Totale Verwirrung bei TOTAL E-QUALITY: Gleichstellung oder Chancengleichheit – was denn nun?!?

Bereits vorgestern haben wir über das vom TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V. erfundene Prädikat mit dem aufschlussreichen Namen TOTAL E-QUALITY berichtet, das gemäß der Beschreibung durch das IWT der “Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation”, darunter auch in wissenschaftlichen Institutionen, dienen soll.

Total-E-QualityDer TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V. ist seinerseits anscheinend eine Erfindung des Bundesministeriums für alle außer Männern (in der Blüte Ihrer Jahre), und vermutlich gilt das auch für das Prädikat; jedenfalls wird es “[m]it Unterstützung” dieses Ministeriums finanziert, und Angela Merkel und Ursula von der Leyen scheinen zu meinen, dass ihr Konterfei auf den Seiten von TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V., versehen mit den üblichen, unsinnigen Sprüchen zur angeblichen Ignoranz der bundesdeutschen Gesellschaft gegenüber “der Hälfte unserer Talente” dabei helfen würde, den Multiplikatoren-Verein für ihre Staatsideologie beim Bürger einzuschmeicheln. Ob nicht sozusagen dieser Schuss nach hinten losgehen wird, ist eine offene Frage, aber jedenfalls handelt es sich um die “usual suspects”, die hinter dem neu erfundenen Prädikat stehen.

Weil derzeit mit dem Begriff der Chancengleichheit in Deutschland ungehemmt und in jeder erdenklichen Weise Schindluder getrieben wird, betrachten wir uns den so genannten “Quick-Check”, d.h. den Kurz-Fragebogen, den das IWT erstellt hat, um wissenschaftlichen Institutionen oder Organisationen zu ermöglichen, vor der eigentlichen Bewerbung um das Prädikat festzustellen, “wie weit Sie schon sind” (so heißt es im “Quick-Check”) oder besser: wie weit sie derzeit schon von der Idee der Wissenschaft Abstand genommen haben, um sie durch geistige Verwirrung und Gehorsam der Staatsideologie gegenüber zu ersetzen.

Die Jury, die über die Vergabe des Prädikats für Gehorsam gegenüber der Staatsideologie an wissenschaftliche Einrichtungen entscheidet, besteht übrigens aus genau drei Personen, von denen nur eine einzige als hauptberuflich tatsächlich in der Wissenschaft Tätige angesehen werden kann, nämlich die Sprachwissenschaftlerin Dr. Hadumond Bußmann, während die anderen beiden Personen als Personal in der wissenschaftlichen Selbst-/Verwaltung angesehen werden müssen: bei ihnen handelt es sich um Dr. Ing. Matthias Kleiner, der Präsident der Leibnitz-Gemeinschaft ist, und Brigitte Göbbels-Dreyling, die die stellvertretende Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz ist.

Der Kurz-Fragebogen für wissenschaftliche Einrichtungen umfasst insgesamt zehn Fragen. Zu jeder dieser Fragen stellen wir unsererseits kurze Fragen oder machen kurze Anmerkungen, die eigentlich hinreichen sollten, um das Prädikat TOTAL E-QUALITY als das Ergebnis totaler geistiger Verwirrung erkennbar zu machen, das es ist.

Es folgen zunächst die zehn Fragen aus dem Kurz-Fragebogen:

