AfD-Watch ist der Lächerlichkeit preiszugeben, die dem Blog gebührt
Gestern haben wir darüber berichtet, dass ein Blog, das sich AfD-Watch nennt und dessen “Team” aus Angst vor Konsequenzen anonym bleiben will, diese Anonymität nutzt, um namentlich genannte Individuen zu diffamieren, anzuprangern und zu Aktionen gegen diese Individuen aufzurufen. Bereits diese Einleitung reicht eigentlich, um zu wissen, dass es sich bei AfD-Watch um undemokratische, im günstigsten Fall Rufmörder, im ungünstigsten Fall Anstifter zu weiteren Straftaten handelt.
Nun hat Roland K. die Anklage gegen AfD-Watch mit dem Hinweis auf mangelnde Sorgfalt bei der Recherche und Verletzung des öffentlichen sittlichen Empfindens erweitert.
Die Verteidigung, ein Nobbie, also offensichtlich ein Nachwuchsanwalt, der noch keinen richtigen Namen hat und sich deshalb mit einer Verniedlichung oder Infantilisierung von Norbert zufrieden geben muss, umfasst drei Punkte:
- Nur weil Karsten Mende sagt, er sei ein anderer Karsten Mende als der Karsten Mende im Text auf AfD-Watch, muss nicht stimmen, was Karsten Mende sagt.
- Blogger Karsten Mende müsse belegen, dass er nicht Kriminalkommissar Karsten Mende sei.
- AfD-Watch habe im Treu und Glauben gehandelt und seinem Gastautor geglaubt. Deshalb könne er nicht dem Blogger Karsten Mende glauben, da sich die Aussagen von Gastautor und Blogger Karsten Mende diametral verhielten, er also entscheiden müsse, wem er glaube.
Die Erweiterung der Anklage gegen AfD-Watch durch Roland K. ist begründet und zulässig. AfD-Watch ist wegen Verstoßes gegen die demokratische Grundordnung, die guten Sitten, die Sorgfaltspflicht und gegen die Logik zu verurteilen.
Begründung:
1.) Die demokratische Grundordnung
2.) Die Logik
3.) Die guten Sitten und die Sorgfaltspflicht
1.) Demokratische Grundordnung
Es kommt nicht von ungefähr, dass in demokratischen Systemen ein Angeklagter so lange nicht verurteilt wird, wie seine Schuld nicht erwiesen ist. Anders formuliert: Damit ein Angeklagter verurteilt werden kann, muss seine Schuld bewiesen werden. Nun hat sich in den letzten Jahren eine antidemokratische Fraktion herausgebildet, vornehmlich handelt es sich dabei um Linke und Genderisten wie Ilse Lenz, die die Unschuldsvermutung streichen wollen und die Last des Unschuldsbeweises dem auferlegen wollen, der beschuldigt wird.
Enstprechend müsste in diesem antidemokratischen oder besser: faschistischen Weltbild ein Angeklagter seine Unschuld beweisen und nicht der Kläger die Schuld.
Dies öffnet der Willkür Tür und Tor und beseitigt den Rechtsstaat und danach die Demokratie. Muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen, ist die Anklage mit keinerlei Kosten verbunden. Willkür und Boshaftigkeit sind keine Grenzen gesetzt, wie am Beispiel von AfD-Watch deutlich wird. Man kann über andere behaupten, was man behaupten will, wohlwissend, dass es keine Last des Beleges der eigenen Behauptungen gibt, vielmehr muss das Opfer willkürlicher Behauptungen beweisen, dass die Behauptungen falsch sind.
Wenn wir also behaupten, dass Ilse Lenz vom russichen Geheimdienst finanziert wird und AfD-Watch ein Ableger der grünen Gunda-Werner-Stiftung ist, dann ist es, nach dieser Logik nicht an uns, die Behauptungen zu beweisen, sondern an den Zielen der Behauptungen, sie zu widerlegen.
Wer denkt, die Umkehr der Beweislast habe auch nur im Entferntesten noch etwas mit Demokratie zu tun, der ist wegen einer nicht mehr tolerierbaren geistigen Schwäche aus dem öffentlichen Leben zu entfernen und sofern er sich nicht freiwillig entfernt, wäre er dazu zu verurteilen.
Logik
In der Logik geht es um Urteile. Es geht darum zu beurteilen, ob ein Satz wahr ist bzw. ob Schlussfolgerungen, die aus einem Satz abgeleitet werden, wahr sind.
Die Verteidigung durch Nobbie führt an:
Satz 1: Man glaube Autor X nicht, wenn er behauptet Karsten Mende, der Blogger, sei nicht Karsten Mende, der Polizeibeamte.
Satz 2: Man glaube Autor Y, wenn er behauptet, Karsten Mende, der Blogger, sei Karsten Mende, der Polizeibeamte.
Offensichtlich sind beide Sätze gleichwertig, und es gibt keine Möglichkeit, logisch zu begründen, warum man zum Beispiel Satz 1 Satz 2 vorzieht. Normalerweise wird das Problem damit gelöst, dass man aus beiden Sätzen sich gegenseitig ausschließende singuläre Sätze ableitet und empirisch prüft, welcher der beiden konkurrierenden singulären Sätze zutrifft.
