Gesinnungsterror: Landeszentrale für politische Bildung, Brandenburg

Die Landeszentrale für politische Bildung aus Brandenburg hat sich an der Definition von Gesinnungsterror versucht. Und wie so oft, wenn sich offizielle Stellen bzw. deren bezahlte Schreiber an einer Definition versuchen, hätte man es besser gelassen.

Was also ist Gesinnungsterror für die Mannen bei der Landeszentrale in Brandenburg?

Landeszentrale Bran“Gesinnungsterror“ ist ein Begriff, der sowohl von Rechtsextremisten verwendet wird als auch in Tageszeitungen und im Zusammenhang mit “politisch korrektem Denken” auftaucht.

Rechtsextreme bezeichnen mit „Gesinnungsterror“ eine Beschränkung der Meinungsfreiheit und berufen sich dabei auf das Grundgesetz. Jedoch fallen in Deutschland als verfassungsfeindlich eingestufte Aussagen nicht unter das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und können daher strafrechtlich verfolgt werden. Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind in diesem Sinne zum Beispiel Straftaten. Die Berufung auf das allgemeine Grundrecht auf Meinungsfreiheit greift daher nicht.

Auch Aussagen, die die Würde anderer Menschen einschränken, wie zum Beispiel die Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen können strafrechtlich verfolgt werden.”

Was wir zur Verwendung ironischer Anführungszeichen zu sagen haben, mit denen der Nutzer dem Leser kundtun will, dass er, also der Nutzer des Begriffs, ein Guter ist, der den mit Hochkommata geschmückten Begriff nur im Schutze dieser Hochkommata überhaupt benutzt, haben wir hier ausgeführt.

Es gibt also zwei Fraktionen, die den Begriff “Gesinnungsterror” verwendet, Rechtsextreme und Zeitungen. Wer von beiden schlimmer ist, ist nicht klar, aber das müssen wir auch nicht klären.

Rechtsextreme, so der Eindruck, den der bezahlte Schreiber der Landeszentrale erwecken will, benutzen den Begriff “Gesinnungsterror” immer dann, wenn sie das Volk verhetzen wollen oder verfassungsfeindliche Aussagen machen wollen und es nicht dürfen, weil die deutsche Demokratie eine “wehrhafte Demokratie” ist, wie weiter unten ausgführt wird, oder sie benutzen den Begriff, wenn sie strafrechtlich verfolgt werden, weil sie gerade die Würde anderer eingeschränkt haben.

Die Welt GesinnungsterrorWas der bezahlte Schreiber der Landeszentrale hier macht, ist ein ganz kruder Manipulationsversuch, auf den man anscheinend nur hereinfällt, wenn man Redakteuer bei der WELT ist. Wer das nicht ist, merkt, dass man einen Begriff nicht über diejenigen definieren kann, die ihn verwenden. Wäre dem so, man müsste auch die Begriffe Meinungsfreiheit, Demokratie, Deutschland, Landeszentrale für politische Bildung oder Grundgesetz ächten, denn auch diese Begriffe werden von Rechtsextremen benutzt.

Der Definitionsversuch ist demnach ein plumper Manipulationsversuch, der versucht, diejenigen, die den Begriff “Gesinnungsterror” nutzen, generell als rechtsextreme Volksverhetzer und solche, die die Würde anderer Menschen mit Füßen treten wollen, zu diffamieren.

Nett.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, denn Zeitungen verwenden den Begriff “Gesinnungsterror” auch, und der bezahlte Schreiber der Landeszentrale traut sich nicht, Zeitungen generell und in Bausch und Bogen als rechtsextreme Volksverhetzer zu diffamieren, also macht er eine Einschränkung:

“In einer zweiten Bedeutungsebene wird der Begriff als „Denkverbot“ im Sinne einer politischen Korrektheit gebraucht. Er beschreibt vor allem die negativen sozialen Konsequenzen für Vertreter einer Meinung außerhalb des gesellschaftlichen Mainstreams. Hier geht es meist um Äußerungen oder Taten, die nicht eindeutig strafrechtlich verfolgbar sind oder gegen die Verfassung verstoßen.”

Wie er sich windet! Dabei machen schon die Hochkommata um Denkverbot deutlich, dass er auch dann, wenn die “zweite Bedeutungsebene” des Begriffs angesprochen ist, der Ansicht ist, es handle sich um den Versuch, das Volk zu verhetzen und die Würde von Menschen mit Füßen zu treten, was die ZEIT, die gerade über Gesinnungsterror dichtet, nunmehr zum Printmedium macht, von dem man nicht sagen kann, ob das, was in der ZEIT geschrieben steht “eindeutig strafrechtlich verfolgbar” ist “oder gegen die Verfassung” verstößt.

