Die Enteignung beginnt: Baden Württemberg beseitigt demokratische Grundrechte
Wozu braucht man einen Staat, wenn dieser Staat die Freiheit des Einzelnen reduziert, Eigentum nicht sichert und Ordnung al gusto herstellt?
Eine interessante Frage, die sich vor allem Baden-Württemberger stellen (und beantworten) sollten, denn der grüne Revisionismus, er beginnt – in Stuttgart. Fritz Kuhn, der es zwischenzeitlich zum Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart gebracht hat, er will offensichtlich zurück in die gute alte Zeit des Sozialismus, als man als Parteimitglied noch Vorteile genoß, andere für sich arbeiten lassen konnte und deren Erarbeitetes ohne großes Aufheben und ohne viel Diskussion als Eigentum des Volkes deklarieren und sich selbst, also der Partei, einverleiben konnte.
Das Baden-Württembergische Revival des Sozialismus, es hat schon am 19. Dezember 2013 begonnen. Damals hat die Landesregierung weitgehend unbemerkt ein Gesetz verabschiedet, das bemerkenswert ist und bemerkt worden wäre, gäbe es Qualitätsjournalisten in Deutschland.
Das Gesetz trägt den Namen: “Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz ZwEWG)“. Faktisch schafft das Gesetz Eigentum an Wohnraum ab, egal ob in Form einer Wohnung oder in Form eines Hauses, Wohnraum in Baden-Württemberg gehört seit diesem Gesetz der Kommune.
Wer das nicht glaubt, der soll sein Wohnhaus oder seine Wohnung z.B.
- mehr als 6 Monate leerstehen lassen,
- überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke nutzen,
- umbauen, so dass es für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
- es zum “Zwecke der Fremdbeherbergung” nutzen.
Kurz: wer sein Wohnhaus oder seine Eigentumswohnung so nutzen will, als wäre er der Eigentümer, der Eigentümer, der z.B. gerade für ein Jahr von seinem Unternehmen ins Ausland geschickt wird und sein Haus nicht untervermieten will, der Eigentümer, der sein Haus in ein Bürohaus umbauen will, weil er für sein Unternehmen Platz benötigt, der Eigentümer, der sein Haus zeitweise an Dritte vermietet, wer also denkt, er sei Eigentümer seines Hauses oder seiner Eigentumswohnung, der hat die Rechnung ohne die Landesregierung gemacht, die mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz ein Ermächtigungsgesetz für Kommunen geschaffen hat, mit dem es Kommunen möglich ist, Eigentum zu enteignen.
Ganz so, wie das im Sozialismus nun einmal der Fall ist.
Enteignen können Kommunen immer dann, wenn “Wohnraum zu angemessenen Bedingungen” nicht vorhanden und die “Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum” gefährdet ist. Was “angemessen” ist und wann eine “Gefährdung der Versorgung” vorliegt, wird nicht definiert, wie das bei Ermächtigungsgesetzen, deren Zwecke darin besteht, Rechtsunsicherheit auf der einen und volle Zugriffsmöglichkeiten auf der anderen Seite zu schaffen, nun einmal der Fall ist.
Und Fritz Kuhn, der Oberbürgermeister aus Stuttgart, er ist der erste, der dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetz nutzen will, um Wohnraum-Eigentümer zu bestrafen, wenn sie ihr Eigentum so nutzen, als seien sie tatsächlich der Eigentümer.
“Ich kenne Fälle, da wird eine Wohnung, in der früher eine Familie mit Kind gewohnt hat, jetzt an Wasenbesucher aus England und andere Touristen vermietet”.
Das sagt Fritz Kuhn, und hier zeigt er sich wieder, der deutsche Gartenzwerg, der im eigenen Garten fremde Zwerge, solche aus England, denn der Feind von Fritz Kuhn, er ist Engländer, nicht dulden will. Schlimmer noch: Da kommen vergnügungssüchtige Engländer oder andere Fremde nach Stuttgart, für den Wasen, und nehmen einer Familie mit Kind die Wohnung weg, die wohl auch zum Wasen angereist ist.
Sowas auch.