Diese Lösung ist der Nobbie-Verteidigung offensichtlich nicht bekannt.
Als Ergebnis der Unkenntnis ergibt sich ein logischer Widerspruch, der sich nicht auflösen läßt, denn aus Satz 1 folgt nicht Satz 2. Beide Sätze sind weiterhin gleichwertig, weshalb es einen Widerspruch darstellt, der mit gesundem Menschenverstand, ganz zu schweigen von der Logik, nicht zu vereinbaren ist. Man kann nicht ohne Grund eines glauben und das gleichgelagerte andere nicht glauben. Derartiger Unsinn ist nur aus den Hallen des Vatikan bekannt und selbst dort versucht man zumindet die Heiligsprechung von Normalsterblichen, die ihre Normalität bereits dadurch belegt haben, dass sie gestorben sind, zu rechtfertigen.
AfD-Watch bleibt entsprechend auch hinter dem Vatikan zurück.
Sitte und Sorgfalt
Menschliche Gesellschaften basieren auf Kooperation. Kooperation setzt einen guten Willen voraus. Entsprechend hat es sich unter zivilisierten Menschen eingebürgert, dass man anderen zunächst mit gutem Willen und nicht mit Boshaftigkeit begegnet. Geht es um die Veröffentlichung von Behauptungen über lebende Personen, dann folgt aus dieser Konvention die Pflicht zur Sorgfalt, d.h. Behauptungen müssen belegt werden und geprüft werden, um auszuschließen, dass Falsches behauptet wird.
AfD-Watch lässt keinerlei Sorgfalt erkennen. Wissentlich und absichtlich wird behauptet, zwei unterschiedliche Individuen seien nur ein Individuum. Wissentlich und absichtlich wird das geschaffene Einheitsindividuum diffamiert. Wissentlich und absichtlich wird dazu aufgerufen, bei dem Einheitsindividuum “zu klingeln”, was nur bedeuten kann, hier wird zu einer Straftat (Beleidigung, Bedrohung …) aufgerufen.
Insofern kann von einer vorsätzlichen, zumindest grob fahrlässigen Begehungsweise ausgegangen werden.
AfD-Watch ist in allen Punkten der Anklage zu verurteilen:
- AfD-Watch ist als antidemokratische Organisation anzusehen.
- AfD-Watch stellt entsprechend eine Gefahr für Demokratie, Freiheit, Recht und Ordnung dar.
- AfD-Watch ist mit den rudimentärsten Grundsätzen der Logik nicht vertraut und erweist sich auch in sofern als nicht öffentlichkeitsfähig.
- AfD-Watch hat vorsätzlich und zielgerichtet die Regeln der Sorgfalt und der Sitte gebrochen, falsche Behauptungen über gleich zwei Individuen verbreitet und diese diffamiert.
Da es sich eingebürgert zu haben scheint, dass jeder, der der Ansicht ist, er habe etwas zu sagen, seinen Mund aufmacht, ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass nicht jeder Unsinn, der einem in den Kopf kommt, eine Meinung darstellt und entsprechend von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Meinungsfreiheit umfasst begründete Aussagen, bei deren Formulierung die Grundsätze von Fairness und Sorgfalt berücksichtigt wurden. Dies ist deshalb so, weil mit der Freiheit der Meinung auch u.a. die Pflicht einhergeht, Meinungsfreiheit nicht zu Diffamierung und Beleidigung Dritter zu missbrauchen. Nicht jeder, der den Mund aufmachen kann, ist in der Lage, mit Meinungsfreiheit umzugehen.
Insofern sich AfD-Watch als unwillig gezeigt hat, Aussagen zu begründen oder seiner Sorgfaltspflicht bei Veröffentlichungen nachzukommen, ist es eine Frage des Anstands und der Moral, dass sich AfD-Watch selbst aus der Öffentlichkeit entfernt.
Da AfD-Watch bereits gezeigt hat, dass es nicht bereit ist, Kriterien von Anstand und Moral, von Sorgfalt und Fairness einzuhalten, ist AfD-Watch einer kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen und fortwährend der Lächerlichkeit, die der anonymen Sub-IQ-Gruppe gebührt, preiszugeben.
Nachtrag: Getroffene Hunde bellen.
Wollepelz hat uns gerade darauf hingewiesen, dass es einen neuen Text mit dem Titel “Dumm, dümmer, Michael Klein” auf AfD-Watch gibt. Und in der Tat, dem ist so. Mehr können wir zu diesem Text nicht sagen, denn wer ihn liest (mehr als die ersten Absätze haben wir indes nicht geschafft), der kann sich nur betroffen abwenden. Vielleicht findet sich ja ein Psychiater, der den AfD-Watchern in dieser schweren Zeit, in der sie mit Argumenten konfrontiert werden und in der so deutlich wird, dass sie zwar austeilen, aber nicht einstecken können, dass sie mit anderen Worten infantile kleine Bälger sind, beisteht. Wir haben bis auf Weiteres zu AfD-Watch gesagt, was es zu sagen gibt und wenden und nun wieder den wichtigen Dingen im Leben zu.
