Die Inquisitoren vom Jugendamt

Es ist eine eher unscheinbare Pressemeldung die das Statistische Bundesamt vor einigen Tagen verbreitet hat: “2014: Jugendämter führten rund 124 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch“.

Rund 124 000 Mal ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes also ausgezogen, um das Kindesheil zu bringen. Rund 124 000 Mal hat sich der nämliche Mitarbeiter darum gekümmert, ob es Hinweise auf “Kindeswohlgefährdung” gibt, und in 105 400 Fällen (85%) sind die Mitarbeiter des Jugendamtes ohne Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu finden, zurückgekehrt.

Das heißt jedoch nicht, dass die Familien, die in den Fokus der Kindeswohlwächter geraten sind, nun ihre Ruhe hätten. Weit gefehlt: Für 22.400 Familien hat die Prüfung eine “latente Kindeswohlgefährdung” ergeben. Eine latente Kindeswohlgefährdung ist keine Kindeswohlgefährdung, aber irgendwie denkt ein Mitarbeiter des Jugendamtes wohl, dass eine zukünftige Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Warum er dies denkt? Welche Kriterien er zu seiner Beurteilung heranzieht? Niemand weiß es, aber für die betroffene Familie heißt dies, dass sie nunmehr dauerhaft im Radar des Jugendamtes ist.

Für weitere 41.500 Familien bedeutet der Besuch der Kindeswohlgefahrensucher des Jugendamtes, dass sie zwar nicht als Kindeswohlgefährder eingestuft werden können, allerdings im Hinblick auf andere Standards hinter den Erwartungen, die der Jugendamtsmitarbeiter (bei dem es sich in der Regel um eine halbtags tätige Mitarbeiterin aus der Mittelschicht handelt) an eine ordentlich geführte Familie heranträgt, zurückbleibt. Auch diese Familien dürfen sich fortan, steter Überwachung durch die Schergen des Jugendamts erfreuen.

Leipziger Leifaden KinderschutzMan wird den Eindruck nicht los, dass Jugendämter in Teilen aus Personen bestehen, deren Daseinszweck darin besteht, anderen in ihr Leben hereinzureden und andere für minderwertiger als sich selbst zu erklären, ein Eindruck, der durch die Kritieren, die manche Kommunen in ihrem jeweiligen “Leitfaden zum Kinderschutz” veröffentlichen, bestätigt wird.

So macht der entsprechende Leitfaden der Stadt Leipzig eigentlich nur deutlich, wie vage die Bestimmung von Kindeswohlgefährdung ist und wie breit der Interpretationsspielraum ist, den Kindeswohlgefahrensucher aus der Mittelschicht an ihre Opfer herantragen.

So liegt z.B. körperliche Misshandlung dann vor, wenn “gewalttätiges Verhalten … Grundelement der Erziehung” ist. Wann die Häscher des Jugendamtes ein Erziehungsverhalten als “gewalttätig” einordnen, ab der Ohrfeige oder ab erhobener Stimme, ist unklar und obliegt offensichtlich der Interpretation durch den jeweiligen Kindeswohlgefahrensucher. Und dass er einen erheblichen Spielraum für seine Interpretation hat, macht die Definition einer “emotionalen Misshandlung” deutlich. Eine solche liegt vor, wenn:

“feindliche oder abweisende, ablehnende oder ignorierende Verhaltensweisen der Eltern gegenüber dem Kind (d.h. Ablehnung, Verängstigung, Terrorisierung, Isolierung, Beschimpfen, Verspotten, Ernidriegen, Bedrohen)” vorliegen.

Also besser kein Stubenarrest für Kinder, keine Drohung, dass dann, wenn das Kind noch einmal versucht, über die Straße zu laufen, obwohl die Ampel rot ist, mit Konsequenzen zu rechnen ist, kein Hinweis, dass das Kind, wenn es weiterhin die Öffentlichkeit mit seinem Geschrei terrorisiert nicht mehr mitgenommen wird … die Tante oder der Onkel vom Jugendamt könnten darin eine “emotionale Kindesmisshandlung” sehen.

Die Liste der Vagheiten, die es den Kindeswohlgefahrensuchern des Jugendamtes ermöglichen, Versuche, Kinder zu erziehen, im Keim zu ersticken, intakte Familien zu zerstören oder Gefahren an die Wand zu malen, die es verunmöglichen, dass eine normale Familie eine intakte Familie ist, sie könnte weiter geführt werden. Wer sich einen Eindruck von der Willkür, die im Bereich der Kindeswohlgefährdung herrscht, machen will, dem sei der oben zitierte Leitfaden der Stadt Leipzig empfohlen. Entsprechende Leitfäden finden sich mit Sicherheit in jeder Stadt oder Verbandsgemeinde.

