Wer Rundfunkgebühren nicht zahlt, der kommt ins Schuldnerverzeichnis

Wer in Deutschland lebt, der muss die GEZ füttern, ob er will oder nicht.

erste reiheDie Finanzierung der ersten Reihe, in der man sitzen muss, um das hervorragende Programm der öffentlich-rechtlichen Sender auch genießen zu können, denn dass es genossen werden muss, das steht fest, an dieser Finanzierung gibt es nichts zu rütteln.

Wo kämen wir auch hin, wenn Seher und Hörer einfach so aus einem Vertrag aussteigen könnten, den sie nie geschlossen haben?

Nein. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind wichtig und müssen finanziert werden.

Warum sind síe wichtig?

Nun, sie haben einen Bildungsauftrag.

Sie dienen großen Teilen der medienwissenschaftlich studierten Mittelschicht als Einkommensquelle.

Sie dienen als Quelle politisch-korrekter Indoktrination und Berieselung.

Sie dienen den Parteien als Einflusssphäre und ideologischer Transmissionsriemen.

Die Rundfunkräte der Sender dienen den Funktionären von Kirchen, Gewerkschaften und den unterschiedlichsten Verbänden als zusätzliche Einnahmequelle.

Sie übertragen die Fussballweltmeisterschaft.

Ja! Sie sind wichtig.

Und weil sie wichtig sind, deshalb werden sie von allen finanziert, zwangsfinanziert.

leere erste reiheWer sich weigert, GEZ-Gebühren zu entrichten, der wird erst gemahnt, dann nochmals gemahnt, dann wird ein Vollstreckungsbefehl erwirkt, die Zwangsvollstreckung eingeleitet, der Gerichtsvollzieher eingeschaltet, der säumige Schuldner, der GEZ-Gebührenverweiger, der Untergraber der öffentlichen Gebührenzahlmoral, in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, was die Schufa gierig aufnimmt und ihrerseits einträgt, was wiederum dazu führt, dass EC- und Kreditkarten gekündigt und der GEZ-Gebühren-Säumige zum Paria des öffentlich-rechtlichen Geldverkehrs wird.

Und all das ist rechtens.

Nicht nur, weil die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sender, die Belehrung und Unterhaltung der Massen, deren Indoktrination und Versorgung mit dem, was sie hören und sehen sollen, durch Nichzahlung der GEZ-Gebühren bedroht ist, sondern weil der Bundesgerichtshof gerade den Beschluss gefasst hat, dass GEZ-Gebührensäumige in das Schuldnerverzeichnis bei Amtsgerichten eingetragen werden dürfen.

Wer keine Gebühren für die Öffentlich-Rechlichen abführt, der wird seinerseits aufgeführt, im Schuldnerverzeichnis.

Damit wird sein Ende als geschäftsfähiger Deutscher eingeläutet. Ein angemessenes Mittel, wenn man bedenkt, dass es um nicht mehr und nicht weniger als das öffentlich-rechtliche Fernsehen geht, dessen überragende Qualität mit allen Mitteln aufrecht erhalten werden muss.

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