Nachtrag II:
Man soll ja immer aufgeschlossen für neue Methoden sein. Wer sich dafür interessiert, wer namentlich mit AfD-Watch in Verbindung steht (oder stehen will), der kann sich zu diesem Beitrag die Likes und die Kommentatoren ansehen.
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Hat dies auf meinfreundhawey.com rebloggt.
Lieber Michael,
es kann wohl gar nicht anders sein, als dass es einen sehr negativ berührt, wenn der eigene Name in den Schmutz gezogen werden soll, und deshalb spreche ich Dir im Namen der Sciencefiles-Redaktion unsere Anteilnahme und unsere Solidarität aus.
Angefügt werden muss allerdings, dass es nach dem ersten Schock, dass Leute dermaßen fies, dumm und feige sein können wie die AfD-Watchler, schwierig ist, just diese Leute ernst zu nehmen, und zwar gerade wegen der genannten Eigenschaften.
Wie groß die geistige Verwirrung ist, in der sie existieren müssen, wurde ja schon mit Bezug auf die bemerkenswert dumme “Argumentation” von Nobbie gezeigt, aber sie geht ja noch viel weiter:
Sie wollen die AfD beobachten, widmen sich aber gar nicht AfD-Mitgliedern oder (wie es deutlich besser wäre:) -politiken, sondern allen möglichen Leuten, die irgendwann und irgendwo irgendetwas gesagt oder geschrieben haben, was nicht mit ihrem Weltbild übereinstimmt, d.h. sie sind völlig verwirrt darüber, wen Sie warum kritisieren – nein, bei ihnen geht es ja nicht um Kritik – anprangern wollen.
Und sie meinen, wenn man andere Leute und Meinungen mit möglichst vielen abwertenden Adjektiven belegt, dann spräche das irgendwie für die eigene Position, wie, ist mir ein Rätsel, und ich bin sicher, dass die Kindchen von AfD-Watch das auch nicht erklären können – Erklärungen sind ja ohnhin nicht ihre Stärke.
D.h. sie haben keine Ahnung, wer sie selbst sind, was sie vertreten wollen und warum sie es vertreten wollen, und dementsprechend gibt es natürlich überhaupt keine positive Definition ihrer selbst. Sie können nur sinnlos Vokabeln nachblöken, die ins Register politisch korrekter Laberei gehören (z.B. “anti-feministisch”) und diese benutzen, um von anderen festzustellen, sie seien das ja gar nicht.
Deshalb ist es schwierig, diese Leute ernst zu nehmen, und seien sie noch so böswillig. Mir scheint, dass sie mit der Komplexität der Welt, die sie umgibt, mental völlig überfordert sind, und weil man ja nicht mehr an den Teufel glaubt, aber allem, was einem unverständlich ist oder nicht gefällt, nur mit Wut und Hass begegnen kann, wie man eben dem Bösen begegnet, wird all das schlicht und in bemitleidenswerter Hilflosigkeit unter dem Stichwort “AfD” zusammengefasst.
Mir ist ehrlich gesagt rätselhaft, wie diese Leute im Stande sein sollen, ihr tägliches Leben selbständig zu organisieren und zu bewältigen – aber wer weiß, vielleicht helfen dabei ja inzwischen einschlägige Stiftungen oder Parteien?! Wundern würde es mich überhaupt nicht, und dann wäre es auch nicht überraschend, dass die AfD-Watchler das Niveau haben, das sie haben, denn wer ist schon dumm genug, sich willentlich vor anderer Leute Karren spannen zu lassen, um ihn vorgeblich aus dem Dreck zu ziehen, in dem er inzwischen nahezu vollständig versunken ist?! Diese Leute sind doch noch richtige Kindchen, die keinen Schimmer von den Verantwortlichkeiten des Erwachsenenleben haben – unabhängig von ihrem Lebensalter.
Immerhin scheinen die AfD-Watchler, die anscheinend so ziemlich alles watchen, was es auf der Erde gibt und was sie nicht verstehen, weshalb Ihrem Watchen offensichtlich keine Grenzen gesetzt sind, zu ahnen, dass sie das tun, was man gewöhnlich “Mist-Bauen” nennt, denn sie denken ja selbst, dass das, was sie da ablassen, Anlass für “Repressionen” bietet!
Diese naiven Kindchen sind so unbedarft, dass sie nicht einmal wissen, dass das Spielchen “Nein, ich sage meinen Namen nicht …” ziemlich schnell ausgespielt ist, wenn eine geneigte Stelle, z.B. eine Staatsanwaltschaft, beim Host nachfragt, wer den blog betreibt….
Man kann diesen armen, irregeleiteten, hoffentlich noch in der mentalen Entwicklung Befindlichen nur wünschen, dass ihre Suche nach einer Persönlichkeit nicht sehr schnell vor einem Gericht endet, wo sie den eigenen Kopf hinhalten müssen und nicht den der bösen Feinde oder derer, die sie vor ihrem Karren laufen lassen – tragisch ist so viel Naivität und Dummheit!
Ich habe mehrere Anläufe verfaßt, die meiner Gefühlslage zu diesem Artikel Ausdruck verliehen. Ich habe sie wieder gestrichen und kehre zu einer sachlichen Formulierung zurück: Dem Artikel stimme ich voll und ganz zu.