Wir wollen an dieser Stelle zwei weitere Punkte hervorheben:

Wie gewöhnlich, wenn öffentliche Institutionen etwas tun, tun sie dies, mit dem erklärten Ziel “Gutes zu tun”, und das war es. Niemand prüft, ob die Interventionen durch das Jugendamt, das inquisitive Einbrechen in Familien durch Kindeswohlgefahrensucher nicht mehr Unheil anrichtet als es Nutzen bringt, niemand analysiert, ob dann, wenn die Gefahrensucher des Jugendamtes fündig geworden sind, das Herauslösen des Kindes aus seiner familiären Umgebung dem entsprechenden Kind einen Nutzen bringt, wie es sich entwickelt, wie seine Zukunft durch den Eingriff des Jugendamtes beeinflusst wird. Die entsprechenden Fragen sind offensichtlich ein Tabu, oder sie fallen der Herrschaft der Intention zum Opfer.

Die Herrschaft der Intention bedeutet für diejenigen, die reklamieren, sie wollten nur Gutes tun, dass sie keinerlei Gefahr laufen, überprüft zu werden. Ganz im Gegensatz zu denen, denen Gutes getan werden soll. Sie werden auf Herz und Nieren überprüft und nicht selten unter Dauerbeobachtung gestellt. Die Herrschaft der Intention führt vor allem im Bereich des in Deutschland mit emotionaler Hysterie umrankten Begriff des Kindes dazu, dass nahezu jede Form der Freiheitsberaubung, der Überwachung und Kontrolle durch die Guten genutzt werden kann, um die als böse Identifizierten zu traktieren.

Abermals drängt sich der Eindruck auf, dass Strukturen, wie sie im Falle des Jugendamtes und mit Blick auf die Kindeswohlgefährdung vorhanden sind, ungute Strukturen sind, die Übergriffe befördern und einen bestimmten Typus von Mensch anziehen, der gerne Gewalt über andere ausüben will, um sich seine vermeintliche Überlegenheit zu beweisen.

Aber nicht nur diejenigen, die aus ihrer Sicht als gute Kindeswohlgefahrensucher die Kinderwelt von Ohrfeigen reinigen wollen, werden mit dem strukturellen Angebot der Gewaltausübung über soziale Gruppen gelockt, ein Lockstoff, der nicht nur an die Instinkte appelliert, die Gewalt über andere zur Quelle von Selbstbewusstsein machen, sondern auch an das Bedürfnis, sich selbst als sozial denjenigen, bei denen nach Gefahren für das Kindeswohl gefahndet werden kann, überlegen zu inszenieren.

DenunziantDer Lockstoff wirkt auch auf diejenigen, die gerne aus dem Dunkeln auf Personen schießen, die sie nicht mögen, die kleinen Denunzianten, die noch jedes Regime gestützt haben, ohne die die meisten Gewaltherrschaften nicht möglich gewesen wären. 11,5% der Hinweise, denen die Kindeswohlgefahrensucher der Jugendämter willig gefolgt sind, kamen anonym, von Besorgten, die vor allem um die eigene Anonymität besorgt sind, weil sie nicht offen anschwärzen wollen. 14.260 Denunzianten haben die Jugendämter 2014 beschäftigt. 14.260 inoffizielle Informanten, die den Häschern des Jugendamtes Tipps gegeben haben, damit sie ausziehen und der Behauptung nach das Kindeswohl bringen können.

Sie teilen viele Merkmale mit den Inquisitoren des Mittelalters, die Häscher des Jugendamts. Auch die Inquisitoren haben das Gute verteidigt und gegen das Böse in der Welt gekämpft. Auch die Inquisitoren des Mittelalters haben die Kriterien ihrer Wahrheitsfindung vage und unbestimmt gelassen, konkret waren nur die Mittel. Auch die Inquisitoren des Mittelalters haben von Denunzianten gelebt, die ihre Mitbürger bei den Inquisitoren angeschwärzt haben, und auch bei den Inquisitoren des Mittelalters hat es denjenigen, die bei ihnen angeschwärzt wurden oder sonstwie in ihr Radar geraten sind, nichts genutzt, wenn sie nach eingehender Prüfung als unschuldig befunden wurden. Sie waren sozial stigmatisiert und ihre Fähigkeit zu einem normalen Leben war dahin.

Insofern ist die Behauptung, Jugendämter seien Nachfolger der Inquisition des Mittelalters gut begründet.

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