“Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch als “wesentliche Beeinträchtigung” empfunden wird. Der Maßstab dafür ist laut Urteil das “Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen”.
In einem Urteil, namentlich im Urteil V ZR 110/14 habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass es Rauchern verboten werden könne, zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon ihrer Mietswohnung zu rauchen.
Dem Urteil liegt eine Klage von zwei Nichtrauchern zu grunde, die sich auf ihrem Balkon vom Zigarettenrauch der Nachbarn im Balkon darunter gestört fühlen. Sowohl das Amtsgericht Rathenow als auch das Berufungsgericht, das Landgericht Potsdam, haben die Klage der Nichtraucher zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Potsdam nunmehr aufgehoben und an das Landgericht zurücküberwiesen.
Dieser rein technische Vorgang reicht offensichtlich, um bei Redakteuren der Tagesschau das Raucher-Hass-Programm, Knopf drei in der Leiste der politischen Korrektheit, anlaufen zu lassen. Und wenn dieses Programm läuft, dann phantasieren sie munter drauf los und biegen Urteile so lange, bis das Gegenteil dessen herauskommt, was der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Selbst wenn man nicht das Urteil, sondern ausschließlich die Pressemeldung vor sich hat, ist deutlich, dass das, was die Tagesschau meldet, falsch ist, gelogen oder erfunden oder aus Dummheit oder was auch immer geboren. Dazu reicht es aus, die Argumentation des BGH unter Punkt 2 nachzuvollziehen. Hier bestimmen die Richter des Fünften Zivilsenats wann es einem Nichtraucher möglich ist, den Rauch von unten zu unterbinden:
“Immissionen, die die Gefahr gesundheitlicher Schäden begründen, sind grundsätzlich als eine wesentliche und damit nicht zu duldende Beeinträchtigung anzusehen. Bei der Einschätzung der Gefährlichkeit der Einwirkungen durch aufsteigenden Tabakrauch ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Freien geraucht wird. Insoweit kommt den Nichtraucherschutzgesetzen des Bundes und der Länder, die das Rauchen im Freien grundsätzlich nicht verbieten, eine Indizwirkung dahingehend zu, dass mit dem Rauchen auf dem Balkon keine konkreten Gefahren für die Gesundheit anderer einhergehen. Nur wenn es dem Mieter gelingt, diese Annahme zu erschüttern, indem er nachweist, dass im konkreten Fall der fundierte Verdacht einer Gesundheitsbeeinträchtigung besteht, wird eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen und deshalb eine Gebrauchsregelung getroffen werden müssen.“
Mit anderen Worten, nur dann, wenn das Nichtraucherehepaar nachweisen kann, dass ein fundierter Verdacht für eine Gesundheitsbeeinträchtigung bei einem von ihnen oder beiden vorliegt, was im Gegensatz z.B. zu der Indizwirkung steht, die von den Richtern am BGH den Nichtraucherschutzgesetzen des Bundes und der Länder, die das Rauchen im Freien nicht einschränken, zugewiesen wird, nur dann kommt eine Gebrauchsregel, also das Verbot des Rauchens auf dem Balkon unter den Nichtrauchern zu bestimmten Zeiten überhaupt in Frage.
Da es kaum möglich sein wird, eine konkrete Gefahr durch Zigarettenrauch, die von zwei Metern unterhalb aufsteigt und auf die Gesundheit der Balkoninhaber darüber ausgeht, nachzuweisen, haben die Richter des BGH das Gegenteil dessen geurteilt, was ein ARD-Redakteur entweder im Rausch erdichtet oder absichtlich erlogen hat: Raucher können nämlich gerade nicht dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette zu greifen”.
Nun stehen diese Ausführungen am Ende der Pressemeldung und nicht am Anfang, und wir wissen ja, wie lesefaul Redakteure sind und müssen annehmen, dass Redakteure aus Verständnisschwierigkeiten lesefaul sind. Dies rechtfertigt jedoch nicht, bereits den Anfang des Urteils zu verfälschen und zu behaupten, Maßstab für ein Verbot sei laut Urteil das “Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen”, der den Rauch als “wesentliche Beeinträchtigung” empfinde.
