Das Ende naht, wenn die Korruption zur Normalität geworden ist

Die Geschichte ist voller Beispiele für den Niedergang von Nationen und deren Ende in Dekadenz, Willkür und schließlich Bürgerkrieg. Die Bibliotheken stehen voller Bücher von Historikern, in denen sie versuchen, den Niedergang und das Absinken einst wohlhabender Nationen in Armut, Elend und Bedeutungslosigkeit zu erklären.

Beschreibungen des Niedergangs von Nationen enthalten regelmäßig Variablen wie den Verfall von Standards, den Niedergang der Qualität kultureller Erzeugnisse, die Beschreibung geistiger Exzesse, die Widersprüche zum Normalfall erheben, der immer hektischer werdenen Bemühungen gesellschaftlicher Gruppen, sich auf Kosten anderer gesellschaftlicher Gruppen einen privilegierten Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen zu verschaffen und die Herrschaft der Willkür, die Rechtssätze aushölt und Kooperation zwischen Mitgliedern der Gesellschaft unmöglich macht.

Inwieweit die beschriebenen Faktoren in Deutschland bereits sichtbar sind, ist eine Frage, die jeder Leser für sich selbst beantworten muss.

Ein Faktor, der für uns die größte Relevanz hat und den wir regelmäßig mit Staunen zur Kenntniss nehmen, ist die Normalität die Korruption und Willkür in Deutschland angenommen haben.

Olson Rise and decline of nationsBesonders deutlich wird dies an der Nicht-Geltung von Rechtssätzen bzw. an der wilkürlichen Geltung derselben und der willkürlichen Vermengung von Begrifflichkeiten, die nahelegt, dass Sinn und Bedeutung von Begriffen entweder keine Rolle spielen, weil es darum geht, sich auf Kosten anderer und unter Missbrauch wohlklingender Begriffe zu bereichern oder dass  Sinn und Bedeutung von Begriffen bei denen, die hektisch um ihren Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen kämpfen, gänzlich unbekannt sind. Damit ist letztlich der Unterschied zwischen bösartiger oder arglistiger Täuschung und Dummheit beschrieben.

So steht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz § 2 Abs. 1:

“(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,”

Und im § 1, auf den hier Bezug genommen wird, steht:

“Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”

Entsprechend ist es unzulässig, Stellen nur für Schwule oder nur für Behinderte oder nur für SPD-Mitglieder oder nur für Personen über 55 Jahren oder nur für weibliche Bewerber auszuschreiben.

Eine Ausschreibung, die sich nur an z.B. einen der oben genannten Personenkreise richtet, verstößt entsprechend gegen geltendes Recht.

Die erste Stufe der Korruption beginnt da, wo das entsprechende Recht willkürlich angewendet wird, von denen, die sich für die herrschende Klasse halten. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn im Rahmen des Professorinnenprogramms Stellen ausgeschrieben werden. Eine Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms ist nur möglich, wenn ein weiblicher Bewerber berufen wird. Die Stellen stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der Förderung aus dem Professorinnenprogramm. Ergo richten sich die entsprechenden Ausschreibungen ausschließlich an weibliche Bewerber und verstoßen gegen die §§ 1 und 2 Abs. 1 des AGG.

Stört das jemanden – außer uns und unsere Lesern?

Juristen zum Beispiel, denen ein staatliches Monopol auf Recht eingeräumt wird?

Die Antidiskriminierungsstelle, die aus Steuermitteln finanziert wird, und angeblich zur Aufgabe hat, derartige Verstöße gegen das AGG zu ahnden?

Nein. Denn bislang sind die entsprechenden Ausschreibungen unbeanstandet geblieben, hatten keine rechtlichen Folgen. Es herrscht Korruption und Willkür.

Und das Professorinnenprogramm ist nicht das einzige Anzeichen für Korruption und Willkür.

Ein Leser hat uns auf eine Stellenausschreibung der Universität Hamburg hingewiesen. Besetzt werden soll eine W3-Professur für Biochemie/Molekularbiologie RNA Biochemie (Kennziffer 2240/W3). Die Beschreibung der erforderlichen Qualifikationen richtet sich an “Bewerberinnen und Bewerber”. Die ausgeschriebene Stelle ist jedoch im Rahmen “eines Sonderprogramms für Professorinnen in der Chemie” zu besetzen.

Das Sonderprogramm für Professorinnern in der Chemie ist Teil des Allgemeinen Gleichstellungsprogramms der Universität Hamburg , das der Förderung von ausschließlich weiblichen Bewerbern dient.