Als Betroffener von staatlichem Terror (http://www.freiewelt.net/reportage/polizeieinsatz-wegen-heimunterricht-10009194/) als auch übelster (und mehrfacher) Denunziation möchte ich manche ergänzende Gedanken anmerken.
Herr Klein hat völlig recht, wenn er schreibt…
> Es kommt nicht von ungefähr, dass in demokratischen Systemen ein
> Angeklagter so lange nicht verurteilt wird, wie seine Schuld nicht
> erwiesen ist. Anders formuliert: Damit ein Angeklagter verurteilt
> werden kann, muss seine Schuld bewiesen werden.
Bis ich 2012 in ein Sorgerechtsverfahren verwickelt wurde, war mir noch nicht klar, daß im Gegensatz zu Strafverfahren – wo der von Herrn Klein angesprochene Rechtsgrundsatz halbwegs noch gilt – in Sorgerechtsverfahren es genau so ist:
> Enstprechend müsste in diesem antidemokratischen oder besser:
> faschistischen Weltbild ein Angeklagter seine Unschuld beweisen und
> nicht der Kläger die Schuld.
>
> Dies öffnet der Willkür Tür und Tor und beseitigt den Rechtsstaat und
> danach die Demokratie. Muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen,
> ist die Anklage mit keinerlei Kosten verbunden. Willkür und
> Boshaftigkeit sind keine Grenzen gesetzt…
Ein Sorgerechtsentzug z. B. ist ein weitaus schwerwiegenderer Fall, als einen Mörder zu 10 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Der Mörder leidet das, was er verdient hat. Bei einem Sorgerechtsentzug leiden Eltern wie Kinder weitaus schlimmer, und das auch noch zu himmelschreiendem Unrecht wie im Falle von Heimschulfamilien. Das außerdem Paradoxe ist dies, daß in einem Mordprozeß jeglicher Zweifel zugunsten des Angeklagten ausgelegt wird, während in einem Sorgerechtsverfahren genau umgekehrt verfahren wird: Jeglicher Zweifel wird zuungunsten der Eltern ausgelegt. Unbelegte (und unbeweisbare) Behauptungen wie: »Ich halte Frau und Herrn Wunderlich für nicht in der Lage, ihre Kinder so zu erziehen, dass sie in Deutschland eine Lebensperspektive entwickeln können«, bilden in solchen Fällen die psychologische (und äußerst dürftige), aber nicht juristische Grundlage um solch einen schwerwiegenden Eingriff vorzunehmen, der von den Vätern (und wenigen »Müttern«) des Grundgesetzes niemals für solche Fälle gedacht war.
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Straf- und einem Sorgerechtsverfahren ist vor allem der, daß in einem Strafverfahren eine zurückliegende, tatsächlich stattgefundene Straftat behandelt, während bei einem Sorgerechtsverfahren eine diffuse »Gefahr« heraufbeschworen wird, dessen angeblich befürchtete Auswirkung aber noch gar nicht eingetreten (und unbeweisbar) ist. Während also der Strafrichter vor allem darauf zu achten hat, ob eine sachliche Beweisaufnahme stattgefunden hat und innerhalb eines recht engmaschigen Netzes an Gesetzen und Verordnungen einen dementsprechend engen Entscheidungsspielraum zur (halbwegs gerechten) Urteilsfindung besitzt, ist es beim Familienrichter genau umgekehrt: Der Schwerpunkt seiner Aufmerksamkeit liegt nicht bei den zurückliegenden tatsächlichen Fakten (die niemals für einen Sorgerechtsentzug ausreichten), seine Aufmerksamkeit richtet sich vor allem auf die noch in der Zukunft liegenden, heraufbeschworenen »Gefahr«, die in möglichst düsteren Farben gezeichnet wird.
Dadurch, daß man es aber hier nur mit einer »Hypothese« zu tun hat, die vor allem durch die große Unbekannte des noch nicht Stattgefundenen bestimmt wird, erweitert sich automatisch der ganze gesetzliche Spielraum des Richters ins Unendliche, da der großen Unbekannten in dieser Rechnung keine rechtlichen Grenzen gesetzt sind. Wo also sonst ein recht engmaschiges Netz an Gesetzen und Verordnungen dem (Straf-)Richter nur wenig Spielraum läßt, findet der Familienrichter indirekt einen unbegrenzten Spielraum vor, der ihm auch unbegrenzte Subjektivität ermöglicht. Die »gesetzlichen Grundlagen« existieren zwar, sind aber nicht die bestimmenden Faktoren in dem Verfahren (und werden in der Regel auch gar nicht angewendet). Die diffuse und unbestimmte Gefahr ist der alles bestimmende Faktor in dem Sorgerechtsverfahren, der alles möglich macht, und den Eltern keinerlei Handhabe, keinerlei »rechtsstaatliche« Instrumente zur Verteidigung läßt, so daß sie völlig wehrlos gegenüber der staatlichen Willkür sind.