Die Richter stellen nicht, wie der Redakteur behauptet, auf die Bestimmung einer wesentlichen Beeinträchtigung ab, was die Beweislast an die Raucher übergibt und sie dazu nötigt nachzuweisen, dass keine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, es ist umgekehrt, die Nichtraucher müssen nachweisen, dass das Urteil eines verständigen durchschnittlichen Meschen, nach dem der Rauch eine unwesentliche Beeinträchtigung darstellt, nicht anzunehmen ist. Die Richter haben also das genaue Gegenteil dessen geurteilt, was die Tagesschau meldet.
“Der Abwehranspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn die mit dem Tabakrauch verbundenen Beeinträchtigungen nur unwesentlich sind. Das ist anzunehmen, wenn sie auf dem Balkon der Wohnung des sich gestört fühlenden Mieters nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen nicht als wesentliche Beeinträchtigung empfunden werden.”
Ist der Beitrag bei Tagesschau-Online jetzt ein Beispiel für Lügenpresse oder ein Beispiel für einen dummen Redakteur am Werk?
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
“Lügenpresse” ist vielleicht zu scharf, aber freiwillige Zensur trifft es. Beweis?
Man nenne mir aus den letzten Jahren ein Interview in Presse und Fernsehen, in der Angela Merkel so hart herangenommen wurde wie etwa Sahra Wagenknecht!
Und das Urteil wird gesprochen: Bruder Jochen kriegt drei Wochen…
Wir Nazis nennen die Holde, besser Unholde, üblicherweise Sarah Logenknecht.
Nun kann ich nicht beurteilen, ob das “Beleidigungen” enthält, und ob ich mich lediglich “erleichtern” möchte, müßt Ihr mir schon überlassen – Hauen wir uns nicht deswegen. Wir Trolle sind langmütig.
Man betrachte nur die Berichtbestattung über die AFD oder die Pediga. Bei beiden hab ich in der Tagesschau noch keinen plausiblen Grund gehört warum die “rechtsextrem” sein sollen. Mag ja vielleicht stimmen, aber ich wüsste doch gerne wie die Journalisten zu ihrer Einschätzung kommen.
Über etliche Verbrechen wird gar nicht berichtet. In der Regel wird die Herkunft der Täter verschwiegen – da sind Polizeimitteilungen durchweg informativer.
Gewalt geht häufig von “Gegen”demonstrant(inn)en aus. Das wird so nicht berichtet.
Absolut unobjektive, links gefärbte Artikel!
ganz genau haben Sie es aber auch nicht wiedergegeben, wobei das auch für Nichtjuristen schwierig ist. Der BGH hat noch etwas genauer differenziert, nämlich in 2 Stufen:
1. Belästigung, etwa durch Geruch
Im ersten Punkt geht es um “allgemeine Belästigungen” also Geruch von Rauch. Gegen die darf man sich wehren, wenn sie “nicht unwesentlich” sind, was sich an einem “durchschnittlichen verständigen Menschen” orientiert. Wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, müsse man einen Kompromiss finden, etwa Zeiten, in denen unter dem Balkon nicht geraucht werden darf, so dass beide Mieter ihren Raum angemessen nutzen können.
2.
Dem Landgericht wurde aufgegeben zu klären, ob die Geruchsbelästigung wesentlich oder unwesentlich ist – bisher hatte es pauschal geurteilt, Rauchen sei vom Mietvertrag gedeckt und daher hinzunehmen. Die Möglichkeit, dass Rauchen eine wesentliche Beeinträchtigung sein KANN, ist also tatsächlich vom BGB neu festgestellt worden.
3.
Die Frage der Gesundheit ist ein eigener Punkt. Dazu sagt der BGH, dass es möglich sei, auch bei unwesentlichen Beeinträchtigungen (nach dem o.g. Maßstab) ein Unterlassungsanspruch bestehen kann, wenn die Nichtraucher eine Gesundheitsgefahr nachweisen. Allerdings tragen sie die Beweislast. Hat aber beispielsweise einer von ihnen Athma und ein Gutachter stellt fest, dass auch geringe Mengen Rauchs, die den Normalbürger gar nicht stören würden, schädigt ihn an der Gesundheit, kann auch hier die Folge von oben eintreten, dass eine zeitliche Regelung gefunden werden muss, in denen nicht geraucht werden darf (nur als theoretisches Beispiel).
Letztlich wird also zweierlei zu prüfen sein: ist die Emission durchs Rauchen erheblich oder sind die Nachbarn nur überempfindlich. Nur bei erheblicher Beeinträchtigung haben sie einen Unterlassungsanspruch und den auch nicht im Sinne eines Rauchverbotes, sondern im Sinne einer zeitlichen Begrenzung.
Sind sie überempfindlich, können sie auch einen solchen Anspruch haben, wenn es um eine Gesundheitsbeeinträchtigung geht, aufgrund derer die Überempfindlichkeit besteht. Sie müssten das aber beweisen können, was nicht in der Regel gerade einfach wird.
Das Urteil ist insoweit mehr oder weniger eine Leitlinie für die unteren Gerichte, wie sie solche Fälle zweistufig zu prüfen haben. Der bekannte Fall aus Düsseldorf, wo ein Raucher wohl das ganze Haus “vollgestunken” haben soll (so die Presse), dürfte daher wohl demnächst vor dem BGH zu Lasten dieses Mieters ausgehen.
An der Gesamtaussage ändert sich, dass die Tagesschau den ersten Teil richtig wiedergegeben hat. Dass es möglich ist, das Rauchen auf dem Balkon zeitweise zu verbieten, wenn es “aus der Perspektive eines verständigen Durchschnitts-Menschen” eine Belästigung darstellen würde. Das Amts- und das Landgericht haben dies anders bewertet und waren der Meinung, dass Rauchen auf dem Balkon immer vom Mietvertrag miterlaubt sei. Die Rechtsprechung ist also – wenn auch nur minimal – strenger geworden, weil immerhin die Möglichkeit eröffnet wird, bei erheblichen Belästigungen ein zeitweises Verbot zu erreichen.
Davon völlig unabhängig gibt es den zweiten Teil des Urteil, der auch bei – normalerweise – unerheblichen Belästigungen (aus o.g. Pespektive) die Möglichkeit eröffnet, das Rauchen zeitweise zu verbieten, wenn eine Gesundheitsgefahr nachgewiesen ist. Wobei wiederum der Nachbar – wie für die Belästigung – die volle Beweislast trägt.
Der Punkt ist: bisher war ungeklärt bzw. in diesem Fall war von den unteren Gerichten verneint worden, dass Rauchen in der eigenen Wohnung überhaupt verboten werden kann. Der BGH hat ein solches Verbot – in sehr engen Grenzen – nun ermöglicht. Die unteren Gerichte werden nun feststellen müssen, wo “nach der Wertung eines verständigen Durchschnittsbürgers” die Grenze der Erheblichkeit liegt. Bisher konnten sie einfach sagen: Rauchen im Bereich der eigenen Wohnung ist vom Mietvertrag umfasst und daher nicht zu verbieten.
Eben nicht, des es wird angebommen, dass aus der Perspektive eines “Durchschnittsmenschen” Rauchen auf dem Balkon per se keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Entsprechend muss belegt werden, dass der Rauch auf Balkon X vom Normalen Rauch abweicht, eine nahezu unmögliche Hürde, wie jeder weiß, der schon einmal in einem Zivilgericht gesessen und einen Gutachter gehört hat.
oder kürzer gesagt: die unteren Gerichte haben gesagt – und das scheint bisher wohl üblich gewesen zu sein: man kann das Rauchen in der eigenen Wohung GAR NICHT verbieten. Der BGH sagt: doch man kann (Betonung auf kann), allerdings gibt es dafür sehr enge Grenzen (erhebliche Belästigung, Gesundheitsgefahr – aber beides muss nachgewiesen werden und es reiche keine subjektive Überempfindlichkeit).
Ich meine daher, dass die Tagesschau nicht so falsch liegt, wie die sehr deutliche Kritik im Beitrag oben nahelegt. Gegenüber “der Raucher kann in der Wohnung machen was er will, das erlaubt der Mietvertrag” (Urteil des LG) ist “in sehr engen Grenzen kann es sein, dass der Mieter Rücksicht nehmen muss und zeitweise nicht rauchen darf” (BGH) eine Verschärfung zu Lasten der Raucher.
Jedenfalls trifft es nicht zu, dass der BGH das Gegenteil von dem entschieden hat, was die Tagesschau berichtet. Das Gegenteil hatten die beiden anderen Gerichte entschieden, der BGH hat dies etwas “aufgeweicht”.
Nachdem ich mir den Originalbeitrag auf der Seite der Tagesschau angesehen hatte, wollte ich wissen, ob einer oder gar mehrere der Kommentatoren dort irgendetwas gemerkt haben. Überraschung: Keinem einzigen der Kommentatoren scheint etwas in den 114 Kommentaren aufgefallen zu sein. Im Gegenteil, manche verstanden die Meldung der Tagesschau so, als sei es bereits ein rechtskräftiges Urteil, daß generell auf deutschen Balkonen nicht mehr geraucht werden dürfe.
Der Hammer war dann aber der letzte Kommentar von der Tagesschau-Administration selbst, worin mitgeteilt wurde, daß die Kommentarfunktion geschlossen worden sei, da alles bereits gesagt war und keine neuen Aspekte mehr zu erwarten seien. Für wahrscheinlicher halte ich es aber, daß die Leute von der ARD diesen Beitrag hier auf sciencefiles gelesen haben und deswegen schnell die Kommentarfunktion abgeschaltet haben, damit nicht doch noch einer auf die Idee kommt, den Bock zu kommentieren, den der verantwortliche Tagesschau Redakteur geschossen hat.
Ein Schreiberling der Spingerpresse (Dreck per se) verkauft ein Projektchen der Journaille als tolles neues Format. Woher die Kohle kommt verrät er nicht, wohl aber das er (wie 1000e andere die nichts gebracht haben ) zu neuen Ufern unterwegs ist.
Dazu noch das min. 1000ste gestellte peinliche Bildchen eines Widerlings mit schlecht gestellter guter Laune, Variante Hinterhofghetto. Gottchen ist der creatief.
Verstanden hat er vermutlich wie man aus dem Niedergang Kohle destilliert.
Ohje. Nichts ist schwieriger zu analysieren als das Flache und das Dumme, weil es nichts enthält, Komlexität und so, was überhaupt analysierbar wäre. Das gilt auch für diesen Fall, mit dem man wohl nicht anders umgehen kann, als Sie hier tun: Zitieren und vorführen. Jede Vermutung über inhaltliche Intentionen verbietet sich, wenn der Text nur SCHNELL aufgrund eins SCHNELL überflogenen Textanfangs hingepfuscht ist mit dem einzigen Ziel, einen Text mehr in der Welt zu haben.
Übrigens: Es wird z.Z. in vielen Redaktionen (so sie es sich leisten können) fleißig experimentiert mt Programmen, die Texte aufgrund von Meldungen selbst verfassen. Was uns da wohl erwarten wird? Sicher keine derartigen Ergebnisse von Nicht-Lektüre, aber Zusammenfassungen, vielleicht sogar Ausblendungen und Verdrehungen nach vorprogrammiertem Muster.
Wie die ARD wohl ihre Schreibprogramme programmieren mag?
WENN verständiger Mensch Nicht als wes. Beeinträchtigung DANN unwesentlich
Mir scheint der Redakteur hat das einfach logisch “fast” äquivalent umgeformt zu:
WENN verst. M. als wes. Beeinträchtigung DANN wesentlich (DANN abwehranspruch)
Naja, den obigen logischen Fehler begehen ja viele, ich kennen das gut von kleinen Kindern.
Daher würde ich auf der Skala von bosheit bis zu Dummheit eher zur Dummheit tendieren.
Damit wär allerdings dieser Vorfall eher ein Beispiel für dummerlepresse als für lügenpresse
Als lebenslänglicher Nichtraucher möchte ich doch mal bitten “dreie grade sein zu lassen”. Dieses politische Ablenkungsmanöver Menschen gegeneinander aufzubringen sollte unter Strafe gestellt werden. Meine Meinung: lass die doch rauchen, wenn ich das auf meiner Terrasse rieche gehe ich kurz rein oder ertrage das mal kurz. Es ist doch ein Erfolg der menschlichen Evolution, dass man nicht mehr seine Bude voll Quarzt.
Vorsicht! Auch die Fragestellung ist verlogen. Es gibt hier kein entweder oder!
Klarerweise trifft beides zu. Und ein Journalist, der sich für einen derartigen Bericht hergibt, kann nur als dumm bezeichnet werden. Sonst dürfte man annehmen, dass er in anderen ehrenvolleren (nicht so dummen) Bereichen ein Betätigungsfeld finden würde.
Der Homo Sapiens hat bei den Mainstreammedien Denkverbot.
Das unterirdische sprachliche und sachliche Niveau des durchschnittlichen Journalisten zeigt
deutlich den Zerfall unserer einstigen Kulturnation.
Heutzutage hat denkt jeder Bauer auf dem Dorf mehr nach wie die Chefpropagandisten.
also ich kann nur eins sagen: in einer WOhnung unter mit, in einem Mietshaus, wurde abends so oft und so stark geraucht bei offenem fenster zu einem LICHTHOF (da war nicht mal ein Balkon drunter) dass ich nachts öftes mal mein Fenster zumachen musste. wenn ich das nicht tat oder raus war, konnte ich später nur im voll stinkendem Kalter-Tabak-Zimmer schlafen… nicht mal lüften konnte ich, da wieder oder immernoch geraucht wurde. Klage, gesundheit blabla, keine Ahnung, aber mich hat es so gestört dass ich fenster zu machte und hatte gar keine Luftzufur die ganze Nacht, weil die Typen unterdrunter so viel und oft geraucht haben.
Das Landgericht hat inzwischen wieder getagt. Nach gescheiterten Vergleichsversuchen wurde ein Ortstermin anberaumt für den 24.6. Der Vorsitzende wies auf eine Rechtsauffassung im Schrifttum hin, daß bereits eine bloß deutliche Wahrnehmbarkeit des Zigarettenrauchs für eine wesentliche Beeinträchtigung ausreichen kann, ließ aber offen, ob die Kammer sich diese Auffassung zu eigen macht.
Tabakgeruch ist doch, das liegt auf der Hand, durchaus störend für Nichtraucher. Er ist auch eine erhebliche Einschränkung des auf dem Balkon sitzens, um die frische Luft zu genießen. Das ist für Nichtraucher nämlich ein häufiger Grund fürs auf dem Balkon sitzen. Und wenn der Rauch für den aktiven Raucher gesundheitsgefährdend ist, dann auch für den passiven. Aus meiner Sicht muss der Raucher also zugunsten des Nichtrauchers zurückstecken.
Vielen Dank, dass Sie ScienceFiles unterstützen! Ausblenden
Wir sehen, dass du dich in Vereinigtes Königreich befindest. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
Liebe Leser,
gerade haben Sie uns dabei geholfen, eine Finanzierungslücke für das Jahr 2023 zu schließen, da ist das Jahr auch schon fast zuende.
Weihnachten naht.
Und mit Weihnachten das jährlich wiederkehrende Problem:
was WIR doch fuer Probleme haben. Manche Institution kann und muss man nicht
immer fuer ernst nehmen !
“Lügenpresse” ist vielleicht zu scharf, aber freiwillige Zensur trifft es. Beweis?
Man nenne mir aus den letzten Jahren ein Interview in Presse und Fernsehen, in der Angela Merkel so hart herangenommen wurde wie etwa Sahra Wagenknecht!
Und das Urteil wird gesprochen: Bruder Jochen kriegt drei Wochen…
Wir Nazis nennen die Holde, besser Unholde, üblicherweise Sarah Logenknecht.
Nun kann ich nicht beurteilen, ob das “Beleidigungen” enthält, und ob ich mich lediglich “erleichtern” möchte, müßt Ihr mir schon überlassen – Hauen wir uns nicht deswegen. Wir Trolle sind langmütig.
Wenn hier solche schrägen Antworten freigeschaltet werden, muss ich hier nicht mehr kommentieren. Der Typ kann ja nicht mal Sahra richtig schreiben.
Man betrachte nur die Berichtbestattung über die AFD oder die Pediga. Bei beiden hab ich in der Tagesschau noch keinen plausiblen Grund gehört warum die “rechtsextrem” sein sollen. Mag ja vielleicht stimmen, aber ich wüsste doch gerne wie die Journalisten zu ihrer Einschätzung kommen.
Über etliche Verbrechen wird gar nicht berichtet. In der Regel wird die Herkunft der Täter verschwiegen – da sind Polizeimitteilungen durchweg informativer.
Gewalt geht häufig von “Gegen”demonstrant(inn)en aus. Das wird so nicht berichtet.
Absolut unobjektive, links gefärbte Artikel!
ganz genau haben Sie es aber auch nicht wiedergegeben, wobei das auch für Nichtjuristen schwierig ist. Der BGH hat noch etwas genauer differenziert, nämlich in 2 Stufen:
1. Belästigung, etwa durch Geruch
Im ersten Punkt geht es um “allgemeine Belästigungen” also Geruch von Rauch. Gegen die darf man sich wehren, wenn sie “nicht unwesentlich” sind, was sich an einem “durchschnittlichen verständigen Menschen” orientiert. Wenn eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, müsse man einen Kompromiss finden, etwa Zeiten, in denen unter dem Balkon nicht geraucht werden darf, so dass beide Mieter ihren Raum angemessen nutzen können.