´

Fragen Unsere Anmerkungen
(1) “Sind in Ihrer Einfrichtung Frauen in wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Führungspositionen beschäftigt oder an fachlich herausgehobenen Positionen ohne Führungsverantwortung tätig (als Projektleiterin o.ä.)?” In wissenschaftlichen Einrichtungen sollten ebenso wie in Unternehmen und Organisationen diejenigen Personen in Führungspositionen sein, die die vergleichsweise höchste Leistung erbracht haben. Das Geschlecht einer Person gibt keinerlei Aufschluss über die von ihr erbrachte Leistung und umgekehrt. Wenn Frauen in Führungspositionen anzutreffen sind, dann ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer Leistung in diese Positionen gekommen sind, denn bis vor wenigen Jahren galt auch in wissenschaftlichen Einrichtungen noch das Leistungsprinzip, und gerade deshalb sind Frauen in Führungspositionen (auch) an wissenschaftlichen Einrichtungen ein Beleg dafür, dass Chancengleichheit bereits in der Vergangenheit geherrscht haben muss, denn sonst hätten diese Frauen nicht in ihre Führungspositionen gelangen können. Wenn das zutrifft, ist die Abwesenheit von Frauen in Führungspositionen aber anders zu erklären als dadurch, dass keine Chancengleichheit herrschen würde oder geherrscht hätte. Frage 1 kann daher nicht als Indikator für Chancengleichheit angesehen werden, sondern lediglich als Indikator für die Annäherung an eine Quotierung von Führungspositionen nach Geschlecht. So gesehen misst Frage 1 in der Tat, wie weit sich wissenschaftliche Einrichtungen schon vom Leistungsprinzip ab- und einem Quoten- oder Gleichstellungsprinzip zugewandt haben.
(2) “Beteiligen Sie Frauen an Ausschreibungsverfahren oder Auswahlgremien? An Ausschreibungsverfahren und Auswahlgremien sind Personen normalerweise aufgrund ihres Tätigkeitsprofils und nicht aufgrund ihres Geschlechtes beteiligt. Beispielsweise setzt sich eine Berufungskommission an einem universitären Fachbereich vorrangig aus Inhabern von Lehrstühlen zusammen. Frauen sind in dem Maß an Berufungskommissionen beteiligt wie sie Lehrstühle inne haben. Das entspricht der Idee, dass es Fachkollegen sind, die am besten geeignet sind, einen kompetenten Bewerber um eine Professur auszuwählen, wobei das Geschlecht von Personen ohne Bedeutung ist. Ausschreibungsverfahren werden an wissenschaftlichen Einrichtungen gewöhnlich von den Zuständigen im Personalamt bzw. der Personalabteilung durchgeführt, so dass auch dort gilt: Frauen sind in dem Maß an ihnen beteiligt, in dem sie die entsprechenden Zuständigkeiten in Personalabteilungen haben. Frage 2 verdeckt diese Zusammenhänge vollständig und scheint darüber hinaus Frauen niedrige Motive wie Basenwirtschaft zu unterstellen, indem angenommen wird, dass Frauen, wann immer sie eine Position inne haben, diese Position aus unbekannten Gründen – vielleicht wird hier von einer Art biologischem Imperativ ausgegangen, der selbst ein erhebliches Maß an Sexismus darstellt – dazu missbrauchen werden, Frauen gegenüber Männern zu bevorteilen. Die Frauen, die sich durch ihre Beteiligung an dem Prädikat als Unterstützerinnen dieser Vorstellung identifizieren oder sogar meinen, mit ihrem Namen und Konterfei dafür werben zu müssen, scheinen sich nicht einmal darüber bewusst zu sein, auf welche für ihre Integrität fatale Weise diese Vorstellung auf sie als Positionsinhaberinnen zurückfällt.
(3) “Werden Frauen – auch in Teilzeit – beruflich gefördert (z.B. Mentoringprogramme)?” Warum sollte ein Unternehmen, eine Institution, eine Organisation oder speziell eine wissenschaftliche Einrichtung ein Geschlecht bevorzugen, wenn es sich angeblich für Chancengleichheit einsetzt? Chancengleichheit bedeutet, dass Personen, die sich an der Einrichtung bewerben oder dort arbeiten, auf dieselben Bedingungen treffen. Als Bewerber sollten sie dementsprechend dieselbe Chance haben, dass ihre Qualifikationen mit Bezug auf die zu besetzende Stelle betrachtet und mit denen der anderen Bewerber verglichen werden, und das bedeutet, dass sie im Vorfeld dieselben Chancen haben müssen, diese Qualifikationen zu erwerben. Wenn Frauen, aber nicht Männer diesbezüglich gefördert werden, dann bedeutet das, dass die Chancengleichheit verletzt wird, nicht, dass sie gefördert würde. Das ist das Gegenteil dessen, wozu das Prädikat angeblich beitragen möchte. Ob hier bewusst versucht wird, die Öffentlichkeit auf primitive Weise zu täuschen, oder ob hier tatsächlich blanke Unkenntnis sozialpolitisch relevanter Ideen und Konzepte zum Ausdruck kommt, bleibt ungeklärt.