Nimmt man dann noch das extrem antireligiöse gesellschaftliche Klima hinzu, das der Staat selbst geschaffen hat, und zu welchem sich seine Amtsträger in besonderer Weise verpflichtet fühlen (oder verpflichtet werden), steht also das Urteil schon automatisch fest, sobald auch nur der Antrag dazu gestellt wurde. Aber als ob dies alles nicht schon schlimm genug wäre, kommt noch einmal zusätzlich erschwerend (und damit endgültig verunmöglichend) hinzu, daß durch die Novellierung des § 1666 BGB (»Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls«) seit Juli 2008 die Beweislast umgekehrt wurde. Mußte zuvor das Jugendamt beweisen, daß ein »Erziehungsversagen« der Eltern (und damit eine Kindeswohlgefährdung) vorliegt, müssen nun die Eltern beweisen, daß keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, und das ist bei der ideologischen Vorprägung der Gesellschaft (einschließlich der Richter) absolut unmöglich. Denn aufgrund der ideologischen Verblendung auf seiten der Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter (sowie Verfahrensbeiständen und Gutachtern) beurteilen diese unseren Standpunkt wiederum als eine »religiöse Verblendung« (»Fanatismus«), weshalb sie sich dann im »Recht« fühlen (aber nicht im Recht sind), zumindest unsere Kinder aus dieser »religiösen Zwangsjacke« zu befreien.
In unserem Fall wurden einfach nur Behauptungen aufgestellt, die noch nicht einmal belegt wurden. Wir hingegen widerlegten sämtliche Behauptungen (mit vielen Belegen) auf sehr gut nachvollziehbare Weise, doch dies wurde vom »Familiengericht« einfach ignoriert.
Und zu allem Überfluß kommen dann noch die »AfD-Watch«-Heckenschützen zum Einsatz. Ein anonymer Anrufer teilte dem Jugendamt mit:
> KV [=Kindesvater] bringt Kinder frühmorgens (6:30) Uhr weg, und spät
> abends erst wieder.
>
> Hat in der Nachbarschaft ein Pamphlet verteilt (94 Seiten) wo er
> klarstellt daß die Kinder sein Eigentum seien, und er notfalls diese
> durch Mord vor dem Zugriff des Staates schützen würde.
> (Gesprächsnotiz vom 11.09.2012 des Jugendamts Darmstadt-Dieburg)
Diesem Hinweis ging das Jugendamt nie nach, da es wußte, daß mit dem »Pamphlet« unsere Stellungnahme zum Sorgerechtsentzug gemeint war und diese natürlich nicht eine mögliche Mordabsicht gegenüber unseren Kindern enthielt. Doch knapp ein Jahr später –also am 28.08.2013 – verwendete das Jugendamt in seinem »Eilantrag« (von dem wir Eltern nichts wußten), um »den Lebensmittelpunkt [unserer] Kinder zu verändern« (d. h. die Kinder wegzunehmen bzw. ins Heim zu stecken), genau diese anonyme Meldung als »Joker«, um die höheren Hürden für einen Eilantrag zu nehmen:
> Durch eine anonyme Mitteilung am 11.09.2012, also kurz nach Erlass
> des Beschlusses des Amtsgerichts, erhielten wir Kenntnis, dass Herr
> Wunderlich in einem Schreiben an die Nachbarn dargestellt habe, dass
> die Kinder sein Eigentum seien und er sie notfalls durch Tötung vor
> dem Zugriff des Staates schützen werde. Diese anonyme Mitteilung ließ
> sich leider nicht verifizieren, ein entsprechendes Schreiben des
> Herrn Wunderlich liegt uns nicht vor. Trotzdem können wir nicht
> ausschließen, dass bei steigendem Druck auf die Familie
> Kurzschlusshandlungen möglich sind.
Deshalb noch ein paar Gedanken, die mir zu dem neuen Phänomen der anonymen »Informations-Sammler« und -Verbreiter gekommen sind. Ich sehe in der staatlichen Erziehung eines der stärksten und schlimmsten Werkzeuge psychologischer Konditionierung und deformierender Persönlichkeitsentwicklung. Je früher Kinder dem natürlichen familiären Rahmen entrissen und statt dessen in die Gleichaltrigen-Kaste gesteckt werden, um so wahrscheinlicher ist, daß solche Menschen nicht richtig ausreifen können. Sie bleiben ihr Leben lang unreife Erwachsene, die Konflikte auf kindische Weise zu lösen suchen. Wie lösen Kinder in unnatürlichen Gleichaltrigen-Kasten (mit emphatieloser »professioneller Betreuung«) ihre Probleme? Richtig, sie gehen zum Betreuer und petzen oder sie setzen mit Gewalt ihre Interessen durch.
Staatliche »Erziehung« birgt also (neben vielen weiteren Effekten) auch diesen Effekt: Für die unzähligen unausgereiften Bürger steht nun der Staat als »Ansprechpartner« fürs Denunzieren da, was ja auch heute ausgiebig genutzt wird. (Vom Jugendamt übrigens wird der Denunziant – sofern er sich namentlich nennt – gegenüber den Eltern dadurch geschützt, daß das Jugendamt sich auf den Datenschutz beruft, wenn Eltern erfahren wollen, wer sie mit welchen Behauptungen angezeigt hat.) Nicht, daß es dem Staat um echte Konfliktlösung ginge, doch der Vorteil für ihn ist der, daß ihm auf jeden Fall alles zugetragen wird. Um was er sich dann kümmert (und auch wie), das entscheidet er. Weiterer Vorteil ist natürlich auch der, daß nicht wenige dieser unausgereiften Bürger gerne nach »noch mehr Staat« und Kontrolle rufen, die er sich (natürlich) gerne gewährt.
