Kulturstaatsministerin verharmlost Holocaust!?

Gleich vorweg:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Das ist der dritte Absatz im § 130 des Strafgesetzbuches. Uns interessiert hier die Verharmlosung des Holocausts, die vermutlich dann vorliegt, wenn man Ausmaß und Schwere des Holocaust zu relativieren versucht.

Was in § 130 Strafgesetzbuch nicht geregelt wird, ist die Frage, ob die entsprechende Verharmlosung auch dann strafbar ist, wenn sie darauf zurückzuführen ist, dass jemand sich vollmundig, in politisch-korrekter Wonne, als Opfer der Sprache, die er zu bedienen versucht, und in einer prätentiösen Art und Weise, die darauf zurückzuführen ist, dass ihm die Schuhe, die er zu füllen versucht, viel zu groß sind, um den Verstand redet – immer vorausgesetzt, Verstand ist vorhanden.

Nehmen wir zum Beispiel Monika Grütters, die immer noch den Kulturstaatsminister geben darf.

Wir haben schon überlegt, ob wir eine Grütters Rubrik einrichten sollen, die an die Stelle der Rubrik “Unsinn der Woche” tritt. Zu einem Ergebnis sind wir schon deshalb noch nicht gelangt, weil die Grüttersche Sprachkanone schneller schießt, als wir in der Lage sind, die verbalen Leichen einzusammeln und auszustellen.

Grütters hatte, wie die meisten deutschen Politiker, in der Woche zum 8. Mai das peinlich Betroffenheitsprogramm zu absolvieren, mit dem Politiker dem Holocaust, der sonstigen Verbrechen der Nationalsozialisten und dem Ende des Zweiten Weltkriegs gedenken.

  • Peinlich ist es deshalb, weil es Sonntagsreden beinhaltet, wo Schweigen angesichts der Greueltaten angebracht wäre.
  • Peinlich ist es auch deshalb, weil die Sonntagsreden regelmäßig trivialisieren, was doch so furchtbar ist.
  • Peinlich sind sie vor allem, weil sie von Leuten wie Monika Grütters gehalten werden, von der nicht bekannt ist, wieso sie überhaupt denkt, sie sei befähigt, entsprechende Reden zu halten.

So hat sie anlässlich des 10jährigen Bestehens des Holocaust-Museums in Berlin u.a. Folgendes zu Protokoll geben:

1: „Mitten im Herzen Berlins, mitten im Parlaments- und Regierungsviertel, direkt neben dem Brandenburger Tor erinnert das Holocaust-Denkmal an die unerträglichen Verbrechen, die im Namen des deutschen Volkes an den Juden Europas begangen worden sind. Dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas kommt eine zentrale Bedeutung in unserem Gedenken an das Unfassbare zu.“

Und weiter:

2: „Sechs Millionen Menschen wurden ermordet, allein weil sie Juden waren, unter ihnen 1,5 Millionen Kinder. Ihre Ermordung war ein gezielter Völkermord, an dieses Menschheitsverbrechen muss für alle Zukunft erinnert werden.“

Es stellt sich wirklich die Frage, ob Redeversuche, wie der von Monika Grütters nicht den Straftatbestand des §130 Abs. 3 erfüllen, denn:

zu 1:

  • So unerträglich, wie Grütters behauptet, können ihr die Verbrechen, die im Namen des deutschen Volkes an den Juden Europas begangen worden sind, nicht sein. Wären sie unerträglich, Grütters wäre entweder tot, wegen der Unerträglichkeit oder doch zumindest sprachlos. Da sie in der Lage ist, die zitierten Sätze zu Protokoll zu geben, muss man daraus schließen, dass ihr die Verbrechen, “die im Namen des deutschen Volkes an den Juden Europas begangen worden sind”, eben doch erträglich sind, was letztlich bedeutet: So unerträglich können die Verbrechen, die im Namen des deutschen Volkes an den Juden Europas begangen worden sind, nicht gewesen sein. Das erfüllt nach unserer Ansicht den Tatbestand der Verharmlosung des § 130 Abs. 3 StGB.
  • Auch unfassbar kann der Holocaust nicht sein, im Gegenteil: Er ist geeignet, um Grütters-Reden zu füllen. Wäre er unfassbar, was wollte Grütters dazu sagen außer: “unfassbar”, um damit ihre Unfähigkeit, etwas geistig zu prozessieren zum Ausdruck zu bringen. Sie sagt aber viel mehr als “unfassbar”, was nur den Schluss zulässt, dass der Holocaust für sie durchaus fassbar, ja sogar denkbar ist, wäre dem nicht so, sie würde schweigen.

