Bundesgerichtshof verteidigt Buchpreisbindung – Richter in heldenhafter Schlacht mit Amazon erfolgreich

Wem ist eigentlich bewusst, dass es in Deutschland noch feudale Strukturen gibt?

Eine dieser Strukturen wird durch das Buchpreisbindungsgesetz aufrecht erhalten und vom Börsenverein (!sic) des Deutschen Buchhandels überwacht. Im Paragraphen 1 des Buchpreisbindungsgesetzes heißt es zum Zweck des Gesetzes:

Boersenverein buchhandel“Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.”

Bücher sind also Kulturgüter, eine Behauptung, die in typisch amtlich deutscher Undifferenziertheit daherkommt. Und so muss man dann damit leben, dass die Blechtrommel von Günter Grass ein Kulturgut ist, ebenso wie Hitlers “Mein Kampf” oder Strafbatallion 999 von Heinrich (Heinz) G. Konsalik. Sie alle sind, ebenso wie Thilo Sarrazin, Andreas Kemper oder Helmut Kohl im Bemühen, Kultur zu bringen, miteinander vereint, oder besser: gleichgestellte Kulturbringer.

Dass die Festsetzung von Preisen den Erhalt eines breiten Buchangebots sichert, wie es im Paragraphen 1 des Gesetzes zur Buchpreisbindung steht, ist natürlich Unsinn, denn Preissetzung sichert einzig den Umsatz und den Gewinn des Buchhändlers, nicht das Buchangebot. Dass die Behauptung Unsinn ist, sieht man schon daran, dass Buchhändler Preis setzen können, wie sie wollen: Wenn niemand preisgesetzte Bücher kauft, dann hat es sich sehr schnell mit dem “Erhalt eines breiten Buchangebots”.

Es ist halt ein Gesetz zur Sicherung der Feudalherrschaft, das Gesetz über die Preisbindung von Büchern, ein Gesetz, von dem die Verlagsbranche  seit Jahrzehnten und unbehelligt von jeglicher Form des Wettbewerbs zehrt.

amazonUnd dann kommt Amazon.

Amazon, das ist ein böses Unternehmen, denn Amazon macht Gewinn. Wenn ein Unternehmen Gewinn macht, dann bedeutet das für Deutschlands Gutmenschen, der Gewinn muss mit dem Blut der Arbeitnehmer erkauft worden sein.

Arbeitnehmer und deren Arbeitsbedingungen, die man zur Sklavenarbeit hochstilisieren kann, sind – da es dummerweise in Deutschland keine Kinderarbeit gibt, die man als Guter ins Feld gegen die Bösen führen kann – das einzige Mittel, um gegen die bösen Ausnutzer, um gegen Amazon, das Un-Unternehmen, das sich dem Gewinn verschrieben hat, vorzugehen.

Aber halt. Nicht nur die Gewerkschaften haben sich in Deutschland dem Kampf der Guten gegen den bösen Amazon gewidmet, auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ficht den Kampf der Gerechten und beschützt die Deutschen vor einem Verfall der Buchpreise, erfordert das Kulturgut Buch doch einen Premiumpreis. Billigware ist Ramsch, nicht Kulturgut – Kultur hat ihren Preis, ihren hohen Preis.

Und deshalb hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Bemühen, die hohen Buchpreise zu retten, Amazon verklagt. Das Rogue-Unternehmen hat es doch tatsächlich gewagt, Kunden, die mindestens zwei gebrauchte Bücher zum Kauf auf Amazon anbieten, neben dem Kaufpreis auch noch einen Gutschein von 5 Euro zu bieten, einen Gutschein, den die Kunden einsetzen konnten, um Waren aus dem Angebot von Amazon zu kaufen.

Und Amazon bietet auch Bücher an.

Das geht nicht.

Amazon kann nicht Bücher anbieten und einen Gutschein verschenken, mit dem Bücher gekauft werden könnten, die dann für die Kunden billiger sind als der vom Buchhändler festgesetzte Kaufpreis.

Das ist Dumping.

Preisverfall.

Anarchie – denn Kunden müssten weniger bezahlen, als die Buchhändler als Gewinn einkalkuliert haben. Das Kulturgut als Gutschein-Ware. Das kann nicht sein.

Nein, in Deutschland wird ein Buch für 29,99 Euro verkauft und nicht billiger. Kunden erhalten keinen Rabatt, keinen Gutschein auf das Buch und keinerlei verbilligten Zugang zum Kulturgut – auch dann nicht, wenn sie Behinderung, soziale Benachteiligung, Benachteiligung aufgrund von Geschlecht oder Hautfarbe oder Alter oder Einkommen oder Schreiblese-Schwäche nachweisen.

Bücher sind Kulturgut, und Kulturgüter gibt es nicht verbilligt!

Basta.

In der verquasten Sprache von Juristen liest sich das, was wir gerade in Deutsch wiedergegeben haben, wie folgt:

Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof

“Der Zweck der Buchpreisbindung besteht darin, durch Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer ein umfangreiches, der breiten Öffentlichkeit zugängliches Buchangebot in einer großen Zahl von Verkaufsstellen zu sichern (§ 1 BuchPrG). Preisbindungsrechtlich zulässig sind Geschenkgutscheine, die Buchhandlungen verkaufen, und mit denen die Beschenkten Bücher erwerben können. In diesem Fall erhält der Buchhändler durch den Gutscheinverkauf und eine eventuelle Zuzahlung des Beschenkten insgesamt den gebundenen Verkaufspreis für das Buch. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung liegt dagegen vor, wenn ein Händler beim An- oder Verkauf von Waren für den Kunden kostenlose Gutscheine ausgibt, die zum Erwerb preisgebundener Bücher benutzt werden können. Der Buchhändler erhält dann im Ergebnis für das Buch ein geringeres Entgelt als den gebundenen Preis. Unerheblich ist, dass Gutscheinausgabe und Buchverkauf zwei selbständige Rechtsgeschäfte darstellen und ein Bezug zwischen ihnen erst durch die Kaufentscheidung des Kunden hergestellt wird.”

Oder in Kurz: Der Zweck der Buchpreisbindung besteht darin, Umsatz und Gewinn der Buchhändler auf Kosten der Leser zu sichern.

Wettbewerb oder Preisnachlass zu Gunsten von Kunden scheiden generell aus.

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
18 Comments

Schreibe eine Antwort zu Michel HouellebecqAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen