Vorsicht Falle: Professorinnenprogramm Update

Seit mehreren Jahren bemühen sich die Verantwortlichen des Professorinnenprogramms in den Landesministerien, im Bundesministerium für angeblich Bildung und Forschung und bei den jeweiligen Hochschulen darum, einen Ausschreibungstext zur Besetzung wissenschaftlicher Positionen an Hochschulen, vornehmlich von Professuren zu entwerfen, der geeignet ist, männliche Bewerber zu täuschen und gleichzeitig auf die Herkunft der Mittel aus dem Professorinnenprogramm zu verweisen.

Vorsicht falleSeit mehreren Jahren scheitern die entsprechenden Bemühungen. Täuschen will eben gelernt sein. Nicht jede, die versucht, männliche Bewerber zu täuschen, ist dazu in der Lage.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von abstrusen Versuchen dokumentiert, den Anschein zu erwecken, die Ausschreibung für eine Stelle, auf die nur weibliche Bewerber berufen werden können, richte sich an männliche und weibliche Bewerber, diskriminiere entsprechend keine männlichen Bewerber und sei mit dem Antidiskriminierungsgesetz konform. Alle Versuche sind mehr oder weniger kläglich gescheitert, was aber nichts daran ändert, dass weiterhin mit mehr als 300 Millionen Euro die Diskriminierung von Männern an Universitäten vorangetrieben wird.

Das liegt zum einen daran, dass mit der Antidiskriminierungsstelle eine Stelle geschaffen wurde, deren Zweck darin besteht, da zu sein, nicht jedoch darin, etwas zu tun, und es liegt daran, dass die politisch Verantwortlichen zum einen nichts daran finden, Männer zu diskriminieren und sich zum anderen um Gesetze wie das Antidiskriminierungsgesetz nur dann scheren, wenn es ihnen in den Kram passt. Kurz: Deutschland ist eine Banananrepublik in der die Willkür der Behörden darüber bestimmt, wann ein Gesetz gerade genehm und anzuwenden ist und wann nicht.

Die beiden neuesten, lächerlichen Versuche, die Männerdiskriminierung, die planmäßig und in voller Verantwortung der zuständigen Kultur- und Bildungsminister betrieben wird, als etwas anderes erscheinen zu lassen, stammen von der Bergischen Universität Wuppertal und der Universität Erfurt.

Uni Wuppertal ppAn der Bergischen Universität Wuppertal soll eine “Univeristätsprofessur für das Lehr- und Forschungsgebiet Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Geschlecht und Diversität” besetzt werden. Die übliche Schulterklopf-Orgie zu Beginn der Ausschreibung lautet wie folgt:

“Die Bergische Universität Wuppertal ist eine moderne, dynamische und forschungsorientierte Campusuniversität mit interdisziplinär ausgerichteten Profillinien in Forschung und Lehre.”

Und weiter:

“im Fachbereich G – Bildungs- und Sozialwissenschaften ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Zuweisung der im Rahmen des Professorinnenprogramms II beantragten Mittel – eine Universitätsprofessur” … zu besetzen.

An der Bergischen Universität Wuppertal mag man modern und dynamisch und forschungsorientiert und interdisziplinär ausgerichtet sein, was Ausschreibungstexte betrifft, so ist man jedoch eines nicht: ehrlich.

Wie zwischenzeitlich hinreichend bekannt ist, so dass ein entsprechender Täuschungsversuch eigentlich sinnlos ist, werden aus den Mitteln des Professorinnenprogramms nur und ausschließlich weibliche Bewerber auf Professuren finanziert. Wenn die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle also “vorbehaltlich” an die “Zuweisung der im Rahmen des Professorinnenprogramms II beantragten Mittel” geknüpft ist, dann bedeutet dies: es wird entweder ein weiblicher Bewerber berufen, denn nur dann fließen die Mittel oder keiner.

Das würde eigenlich als Täuschungsversuch reichen. Aber die kriminelle Energie der Verantwortlichen an der Bergischen Universität Wuppertal erschöpft sich nicht in diesem Täuschungsversuch. Vielmehr wird noch ein Versuch drauf gesetzt, um möglichst viele arglose männliche Bewerber an der Nase herumzuführen:

“Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.”

So als gäbe es zwischen Frauen und Männern, Behinderten und Frauen im Professorinnenprogramm zu wählen, erwecken die Verantwortlichen den Eindruck, als wäre es nicht bereits ausgemachte Sache, dass entweder eine Frau oder eine behinderte Frau, aber niemand sonst, auf die ausgeschriebene Stelle berufen wird. Das verdient eine Auszeichnung, am besten in Form von 91 Tagessätzen wegen versuchten Betrugs.

Die gleiche Masche findet sich bei der Universität Erfurt, so dass man sich fragt, ob das BMBF neue Täuschungsrichtlinien erlassen hat, die bislang in Wuppertal und in Erfurt getestet wurden.

In Erfurt ist ein “Annemarie-Schimmel-Fellowship für eine Postdoktorandin / einen Postdoktoranden (wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter)” ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erfolgt im “Rahmen des Professorinnenprogramms II des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen”, und zwar durch Diskriminierung von Männern, die auf die entsprechende Stelle nicht berufen werden.

Uni Erfurt ppAbermals findet sich in der Ausschreibung der doppelte Täuschungsversuch, dieses Mal unter der Überschrift “Anmerkungen” und in folgender Formulierung:

“Die Universität Erfurt strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen werden um ihre Bewerbung gebeten. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, ist eine Finanzierung der Stelle aus den Mitteln für zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen des Professorinnenprogramms II vorgesehen. Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung.”

Die geforderten Voraussetzungen bestehen darin, weiblich zu sein, behinderte, weibliche Bewerber haben auch in Erfurt die besten Aussichten berufen zu werden. Männliche Bewerber, egal, ob behindert oder nicht, haben keine Aussicht, berufen zu werden.

Wir haben uns schon des öfteren über die Normalität gewundert, in der an deutschen Hochschulen männliche Bewerber getäuscht, an der Nase herumgeführt und schlicht betrogen werden. Warum männliche Bewerber sich auf die beschriebene Art und Weise arglistig täuschen lassen, ist uns ein Rätsel.

Wozu die Antidiskriminierungsstelle Steuerresourcen aufzehrt, ist hingegen kein Rätsel, die Legitimationsstelle für die Abzocke auf Basis der stereotypen weiblichen Opferrolle hat genau diesen Zweck und erfüllt ihn bislang hervorragend und dem Maß an Integrität der dort Beschäftigten entsprechend.

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