Ausgereifte Erwachsene brauchen keine staatlichen Aufpasser, lieben ihre Freiheit und wollen so wenig Staat wie möglich. Konflikte tragen sie entsprechend aus. Da der Staat aber so unnachgiebig auf seinem »Erziehungsauftrag« besteht (mit den entsprechenden »Effekten«), wird eben deutlich, daß wir es in Deutschland nicht mehr mit einem demokratischen Rechtsstaat, sondern einem verkappten sozialistischen Unrechtsstaat zu tun haben, der eben auch auf seine Denunzianten angewiesen ist. Wie sagte man früher in der DDR (wie mir ein Leipziger einmal erzählte): »Wer ist der größte Schuft im ganzen Land? Das ist und bleibt der Denunziant.«
Zu Don Alphonsos Beitrag im FAZ-Blog zur Pogrom-Hetze gegen die Welt-Autorin Rönne gibt es viele kluge Kommentare. Einen möchte ich zitieren und auf Sie, Herr Klein, als Autor beziehen:
“Einem Journalisten oder Autor, auf den noch nicht der Geifer der Indymedia-, Antifa-, Feministen- oder Gendergemeinde trieft, muss man schon vorwerfen, weder Rückgrat noch Haltung oder Profil zu besitzen. Für einen Intellektuellen sollte es Ehrensache sein, solchen Figuren als Zielscheibe zu dienen.”
Bestanden, Herr Klein!
http://blogs.faz.net/deus/2015/05/30/ein-tag-von-der-empoerung-der-ard-redakteurin-zur-morddrohung-der-antifa-2612/#comment-26895
So etwas ähnliches habe ich mir auch schon gedacht. 😀 Der Leserzuwachs, den “Die Kehrseite” bekommen hat, ist gewaltig. Ist natürlich nur ein Hobby, dass ich im Gegensatz zu den “AfD-Watchern”, nur nach Feierabend betreiben kann. Aber wenn ich mir meine Statistik so anschaue, geht die Erfolgskurve steil nach oben.
Ich hatte mir die Webseite von AfD-Watch gestern sehr genau angeschaut.
Dabei fand ich es ärgerlich, daß die Leutchen ( Herrschaften ist zu schade für die) weder eine Möglichkeit auf ihrer Seite anbieten, den Blogbetreibern eine Nachricht zukommen zu lassen, noch ein Impressum haben.
Es will also niemand von denen einen Dialog, noch möchte irgend jemand von den Blogbetreibern für den Inhalt der Seite verantwortlich zeichnen.
Das ist einfach nur armselig!
Ich habe die Webseiten, wie sie am 31.05.2015 dort angeboten wurden, gesichert.
Vielleicht braucht man das ja noch einmal…
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.
Hat dies auf Die Kehrseite rebloggt und kommentierte:
Michael Klein hat diesen Sachverhalt auf sciencefiles hervorragend auf den Punkt gebracht.Insofern ist dazu alles gesagt, was es zu sagen gibt. Es ist sehr aufschlußreich zu sehen, wie sehr die Linke von einer früheren Widerstandsbewegung zu einer staatshörigen Denunzianten-Sekte verkommen ist, in der Menschen wegen einer abweichenden Meinung sofort als Rechtsradikale diffamiert werden. Jeder, der mich kennt, kann über diese Anschuldigung nur den Kopf schütteln. Jegliche Form von Extremismus lehne ich grundweg ab. Allerdings ist es der Linksextremismus, der mir schwerer im Magen liegt, als die wenigen Dumpfbacken, die dem Dritten Reich hinterher trauern, denn als als Gegenpol zu diesen braunen Schwachköpfen hatte die Linke das Potenzial, eine Alternative zu bieten. Wie ich sehe, ist dieses Potenzial vollends verspielt worden. Und das ist sehr bedauerlich. Was von der einstmals linken Widerstandsbewegung übrig geblieben ist, ist nichts weiter als rot lackierter Driss.
Zu meiner angeblichen “Homophobie” ist lediglich zu sagen, dass ich Menschen eben nicht nach deren sexuellen Vorlieben beurteile, sondern aufrund ihres charakterlichen Verhaltens. Deswegen habe ich Volker Beck als Ober-Tucke bezeichnet, ganz einfach weil ich seinen Charakter abgrundtief widerlich finde. Könnten mir Menschen wie Michael Stipe (R.E.M) oder Elton John sympathisch sein, wenn ich wirklich homophob wäre? Könnten sie nicht!
Sind sie aber, weil es angenehme, intelligente und charakterstarke Menschen sind.
Wo wir gerade bei Musikern sind. Wäre ich ein Rechtsradikaler, würden sich kaum Bands, wie “Rage Against The Machine” oder “Napalm Death”, in meinem Plattenarsenal wiederfinden. Tun sie aber.