Wo doch jeder weiß, dass Familien mit Kind viel mehr wert sind, als englische Touristen mit Geld, vor allem dann, wenn diese Familien mit Kind deutsche Familien sind oder Familien, an denen man als Gutmensch seine Gutheit exerzieren kann.
“Der Wohnungsmarkt in Stuttgart ist nach wie vor sehr angespannt. Immer mehr Menschen wollen in Stuttgart leben, die Zuwanderung spielt dabei eine wichtige Rolle”.
So verlautet es in einer “Mitteilung der Stadt” und Nils Schmid von der SPD findet es ungerecht, dass “tausende Wohnungen leer stehen, während viele Menschen dringend eine bezahlbare Wohnung suchen”. Und weil Nils Schmid dies ungerecht findet und Fritz Kuhn seine Macht als Oberbürgermeister gerne genießen möchte und weil gerade und praktischer Weise syrische Flüchtlinge zur Hand sind, deshalb müssen sich Eigentümer von “Wohnraum” in Stuttgart, dessen Verwendung nicht der Verwendung entspricht, die z.B. Fritz Kuhn vorschwebt, der also z.B. keine von englischen Touristen gesäuberte Zone ist, darauf einstellen, entweder zu vermieten oder 50.000 Euro zu bezahlen (gem. § 5, Abs. 2 Zweckentfremdungsverbotsgesetz).
Syrische Flüchtlingsfamilien sie stehen derzeit hoch im Kurs bei Gutmenschen. Syrische Flüchtlingsfamilien, sie haben eine hohen symbolischen Wert. Der Gutmensch im Trend, er fordert etwas für syrische Flüchtlingsfamilien. Der Gutmensch im Trend, er verurteilt diejenigen, die Zuwanderung nicht wie er benutzen, um Gutheitsorgien zu feiern. Der Gutmensch im Trend, er nutzt syrische Flüchtlinge dazu, seine politischen Pläne aus der Schublade zu ziehen und seine größten Machtphantasien umzusetzen. Nie war die Gelegenheit besser als heute, um diesem verhassten Kapitalismus mit diesem unsäglichen Eigentum den Kampf anzusagen.
Enteignung heißt das Motto der Stunde unter den Gutmenschen, die sich nach den Zeiten zurücksehnen, in denen es die Parteisekretäre waren, die per Fünfjahresplan bestimmt haben, wie der Mangel, der in den nächsten fünf Jahren produziert wird, verteilt werden soll. Das waren gute Zeiten, Zeiten, in denen die Menschen noch untertänig und bescheiden waren: 12 Jahre auf den Trabant im Jahresgrün haben sie ohne zu murren gewartet, 8 Jahre auf den Kühlschrank und 6 Jahre auf den Stromanschluss. Und heute, heute hat jeder alles. Kaum jemand ist mehr bescheiden. Kaum jemand blickt auf zu den großen Parteisekretären in Stadt, Kreis und Bezirk und hofft, dass die gönnerhafte Hand des Sozialismus ihn zum Empfänger der Zuweisung eines Urlaubsplatzes in der Hohen Tatra macht.
Solche Zeiten scheinen Fritz Kuhn vorzuschweben, wenn er die Flüchtlinge aus Syrien als Vorwand missbraucht, um das zu beseitigen, was Demokratie und demokratische Gesellschaften immer ausgezeichnet hat: Eigentum, den Schutz von Eigentum und die Freiheit über sein Eigentum nach Belieben zu verfügen.
In einer Demokratie benötigt man eine Regierung unter anderem dazu, Eigentum zu garantieren. Wenn Eigentum durch eine Regierung verunmöglicht und eben nicht mehr garantiert wird, gibt es für die Bürger des entsprechenden Staates auch keine Notwendigkeit mehr für diese Regierung.
Wir haben auf ScienceFiles schon häufig vor einem Revisionismus, der in Sozialismus mündet, gewarnt. Wir hören damit auf. Man muss nicht mehr vor etwas warnen, was längst Realität geworden ist.
“Gerechtigkeit ist der ständige Wille, einem jedem das Seine zu geben. Und deshalb gibt es dort, wo es kein ‘Mein’, das heißt, kein Eigentum gibt, keine Gerechtigkeit …”
Das hat Thomas Hobbes vor rund 500 Jahren geschrieben.
Und anfügen muss man nur noch: Wo es kein Mein gibt, kann es auch kein Dein geben. Dafür gibt es Gewalt, denn Gewalt ist die einzige Möglichkeit, um Ansprüche auf das, was z.B. Fritz Kuhn als “Seines” ansieht, abzuwehren.
Baden-Württemberg ist kein Einzelfall. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz ist auch in Bayern in Kraft. Seit dem 10. Dezember 2007 gibt es dort das Gesetz über das Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Danke an Tobias Oberrauch für den Hinweis.
Seit dem 12.12.2013 ist ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch in Berlin in Kraft.
Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum findet sich zudem als § 9 im Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum der Stadt Hamburg.
Die Grundlagen für Enteignung, die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Beseitigung von Eigentum, sie sind demnach nicht nur in Baden-Württemberg gelegt. Den Baden-Württembergern gebührt insofern lediglich die zweifelhafte Ehre als erste mit der Anwendung der entsprechenden Ermächtigungsgetze Ernst machen zu wollen.
Ist es eigentlich ein Zufall, dass der Begriff “Wohnraum”, ein Erbe aus DDR-Zeiten in allen vier Landesgesetzen Anwendung findet?
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Hat dies auf MURAT O. rebloggt.
Hat dies auf meinfreundhawey.com rebloggt.
Bereits das Grundgesetz erlaubt Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit.
Art. 14 ist hier nicht von Bedeutung, denn letztlich geht es um einen Eingriff in Art. 13, die Unverletztlichkeit der Wohnung.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist aber nur dann gewährleistet, wenn die Wohnung nicht enteignet wurde. Das Grundgesetz aber erlaubt Enteignung.
Was soll dieser pseudo-intellektuelle Quatsch?
Selbst die Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf auf Art. 13 abgestellt – warum wohl? Im übrigen setzt die Enteignung ein Allgemeinwohl voraus und das ist, wie ein kurzer Blick in die entsprechende Diskussion zeigt, nach wie vor und zum Glück, kaum zu definieren. Oder, für Begriffstutzige, wenn etwas als Unverletztlich klassifiziert ist, dann kann man es nur dann enteignen, wenn man die Unverletztlichkeit abgeschafft hat. Die Norm in Art 14. ist der in Art. 13 also nachgeordnet.
“Die Norm in Art 14. ist der in Art. 13 also nachgeordnet.”
Wenn dem so ist, braucht man sich um das Gesetz ja keine Sorge machen, weil es eindeutig verfassungswidrig wäre.
Gibt es denn Gerichtsurteile, dass Häuser und Wohnungen grundsätzlich von Art 14 ausgeschlossen sind?
WEIL das so ist, muss man sich über dieses Ermächtigungsgesetz Sorgen machen:
§4 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung …:
Warum klagen Sie nicht vor dem BVerfG gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, dann sind Ihre Fragen beantwortet. Und Klagen wird man müssen, denn das BVerfG wird nicht von sich aus tätig.
Ich klage nicht, weil ich dieses Gesetz für verfassungskonform halte, nicht in BW lebe und meine Wohnung zum Wohnen nutze 🙂
Na dann hoffe ich, dass die Nutzung auch eine “angemessene Nutzung” ist. In Berlin gibt es übrigens ein ähnliches Ermächtigungsgesetz.
Machen Sie sich um mich mal keine Sorgen.Als Mitglied einer geschützten Minderheit kann mir keiner was 🙂
Abwarten, wenn der Wind sich dreht! Dazu muß nur das FiatMoneyWunder kollabieren. Dann kommen auch bald die groben Keile auf die groben Klötze. Alles was die Deutschen jetzt in sich rein fressen müssen, werden sie ihren Peinigern als gesammelte Werke vor die Füße kotzen, wetten daß? 😉
@ Adrian
Den einzigen Schutz, den wir zumindest eingeschränkt, vor dem Staat genießen ist das geschriebene Wort des Rechts.
