Land Berlin klagt gegen Bundeskriminalamt

Fast wäre diese Nachricht im Wust der irrelevanten Meldungen untergegangen:

Land Berlin klagt gegen Bundeskriminalamt.

Berlin.svgIm Berliner Senat ärgert man sich darüber, dass Berlin in den Statistiken des Bundeskriminalamts, vor allem in der Polizeilichen Kriminalstatistik immer besonders schlecht abschneidet. Man wittert eine Kampagne gegen Berlin, die darauf abzielt, die Stadt als Touristenattraktion in Misskredit zu bringen und wähnt, die daraus entstehenden Verluste für die Gastronomie und Hotellerie und vor allem die Einnahmeverluste des Landes Berlin gingen in Milliardenhöhe.

Deshalb hat der Berliner Senat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Bundeskriminalamt und die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2013 eingelegt. In der Begründung heißt es u.a. Berlin werde in der Polizeilichen Kriminalstatistik systematisch schlecht gemacht.

Berlin habe 4,2% der Einwohner in Deutschland, werde aber für 8,4% der erfassten Straftaten verantwortlich gemacht. Das sei nicht gerecht. Ebenso wenig sei es vertretbar, die Stadt zum Schlusslicht bei der Aufklärung von Straftaten unter den Bundesländern zu erklären.

Der Berliner Senat zweifelt die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Erfassung an.

Mit 54,3% aufgeklärten Fällen bei Betrug, 34,7% aufgeklärten Fällen bei Raub, 7% bei Einbruchsdiebstahl finde sich Berlin immer am Ende der Erfolgsskala – als Schlusslicht der Bundesländer. Dies sei eine Wertung durch das Bundeskriminalamt, die man in Berlin nicht mehr länger hinnehmen wolle.

Die Darstellung der Stadt in der Polizeilichen Kriminalstatistik vermittle den Eindruck, Berlin sei das Venedig der Kriminalität, die Polizei der Stadt eine entweder korrupte oder unfähige, in jedem Fall wirkungslose Einrichtung. Letztlich falle diese negative Darstellung der Stadt in den Statistiken des Bundeskriminalamtes auf den Senat und die darin befindlichen Parteien zurück und lasse sie alle in einem schlechten Licht erscheinen.

Fast müsse man sich schon schämen, wenn man bekenne, dass man ein Berliner sei. Einst sei dies eine Auszeichnung gewesen, heute habe es bei denen, die es hörten, Mitleid zur Folge.

Schuld daran sei die verzerrt, schiefe, unsachgemäße, übertriebene, ungünstige, in jedem Fall falsche Darstellung der Stadt Berlin in den Statistiken des Bundeskriminalamts.

Deshalb hat der Berliner Senat das Bundeskriminalamt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Unterlassung, hilfsweise auf eine bessere Darstellung verklagt, die Berlin bei der Menge der verübten Straftaten, der Aufklärungsquote bzw. der Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen mindestens mit Bayern gleichstellt.

Wie die Bundesverfassungsrichter im vorliegenden Fall entscheiden werden, ob Susanne Baer sich befangen erklärt und von der Entscheidung ausschließt, wir werden es auf ScienceFiles berichten.

Möglicherweise haben wir aber eine Pressemeldung verwechselt und Berlin klagt gar nicht gegen das Bundeskriminalamt, sondern gegen das Statistische Bundesamt, und auch nicht deshalb, weil die Stadt in der Polizeilichen Kriminalstatistik so schlecht abschneidet, sondern deshalb, weil in Berlin bei der letzten Volkszählung (im Zensus) 2011 in Berlin 1,6 Millionen Einwohner weniger gezählt wurden als gedacht, und weil Berlin deshalb 1,6 Milliarden Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich erhält.

Wie gesagt, möglicherweise haben wir das verwechselt – vielleicht auch nicht.

Da heute die Affen den Zoo regieren, kann man sich nicht mehr an Plausibilität und Normalitätsvorstellung orientieren. Deshalb fragen wir unsere Leser: Was meinen Sie, wen das Land Berlin verklagt hat?

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