Mob-Rechtsprechung: Deutschland im freien Fall

Wozu dient Recht?

Dazu Spielregeln festzulegen, an die sich die Mitglieder einer Gesellschaft halten sollen, was Rechtssicherheit in Interaktionen schafft, weil man davon ausgehen kann, dass sich X, mit dem man einen Vertrag abschließt, an das dafür geltende Recht hält und weil man davon ausgehen kann, dass X dann, wenn er sich nicht an die Spielregeln hält, wie sie im Recht formuliert sind, bestraft wird.

Das ist eine rein formale Auslegung des Rechtsbegriffes, und es ist die einzig vernünftige, denn wann immer inhaltliche Aspekte in Rechtssätze einfließen, wenn z.B. für bestimmte Gruppen bestimmte Privilegien festgelegt werden, wie dies für Kinderbesitzer mit Blick auf die Rente der Fall ist, dann wird Recht insofern missbraucht, als es nicht mehr Spielregeln garantiert, sondern Verhaltensweisen privilegiert, was letztlich bedeutet, dass Recht als Instrument zur Erziehung der Bevölkerung missbraucht wird.

Logik JuristenDamit verdreht sich die Kausalität und Recht ist nicht mehr eine aus Steuern finanzierte Serviceleistung für Bürger, für die Bürger und ihre Rechtssicherheit da, vielmehr sind Bürger für das Recht da, müssen sich den inhaltlichen Vorgaben, die im Recht formuliert sind, beugen oder entsprechend verhalten. Die Zahl der Philosophen, die davor gewarnt haben, Rechtssätze nicht nur an Spielregeln des Umgangs miteinander auszurichten, sondern sie auf die Privilegierung von Verhaltensweisen und Personengruppen auszuweiten, ist lang und umfasst u.a. Friedrich A. von Hayek und Alexis de Tocqueville, und alle haben darauf hingewiesen, dass dann, wenn Rechtssätze inhaltlich gefasst werden, diese Rechtssätze zum Spielball der Interessen werden und es gesellschatflichen Gruppen möglich wird, ihre inhaltlichen Vorlieben anderen als einzuhaltendes Recht aufzuzwingen.

In Deutschland sind wir heute schon einen Schritt weiter.

Nicht nur schreiben bestimmte Interessengruppen, wie z.B. die Gender-Lobby anderen gesellschaftlichen Gruppen (Unternehmen) vor, wie sie sich zu verhalten haben (Frauenquote), der offene Verstoß gegen die Spielregeln von Recht, der Rechtsbruch wird auch zur Grundlage richterlicher Urteile, über die man nur noch entsetzt sein kann.

So findet sich die folgende Pressemeldung beim Amtsgericht Hannover: “Gericht gibt Klage gegen Tonsberg-Laden statt”.

Das klingt zunächst nicht weiter interessant. Interessant wird es jedoch, wenn man das, was Richter den Sachverhalt nennen, betrachtet: Im Tonsberg-Laden wird nämlich u.a. Bekleidung der Marke “Thor Steinar” verkauft. Weil die Bekleidung im Laden verkauft wird, hat der Mieter der Ladenfläche Plexiglasscheiben vor den eigentlichen Glasscheiben angebracht. Aus gutem Grund, ist der Laden, weil dort Bekleidung der Marke Thor Steinar verkauft wird, doch Ziel von angeblich guten Menschen, die ihrem Unmut mit Farbbeuteln Luft machen und die Fassade des Hauses beschmieren. Dies wiederum nervt die Eigentümer, die im Haus in der Podbileskistraße leben, weshalb sie … nein, sie haben nicht von der Polizei verlangt, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben, sie haben den Mieter des Ladens verklagt, schließlich verkauft er die Bekleidung von Thor Steinar, und weil er die Bekleidung von Thor Steinar verkauft, wird der Laden zum Gegenstand von Demonstranten, die auf diese Verfehlung hinweisen und die Gelegenheit nutzen, sich strafbar zu machen, denn Sachbeschädigung ist auch dann strafbar, wenn sie von vermeintlich guten Menschen ausgeführt wird.