Chancengleichheit ist eine Gleichheit, die sich – wie der Name schon sagt – auf die Gleichheit von Chancen, nicht auf die Gleichheit von Ergebnissen bezieht. Entweder es ist das Ziel einer Initiative, möglichst viele oder eine bestimmte Anzahl von Frauen auf bestimmte Positionen zu bringen – Gleichstellung fällt in diese Kategorie, da sie eine gleiche Verteilung von Männern und Frauen auf bestimmte Positionen anstrebt –, dann strebt man eine Gleichheit im Ergebnis an, und weil die Verteilung, die im Ergebnis vorliegen soll, schon bekannt ist, ist Chancengleichheit völlig unnötig: man verteilt einfach solange nur oder bevorzugt Personen mit einem bestimmten Merkmal, z.B. Geschlecht, bis diese Personengruppe die Ergebnisse aufweist, die man ihr zugedacht hat. Chancengleichheit ist eine Form der Gleichheit, die dann gar nicht notwendig ist. Oder es ist das Ziel einer Initiative, darauf hinzuwirken, dass jede Person dieselbe Chance hat, die Zugangskriterien zu einem Gut oder einer Position durch eigene Leistung, soweit man sie erbringen möchte, zu erfüllen. Chancengleichheit ist daher ein Teil des Gerechtigkeits- bzw. Leistungsprinzips und steht im Gegensatz zu jeder Vorstellung von Ergebnisgleichheit oder Quotierung.

Wer Frage 3 bejaht, zeigt also an, dass er Chancengleichheit gerade nicht fördert, sondern das Chancengleichheitsprinzip bewusst zugunsten einer Ergebnisgleichheit oder Quotierung zu verletzen bereit ist.

(4) “Ist Personalentwicklung für den wissenschaftlichen und wissenschaftsstützenden Bereich bereits ein Thema?” Personalentwicklung in Unternehmen, Institutionen oder Organisationen dient gleichermaßen dazu, dazu beizutragen, dass der Daseinszweck derselben möglichst gut erreicht wird. Der Daseinszweck von Unternehmen ist, Profit zu erwirtschaften und am Markt zu bleiben, was erst ermöglicht, dass Konsumenten zuverlässig und bezahlbar mit bestimmten Gütern versorgt werden. Der Daseinszweck von wissenschaftlichen Einrichtungen ist es, die Wissenschaft voranzubringen. Frage 4 hat daher keine Relevanz mit Bezug auf die Erhöhung des Frauenanteils in Unternehmen, Institutionen oder Organisationen, es sei denn, man wolle Personalentwicklung dazu missbrauchen, Ergebnisgleichheit nach Geschlecht zu schaffen, statt den jeweiligen Daseinszwecken der Unternehmen, Institutionen oder Organisationen dienstbar zu machen.
(5) “Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter/innen bei der Kinderbetreuung (finanziell, organisatorisch)?” Unternehmen, Institutionen oder Organisationen sind nicht dazu da, den privaten Entscheidungen ihrer Mitarbeiter Rechnung zu tragen. Sie sind gut beraten, diejenigen Personen zu beschäftigen, die sich am meisten für das Unternehmen, die Institution oder Organisation engagieren wollen, nicht diejenigen, die meinen, sich nur engagieren zu können, wenn Unternehmen, Institutionen oder Organisationen für ihre sonstigen Angelegenheiten sorgen. Unternehmen, Institutionen oder Organisationen bezahlen ihre Mitarbeiter für die Arbeit, die sie tun; es besteht kein Anlass zu meinen, sie müssten ihre Mitarbeiter hierüber hinaus dafür entschädigen, dass sie in der Zeit, in der sie arbeiten, nicht am sonnigen Strand sitzen oder ein Buch lesen oder mit Kindern spielen oder sonst einer privat bevorzugten Tätigkeit nachgehen können. Siehe auch die Anmerkung zu Frage 4 bzw. zum Daseinszweck von Unternehmen, Institutionen oder Organisationen.