UHamburg SonderprogrammKurz: Die Ausschreibung richtet sich nur an weibliche Bewerber, ein männlicher Bewerber wird auf die entsprechende Stelle nicht berufen werden. Die Ausschreibung verstößt gegen die §§ 1 und 2 Abs. 1 AGG, und abermals stört es niemanden, wenn sich eine öffentliche Institution wie die Universität Hamburg nicht an öffentliches Recht hält.

Willkür und Korruption sind in Deutschland längst zur Normalität geworden, und sie werden von den anderen Insignien eines geistigen Niedergangs begleitet.

So steht in der Ausschreibung der Universität Hamburg weiter, dass die “Universität Hamburg” den “Anteil von Frauen in Forschung und Lehre erhöhen” möchte und deshalb ein allgemeines Gleichstellungsprogramm initiiert wurde, das das Ziel hat “ein starkes Gefälle der Anteile von männlichen und weiblichen Stelleninhabern” abzuschwächen. Dadurch soll eine “gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Wissenschaftsbereich” erreicht werden.

Wie so oft, geht es hier munter durcheinander. Das Ziel besteht in der Herstellung von Ergebnisgleichheit, und zwar dadurch, dass vorherbestimmt wird, welches Geschlecht ein Stelleninhaber haben darf und welches nicht, also dadurch dass gegen die §§ 1 und 2 Abs. 1 AGG mutwillig verstoßen wird. Dadurch wird keine gleichberechtigte Teilhabe erreicht, es wird vielmehr das Gegenteil von Gerechtigkeit nämlich Ergebnisgleichheit erreicht: Dadurch das die Chancengleichheit der Bewerber durch die Bevorzugung weiblicher Bewerber beseitigt wird, werden männliche Bewerber benachteiligt, was kaum als Gerechtigkeit oder Versuch zur Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe bezeichnet werden kann.

Gleichberechtigt ist eine Teilhabe dann, wenn nur Kriterien, die nicht ausschließlich in der Person des Bewerbers begründet liegen, bei einer Auswahl berücksichtigt werden, d.h. seine Leistung oder Qualifikation. Leistung oder Qualifikation ist aber unabhängig von Geschlecht, und entsprechend kann eine Auswahl, die gerade nach Geschlecht erfolgt unter keinen Umständen gerecht sein. Allerdings scheinen diejenigen, die eine Auswahl nach Geschlecht treffen wollen, der Ansicht zu sein, dass Geschlecht mit Leistung korreliert und weibliche Bewerber entsprechend weit hinter männlichen Bewerbern zurückbleiben, so dass sie einer Förderung bedürfen.

Schließlich geht ein gesellschaftlicher Niedergang regelmäßig damit einher, dass Wissen verloren geht, dass Kompetenzen und Qualifikationen verschwinden, was sich abermals regelmäßig darin äußert, dass fachfremde Kriterien genutzt werden, um über den Mangel an Wissen, Kompetenzen und Qualifikationen hinwegzutäuschen.

So beginnt die Ausschreibung der Universität Hamburg mit den folgenden Sätzen:

“Die Universität Hamburg versteht sich als Universität der Nachhaltigkeit. Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit sind für uns selbstverständlich. Ebenso gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zu unserem Alltag.”

Die Universität Hamburg präsentiert sich als Sozialveranstaltung, deren Ziel darin besteht, Harmonie unter denen herzustellen, die sich an die Universität Hamburg verirrt haben. Diese Selbstbeschreibung ähnelt mehr der Beschreibung einer Kirche als der einer Stätte des Wissens.

Überhaupt ist das vollständige Fehlen von Begriffen, die einen Bezug zu Erkenntnis herstellen, deren Suche an Universitäten früher zumindest an erster Stelle stand, markant, z.B. in From von: Universität mit modernen Forschungslabors, an der innovative Entwicklungen geleistet wurden; enge Zusammenarbeit mit Forschern in Industrie und an anderen Universitäten; hervorragende Infrastruktur; optimale Ausstattung der Arbeitsplätze usw.

Es scheint ein Problem moderner Gesellschaften zu sein, dass der Zeitgeist so gänzlich unempfindlich auf Anzeichen einer um sich greifenden Dekadenz, eines geistigen und gesellschaftlichen Niedergangs reagiert, so dass Willkür und Korruption zu normal geworden sind, als dass sie von denen, die beim Staat angestellt sind, noch bemerkt würden.

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