Die Probleme des bezahlten Schreibers der Landeszentrale für politische Bildung in Brandenburg mit der Definition von Gesinnungsterror kommen zum einen daher, dass er (1) keine Ahnung hat, was eine Definition leisten muss und deshalb (2) eine normative mit einer deskriptiven Beschreibung vermischt.

Eine Definition muss die Bedeutung eines Begriffes darlegen. Offensichtlich ist der Verweis darauf, dass Rechtsextreme und Zeitungen den Begriff “Gesinnungsterror” benutzen, keine Definition, sondern eine Beschreibung der Empirie, die gar nichts über den Gehalt des Begriffes “Gesinnungsterror” aussagt.

Auch der Versuch, Gesinnungsterror über einen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit zu definieren, also als Begriff, der von Holocaustleugnern und Rechtsextremen verwendet wird, wenn sie für das Leugnen des Holocausts oder eine volksverhetzende Aussage, was immer das auch gewesen sein mag, verurteilt werden, ist nicht geeignet, den Gehalt des Begriffes “Gesinnungsterror” zu bestimmen, da seine Bestimmung von der momentanen Mode im Hinblick auf Volksverhetzung usw. abhängig wäre und mithin die Voraussetzung für die Bestimmung von Gesinnungsterror eine Verurteilung wegen Volksverhetzung wäre.

Was der bezahlte Schreiber der Landeszentrale in Brandenburg will, ist wohl einen Begriff zu instrumentalisieren, um einerseits den Begriff und damit dessen Gehalt und Bedeutung zu diskreditieren, andererseits die Verwender des Begriffes gleich als außerhalb der Rechtsordnung stehend zu diffamieren.

Wäre es dem bezahlten Schreiber der Landeszentrale darum gegangen, den Gehalt und die Bedeutung des Begriffes zu klären, er hätte sich dafür interessiert, was die Verwender des Begriffes mit ihm ausdrücken wollen, nicht dafür, wer den Begriff auch benutzt bzw. er hätte nicht nach aus seiner Gesinnung geeigneten Begriffsverwendern Ausschau gehalten, um mit ihnen den Begriff diskreditieren zu können.

Wieso der bezahlten Schreiber den Begriff “Gesinnungsterror” überhaupt definieren zu müssen glaubt, ist eine offene Frage, denn er macht durch seine ironischen Anführungszeichen von Anfang an deutlich, dass er den Begriff für nicht gerechtfertigt hält und sich keinen Zusammenhang vorstellen kann, in dem der Begriff gerechtfertigt ist. Hätte man das nicht bereits an den ironischen Anführungszeichen erkannt, sein Bemühen, den Begriff über die Gruppe seiner Verwender zu diskreditieren, hätte es spätestens deutlich gemacht.

Wie man es dreht und wendet, es bleibt ein höchst plumper und auf klassischen logischen Fehlschlüssen, wie dem Fehlschluss der Bejahung des Konsequens basiereder Versuch, einen Begriff über die Zuschreibung einer Verwendergruppe zu diskreditieren bzw. aus dem politisch korrekten Wortschatz zu tilgen.

sprache_leitfadenDabei ist die Definition von Gesinnungsterror so einfach.

Gesinnungsterror liegt immer dann vor, wenn Personen mit einem abweichenden Weltbild unter Androhung erheblicher (strafrechtlicher Konsequenzen) dazu gezwungen werden, das Weltbild dessen, der Gesinnungsterror ausübt, zu übernehmen.

Wenn also ein Vermieter, der überzeugter Katholik ist, gezwungen wird, an Homosexuelle zu vermieten, dann liegt Gesinnungsterror vor, ebenso wie Gesinnungsterror vorliegt, wenn ein bezahlter Schreiber der Landeszentrale für politische Bildung in Brandenburg den Begriff “Gesinnungsterror” als ausschließlich von rechtsextremen und sonstigen jenseits oder nahe an der Grenze zur Straffälligkeit sich befindenden Randgruppen (wie z.B. die Redaktion der ZEIT) benutzen Begriff diskreditieren will. Schließlich liegt Gesinnungsterror vor, wenn Schüler in Schulen gezwungen werden, gegen ihren Willen an Unterricht über sexuelle Orientierungen teilzunehmen oder Studenten an Hochschulen unter Androhung schlechter Bewertung gezwungen werden, die deutsche Sprache durch _Innen*x zu verunstalten.

Gesinnungsterror liegt also immer dann vor, wenn eine Gesinnung hegemonial gesetzt und andere unter Androhung von negativen Sanktionen gezwungen werden, sich gegen ihren Willen im Sinne der Gesinnung zu verhalten.

Der von Linken viel bemühte Antonio Gramsci, der sich so eingehend mit kultureller Hegemonie befasst hat, würde sicherlich mit dieser Definition übereinstimmen.

©ScienceFiles, 2015

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