Im Übrigen soll Frage 5 wohl suggerieren, dass Kinderbetreuung durch eine Person eine notwendige Beziehung zum Geschlecht der Person habe, was eine Verwechslung von Kinderbetreuung mit Kinderzeugung darstellt und einen biologistisch fundierten Sexismus darstellt, den diejenigen, die Frauen und Männer gerne gleichstellen wollen, gerne denen vorwerfen, die Chancengleichheit und Leistungsprinzip der Ergebnisgleichheit vorziehen (also keine Sozialisten sind).

(6) “Hat die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte ausreichende Ressourcen, um wirksam arbeiten zu können?” Die Frage ist unsinnig, denn eine Gleichstellungsbeauftragte gehört nicht in Unternehmen, Institutionen oder Organisationen. Eine Gleichstellungsbeauftragte soll ja anscheinend Personengruppen gleichstellen. Unternehmen, Institutionen oder Organisationen haben aber bereits ihre Daseinszwecke, und für diese ist Gleichstellung irgendwelcher Personengruppen irrelevant. Schmuggelt man in Unternehmen, Institutionen oder Organisationen Gleichstellungsbeauftragte ein und stattet man sie auch noch mit “ausreichende[n] Ressourcen [aus], um wirksam arbeiten zu können”, dann macht man aus dem Unternehmen, der Institutionen oder der Organisationen eine Filiale der staatsideologischen Gleichstellungspolitik, die ihr eigener Zweck ist, und pervertiert damit den Zweck, aufgrund dessen das Unternehmen, die Institution oder die Organisation einmal diente und eigentlich dienen sollte.
(7) “Integrieren Sie gleichstellungspolitische Elemente in Ihre Planungs- und Steuerungsinstrumente (z.B. monetäre und strukturelle Steuerungssysteme, Controllingsysteme, Evaluationsverfahren)?” Die Frage misst ebenso wie Frage 6 lediglich, wie weit sich Unternehmen, Institutionen oder Organisationen schon von ihrem Daseinszweck und ihrer Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler und Konsumenten entfernt haben, und zwar aus denselben Gründen, die oben schon genannt wurden.
(8) “Ist Chancengleichheit in das Leitbild Ihrer Organisation integriert?” Frage 8 ist insofern eine dumme Frage als Diskriminierung von Personen oder Personengruppen aufgrund fachfremder Merkmale im Grundgesetz verboten ist. Es besteht daher überhaupt keine Notwendigkeit für Unternehmen, Institutionen oder Organisationen Chancengleichheit als ein “Leitbild” zu integrieren. Eine Selektion von Mitarbeitern gemäß ihrer Qualifikationen ist dagegen nicht nur (noch) nicht verboten, sondern dient dazu, den Daseinszweck der Unternehmen, Institutionen oder Organisationen zu erfüllen. Insofern alle Mitarbeiter die Chance haben, ihre Qualifikationen bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz und am Arbeitsplatz einzubringen und sich unternehmensintern und extern weiterzubilden, besteht Chancengleichheit der Mitarbeiter. Weil es im Interesse der Unternehmen, Institutionen oder Organisationen ist, diese Chancen zu bieten, kann man davon ausgehen, dass sie dies tatsächlich tun. Es scheint, dass in dieser Frage gar nicht Chancengleichheit gemeint ist, sondern Gleichstellung oder Quotierung der Geschlechter, was jedoch einander ausschließt (s. Anmerkung zu Frage 3). So gesehen ist Frage 8 ein Täuschungsversuch bzw. ein primitiver rhetorischer Trick oder ein neuerliches Zeugnis geradezu fahrlässiger, weil gesellschaftspolitisch unverantwortbarer Ahnungslosigkeit.
(9) “Integrieren Sie Erkenntnisse aus der Frauen- und Genderforschung in Forschung, Lehre und Studium?” Frage 9 ist u.E. die Frage mit dem größten Erheiterungswert: ihr liegen die völlig unbegründeten Prämissen zugrunde, dass 1) eine Frauen- und Genderforschung als Forschung im Sinne des Wortes (statt als rhetorischer Übung) inklusive der Möglichkeit und Bereitschaft zur Falsifikation ihrer Hypothesen existiere, 2) eine solche Forschung, (anscheinend aber nicht die Männerforschung,) falls sie existiert, irgendwelche benennbaren Ergebnisse (statt Bewertungen aufgrund ideologischer Vorgaben) erbracht hätte, und 3) dies Forschung, falls sie existiert, von irgendeiner Relevanz für die Erfüllung des Daseinszweck von Unternehmen, Institutionen oder Organisationen sei. Was von der in Frage 9 angesprochenen Frauen- und Genderforschung zu halten ist, wird schon daran deutlich, dass die Formulierer dieser Frage offensichtlich davon ausgehen, dass sie, falls sie existiert und falls sie benennbare Ergebnisse erbracht hätte, zweifellos eine Lobbyveranstaltung für Frauen sein müsse oder für das, was die Formulierer meinen, was im Interesse von Frauen sei. Es ist ihnen anscheinend völlig unvorstellbar, dass eine solche Forschung einen Befund erbringen könnte wie z.B. den, dass viele Frauen sich einem Dasein als Mutter stärker verbunden fühlen als irgendeinem Berufsethos und ihre Zukunftsplanung und ihr Engagement im Unternehmen, in der Institution oder Organisation entsprechend gestalten. Damit ist klar, dass von Frauen- und Genderforschung gar nicht erwartet wird, dass sie eine Forschung im Sinne wissenschaftlicher Forschung über (soziale) Tatsachen und Zusammenhänge ist. Und hieraus wiederum folgt, dass auch Frage 9 misst, wie weit sich ein Unternehmen, eine Institutionen oder eine Organisation von der Realität entfernt hat, in der es/sie agieren – und bestehen – muss.
(10) “Fördern Sie die Gewinnung junger Frauen für ein Studium und ihre Chancen für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Karrieren?” Siehe Anmerkung zu Frage 3. Die Bevorzugung einer bestimmten Personengruppe ist nun einmal Bevorzugung und nichts anderes. Wer nicht an Gehirnkrebs leidet, versteht das. Und weil Bevorzugung Bevorzugung ist, steht sie im Gegensatz zu Chancengleichheit.