Der Hannoveraner Richter am Amtsgericht Dr. Matthias Löffler hat der Klage der Eigentümer statt gegeben und den Mieter dazu verurteilt, den Verkauf von Bekleidung der Marke “Thor Steinar” zu unterlassen, denn:

“Bekleidung dieser Marke ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgrund ihres Zusammenhanges mit einer rechtsradikalen Gesinnung nicht als unbedenklich einzustufen. Durch den Vertrieb dieser Bekleidung ist es [zu] Demonstrationen und Farbbeutelattacken gekommen, was eine Störung des Eigentumsrechts der übrigen Miteigentümer ist.”

Eine wirklich originelle Begründung, die man perfekt in andere Bereich, als Präzedensfall übertragen kann: Opfer häuslicher Gewalt werden zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung verurteilt, weil ihre Anwesenheit in der Wohnung Ursache der Gewalt ist. Hauseigentümer, denen ihre Tresor geplündert wurden, werden dazu verurteilt, ihre Wertgegenstände zu veräußern, denn deren Besitz ist erst die Ursache für Eigentumskriminalität und – nicht zu vergessen – Gesetzestexte sind abzuschaffen, sind sie doch die Ursache dafür, dass Rechtsbeugung überhaupt erst möglich ist. Das lässt auch die Judenverfolgung im Dritten Reich in einem ganz neuen Licht erscheinen, denn die Deportation von Juden im großen Stil hat die Gelegenheit für Pogrome beseitigt. Auch eine logische Folge der Urteilsbegründung!

Es ist eine speziell deutsche Form von Wahnsinn, die hier am Werk zu sein scheint, und die sich immer darin äußert, dass Dinge in ihr Gegenteil verkehrt werden, Intolerenz zu Toleranz erklärt wird, Meinungsäußerung als  Hatespeech diffamiert wird oder mit der man das Opfer von Straftaten zum Täter machen kann.

Diese Form des frei flottierenden Wahnsinns wird durch die Einführung rechtsextremer Kleidung auf die Spitze getrieben, die letztlich den Hersteller von Bekleidung für die Träger der Bekleidung verantwortlich macht. Auch wenn diese Form von Hirnkrebs ihre Vorteile hat, denn hätte man Birkenstock rechtzeitig verboten, die Grünen wären nie in den Bundestag eingezogen, schon weil man Barfuss nicht in den Bundestag gelassen wird, ist und bleibt es doch eine Form von Hirnkrebs.

Warum?

Nun, weil die Prämisse offensichtlich lautet: Die “rechtsradikale Gesinnung” steckt in der Bekleidung und wenn man z.B. verbietet, dass Thor Steinar im Bundestag getragen werden darf (was tatsächlich der Fall ist. Scheinbar gibt es unter den Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen oder Der LINKEN markenbewusste Einkleider), dann geht damit offensichtlich die Ansicht einher, dass nicht Thor Steinar Träger keine rechtsradikale Gesinnung mit sich bringen. Hirnkrebs wie dieser ist wirklich nur in Deutschland möglich, denn nur in Deutschland ist es möglich, dass sich Bürgerbewegungen bilden, die dem Guten verpflichtet sind und Lebensstile, die sie für nicht gut halten, als rechtsextrem etikettieren und verbieten wollen – die also die Existenz anderer, die ihren Vorstellungen nicht entsprechen, verbieten und diese am besten deportieren wollen.

Während man in anderen Ländern seine Freiheit gegen den Staat verteidigt, ruft man in Deutschland nach dem Staat, um die Freiheit von zunächst anderen einzuschränken. Und die Instutionen des Staates, werden sie erst einmal gebeten, Freiheit einzuschränken, lassen sich bekanntlich nicht zweimal bitten.

