Willkommener Terrorismus

Gäbe es keinen Terrorismus, Politiker müssten ihn glatt erfinden (und Kriminalität gleich mit). Ohne Terrorismus kann man sich nicht solidarisch erklären und händchenhaltend durch Städte laufen. Ohne Terrorismus kann man keine Angst verbreiten und die Politics of Fear, die wir gestern mit Frank Furedi beschrieben haben, nicht zur Legitimation der eigenen Existenz und Handlungen machen. Und, vielleicht am wichtigsten, ohne Terrorismus kann man keine Gesetzesverschärfungen vornehmen und entsprechend die Freiheit aller beschneiden.

Furedi_Politics of fearDenn: wenn man erst einmal Angst und Furcht verbreitet hat, wenn man es erst einmal geschafft hat, eine amorphe Angst vor etwas Unkonkretem, einer “abstrakten Bedrohung“, wie die Bundesregierung es nennt, aufzubauen, dann kann man den Ängstlichen selbst die Einschränkung ihrer Freiheit als Gewinn verkaufen, sie in den Glauben versetzen, die Einschränkung von Freiheit sei in ihrem Interesse, diene zu ihrem Schutz. Dabei ist es natürlich immer notwendig, zu betonen, dass “Kein Innenminister der Welt … eine vollständige Garantie geben [kann], dass es keine Anschläge gibt” (Bundesinnenminister Thomas de Maizière in der Tagesschau).

Denn, gäbe es die entsprechende Garantie, Angst und Furcht wären unangebracht und die Tür, für zukünftige Verschärfungen von Gesetzen, für die zukünftige Reduzierung von Freiheit im Namen des Schutzes derjenigen, die man mehr und mehr einsperrt, diese Tür wäre natürlich geschlossen. Entsprechend muss man sie offenhalten, in dem man gleich vorwegnimmt, dass die neuerliche Gesetzesverschärfung natürlich nicht dazu führen wird, dass es anschließend keinen Grund gibt, Angst zu haben, Angst vor Gefährdern, wie die neue Klasse von noch nicht, aber vielleicht einmal Terroristen heißt.

Gefährder, das sind in der Definition des Bundesinnenministeriums, die das Handelsblatt kennt, Personen, “bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten”.

Susanne C. Walther kann in einem Beitrag für die Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, in dem sie zu dem Ergebnis kommt, dass eine präventive Inhaftierung von Gefährdern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, einen weiteren Baustein zum Begriff des Gefährders beisteuern. Demnach ist ein Gefährder eine Person, für die die Annahme gerechtfertigt ist, dass “sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird” (Walther, 2007: 472). Wir empfehlen einen Blick auf die Strafttaten, die §100a listet, um die Tragweite der Definition von Gefährder zu sehen.

Man kann zwar nicht durch Strafverschärfung garantieren, dass es keinen Grund zur weiteren Angst vor abstrakter Bedrohung gibt, aber scheinbar ist man bei deutschen Behörden im Stande, vorherzusehen, wer ein Gefährder ist, dem die entsprechenden Terrorakte zuzutrauen sind, was eigentlich dazu führen müsste, dass 100%tiger Schutz möglich ist.

Aber, wir erinnern uns, 100%tiger Schutz ist nicht im Sinne des Gefährder-Erfinders. Der Erfinder des Gefährders ist übrigens eine Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts (Walther, 2007: Fußnote 82). Anders formuliert, eine Arbeitsgemeinschaft schafft an der eigentlichen Legislative, dem Bundestag, vorbei Fakten, die in der Strafverfolgung dann grundlegend werden. Das ist nicht unbedingt das, was man unter einem transparenten und einem demokratischen Prozess versteht.

jihadistAber, abermals, es geht weder um demokratische Grundsätze noch darum, eine herbeigeredete Gefährdungssituation zu beseitigen, es geht darum, die entsprechende Situation auszunutzen, dazu auszunutzen, um die Freiheit der eigenen Bürger wieder einmal zu beschränken und dazu, um Grundsätze, die bislang demokratischer Konsens waren, aufzuweichen, also inkrementell zu beseitigen.

Vorreiter ist dieses mal Hans-Peter Uhl von der CSU, der von allen deutschen Bürgern weiß, vermutlich dadurch, dass er sie alle im Verlauf der letzten Monate angerufen hat, dass sie ein Schutzbedürfnis haben, das danach verlangt, Gefährder zu inhaftieren – also jene Personen, bei denen “Fakten”, die man nicht näher spezifizieren kann, den Schluss zulassen, dass sie einen Terrorakt verüben könnten.

Bei Uhl werden die Gefährder unter der Hand von potentiellen Terroristen zu “aktuellen Sicherheitsrisiken”, die beseitigt werden müssen, wobei schon die Wortwahl klar macht, dass Gefährder keine Menschen sind, sondern gefährliche Objekte, die man entschärfen muss. De-Humanisierung ist ein beliebtes Mittel, wenn es darum geht, Angst und Furcht zu verbreiten, vor dem gnadenlosen und entmenschlichten Feind, von dem man nichts weiß, aber berechtigter Weise Angst hat, weil eine Arbeitsgruppe ihn zum Gefährder erklärt hat.

Und diese immense Gefahr, die rechtfertigt es für Uhl, ein Grundprinzip des Strafrechts, nämlich die Unschulsvermutung außer Kraft zu setzen und damit die Büchse der Pandora zu öffnen.

Wir haben somit Personen, die von Verwaltungsbeamten, deren Legitimation zur Aufstellung entsprechender Definitionen unbekannt ist, zu Gefährdern erklärt werden, Personen, die bislang keine Straftat begangen haben. Dennoch sollen diese Personen als “Sicherheitsrisiko” inhaftiert werden.

Damit ist und wäre ein Präzendensfall geschaffen: Es ist offensichtlich möglich, dass in Verwaltungen Begriffe geschaffen werden, die im öffentlichen Leben Deutschlands relevant werden, Begriffe, die eine Klasse von Menschen beschreiben, denen besondere Behandlung zuteil werden soll.

Derzeit sind Islamisten Gefährder. Wer ist es morgen? Pegida-Demonstranten? Anti-Pegida-Demonstranten? Kritiker der Bundesregierung? Welche Gruppe von Personen stellt als nächste eine amorphe Gruppe dar, die als Gefährder angesehen werden kann. Kampferprobte Bundeswehrsoldaten, die aus Afghanistan zurückkehren? Dies alles ist möglich, denn es gibt keine demokratische Kontrolle dieser seltsamen Arbeitsgruppen, die entsprechende Definitionen aushecken.

Und da Uhl gerade dabei ist, den Weg zur Abschaffung der Unschuldsvermutung freizumachen, kann man die entsprechenden Gefährder, wer aus den oben genannten Gruppen es auch sein mag, gleich in Haft nehmen, um dem angeblichen Schutzbedürfnis derer gerecht zu werden, die zur Zeit noch das Glück haben, von Arbeitsgruppen nicht als Gefährder angesehen zu werden. Um der steigenden Anzahl der Gefährder, die inhaftiert werden müssen, Herr zu werden, werden dann entsprechende Lager gebaut. Wir kennen das.

Die derzeitigen Gefährder sind natürlich Islamisten. Wer sonst könnte derzeit Deutschland gefährden? Es sind besondere Islamisten, die von den Gefährder-Definierern und Bürger-Schützern zu kampferprobten Jihadisten befördert wurden, von denen der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen der ARD gegenüber annimmt, dass sie durch ihren Aufenthalt in Syrien “radikalisiert und brutalisiert” wurden, denn die Teilnahme an Kampfhandlungen, die Maaßen den Rückkehr-Jihadisten unterstellt, muss natürlich zu Radikalisierung und Brutalisierung führen. Deshalb kommen die Jihadisten ja nach Deutschland und entziehen sich dem weiteren Kampfeinsatz in Syrien, für den sie nun offensichtlich zu brutalisiert und zu radikalisiert sind.

Das führt zum letzten der Versatzstücke in der neuen Herrschaftsform, die bislang noch kein Politikwissenschaftler entdeckt hat, die Phobokratie, die Herrschaft der Angst: Sie baut darauf, dass Bürgern das Gefühl gegeben wird, sie seien reine Objekte, die wie die Figürchen in der Schießbude vor Jihadisten entlanggeführt werden. Ihre umfassende Vulnerabilität kann nur durch staatliche Maßnahmen zumindest teilweise reduziert werden, aber dennoch leben sie in Furcht und Angst vor diesen Monstern, die als Menschen geboren wurden, aber keinerlei Menschlichkeit mehr besitzen, weil sie Islamisten, Jihadisten, eben Gefährder geworden sind: Kampfroboter, die vom Islam programmiert wurden.

In der Phobokratie ist für Humanismus offensichtlich kein Platz mehr.

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