Fazit:
Berlin, Großkundgebung im SportpalastDas angebliche Prädikat misst politische Korrektheit bzw. wie weit Unternehmen, Institutionen oder Organisationen sich von ihrem Daseinszweck entfremdet und zu ausführendem Organen und Multiplikatoren staatsfeministischer Ideologie geworden sind. Um den Fragebogen – leicht abgewandelt – zu zitieren:

“Je mehr Fragen Sie mit ‘Ja’ beantworten, umso besser sind die Erfolgschancen einer Bewerbung. Schicken Sie uns Ihr Ergebnis! Uns interessiert, wie gut Ihre Organisation auf dem Weg zum Erfüllungsgehilfen der Ideologie eines totalitären Staates schon ist!”

Wir finden, dass Unternehmen, Institutionen oder Organisationen, für die mehr als eine Frage (vielleicht, weil sie missverstanden worden ist,) mit “Ja” beantwortet werden muss, offensichtlich ihren Daseinszweck vergessen haben und von so ungebildeten Mitarbeitern bestückt werden, dass sie den Unterschied zwischen Chancengleichheit und Gleichstellung (durch systematische Bevorzugung der einen und damit Benachteiligung der anderen) nicht kennen. Wenn es sich um wissenschaftliche Einrichtungen handelt, die vom Steuerzahler finanziert werden, steht die Frage im Raum: Wollen wir als Steuerzahler und Bürger solche nur angeblich wissenschaftlichen Einrichtungen finanzieren?

Die andere Frage, die sich uns aufdrängt, lautet: warum sollte man sich die Mühe machen, solche als rhetorische Tricks oder als Zeugnisse geistiger Verwirrung sofort ersichtliche Fragen zu formulieren, wenn man auch einfach fragen könnte: “Wollt ihr die totale Gleichheit?” Wer sich dazu hergibt, einen Fragebogen zwecks Erwerb des Prädikates TOTAL E-QUALITY auszufüllen, würde hierauf doch zweifellos einfach laut “Ja!” schreien können.

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
8 Comments

Schreibe eine Antwort zu MariaAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen