Bundeskriminalamt ermittelt gegen Humboldt-Universität und Wissenschaftssenator

Ein internes Papier des Bundeskriminalamts, das uns zugespielt wurde, zeigt Erstaunliches:

BKADas Bundeskriminalamt hat eine Sonderkommission “Profx” eingesetzt, die Ermittlungen gegen die Humboldt-Universität und den Senator für Bildung, Jungen und Wissenschaft in Berlin aufgenommen hat. Beiden wird vorgeworfen, fortgesetzt Beihilfe zur Bildung einer terroristischen Vereinigung und zum erpresserischen Menschenraub zu leisten.

Gegenstand der Ermittlungen sind offensichtlich die Umtriebe eines Professor X.

Ihm wird vorgeworfen, seine Position an der Humboldt-Universität auszunutzen, um eine Reihe aktivistischer Studenten, um sich zu sammeln, die sich selbst Studx nennen. Ziel der Studx ist es, den Betrieb an der Humboldt-Universität durch Störaktionen, die sich gegen bestimmte Professoren richten, zu verunmöglichen. Studx plant die Übernahme der Humboldt-Universität und deren Transformation in ein Kommandozentrum, von dem aus Störaktionen an anderen Universitäten Deutschlands koordiniert werden sollen.

Ziel der Störaktionen ist es, Meinungen und Wissen, die vom durch X freigegebenen Wissen und den von ihm getragenen Meinungen abweichen, aus deutschen Universitäten zu entfernen und im Wesentlichen durch Unterstriche, die das Bindeglied der X’schen Ideologie sind, zu ersetzen.

Die Ermittlungen werden, so geht aus dem internen Papier hervor, auf Basis der §§ 239a und 129a, Abs.2 des Strafgesetzbuches geführt.

§129a, Abs. 2 stellt die Gründung einer Organisation unter Strafe, die einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt.

§239a stellt den erpresserischen Menschenraub allgemein unter Strafe.

Gegen X liegen erhebliche Verdachtsmomente vor, die belegen sollen, dass er Studenten der Humboldt-Universität dazu zwingt, eine Geheimsprache nicht nur zu erlernen, sondern auch zu verwenden, da er ansonsten nicht mit ihnen kommuniziert. Es ist offensichtlich, dass die Geheimsprache dazu dienen soll, Störaktionen unbemerkt zu koordinieren und deutschlandweit ein Netz von Studx aufzubauen, die die Geheimsprache nutzen, um das öffentliche Leben zu infiltrieren und dort Unheil zu stiften.

kultZudem besteht der Verdacht, dass sich X im Sinne des §239a einer Reihe von Studenten bemächtigt hat, und nunmehr die Sorge der Opfer um ihr Wohl und ihre berufliche Zukunft ausnutzt, um sie zu erpressen. Operativ sind hier die Seminare, die X an der Humboldt-Universität abhält. Im Rahmen dieser Seminare werden die Teilnehmer immer wieder aufgefordert, zu reflektieren und (sich) zu hinterfragen. Dieses Reflektieren und Hinterfragen geht, wie dies aus dem Al Qaeda Maunal bekannt ist, mit dem Erlernen der richtigen Sprache, Interpretation und Weltdeutung einher, die im von X begründeten Kult Verwendung findet.

Die Teilnehmer geraten, so hat ein Aussteiger dem BKA berichtet, in immer größere Abhängigkeit von X, der nicht nur die sprachliche Deutung dessen, was das Leben der nun Studx ausmacht, vorgibt, sondern der sich die Abhängigkeit der Studx von durch ihn ausgestellten Scheinen und Bewertungen zu Nutze macht, um die entsprechenden Studx in eine vollständige Abhängigkeit zu sich zu bringen.

X bemächtigt sich seiner Studenten und fügt ihnen erheblichen seelischen Schaden zu, da sie außerhalb des von X betriebenen Kultes nicht mehr leben können. Dafür sorgt bereits die erlernte Geheimsprache, die eine Verständigung mit normalen Menschen, mit nicht-Kultmitgliedern verunmöglicht.

Wie aus dem geleakten Dokument hervorgeht, schätzt das BKA die von X ausgehende Gefahr als erheblich ein.

Zurückliegende Störaktionen an der Humboldt-Universität und die Anzahl der Studx, denen es nicht mehr gelingt, ein eigenes Urteil zu fällen, geschweige denn, die Welt so zu sehen, wie sie ist, deuteten darauf hin, dass die Gefahr, die von X ausgeht, nicht unterschätzt werden dürfe. Wir haben es hier mit einer vollkommen neuen Art von Hassprediger zu tun, so das Fazit des BKA.

Für sachdienliche Hinweise, die die Ergreifung von X erleichtern, ist eine Belohnung von 1.000 Euro ausgesetzt.

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