Wie bescheuert fühlst Du Dich?

Vor einiger Zeit haben wir die Frage gestellt, was macht eigentlich die Antidiskriminierungsstelle?

Nun, wir hätten die Frage besser nicht gestellt. Wir haben eine Antwort gefunden.

Was also macht die Antidiskriminierungsstelle?

Das:

“Wir haben 100 Leute gefragt: „Wie weiblich, wie männlich fühlst du Dich?

Danke u.a. an sookee, Fatoni, ARMES DEUTSCHLAND – Rayk Anders, Jurassica Parka, dich?,” Johannes Kwella, und viele mehr!

Wer ein Zeichen gegen Geschlechterdiskriminierung setzen will, kann das am 16.9. am Brandenburger Tor in Berlin tun, beim großen Aktionstag zum Themenjahr #GleichesRecht #JedesGeschlecht

Aus Sicht der empirischen Sozialforscher, die wir nun einmal sind, öffnet die Frage, die als Prämisse hat, dass u.a. biologische Merkmale frei wählbar sind, eine richtige Büchse der Pandora, die man nutzen kann, um nicht nur die Sozialforschung zu revolutionieren.

Ausgangspunkt ist die Frage der Antidiskriminierungsstelle:

Wie weiblich, wie männlich fühlst du Dich?

Als Antwortskala schlagen wir eine Skala von 1 “weiblich” bis 1000 “männlich” vor, um differenzierte und aussagekräftige Antworten zuzulassen, wie: 176, 219, 666 oder 999 oder 4.

Dieselbe Skala von 1 bis 1000, die ADS-Skala, wie wir sie nennen, sie kann zur Beantwortung einer Vielzahl interessanter Fragen eingesetzt werden und – wichtiger noch – genutzt werden, um Verwaltung und Verwaltungsmitarbeiter einzusparen, Fragen, die völlig neue Möglichkeiten der Erhebung von Informationen und der Kontrolle eröffnen:

Prof Facepalm
Anstelle Benotung: Die Frage an die Mathematikaufgabe: Wie gelöst, ungelöst fühlst Du Dich?
  • Anstelle einer Einkommensfeststellung durch das Finanzamt: Wie reich, wie arm fühlst Du Dich?
  • Das Aus für den umständlichen BMI: Wie dick, wie dünn fühlst Du Dich?
  • Das Aus für den Waagen-Konsumerismus: Wie schwer, wie leicht fühlst Du Dich?
  • Das Aus für die IQ-Messung: Wie klug, wie dumm fühlst Du Dich?
  • Für die Messung körperlicher Anstrengung: Wie müde, wie erfrischt fühlst Du Dich?
  • Die Frage nach der Wahlentscheidung: Wie rot, wie braun fühlst Du Dich?
  • Der Einstellungstest für die Mitarbeiter der ADS: Wie bescheuert, wie total bescheuert fühlst Du Dich?
  • Die Frage für Opfer und Täter: Wie diskriminiert, wie diskriminierend fühlst Du Dich?
  • Die Frage für den Deutschunterricht: Wie gut in das Sprache Deutsch tust Du dich fühlen, nicht?
  • Die Frage beim Kinderarzt: Wie groß, wie klein fühlst Du Dich?
  • Anamnese durch den Unfallarzt: Wie tot, wie lebendig fühlst Du Dich?
  • Anamnese durch den Anästhesisten: Wie wach, wie betäubt fühlst Du Dich?
  • Frage des Chirurgen an den Soldaten, der durch eine Landmine beide Beine verloren hat: Wie mobil, immobil fühlst Du Dich?
  • Anstelle eines Alkoholtests: Wie betrunken, wie nüchtern fühlst Du Dich?
  • Anstelle eines Eignungstests: Wie geeignet, ungeeignet fühlst Du Dich?
  • Anstelle einer Therapie: Wie zurechnungsfähig, wie unzurechnungsfähig fühlst Du Dich?
  • Die Frage für Politiker: Wie demokratisch, wie totalitär fühlst Du Dich?
  • Anstelle einer Gerichtsverhandlung: Wie schuldig, wie unschuldig fühlst Du Dich?

Sie sehen wie nützlich die Frage der Antidiskriminierungsstelle tatsächlich ist.

Nebenbei ist die Entwicklung der Antidiskriminierungsstelle ein gutes Beispiel für das, was man als anschwellende Behörde beschreiben könnte, ein Mechanismus, der dem Ausbreiten einer Mistel an einem Baum gleichkommt.

Ursprünlich sollte die ADS ein Wachtdog sein, der über die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wachen sollte. Bürger sollten sich an die ADS wenden können, die ADS tätig werden, wenn ein Verstoß gegen das AGG vorliegt. Sind bereits diese Tätigkeiten eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, mit der durch ein unnötiges Gesetzes und die nachfolgende Schafffung einer unnötigen Behörde Steuergelder kanalisiert werden, um einer Reihe Schwervermittelbarer oder in anderen Behörden abgelegter Ministerialer zu einem Einkommen zu verhelfen, so zeigt die Entwicklung der ADS selbst zu einer Arbeitsbeschaffungsbehörde für akademische Hartz-IVler, die auf dem primären Arbeitsmarkt im Gegensatz zu Reinigungskräften keine Chance auf Vermittlung in einen Arbeitsplatz haben, was das eigentliche Ziel der Schaffung der ADS war.

Die akademischen Hartz-IVler werden von der ADS ebenso wie Agenturen, die sich auf die Durchführung von Fun-Veranstaltungen spezialisiert haben, ebenso wie Meinungsforschungsinstitute, die Behörden und besonders die Marotten von Behördenleitern als einträgliche Finanzierungsquellen entdeckt haben, ebenso wie Legitimationsbeschaffer an obskuren Hochschulen auf Steuerzahlerkosten durchgefüttert. Das zeigt: Ziel der Schaffung der ADS war es nicht, Diskriminierung zu bekämpfen, Ziel war es, die Versorgung all derer sicherzustellen, die von der behaupteten Diskriminierung anderer leben, wie die sprichwörtliche Made im Speck.

Zu verteilen gibt es bei der Antidiskriminierungsstelle immerhin jährlich 3,704 Millionen Euro.

Davon gehen 1,521 Millionen Euro als Bezüge an die Mitarbeiter der Antidiskriminierungsstelle, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle wird mit 107.045 Euro jährlich für ihre Leistungen belohnt. Es bleiben rund 2,076 Millionen Euro zur Verteilung an die oben genannten Nutznießer der Zuwendungen der ADS.

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