2.
Dem Landgericht wurde aufgegeben zu klären, ob die Geruchsbelästigung wesentlich oder unwesentlich ist – bisher hatte es pauschal geurteilt, Rauchen sei vom Mietvertrag gedeckt und daher hinzunehmen. Die Möglichkeit, dass Rauchen eine wesentliche Beeinträchtigung sein KANN, ist also tatsächlich vom BGB neu festgestellt worden.
3.
Die Frage der Gesundheit ist ein eigener Punkt. Dazu sagt der BGH, dass es möglich sei, auch bei unwesentlichen Beeinträchtigungen (nach dem o.g. Maßstab) ein Unterlassungsanspruch bestehen kann, wenn die Nichtraucher eine Gesundheitsgefahr nachweisen. Allerdings tragen sie die Beweislast. Hat aber beispielsweise einer von ihnen Athma und ein Gutachter stellt fest, dass auch geringe Mengen Rauchs, die den Normalbürger gar nicht stören würden, schädigt ihn an der Gesundheit, kann auch hier die Folge von oben eintreten, dass eine zeitliche Regelung gefunden werden muss, in denen nicht geraucht werden darf (nur als theoretisches Beispiel).
Letztlich wird also zweierlei zu prüfen sein: ist die Emission durchs Rauchen erheblich oder sind die Nachbarn nur überempfindlich. Nur bei erheblicher Beeinträchtigung haben sie einen Unterlassungsanspruch und den auch nicht im Sinne eines Rauchverbotes, sondern im Sinne einer zeitlichen Begrenzung.
Sind sie überempfindlich, können sie auch einen solchen Anspruch haben, wenn es um eine Gesundheitsbeeinträchtigung geht, aufgrund derer die Überempfindlichkeit besteht. Sie müssten das aber beweisen können, was nicht in der Regel gerade einfach wird.
Das Urteil ist insoweit mehr oder weniger eine Leitlinie für die unteren Gerichte, wie sie solche Fälle zweistufig zu prüfen haben. Der bekannte Fall aus Düsseldorf, wo ein Raucher wohl das ganze Haus “vollgestunken” haben soll (so die Presse), dürfte daher wohl demnächst vor dem BGH zu Lasten dieses Mieters ausgehen.
Stimmt, wir haben die Reihenfolge der Begründung verändert. Was ändert sich deshalb an der Gesamtaussage?
An der Gesamtaussage ändert sich, dass die Tagesschau den ersten Teil richtig wiedergegeben hat. Dass es möglich ist, das Rauchen auf dem Balkon zeitweise zu verbieten, wenn es “aus der Perspektive eines verständigen Durchschnitts-Menschen” eine Belästigung darstellen würde. Das Amts- und das Landgericht haben dies anders bewertet und waren der Meinung, dass Rauchen auf dem Balkon immer vom Mietvertrag miterlaubt sei. Die Rechtsprechung ist also – wenn auch nur minimal – strenger geworden, weil immerhin die Möglichkeit eröffnet wird, bei erheblichen Belästigungen ein zeitweises Verbot zu erreichen.
Davon völlig unabhängig gibt es den zweiten Teil des Urteil, der auch bei – normalerweise – unerheblichen Belästigungen (aus o.g. Pespektive) die Möglichkeit eröffnet, das Rauchen zeitweise zu verbieten, wenn eine Gesundheitsgefahr nachgewiesen ist. Wobei wiederum der Nachbar – wie für die Belästigung – die volle Beweislast trägt.
Der Punkt ist: bisher war ungeklärt bzw. in diesem Fall war von den unteren Gerichten verneint worden, dass Rauchen in der eigenen Wohnung überhaupt verboten werden kann. Der BGH hat ein solches Verbot – in sehr engen Grenzen – nun ermöglicht. Die unteren Gerichte werden nun feststellen müssen, wo “nach der Wertung eines verständigen Durchschnittsbürgers” die Grenze der Erheblichkeit liegt. Bisher konnten sie einfach sagen: Rauchen im Bereich der eigenen Wohnung ist vom Mietvertrag umfasst und daher nicht zu verbieten.