zu 2.

  • “Sechs Millionen Menschen wurden ermordet, … unter ihnen 1,5 Millionen Kinder”. Wenn es einem Redner nicht genug ist, auf 6 Millionen Tote hinzuweisen, wenn er darüber hinaus eine bestimmte Gruppe unter den 6 Millionen hervorheben muss, die 1,5 Millionen Kinder im vorliegenden Fall, dann folgt daraus, dass dieser Redner eine bestimmte Hierarchie von Lebenswertigkeit zur Prämisse hat: Der Tod der 1,5 Millionen Kinder ist schlimmer als der Tot der restlichen 4,5 Millionen Erwachsenen. Aus dieser Relativierung folgt zudem, dass der Tod der restlichen 4,5 Millionen Erwachsenen im Vergleich zu den 1,5 Millionen Kindern verschmerzlich ist, denn wäre dem nicht so, man müsste die Gruppe der Kinder nicht herausheben, könnte es enstprechend bei der Feststellung von 6 Millionen Toten belassen. Wer selbst Tote differenziert, der macht damit deutlich, dass auch im Tod Unterschiede bestehen, und er verharmlost damit den Massenmord, denn offensichtlich gehen 4,5 Millionen weniger relevante und 1,5 Millionen relevante tote Juden auf das Konto der Nazis. Auch hier erfüllt Grütters nach unserer Ansicht den Tatbestand des § 139 Abs. 3 StGB.
  • Schließlich: “Dieses Menschheitsverbrechen muss für alle Zukunft erinnert werden”. Zunächst gibt es niemanden, der für alle Zukunft etwas erinnern kann, selbst Gesellschaften verschwinden, wie die Anasazi oder die alten Ägypter. Zudem wird die Ausbreitung der Sonne in ein paar hundert Millionen Jahren nicht nur der Erde, sondern auch der Erinnerung an den Holocaust ein Ende bereiten, sofern es noch jemanden geben sollte, der sich daran erinnert. Die patetische Formulierung, die Grütters hier gewählt hat, ist offenkundiger Unsinn.
  • Die Verharmlosung der Nazi-Verbrechen als “Menschheitsverbrechen” ist mehr als Unsinn. Der Begriff “Menscheitsverbrechen”, d.h. Verbrechen der Menschheit, legt nahe, die gesamte Menschheit habe sich zusammengetan, um 6 Millionen Juden im Namen des deutschen Volkes zu ermorden, was wiederum bedeutet, dass Juden nicht zur Menschheit gehören und zeigt: Grütters verharmlost nicht nur den Holocaust, sie gliedert Juden auch aus der Menschheit aus, was sie im besten Fall zum Anti-Semiten macht.

Zusammenfassen kann man feststellen, dass es kaum erträglich ist, Personen wie Grütters auf der Lohnliste zu haben, die nicht nur vom steuerzahlenden Teil des deutschen Volkes finanziert werden, sondern sich zudem anmaßt auch “im Namen des deutschen Volkes” zu fabulieren und dabei nicht nur den Holocaust zu verharmlosen, sondern auch Juden eben einmal aus der Menschheit auszugliedern.

Eigentlich ein Unding und kaum zu glauben, so wie nicht zu glauben ist, dass noch kein Staatsanwalt gegen Grütters ermittelt.

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