Möglicherweise führt diese Erkenntnis bei den “AfD-Watchern” zu einem Zusammenbruch ihres kleingeistigen Verständnisses, worauf ich allerdings, mit Blick auf die widerwärtigen Diffamierungen ihrerseits, keine besondere Rücksicht nehme.
Karsten Mende
“Könnten mir Menschen wie Michael Stipe (R.E.M) oder Elton John sympathisch sein, wenn ich wirklich homophob wäre? Könnten sie nicht!
Sind sie aber, weil es angenehme, intelligente und charakterstarke Menschen sind.”
“Boy George” “Frankie goes to Hollywood” – die DiscoKracher schlechthin – keine Sau hat sich über die sexuellen Vorlieben der Künstler echauffiert in den 90ern.
Die Platten wurden rauf und runter gespielt, vielleicht weil auch niemand da war, der gerne die Plattensammlung zu Hause kontrollieren möchte mit dem Vorwurf, wenn diese Platten in der Sammlung nicht vorhanden sind, ist man homophob.
Und genau das ist der Unterschied.
Den Wilhelm Tell`schen Geisslerhut, den insbesondere die Medien und die Homolobby immer wieder versuchen von der breiten Gesellschaft einzufordern – nur aufgrund ihrer Sexualität, nicht aufgrund einer gesellschaftsschützenden Superkraft mit denen Homos gesegnet wären, diesen Geisslerschen Hut, dürfen sich die da einführen wo`s am dunkelsten ist.
Durch die Überbetonung ihrer sexuellen Ausrichtung, die mediale Unterstützung bis ins Absurde, die nervende Dauerpräsenz der Coming Outs – haben mich die Frage stellen lassen, mit wem würde ich gerne gemeinsam zu Abend essen..
Mit Hitzlsperger oder mit dem japanischen Kollegen, der ein paar Stunden nach dem Tsunami ins Kraftwerk freiwillig ins Kraftwerk gerannt ist um den Schaden zu begutachten und Meldung zu machen..
Die Antwort war nicht schwer..
Nachtrag – sorry, im obigen Text ist einmal “ins Kraftwerk” zuviel drin, habe ich übersehen.
Noch ein kleiner Nachtrag
“Welche typische von hysterischen Rechten abgenudelte Beschimpfung fehlt also noch? Genau, es ist der „Blockwart“, der als politische Metapher bereits Ende letzten Jahres von einem anderen Rechten namens Michael Klonovsky mehrfach angestrengt und dann umgehend auf Christoph Giesa angewandt wurde. Der wiederum hatte damals lediglich gewagt, den auf Irrwegen wandelnden Klonovsky zu kritisieren.”
ok, Michael Klonovsky, gesegnet mit einem phänomenalen Sprachwitz und begnadetes Talent, Sachverhalte pointiert zu umschreiben als auch ein Gentleman durch und durch ist (“..das unselige am Feminismus ist, dass die Grazien darunter leiden”), ist auch ein Rechter.
Keine Ahnung wie er antworten würde, wundern wird er sich mit welcher Chuzpe es der Blog schafft, sich selber zu erniedrigen und empfehlen diesen in 20 Jahren wieder auszugraben, gemeinsam mit den Kindern zu lachen wie unsagbar naiv man einst war.
Bevor man die dritte Taxi-Schicht antritt.
@ Karsten Mende:
Nee, ums sowas wie Tatsachen (z.B. bestimmte musikalische Vorlieben etc.) werden sich die AfD-Watschen mit Sicherheit nicht kümmern.
Sie ja gerade bewiesen, daß sie in ihrer eigenen kleinen Traumwelt leben, von der aus Sie (die AfD-Watschen) glauben, jede Person, die ihnen nicht genehm ist, mit Dreck bewerfen zu können.
Daß sie es dabei mit Henry Kissinger halten und “Kollateralschäden” achselzuckend hinnehmen, macht sie um so mehr unglaubwürdig.
Ich möchte noch etwas loswerden. Ich habe mir den »neuen Text« auf AfD-Watch angeschaut. Da-bei habe diesen (zunächst mehr unbewußt) automatisch mit den Augen des Betroffenen gelesen. Die Gefühle, die sich dabei einstellten, waren beklemmend. Mir wird jetzt klar, warum Rufmord »Ruf-mord« heißt.
Es läßt sich zunächst feststellen, daß Verleumdungen (anonymer) Dritter grundsätzlich den Ver-leumdeten verletzen. Es tut einfach weh, falsch dargestellt zu werden, egal wie reif oder stark man auch sein mag. Jeder noch halbwegs lebendige Mensch möchte grundsätzlich von seinem Nächsten »liebenswert« wahrgenommen werden. Ob dies möglich ist, hängt natürlich in erster Linie von uns selbst ab. Stellen uns aber andere zu Unrecht in ein falsches (und vor allem schlechtes) Licht, dann verändert dies auch die Wahrnehmung unseres Nächsten zum Schlechteren und verschlechtert damit unsere Beziehungen. Doch nicht nur dies. Auch der Verleumdete selbst ist sich nun »seines« fal-schen Rufes bewußt, was einen ungehinderten (und harmonischeren) Austausch mit seinem Näch-sten beeinträchtigt. Je nach Schwere der zugefügten Verletzungen als auch der seelischen Verfas-sung des Verletzten kann diese niederträchtigste Form der »Auseinandersetzung« eine Zerstörung unseres Selbst bewirken, die bis zum Selbstmord führen kann. »Rufmord« ist also keineswegs et-was Harmloses, kann aber – im Gegensatz zum echten Mord – heutzutage sehr einfach und effektiv bewerkstelligt werden. Daß man sich dagegen kaum (und bei anonymen »Watchern« eigentlich gar nicht) wehren kann, ist für mich das Beklemmende daran.