Der Kanzler Merkel hat in den letzten Monate immer wieder nationales und internationales Recht gebrochen. Die deutschen Behörden sind angewiesen gegen geltendes Recht zu handeln und derzeit heißt die Devise: “Loyalität” vor Recht.
Wer setzt Ihr Recht dann durch? Sie?
Ich wäre in der Sache extrem wachsam.
@Adrian
Und wie lange, glauben Sie, beliebt es einer bestimmten Regierung oder Partei, eine bestimmte Minderheit zu schützen?
Und glauben Sie ernsthaft, “Schutz” sei kein Begriff, der sich nicht nur sehr, sehr weit dehnen lässt – wo endet “Schutz” und beginnt “Bevormundung”? -, sondern auch schlicht und einfach missbrauchen lässt?
Wie wäre es z.B. mit einem Vorschlag dahingehend, Angehörige Ihrer Minderheit zu ihrem eigenen Schutz, sagen wir: vor den Massen von hassbesessenen Rechten in ein eigens für Angehörige Ihrer Minderheit eingerichtetes und selbstverständlich mit entsprechenden Beratungsstellen versehenes Ghetto zu deportieren?
Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich ehrlicherweise sage, dass Sie mir was Ihre vermeintliche Rechtssicherheit in Deutschland (oder anderswo) angeht, ziemlich einfältig erscheinen.
Und das kann nicht nur für Sie selbst sehr schnell sehr unangenehme Folgen haben, sondern für uns alle, weil es die Einfältigen sind, die ohne es zu wollen, angemessene Kritik als überzogen erscheinen lassen und damit dem Establishment zuarbeiten, das die nette Zuarbeit in aller Regel nicht wohlwollend quittiert, sondern Übergriffe ebenso gegen Zuarbeiter wie gegen alle anderen landet.
Oder anders gesagt: wenn Ihre Wohnung enteignet werden soll, um Leute darin unterzubringen, deren Vorzug vor Ihrer Person darin besteht, ein Kind gezeugt zu haben, und die Verwaltung, die just dies durchsetzen soll, erst einmal in die schwerfälligen Gänge gekommen ist, dann wird einfach so verfahren, und niemand wird sich den besonderen Bedürfnissen, Wünschen oder Eigenschaften des Herrn Adrian widmen. Sie können dann ja klagen – und während die Klage die Instanzen durchläuft, kommen Sie vielleicht in einem Heim für wohnsitzlose Männer unter …
Der Bezug auf GG Art. 13 u. LV, Art. 2, Abs. 1 ist evtl. gerade der Trick! Bei Enteignung z.B. nach GG muß der (ehemalige) Eigentümer nämlich angemessen (Nicht mit Butterbrot und Ei, sondern – so BVerfG – wenigstens in Höhe des aktuellen Verkehrswerts) entschädigt werden!
Macht man es wie oben, bleibt der Eigentümer (offiziell) weiterhin Eigentümer, man muß keine Entschädigung zahlen, der Eigentümer ist weiterhin verpflichtet die Kosten seines “Eigentums” (z.B. Grundsteuern, etc.) zu zahlen, hat aber die Verfügungsgewalt über sein Eigentum verloren und man kann ihm obendrein – wenn er nicht spurt – noch eine Strafe aufbrummen (= Einnahme des Staates/Landes)!
Geschickt! Aber nicht neu!
@dentix07
das ist ein interessanter Aspekt, den Sie hier anführen! So habe ich das ehrlich gesagt noch gar nicht betrachtet ….
Das ist der Beweis auch Fritz Kuhn ist wie alle grünen ein roter Faschist, im grünen Gewand !!!
Und wenn Enteignung der Wohnung durch das Grundgesetz erlaubt sein sollte, dann wäre Art. 13, der sich auf die Unverletzlichkeit der Wohnung bezieht, nichts weiter als eine Farce, denn Sie gilt ja dann ohnehin nur, wenn gerade kein Interesse seitens einer Regierung daran besteht, Wohnungen zu enteignen bzw. treffender: das Recht darauf, über die eigene Wohnung oder das eigene Haus nach eigenem Ermessen zu verfügen, außer Kraft zu setzen.
Zumindest dieser plumpe Versuch, einen Rechtsstaat zu imitieren, wenn es anscheinend tatsächlich darum geht, einen totalitären Staat zu etablieren, sollte Sie ärgern. Oder sympathisieren Sie mit einem totalitären Staat (und falls ja: warum um alles in der Welt?!?)?
Darum wird dieser Staat auch untergehen.
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.
Kuhn schenkte dem Kanzlerkandidaten Steinbrück Sprüche aus Maos “Mein Kampf” auf dessen Weg ins Kanzleramt.
Der alte Mao-Verehrer Kuhn musste sich nie dafür bzw. für seine Vita entschuldigen. Er und seine Truppe darf sich jetzt richtig entfalten, ein roter Frühling steht an. Sogar der Himmel wird rot!
Die Grundrechte in Ba.-Wü. sind offenbar schon seit Jahren verschwunden im Zusammenhang mit Migrationshintergründen. Jedenfalls ist das unsere Erfahrung. Da hat man kein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit mehr, da gilt kein Recht auf Gleichbehandlung und Anhörung. Das Eigentumsrecht ist weg und noch so manches andere. Das Grundgesetz ist nur noch Makulatur!
Nach acht Jahren Erfahrung und ca. 20 Verfahren mit Prozeßbetrug kann man das vielfach beweisen! Beschwerden werden aber abgebügelt! Nun verlangt man Strafzahlungen bei Beschwerden. Das reduziert die Zahl der Beschwerden, berechtiigt oder nicht.
Nur zur Info:
In Bayern ist der “Enteignende Sozialismus” schon seit längerem angekommen, denn ein nahezu identisches Gesetz ist seit 2007 in Kraft. War wohl noch unterm Stoiber, als das durchgewunken wurde.
(Soviel zum Thema “Rot-Grüner Sozialismus”)
LG
Mike
Immer mit der Ruhe: Niemand hat behauptet, dass es ein entsprechendes Gesetz nur in Baden-Württemberg gibt (in Berlin gibt es ein ähnliches Gesetz). Insofern gebührt Fritz Kuhn lediglich die Ehre, als erster OB auf die Idee gekommen zu sein, Enteignungen durchzuführen. Ein Link zum Bayerischen Gesetz wäre hilfreich und würde ihre Behauptung belegen.
Hier der Link zum ZwEWG in Bayern: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-WoZwEntfrGBYrahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true
Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums durch den Staat. In dem erwähnten Gesetz habe ich allerdings kein Paragraph gefunden der das legitimiert.
Es begeht allerdings eine Ordnungswidrigkeit wer ohne Genehmigung den Wohnraum überwiegend nicht vermietet: “Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis
zu 50 000 Euro geahndet werden.”.
Ich denke nicht das man da von Enteignung reden kann
Es mag sein, dass die juristische Definition einen Entzug durch den Staat vorsieht, aber was denken Sie, wird passieren, wenn ein Hausbesitzer mit einem Ordnungsgeld von 50.000 Euro bedroht wird, wird er dann sein Eigentum in der Weise nutzen, wie ihm das als Eigentümer zusteht oder wird er gezwungen sein, seinem Staat willfährig zu sein und vielleicht sogar sein Eigentum zu verkaufen, um das Ordnungsgeld bezahlen zu können, was dann quasi eine Enteignung aus dem Hinterhalt wäre?
Ich gebe Ihnen absolut Recht. Wenn mir untersagt wird MEINE Wohnung für “Fremdbeherbergung” zu nutzen ist das schon ein großer Eingriff in mein Eigentum.
Würde sich TTIP mit Investitionsschutz, trotz Gegenwehr der Bevölkerung durchsetzen, könnten wir eine amerikanische Firma für deutsche Eigentümer gründen und das Land Baden-Württemberg verklagen weil uns Verluste durch dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetz entstehen 😀
Oder?
Gute Idee!
