AfD-Watch ist der Lächerlichkeit preiszugeben, die dem Blog gebührt

Gestern haben wir darüber berichtet, dass ein Blog, das sich AfD-Watch nennt und dessen “Team” aus Angst vor Konsequenzen anonym bleiben will, diese Anonymität nutzt, um namentlich genannte Individuen zu diffamieren, anzuprangern und zu Aktionen gegen diese Individuen aufzurufen. Bereits diese Einleitung reicht eigentlich, um zu wissen, dass es sich bei AfD-Watch um undemokratische, im günstigsten Fall Rufmörder, im ungünstigsten Fall Anstifter zu weiteren Straftaten handelt.

Nun hat Roland K. die Anklage gegen AfD-Watch mit dem Hinweis auf mangelnde Sorgfalt bei der Recherche und Verletzung des öffentlichen sittlichen Empfindens erweitert.

Die Verteidigung, ein Nobbie, also offensichtlich ein Nachwuchsanwalt, der noch keinen richtigen Namen hat und sich deshalb mit einer Verniedlichung oder Infantilisierung von Norbert zufrieden geben muss, umfasst drei Punkte:

  • Nur weil Karsten Mende sagt, er sei ein anderer Karsten Mende als der Karsten Mende im Text auf AfD-Watch, muss nicht stimmen, was Karsten Mende sagt.
  • Blogger Karsten Mende müsse belegen, dass er nicht Kriminalkommissar Karsten Mende sei.
  • AfD-Watch habe im Treu und Glauben gehandelt und seinem Gastautor geglaubt. Deshalb könne er nicht dem Blogger Karsten Mende glauben, da sich die Aussagen von Gastautor und Blogger Karsten Mende diametral verhielten, er also entscheiden müsse, wem er glaube.

Afd-watch2

Die Erweiterung der Anklage gegen AfD-Watch durch Roland K. ist begründet und zulässig. AfD-Watch ist wegen Verstoßes gegen die demokratische Grundordnung, die guten Sitten, die Sorgfaltspflicht und gegen die Logik zu verurteilen.

Begründung:

1.) Die demokratische Grundordnung
2.) Die Logik
3.) Die guten Sitten und die Sorgfaltspflicht

1.) Demokratische Grundordnung

Es kommt nicht von ungefähr, dass in demokratischen Systemen ein Angeklagter so lange nicht verurteilt wird, wie seine Schuld nicht erwiesen ist. Anders formuliert: Damit ein Angeklagter verurteilt werden kann, muss seine Schuld bewiesen werden. Nun hat sich in den letzten Jahren eine antidemokratische Fraktion herausgebildet, vornehmlich handelt es sich dabei um Linke und Genderisten wie Ilse Lenz, die die Unschuldsvermutung streichen wollen und die Last des Unschuldsbeweises dem auferlegen wollen, der beschuldigt wird.

Enstprechend müsste in diesem antidemokratischen oder besser: faschistischen Weltbild ein Angeklagter seine Unschuld beweisen und nicht der Kläger die Schuld.

Dies öffnet der Willkür Tür und Tor und beseitigt den Rechtsstaat und danach die Demokratie. Muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen, ist die Anklage mit keinerlei Kosten verbunden. Willkür und Boshaftigkeit sind keine Grenzen gesetzt, wie am Beispiel von AfD-Watch deutlich wird. Man kann über andere behaupten, was man behaupten will, wohlwissend, dass es keine Last des Beleges der eigenen Behauptungen gibt, vielmehr muss das Opfer willkürlicher Behauptungen beweisen, dass die Behauptungen falsch sind.

Wenn wir also behaupten, dass Ilse Lenz vom russichen Geheimdienst finanziert wird und AfD-Watch ein Ableger der grünen Gunda-Werner-Stiftung ist, dann ist es, nach dieser Logik nicht an uns, die Behauptungen zu beweisen, sondern an den Zielen der Behauptungen, sie zu widerlegen.

Wer denkt, die Umkehr der Beweislast habe auch nur im Entferntesten noch etwas mit Demokratie zu tun, der ist wegen einer nicht mehr tolerierbaren geistigen Schwäche aus dem öffentlichen Leben zu entfernen und sofern er sich nicht freiwillig entfernt, wäre er dazu zu verurteilen.

Logik

In der Logik geht es um Urteile. Es geht darum zu beurteilen, ob ein Satz wahr ist bzw. ob Schlussfolgerungen, die aus einem Satz abgeleitet werden, wahr sind.

Die Verteidigung durch Nobbie führt an:

Satz 1: Man glaube Autor X nicht, wenn er behauptet Karsten Mende, der Blogger, sei nicht Karsten Mende, der Polizeibeamte.

Satz 2: Man glaube Autor Y, wenn er behauptet, Karsten Mende, der Blogger, sei Karsten Mende, der Polizeibeamte.

Offensichtlich sind beide Sätze gleichwertig, und es gibt keine Möglichkeit, logisch zu begründen, warum man zum Beispiel Satz 1 Satz 2 vorzieht. Normalerweise wird das Problem damit gelöst, dass man aus beiden Sätzen sich gegenseitig ausschließende singuläre Sätze ableitet und empirisch prüft, welcher der beiden konkurrierenden singulären Sätze zutrifft.

Diese Lösung ist der Nobbie-Verteidigung offensichtlich nicht bekannt.

