ZEIT der Falschbehauptungen: “Neger” an sich ist eben nicht strafbar!

Joachim Herrmann hat Roberto Blanco einen “wunderbaren Neger” genannt, und der Sturm der gutmenschlichen Entrüstung, er ist über den Innenminister der Bajuwaren hereingebrochen: Joachim Herrmann äußert sich rassistisch über Roberto Blanco, so titelt die ZEIT, das Blatt des intellektuellen Niedergangs und schreibt:

Roberto_Blanco_2008“Das Wort “Neger” ist abwertend und rassistisch. Es gilt als Beleidigung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. So etwa im vergangenen Jahr, als ein Gericht in Bayern einen Rentner für die Verwendung des Wortes zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt hat.”

Es gibt also böse Nomen, Nomen, die lediglich aus einem affektiven Gehalt bestehen. Idiot ist demnach ein normativer Begriff, und es ist ausgeschlossen, dass der so Bezeichnete ein Idiot ist – jedenfalls bei der ZEIT. Für Geisteskranke gilt vermutlich dasselbe und für Neger sowieso. Sie sind als Begriff schlecht, essentiell schlecht, verweisen auf eine Schlechtigkeit, die der Dämon der Schlechtigkeit in sie gepackt hat, derselbe Dämon, der sich nun diebisch freut, wann immer eines seiner Worte verwendet wird.

Bei der ZEIT lebt man offensichtlich gemeinsam mit Jörg Rupp in der Vor-Renaissance.

Zum Beleg der Behauptung, dass schon die Verwendung des Begriffs “Neger” strafbar sei, weil der Begriff eben essentiell böse und “abwertend” sei, verweist man bei der ZEIT auf ein Urteil aus Bayern. Der vermeintliche Beleg findet sich auf “Nordbayern.de” (dem Portal der Nürnberger Nachrichten). Unter der Überschrift “Neger als Schimpfwort kostet 1800 Euro” findet sich ein wirrer Beitrag, dem man mit etwas Mühe entnehmen kann, dass ein Rentner per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er “Scheiß Amerikaner” und “Neger” gesagt haben soll.

Welche Rolle “Neger” dabei gespielt hat, ob “Neger” wie “Scheiß Amerikaner” bewertet wurde und vor allem: Welche Rolle der Kontext, in dem Neger gesagt wurde, dabei gespielt hat, geht aus dem Beitrag nicht hervor. Aber mehr als die Überschrift werden die Mannen bei der ZEIT sowieso nicht gelesen haben.

Wie verhält es sich aber mit der Strafbarkeit der Verwendung des Begriffes “Neger”. Wir haben nachgefragt, bei Jens Kaden, seines Zeichens Vorsitzender Richter der 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig.

Hier seine Antwort:

landgericht-leipzig“Es soll immer noch Leute geben, die etwa beim Vorlesen von Kinderbüchern (Bsp. “Pippi Langstrumpf” oder “Struwwelpeter”) die dort verwendeten Begriffe “Negerkönig” oder “Mohr” nicht in die politisch korrekten Begriffe “Südseekönig” oder “Schwarzafrikaner” umwandeln – und die dürften sich schon deshalb nicht strafbar machen, weil es an subjektiven Tatbestandsmerkmalen fehlt.

Spontan würden mir in strafrechtlich relevantem Zusammenhang mit der Verwendung des Wortes “Neger” in der Öffentlichkeit die §§ 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung) StGB einfallen – nur müsste subjektiv dann eben der Wille zur Hassaufstachelung bzw. böswilligen Verächtlichmachung oder für die Beleidigung zur ehrverletzenden Kundgabe von Missachtung hinzutreten.

Wenn also jemand Roberto Blanco gut kennt und ihn in der von Ihnen benannten Weise flapsig anspricht, dürfte dies keiner Norm des StGB unterfallen [Wir haben Jens Kaden gefragt ob “Na Roberto, alter Neger”, eine Beleidigung darstellt]. Wenn im Laufe der aktuellen Kampagne gegen Herrn Hermann dann auch noch bekannt würde, dass Roberto Blanco selbst in der Vergangenheit mit diesem Begriff “Neger” oder seiner Hautfarbe als Wiedererkennungsfaktor hausieren gegangen wäre (vgl. etwa die Wahl seines Künstlernamens), relativiert sich die Aufregung hinsichtlich dieser speziellen Person weiter.

Es kommt mithin auf den Kontext an, in welchem die Äußerung fällt – und das ist nicht nur bei diesem Wort so. [Hervorhebung durch uns]”

Kurz: Der Begriff “Neger” gilt nicht, wie die ZEIT behauptet, per se als Beleidigung und der Begriff ist auch nicht essentiell abwertend, wie das Blatt weiter behauptet. Es mag dem verantwortlichen Redakteur und seiner Vorstellung von Sprachreinheit nicht passen, aber (1) sind Begriffe nicht mehr als die Bedeutung, die sie tragen, Neger trägt die Bedeutung “schwarzer Mensch”. (2) Sind alle Bewertungen Bewertungen, die im Kopf dessen entstehen, der sie vornimmt. Wer also Neger als abwertend und rassistisch bewertet, der muss denken, dass Neger als solche keine vollwertigen Menschen sind, weshalb man sie nicht mit dem Begriff “Neger” bezeichnen darf, um sich nicht zu verraten.

Wer also ist hier der Rassist?

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