Die neue Brüderlichkeit: Volle Rente bei halber Arbeit – halbe Rente bei voller Arbeit

Wir haben in der Vergangenheit schon darüber berichtet, wie die von Steuerzahlern finanzierten politischen Vereine der Parteien, die sich ganz unverfroren Stiftung nennen, das Geld der Steuerzahler, das ihnen ihre Lobbyisten im Bundestag zuschanzen, missbrauchen, um politische Agitation zu betreiben. Zuweilen wird diese politische Agitation als wissenschaftliche Arbeit ausgegeben und in einer weiteren Form des Etikettenschwindels als Expertise bezeichnet, ein Begriff, der genutzt wird, um vorzuspiegeln, dass das, was man gerade veröffentlicht, wissenschaftlich fundiert sei, auf einer entsprechenden Expertise basiert.

Eine angebliche Expertise im Autfrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, die den Titel trägt: “Soziale Sicherung unter dem Brennglas: Altersarmut und Alterssicherung bei Beschäftigten im deutschen Sozialsektor“, ist es dann auch, die unsere Aufmerksamkeit erregt hat. Die vermeintliche Expertise wurde von Florian Blank und Susanne Eva Schultz erstellt, die wiederum bei der Hans-Böckler-Stiftung am dortigen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut angestellt sind, also beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

SED logoDie eine-Hand-wäscht-die-andere-Konstellation gestaltet sich also wie folgt: Der Leiter der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung nimmt Geld, das ihm aus Mittel der Steuerzahler von seinen politischen Lobbyisten im Bundestag zugeschanzt wurde, um die befreundete Stiftung, die unter dem Namen von Hans-Böckler Steuergelder verbraucht und das dortige Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut damit zu beauftragen, eine später als Expertise zu verkaufende Legitimationsarbeit zu verfassen, die sich einsetzen lässt, um politisches Kapital sowohl für die Gewerkschaft als auch für die SPD daraus zu schlagen.

Und wir werfen der EU-Kommission vor, dass sie aus Steuermitteln ihre eigenen Claqueure finanziert. Offensichtlich ist das Indoktrinations-Modell der EU-Kommission, mit dem versucht wird, über vermeintliche wissenschaftliche Expertisen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu nehmen, eine Kopie eines bewährten Korruptionsprogramms deutscher politischer Vereine.

Was kommt wohl dabei heraus, wenn der SPD-Verein den DGB-Verein damit beauftragt, etwas zu Altersarmut zu schreiben?

Fangen wir einmal vorne in der Kurzfassung an:

junk_science“Zentrales Ergebnis ist, dass für Beschäftigte im Sozialsektor der Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung zwar grundsätzlich möglich ist (bei erheblichen Differenzen zwischen den hier betrachteten Berufsgruppen). Voraussetzungen dafür sind aber eine Bezahlung nach Tarif, dass es sich um Vollzeitbeschäftigung handelt und ein langer Verbleib im Beruf gelingt. Alle drei Aspekte sind aber problematisch angesichts einer abnehmenden Tarifbindung im Sozialsektor und eines Bedeutungsverlusts der „Leitwährung“ TVöD, einem hohen – teils zunehmenden – Anteil an Teilzeitbeschäftigung und belastenden Arbeitsbedingungen. Zusammengenommen zeigt sich, dass für viele Beschäftigte dieser Sektor mit Blick auf die Alterssicherung keine guten Aussichten bietet. Von dieser Situation sind vor allem Frauen betroffen, die im Sozialsektor die Mehrheit der Beschäftigten stellen (5).

Wer hätte es nicht vorher gewusst, dass die vermeintliche Expertise, die zum Zeitpunkt einer Regierungsbeteiligung der SPD vom SPD-Verein beim DGB-Verein in Auftrag gegeben wird, zu dem Ergebnis kommt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung es grundsätzlich erlaubt, eine Rente anzusparen, aber nur, wenn etwas getan wird, um den Gewerkschaften mehr Einfluss auf Tarifabschlüsse und Lohnfestsetzungen in nicht trafigebundenen Betrieben zu geben?