Als Ergebnis der Unkenntnis ergibt sich ein logischer Widerspruch, der sich nicht auflösen läßt, denn aus Satz 1 folgt nicht Satz 2. Beide Sätze sind weiterhin gleichwertig, weshalb es einen Widerspruch darstellt, der mit gesundem Menschenverstand, ganz zu schweigen von der Logik, nicht zu vereinbaren ist. Man kann nicht ohne Grund eines glauben und das gleichgelagerte andere nicht glauben. Derartiger Unsinn ist nur aus den Hallen des Vatikan bekannt und selbst dort versucht man zumindet die Heiligsprechung von Normalsterblichen, die ihre Normalität bereits dadurch belegt haben, dass sie gestorben sind, zu rechtfertigen.

AfD-Watch bleibt entsprechend auch hinter dem Vatikan zurück.

Sitte und Sorgfalt

Menschliche Gesellschaften basieren auf Kooperation. Kooperation setzt einen guten Willen voraus. Entsprechend hat es sich unter zivilisierten Menschen eingebürgert, dass man anderen zunächst mit gutem Willen und nicht mit Boshaftigkeit begegnet. Geht es um die Veröffentlichung von Behauptungen über lebende Personen, dann folgt aus dieser Konvention die Pflicht zur Sorgfalt, d.h. Behauptungen müssen belegt werden und geprüft werden, um auszuschließen, dass Falsches behauptet wird.

AfD-Watch lässt keinerlei Sorgfalt erkennen. Wissentlich und absichtlich wird behauptet, zwei unterschiedliche Individuen seien nur ein Individuum. Wissentlich und absichtlich wird das geschaffene Einheitsindividuum diffamiert. Wissentlich und absichtlich wird dazu aufgerufen, bei dem Einheitsindividuum “zu klingeln”, was nur bedeuten kann, hier wird zu einer Straftat (Beleidigung, Bedrohung …) aufgerufen.

Insofern kann von einer vorsätzlichen, zumindest grob fahrlässigen Begehungsweise ausgegangen werden.

AfD-Watch ist in allen Punkten der Anklage zu verurteilen:

  • AfD-Watch ist als antidemokratische Organisation anzusehen.
  • AfD-Watch stellt entsprechend eine Gefahr für Demokratie, Freiheit, Recht und Ordnung dar.
  • AfD-Watch ist mit den rudimentärsten Grundsätzen der Logik nicht vertraut und erweist sich auch in sofern als nicht öffentlichkeitsfähig.
  • AfD-Watch hat vorsätzlich und zielgerichtet die Regeln der Sorgfalt und der Sitte gebrochen, falsche Behauptungen über gleich zwei Individuen verbreitet und diese diffamiert.

Da es sich eingebürgert zu haben scheint, dass jeder, der der Ansicht ist, er habe etwas zu sagen, seinen Mund aufmacht, ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass nicht jeder Unsinn, der einem in den Kopf kommt, eine Meinung darstellt und entsprechend von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Meinungsfreiheit umfasst begründete Aussagen, bei deren Formulierung die Grundsätze von Fairness und Sorgfalt berücksichtigt wurden. Dies ist deshalb so, weil mit der Freiheit der Meinung auch u.a. die Pflicht einhergeht, Meinungsfreiheit nicht zu Diffamierung und Beleidigung Dritter zu missbrauchen. Nicht jeder, der den Mund aufmachen kann, ist in der Lage, mit Meinungsfreiheit umzugehen.

Insofern sich AfD-Watch als unwillig gezeigt hat, Aussagen zu begründen oder seiner Sorgfaltspflicht bei Veröffentlichungen nachzukommen, ist es eine Frage des Anstands und der Moral, dass sich AfD-Watch selbst aus der Öffentlichkeit entfernt.

Da AfD-Watch bereits gezeigt hat, dass es nicht bereit ist, Kriterien von Anstand und Moral, von Sorgfalt und Fairness einzuhalten, ist AfD-Watch einer kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen und fortwährend der Lächerlichkeit, die der anonymen Sub-IQ-Gruppe gebührt, preiszugeben.

Nachtrag: Getroffene Hunde bellen.

Wollepelz hat uns gerade darauf hingewiesen, dass es einen neuen Text mit dem Titel “Dumm, dümmer, Michael Klein” auf AfD-Watch gibt. Und in der Tat, dem ist so. Mehr können wir zu diesem Text nicht sagen, denn wer ihn liest (mehr als die ersten Absätze haben wir indes nicht geschafft), der kann sich nur betroffen abwenden. Vielleicht findet sich ja ein Psychiater, der den AfD-Watchern in dieser schweren Zeit, in der sie mit Argumenten konfrontiert werden und in der so deutlich wird, dass sie zwar austeilen, aber nicht einstecken können, dass sie mit anderen Worten infantile kleine Bälger sind, beisteht. Wir haben bis auf Weiteres zu AfD-Watch gesagt, was es zu sagen gibt und wenden und nun wieder den wichtigen Dingen im Leben zu.

Nachtrag II:

Man soll ja immer aufgeschlossen für neue Methoden sein. Wer sich dafür interessiert, wer namentlich mit AfD-Watch in Verbindung steht (oder stehen will), der kann sich zu diesem Beitrag die Likes und die Kommentatoren ansehen.

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