Eben nicht, des es wird angebommen, dass aus der Perspektive eines “Durchschnittsmenschen” Rauchen auf dem Balkon per se keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Entsprechend muss belegt werden, dass der Rauch auf Balkon X vom Normalen Rauch abweicht, eine nahezu unmögliche Hürde, wie jeder weiß, der schon einmal in einem Zivilgericht gesessen und einen Gutachter gehört hat.
oder kürzer gesagt: die unteren Gerichte haben gesagt – und das scheint bisher wohl üblich gewesen zu sein: man kann das Rauchen in der eigenen Wohung GAR NICHT verbieten. Der BGH sagt: doch man kann (Betonung auf kann), allerdings gibt es dafür sehr enge Grenzen (erhebliche Belästigung, Gesundheitsgefahr – aber beides muss nachgewiesen werden und es reiche keine subjektive Überempfindlichkeit).
Ich meine daher, dass die Tagesschau nicht so falsch liegt, wie die sehr deutliche Kritik im Beitrag oben nahelegt. Gegenüber “der Raucher kann in der Wohnung machen was er will, das erlaubt der Mietvertrag” (Urteil des LG) ist “in sehr engen Grenzen kann es sein, dass der Mieter Rücksicht nehmen muss und zeitweise nicht rauchen darf” (BGH) eine Verschärfung zu Lasten der Raucher.
Jedenfalls trifft es nicht zu, dass der BGH das Gegenteil von dem entschieden hat, was die Tagesschau berichtet. Das Gegenteil hatten die beiden anderen Gerichte entschieden, der BGH hat dies etwas “aufgeweicht”.
Es geht um Rauchen im Freien, nicht in der eigenen Wohnung. Von daher habe ich den Eindruck, dass wir nicht vom selben Urteil reden.
Nachdem ich mir den Originalbeitrag auf der Seite der Tagesschau angesehen hatte, wollte ich wissen, ob einer oder gar mehrere der Kommentatoren dort irgendetwas gemerkt haben. Überraschung: Keinem einzigen der Kommentatoren scheint etwas in den 114 Kommentaren aufgefallen zu sein. Im Gegenteil, manche verstanden die Meldung der Tagesschau so, als sei es bereits ein rechtskräftiges Urteil, daß generell auf deutschen Balkonen nicht mehr geraucht werden dürfe.
Der Hammer war dann aber der letzte Kommentar von der Tagesschau-Administration selbst, worin mitgeteilt wurde, daß die Kommentarfunktion geschlossen worden sei, da alles bereits gesagt war und keine neuen Aspekte mehr zu erwarten seien. Für wahrscheinlicher halte ich es aber, daß die Leute von der ARD diesen Beitrag hier auf sciencefiles gelesen haben und deswegen schnell die Kommentarfunktion abgeschaltet haben, damit nicht doch noch einer auf die Idee kommt, den Bock zu kommentieren, den der verantwortliche Tagesschau Redakteur geschossen hat.
http://de.toonpool.com/user/1608/files/rauchen_927655.jpg
Da hat jemand viel verstanden:
http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/roland-has-left-the-building/#more-2952
Wird aber wohl Ausnahme bleiben.
Ein Schreiberling der Spingerpresse (Dreck per se) verkauft ein Projektchen der Journaille als tolles neues Format. Woher die Kohle kommt verrät er nicht, wohl aber das er (wie 1000e andere die nichts gebracht haben ) zu neuen Ufern unterwegs ist.
Dazu noch das min. 1000ste gestellte peinliche Bildchen eines Widerlings mit schlecht gestellter guter Laune, Variante Hinterhofghetto. Gottchen ist der creatief.
Verstanden hat er vermutlich wie man aus dem Niedergang Kohle destilliert.
Ohje. Nichts ist schwieriger zu analysieren als das Flache und das Dumme, weil es nichts enthält, Komlexität und so, was überhaupt analysierbar wäre. Das gilt auch für diesen Fall, mit dem man wohl nicht anders umgehen kann, als Sie hier tun: Zitieren und vorführen. Jede Vermutung über inhaltliche Intentionen verbietet sich, wenn der Text nur SCHNELL aufgrund eins SCHNELL überflogenen Textanfangs hingepfuscht ist mit dem einzigen Ziel, einen Text mehr in der Welt zu haben.
Übrigens: Es wird z.Z. in vielen Redaktionen (so sie es sich leisten können) fleißig experimentiert mt Programmen, die Texte aufgrund von Meldungen selbst verfassen. Was uns da wohl erwarten wird? Sicher keine derartigen Ergebnisse von Nicht-Lektüre, aber Zusammenfassungen, vielleicht sogar Ausblendungen und Verdrehungen nach vorprogrammiertem Muster.