Wer hätte es nicht vorher gewusst, dass mit der Weitergabe von Steuergeldern durch den SPD-Verein an den DGB-Verein ein Lamento finanziert wird, das die Interessen von Frauen verfolgt?

Und wer würde daran zweifeln, dass die als Expertise bezeichnete Junk Science mit weitreichenden Forderungen nach sozialer Gleichheit und nach Beseitigung einer leistungsabhängigen Rentenzahlung schließt?

“Rentenpolitische Maßnahmen, die getroffen werden sollen, sind u.a.: “Die Stärkung von Elementen des sozialen Ausgleichs in der Rentenversicherung, angefangen bei einer höheren rentenrechtlichen Bewertung von Zeiten ohne Erwerbseinkommen bis hin zu einer Aufwertung von Zeiten mit niedrigen Einkommen (39).”

Warum auch nicht? Warum soll jemand, der 15 Stunden oder 20 Stunden arbeitet und entsprechend weniger Rentenansprüche anspart als jemand der für denselben Studenlohn 37,5 oder 40 Stunden arbeitet, nicht die gleiche Rente erhalten? Stellt es nicht eine eindeutige Benachteiligung von Teilzeitarbeitenden dar, dass sie weniger verdienen als Vollzeitarbeitende und entsprechend weniger Rentenansprüche erwerben können? Und da die meisten Teilzeitarbeitenden weiblich sind, ist das geringere Entgelt für geringere Arbeit eine Benachteiligung!

Eigentlich müsste man schon an dieser Stelle die Legitimationsforschung, die uns abermals, händeringend nach einer Steigerung von Junk Science suchen lässt, in den Mülleimer werfen. Aber, immerhin wurden für diesen Junk Steuergelder verprasst, was uns die Pflicht auferlegt, die knapp 40 Seiten dieser angeblichen Expertisen noch etwas genauer anzuschauen.

Was machen Blank und Schulz da eigentlich?

Zunächst suchen Sie verzweifelt nach einer Möglichkeit, Altersarmut zu finden und scheitern, denn auch die Autoren, die schon vollmundig den Begriff der Altersarmut im Mund führen, wissen derzeit nur von einem Risiko zu schreiben oder eine entsprechende Gefahr zu beschwören. Weder das Risiko noch die Gefahr haben sich bislang materialisiert. Das bedeutet, man muss Altersarmut als Puppe in die ideologische Geisterbahn stellen und hoffen, dass man einige biedere Gemüter damit erschrecken kann.

FES_WISO_Soziale SicherungGinge es den Autoren im Übrigen tatsächlich darum, die Frage zu untersuchen, wie jemand auf Basis seines Entgelts und seiner Rentenbeiträge, die ihm einbehalten werden, im Alter gestellt ist, sie hätten die miserable Rentabilität der gesetzlichen Rentenversicherung thematisiert und sich gefragt, ob man nicht besser fahren würde, wenn man die Rentenversicherungsbeiträge in das Kopfkissen stopfen würde anstatt sie dem Staat anzuvertrauen, wohlwissend, dass aus der Rentenkasse jede nur erdenkliche Form des Wahlgeschenks finanziert wird.

Aber darum geht es den Autoren nicht.

Blank und Schulz wollen, vermutlich ihrem Auftrag entsprechend, vielmehr für ihre Klientel ein Wahlgeschenk aus der Rentenkasse anregen und legitimieren.