Ich sagte anfangs, daß ich den Artikel mit den Augen des Betroffenen) las. Auch wenn Sie, Herr Klein, das einzig richtige tun, indem Sie sich »wieder den wichtigen Dingen im Leben« zuwenden, liegt es mir am Herzen, Ihnen meine Anteilnahme auszusprechen in der Hoffnung, Sie durch diese kleine Geste ein wenig zu stärken.
Noch zwei kleine Anmerkungen zu meinem ersten Kommentar. Auch diesen las ich noch einmal mit den Augen eines Dritten. Dabei fiel mir auf, daß mein Satz, »Ausgereifte Erwachsene brauchen keine staatlichen Aufpasser«, unweigerlich so klingt, als gehörte ich zu den »Ausgereiften«. Da ich das Pech hatte, mich von meiner 9. Lebenswoche an in »Fremdbetreuung« zu befinden (die Spann-breite reichte dabei von Kinderpsychiatrie bis Odenwaldschule), war ich als junger Erwachsener entsprechend unreif, worunter nicht nur ich selbst, sondern vor allem auch meine Umwelt litt. Ich hinke mit meiner tatsächlichen Reife ungefähr 25 Jahre meinem aktuellen Alter nach, so daß ich mich unmöglich zu den »ausgereiften Erwachesenen« zählen kann.
Außerdem schrieb ich, »…lieben ihre Freiheit…«. Hier hätte unbedingt noch dazu gehört: »…(und bemühen sich, die »Freiheit der Andersdenkenden« anzuerkennen bzw. zu gewährleisten)…«
Weshalb den HirnburkaträgerInnen von der sozialistischen Ideologenfront der SubventionsmadInnen ‘ScienceFiles’ so sauer aufstößt, hat einen einfachen Grund: Enorme Zugriffszahlen von demnächst drei Millionen, die immer noch exponentiell steigen. In solchen Fällen ist Alarmstufe Rot angesagt, denn grünroten Kretins stinkt nichts mehr als stimmgewaltige Opposition, die auch noch beschlagen ist: Mit solchen Zugriffszahlen wird man zur Bedrohung, die von eilfertigen Propagandisten und Enddarmbewohnern des neofaschistischen Zeitgeistes attackiert werden muß- niemand nähme Wunder, hinter diesen Afterjüngern der Denunziation wieder die sattsam bekannten Protagonisten millionenschwerer ‘Stiftungen’ zu erblicken.
Wohlan- Tritte in die Eier dieses Lumpenpacks sei’s Panier!
Ich hab mir mal den Beitrag “Dumm Dümmer… ” auf AfD Watch durchgelesen.
Getroffene Hunde bellen?
Jedenfalls ist der Punkt C) ein Beweis dafür das es wohl “Dumm Dümmer Max/AfD-Watch Team” heißen müsste.
Da wird dann fröhlich mit §86a Argumentiert ohne jegliche Ahnung zu haben was er da eigentlich für einen Dummfug erzählt
Wenn die Rechtsauffassung vom Max/AfD-Watch Team stimmen würde, müssten wohl Weltweit alle Wissenschaftler, Dozenten, Lehrer, Geschichtsbücher und Wissenschaftlichen Abhandlungen, die Autoren der Wikipedia und echter Lexika strafbar machen wenn sie sich mit den Organisationen des 3.Reichs und der NSDAP beschäftigen.
Lieber/es Max/ AfD-Watch Team.
hättest du/ihr §86a vollständig gelesen und verstanden, dann wäre dir/euch unter (1) aufgefallen das da steht “wer im Inland” und mit Inland die BRD gemeint ist,
Herr Klein lebt allerdings im Vereinigten Königreich somit ist §86a nicht anwendbar, da die Verbreitung nicht in der BRD stattfand.
Des weiteren findet man unter §86a(3)der Hinweis auf §86 (3)
In dem es heißt:
“Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.”
Selbst wenn Herr Klein dies in Deutschland gemacht hätte, wäre es bei weitem nicht sicher, dass er sich Strafbar gemacht hätte, da wenn man den Links auf AfD-Watch…. (Die haben zu den PI News verlinkt AfD-Watch sind also doch Nazis!1!!11!!)
folgt bei denen das Zeigen eines Bildes von Heinrich Himmler in SS Uniform seit 4 Jahren durch die Instanzen geht, ist die Strafbarkeit nicht so leicht festzustellen sondern hängt wie man aus §86(3) folgern kann vom Kontext ab.
Ich finde es schon faszinierend das man Science Files Unwissenschaftlichkeit vorwirft aber selbst weit unter dem Niveau von Science Files agiert.