb muss Mehrfachdiskriminierung im AGG verankert werden.

Implizit sagt Lüders damit:

  • Wenn jemand mehrfach diskriminiert wird, dann wird er nicht diskriminiert, da das AGG eine Mehrfachdiskriminierung nicht vorsieht.
  • Hilfsweise: Wenn jemand mehrfach diskriminiert wird, dann ist das schlimmer als wenn jemand einfach diskriminiert wird.
  • Und warum ist es schlimmer: Weil man nur für eine Diskriminierung Schadensersatz einklagen kann und nicht für mehrere.
  • Bevor wir überhaupt zur Berechnung des Schadensersatzes gelangen, muss die Menge der möglichen Mehrfachdiskriminierungen aus (1) ethnischer Herkunft, (2) Geschlecht, (3) Religion, (4) Weltanschauung, (5) Behinderung, (6) Alter und (7) sexueller Orientierung bestimmt werden. Nach aller Kombinatorik ergeben sich hier 119 zusätzliche Diskriminierungsmöglichkeiten, zu den sieben bereits vorhandenen, die als 119 zusätzliche Seiten an das AGG anzufügen sind.
  • Dumm nur, dass niemand sagen kann, warum z.B. ein homosexueller evangelischer Rollstuhlfahrer nicht als Erzieher in einem katholischen Kindergarten eingestellt wird. Entsprechend müsste man, nähme man Lüders mit ihrer Mehrfachdiskriminierung ernst, erst Horden von Juristen damit beschäftigen, die wahre Ursache der Diskriminierung herauszufinden, um dann eine Diskriminierungshierarchie zu erstellen: Also die Ablehnung des homosexuellen evangelischen Rollstuhlfahrers ist zu 75% auf das Evangelische, zu 15% auf den Rollstuhl und zu 5% auf die Homosexualität zurückzuführen. Alles, was jetzt noch notwendig ist, ist die Bestimmung der Entschädigungssummen und deren prozentuale Verrechnung.
  • Dazu müsste bestimmt werden, was schlimmer ist, also mehr Schadensersatz wert ist: Ist eine weibliche Migrantin mit religiösem Kopftuch mehr wert als ein männlicher homosexueller Rollstuhlfahrer, oder gibt es für einen linksextremen Alten, der denkt, er sei ein Trans und deshalb ein Kopftuch trägt, aus religiösen Gründen versteht sich, mehr als für eine geistig behinderte, lesbische Asiatin, die der AfD nahe steht?

Ob Frau Lüders auch nur die Spur einer Vorstellung davon hat, wovon sie redet?

Und der verwertbare Teil dessen, was Frau Lüders von sich gibt, zum Ende:

“Zu Diskriminierungen komme es bereits im Kindergarten und dies ziehe sich bis an die Hochschulen fort. So würde Migrantenkindern in der Grundschule trotz gleicher Eignung oftmals keine Empfehlung für das Gymnasium ausgestellt.”

Wenn es für Migrantenkinder eine Diskriminierung darstellt, dass bei gleichen Leistungen wie nicht-Migrantenkinder keine gleiche Grundschulempfehlung ausgestellt wird, dann muss festgestellt werden, dass Jungen in deutschen Grundschulen auch diskriminiert werden, denn wie die LAU und die ELEMENT Studie gezeigt haben, erhalten Jungen auch bei gleicher Leistung wie Mädchen seltener eine Grundschulempfehlung für ein Gymnasium als Mädchen.

Wir hoffen, es hagelt entsprechende Beschwerden von Eltern bei der Antidiskriminierungsstelle, wobei: “Das AGG gelte aber leider nicht für das öffentliche Bildungswesen, dies müsse verändert werden”, heißt es weiter. Praktisch – oder? Da, wo am meisten diskriminiert wird, gilt das AGG nicht. Deshalb: Unterstützen wir Christine Lüders doch dabei, diesen nachgewiesenen öffentlichen Hort der Einfach- und Mehrfachdiskriminierung, die Schulen, im HInblick auf Migranten und im Hinblick auf Jungen an den für den Rest der Republik geltenden Standards zu messen.


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