Aus dem Kapitel über die Gesetzliche Rentenversicherung ist genau ein Punkt relevant, der sich auf die Berechnung der Rentenhöhe bezieht, genauer, auf die Bestimmung von Entgeltpunkten: Zum 1. Juli 2014 erhält einen Entgeltpunkt, wer ein Jahresentgelt von 34.999 Euro brutto, also 2.916,58 Euro brutto monatlich verdient hat. Ein Entgeltpunkt entspricht wiederum 28,61 Euro. Wer demnach 2.916,58 Euro pro Monat verdient hat und davon 545,40 Euro monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt hat, kann, wenn er 45 Jahre berufstätig war, damit rechnen, eine monatliche Rente von 1.287,45 Euro ohne Berücksichtigung von Inflation und Gehaltssteigerungen zu erhalten. Zum Vergleich: würde derselbe Beitragszahler 545 Euro auf 45 Jahre zu einem Zinssatz von 2% anlegen, er hätte am Ende 1.328,63 Euro.

Die Tatsache, dass ein Entgeltpunkt ein monatliches Gehalt von 2.915,58 Euro notwendig macht, wird von Blank und Schulz in einer Art wildem ideologischen Rundumschlags zur Armutsgrenze oder, wie sie es nennen, zur Grenze benannt, bei deren Unterschreitung eine “eigenständige Alterssicherung grundsätzlich” nicht mehr möglich ist.

Im nächsten Schritt untersuchen Blank und Schulz Berufe des Sozialwesens, solche, die sie für den Kern des deutschen Sozialwesens halten und denen sie eine “hohe gesellschaftliche Bedeutung”, auf Grundlage welcher Kriterien auch immer, zuschreiben. Dabei handelt es sich um “Erzieher_innen …, Altenpfleger_innen …, Krankenpfleger_innen …” und “Ärzt_innen”. Warum Lehrer, Kindergärtner, medizinisch-technische Assistenten, Sanitäter, Physiotherapeuten und all die anderen Berufe des Sozialwesens, die sich u.a. in der Liste der anerkannten Ausbildungsberufe beim BIBB finden, nicht berücksichtigt wurden, nur die Autoren wissen die Antwort, d.h. nur sie können sagen, warum es sich bei Sanitätern und medizinisch-technischen Assistenten nach ihrer Meinung um randständige Berufe und nicht wie sie sagen, um Kernberufe des Sozialwesens handelt.

EntgeltpunkteDie Analyse des Verdienst von Erziehern, Altenpflegern, Krankenpflegern und Ärzten durch die Autoren zeigt, dass die ersten beiden Gruppen Gefahr laufen, unter dem Jahresverdienst zu bleiben, das für einen Entgeltpunkt notwendig ist, während Ärzte und Kankenpfleger darüber liegen. Eine Situation, die sich für Teilzeitkräfte noch verschärft, die – weil sie nur Teilzeit arbeiten, auch kein volles Monatsgehalt verdienen.

Damit ist der Boden bereitet für die Forderungen, die oben zitiert wurden und die darauf hinauslaufen, Personen in weiblich dominierten Pflegeberufen die halbtags oder noch weniger arbeiten, einen Ausgleich auf ihre Rentenansprüche zu geben, sagen wir generell für weibliche Erzieher und unabhängig vom Einkommen einen Entgeltpunkt.

Um diese Forderung richtig würdigen zu können, muss man noch einmal die Problemskizze Revue passieren lassen, die Blank und Schulz in ihrem Beitrag zur Junk Science vornehmen:

Demnach liegt das Problem darin, dass die Rentenbezüge anhand des Idealmodells einer dauerhaften Vollzeittätigkeit berechnet werden, d.h. dass im Rentengesetz gesetzt wird, dass wer länger und mehr arbeitet auch mehr Rente erhält als derjenige, der weniger und kürzer arbeitet. Um diese Ungerechtigkeit, die vor allem Frauen trifft, wie die Autoren nicht müde werden, zu betonen, zu beheben, soll nun denen, die im Vergleich zu den länger und dauerhaft Arbeitenden als benachteiligt konstruiert werden, weil sie weniger und kürzer arbeiten, ein Rentenausgleich gewährt werden.