Wie die ARD wohl ihre Schreibprogramme programmieren mag?
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.
Ich interpretiere das zweite BGH Zitat wie folgt:
WENN verständiger Mensch Nicht als wes. Beeinträchtigung DANN unwesentlich
Mir scheint der Redakteur hat das einfach logisch “fast” äquivalent umgeformt zu:
WENN verst. M. als wes. Beeinträchtigung DANN wesentlich (DANN abwehranspruch)
Die Betonung liegt auf “fast”, wobei sich die Frage stellt, wann etwas “fast” das Gegenteil von etwas anderem ist.
Naja, den obigen logischen Fehler begehen ja viele, ich kennen das gut von kleinen Kindern.
Daher würde ich auf der Skala von bosheit bis zu Dummheit eher zur Dummheit tendieren.
Damit wär allerdings dieser Vorfall eher ein Beispiel für dummerlepresse als für lügenpresse
Wer solche “Lügenbeiträge” findet, melde es bitte den
“Ständige Publikumskonferenz e.V.” weiter.
Diese “VERBRECHERMEDIEN” müssen eine Ende haben!
https://krautreporter.de/270–beschwerden-im-akkord-wie-eine-selbst-ernannte-zuschauervertretung-ard-und-zdf-zusetzt.
Als lebenslänglicher Nichtraucher möchte ich doch mal bitten “dreie grade sein zu lassen”. Dieses politische Ablenkungsmanöver Menschen gegeneinander aufzubringen sollte unter Strafe gestellt werden. Meine Meinung: lass die doch rauchen, wenn ich das auf meiner Terrasse rieche gehe ich kurz rein oder ertrage das mal kurz. Es ist doch ein Erfolg der menschlichen Evolution, dass man nicht mehr seine Bude voll Quarzt.
Vorsicht! Auch die Fragestellung ist verlogen. Es gibt hier kein entweder oder!
Klarerweise trifft beides zu. Und ein Journalist, der sich für einen derartigen Bericht hergibt, kann nur als dumm bezeichnet werden. Sonst dürfte man annehmen, dass er in anderen ehrenvolleren (nicht so dummen) Bereichen ein Betätigungsfeld finden würde.
Der Homo Sapiens hat bei den Mainstreammedien Denkverbot.
Das unterirdische sprachliche und sachliche Niveau des durchschnittlichen Journalisten zeigt
deutlich den Zerfall unserer einstigen Kulturnation.
Heutzutage hat denkt jeder Bauer auf dem Dorf mehr nach wie die Chefpropagandisten.
also ich kann nur eins sagen: in einer WOhnung unter mit, in einem Mietshaus, wurde abends so oft und so stark geraucht bei offenem fenster zu einem LICHTHOF (da war nicht mal ein Balkon drunter) dass ich nachts öftes mal mein Fenster zumachen musste. wenn ich das nicht tat oder raus war, konnte ich später nur im voll stinkendem Kalter-Tabak-Zimmer schlafen… nicht mal lüften konnte ich, da wieder oder immernoch geraucht wurde. Klage, gesundheit blabla, keine Ahnung, aber mich hat es so gestört dass ich fenster zu machte und hatte gar keine Luftzufur die ganze Nacht, weil die Typen unterdrunter so viel und oft geraucht haben.
Das Landgericht hat inzwischen wieder getagt. Nach gescheiterten Vergleichsversuchen wurde ein Ortstermin anberaumt für den 24.6. Der Vorsitzende wies auf eine Rechtsauffassung im Schrifttum hin, daß bereits eine bloß deutliche Wahrnehmbarkeit des Zigarettenrauchs für eine wesentliche Beeinträchtigung ausreichen kann, ließ aber offen, ob die Kammer sich diese Auffassung zu eigen macht.
Tabakgeruch ist doch, das liegt auf der Hand, durchaus störend für Nichtraucher. Er ist auch eine erhebliche Einschränkung des auf dem Balkon sitzens, um die frische Luft zu genießen. Das ist für Nichtraucher nämlich ein häufiger Grund fürs auf dem Balkon sitzen. Und wenn der Rauch für den aktiven Raucher gesundheitsgefährdend ist, dann auch für den passiven. Aus meiner Sicht muss der Raucher also zugunsten des Nichtrauchers zurückstecken.