So zitiert der Richter am Amtsgericht Hannover, Dr. Matthias Löffler, ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem dieser festgestellt habe: “Bekleidung dieser Marke ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgrund ihres Zusammenhanges mit einer rechtsradikalen Gesinnung nicht als unbedenklich einzustufen.” Dazu können wir nur sagen, aufgrund der Tatsache, dass Nazirichter ihre Todesurteile immer in exakt demselben schwarzen Leibchen verkündet haben, in dem auch heute Richter zu Gericht sitzen, ist die entsprechende richterliche Tracht als bedenklich einzustufen.

Aber es kommt noch schlimmer. Das einzige Leitsatzurteil, in dem sich der Bundesgerichtshof mit Thor Steinar befasst hat, ist das Urteil mit dem Aktenzeichen  XII ZR 123/09. Darin heißt es:

AG Hannover“Die Marke ‘Thor Steinar’ werde in der Bevölkerung mit rechtsradikalen Gesinnungen in Verbindung gebracht. Dies ergebe sich aus den vorgelegten Urteilen des Oberlandesgerichts Naumburg und der Landgerichte Magdeburg und Leipzig sowie aus den vorgelegten Zeitungsartikeln und dem eingereichten Artikel über die Marke in “Wikipedia”. Dass es sich insoweit nicht lediglich um eine Medienkampagne gegen die Marke handele, zeigten die ebenfalls eingereichte Stellungnahme des Brandenburger Verfassungsschutzes und das Verbot, die Marke im Bundestag und in mehreren Fußballstadien zu tragen.”

Dieser Einschätzung des Berufungsgerichts, über dessen Urteil die Bundesrichter ihrerseits geurteilt haben, haben sich eben diese Bundesrichter in Randziffer 25 ihres Urteils angeschlossen. Wenn also auf Wikipedia ein Beitrag platziert wird, von einem der vielen dort tätigen und von z.B. der Konkurrenz oder anderen Interessenverbänden finanzierten Agitateuren, ein Artikel, in dem etwas behauptet, aber nicht belegt wird, dann ist dies für Gerichte ein brauchbarer Beleg. Wenn im Bundestag etwas verboten ist und in Fußballstadien auch, wenn es Zeitungsartikel gibt, in denen eine Verbindung hergestellt, aber nicht belegt wird, dann ist das ebenfalls gerichtsverwertbar, was offensichtlich dazu führen muss, dass Schlagstöcke nicht mehr verkauft werden dürfen, denn sie dürfen im Bundestag nicht getragen werden, sind in Fussballstadien verboten und daüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Zeitungsberichten, in denen über den Missbrauch von Schlagstöcken berichtet wird.

Swing_tanzen_verbotenNein, wir müssen uns korrigieren, es ist offensichtlich kein frei flottierender Wahnsinn, der hier am Werk ist, sondern frei flottierende Dummheit, dieselbe Dummheit übrigens, die schon vor Jahrzehnten in das Leben der Bürger eines deutschen Staates eingegriffen hat und bestimmte, ideologisch nicht genehme Personen und Gegenstände aus dem öffentlichen Leben entfernt hat. Geschichte wiederholt sich eben doch, täglich und weil dem so ist, wiederholt sich auch Mob-Rechtsprechung, die das Recht pervertiert und die Opfer verurteilt, nicht die Täter.

Eine Berufung gegen das Urteil des Richters am Amtsgericht Hannover, Dr. Matthias Löffler, hat übrigens große Aussicht auf Erfolg. Warum? Weil auf Wikipedia, also der Faktensammlung des Bundesgerichtshofs, Folgendes steht: “Am 4. November 2008 wurde die MediaTex GmbH an die Al Zarooni Tureva mit Sitz in Dubai verkauft. Seitdem wird die Marke von mehreren Neonazi-Gruppen boykottiert.” Die Media Tex GmbH war bis zum Verkauf der Eigentümer von Thor Steinar.

So ist das mit inhaltlicher Rechtsprechung, man muss ständig den Gang der Dinge verfolgen, nicht dass man noch einen Gutmenschentrend, dem man folgen muss, verpasst und damit seine Aufstiegschancen an das Landgericht Hannover grundsätzlich schädigt.

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