Dass es sich dabei um Personen handelt, die in der Mehrzahl durch die Anrechnung von Erziehungszeiten sowieso schon anderen vorgezogen werden und von Arbeitnehmern alimentiert werden, deren Jahresentgelt deutlich unter dem Jahresdurchschnittsentgelt, das einem Entgeltpunkt entspricht, liegt, das scheint Blank und Schulz entweder nicht bewusst oder vollkommen egal zu sein.

Überhaupt ist es erstaunlich, welcher moralische Niedergang in den Teilen der politischen Linken zu finden ist, die sich auf das Erbe der Arbeiterbewegung beruft. Man kann nicht anders als Forschung, die betrieben wird, um Halbtagskräften einen Rentenvorteil auf Kosten anderer Beitragszahler zu verschaffen, als moralisch verkommen zu bezeichnen. Dass SPD-Vereine sie finanzieren und Gerwerkschafts-Vereine sie ausführen, ist nur noch das, was man im Englischen als icing on the cake bezeichnet.

Zum Vergleich ein paar Daten von der gewerkschaftseigenen Seite Lohnspiegel.de:

“Das Bruttomonatseinkommen von Berufskraftfahrer[…]n beträgt ohne Sonderzahlungen auf Basis einer 40-Stunden-Woche durchschnittlich rund 2.100 Euro. Die Hälfte der Berufskraftfahrer[…]n verdient weniger als 2.030 Euro.”

Ein Berufskraftfahrer, der 40 Stunden arbeitet, zahlt 392,70 Euro Rentenbeitrag monatlich und erwirbt jährilch knapp 0,75 Entgeltpunkte, weniger als die Vollzeithausfrau, die sich auf die Betreuung der eigenen Kinder spezialisiert hat und dafür mit einem Entgeltpunkt belohnt wird. Aber: Nicht dem Fernfahrer soll ein Ausgleich in seiner Rente geschaffen werden, damit er vor Altersarmut sicher ist, nein, der Halbtagserzieherin, die “nur” 1.780 Euro brutto verdient, für 20 Stunden Arbeit pro Monat.

Oder wie ist es mit dem Gebäudereiniger, der eine Berufserfahrung von 10 Jahren mitbringt, 40 Wochenstunden arbeitet und nach Angaben des gewerkschaftseigenen Lohnspiegel.de 21.852 Euro brutto im Jahr verdient, ein Verdienst, das ihm 0,62 Entgeltpunkte einbringt?

Nein, auch dem Gebäudereiniger muss nicht geholfen werden, damit er von Altersarmut verschont bleibt, schon weil er mit einer 40-Stunden-Woche gut 492 Euro mehr im Jahr verdient als die Erzieherin mit der 20-Stunden-Woche. Deshalb muss für die Erzieherin die Anerkennung der 20 Stunden, die sie monatlich nicht arbeitet, bei der Rentenberechnung gefordert werden, denn sie ist gegenüber dem Fernfahrer und dem Gebäudereiniger, die monatlich 40 Stunden arbeiten klar im Nachteil – oder?

Wer derzeit noch Gewerkschafts- oder Parteimitglied der SPD ist, der kann dies nur sein, weil er entweder keine Ahnung hat, wen er damit unterstützt oder deshalb, weil er einen finanziellen Vorteil von seiner Mitgliedschaft hat.

Man kann angesichts von Junk Forschung wie derjenigen von Blank und Schulz, deren Ergebnisse sich SPD- wie DGB-Verein zu eigen gemacht haben, mit Fug und Recht feststellen, dass Arbeiter und abhängig Beschäftigte, die in einem Beruf tätig sind, in dem man sich noch die Hände schmutzig machen kann, mit Sicherheit nicht von Gewerkschaften oder Sozialdemokraten vertreten werden.

Die sind nämlich damit beschäftigt, teilzeitbeschäftigten Frauen die Beiträge zuzuteilen, die vollzeitbeschäftigte Fernfahrer und Gebäudereiniger in die Rentenkasse einzahlen.

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