Eines dürfte jedenfalls klar sein: Gegen Enteignung wird Sie nur ein durch eine Zivilgesellschaft ständig kontrollierter Rechtsstaat schützen können, der Individualrechte samit Eigentumsrechten konsequent durchsetzt.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird dies in einem liberalen Kapitalismus der Fall sein bzw. in einem Staat, der durch Bindungen an einen solchen dazu gezwungen sein wird, Individual- und Eigentumsrechte zu garantieren ….
@Tobias Oberrauch
… o doch!
“[M]an” kann durchaus von Enteignung sprechen, und das haben wir getan, was allein schon zeigt, dass “man” es “kann”.
Aber “man” “kann” es auch deshalb, weil Menschen nicht dazu verpflichtet sind, dem Staats- oder Juristensprech zu unterwerfen – ganz so, wie sie nicht verpflichtet sind, überall “-Innen” anzuhängen, nur, weil das als politisch korrekt gilt.
Enteignung hat die semantische Bedeutung “Vorenthaltung oder Entzug von Verfügungsrecht über das eigene Eigentum”. Immer dannk, wenn das Verfügungsrecht über das eigene Eigentum entzogen oder vorenthalten wird, “kann” “man” daher von Enteignung sprechen.
Ich würde sogar sagen, dass man in allen Fällen, in denen Entsprechendes beobachtet wird, von Enteignung gesprochen werden MUSS – wie sonst sollte man eine solche Aktion angemessen bezeichnen?
Es hilft nur, wenn ALLE Eigentümer sich zusammenschließen und alle Betrogenen eine Sammelklage über ein gutes Anwaltskonsortium einreichen.
Nicht nur Frau Merkel bricht wiederholt das Grundgesetz, jetzt fängt das “Fußvolk” auch noch damit an und WIR ALLE müssen endlich aufstehen und dem einen Riegel vorschieben.
UNSER ALLER gemeinsamer Rechtsstaat steht auf der Waagschale, der FRIEDEN, die FREIHEIT – werden den Wölfen zum Fraß vorgeworfen.
Leute wacht auf und tretet ein FÜR ein Deutschland der GERECHTIGKEIT,
in dem die Menschen einander helfen, beistehen und
ALLE für EINEN und EINER für ALLE handelt.
Es gibt ein Grundgesetz, es gibt ein Strafgesetz und es gibt darüberhinaus noch andere Mittel.
Die Bürger sollten diesen Bürgermeister umgehen seines Amtes entheben,
denn eins ist doch klar:
er arbeitet nicht für das Wohl seines Kreises und die Menschen zahlen schließlich sein Gehalt!!!
Warum? Damit er sie enteignet?
– neee so blöd ist kein Mensch und ein Deutscher auch nicht.
Napoleon über die Deutschen
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie.
Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Ich denke, in Deutschland gibt es keine Sammelklagen?!
Ha, das Enteignungsgesetz ist ein NAZI Gesetz, von wegen EIgentum verpflichtet Blabla..wurde 1938 eingeführt. Damit ist jede Diskussion ob rechtens oder nicht rechtens, ob Artikel 13 oder Artikel 14 hinfällig! Denn wie steht es so schön im GG? Die Anwendung von NAZI Gesetzen ist unter Strafe verboten!
Gibt noch massig NAZI Gesetze die aktiv von der BRiD angewendet werden…Ausweispflicht z.B., vom 10.09.1939…
Von daher ist nicht das Bundesverfassungsgericht ( von welcher Verfassung reden wir eigendlich? ) dafür zuständig, sondern die Militärräte der Siegermächte…DORT und nur DORT kann man dagegen vorgehen!
Ich als echter, nachgewiesener Deutscher ( Personalausweis-Besitzer sind de jure keine Deutsche, da der Personalausweis ein Flüchtlingsausweis ist, dazu mal Genfer Flüchtlingskonventionen Artikel 27 von 1951 lesen ), geb nen Scheiß auf diese Volksverräter in Berlin und diesem Grundgesetz. Für mich gilt nur die noch heute gültige preußische Verfassung von 1920…und da steht nichts drin von ” Eigentum verpflichtet ” oder einer Ausweispflicht usw…
Vielleicht sollte ich meinen Besitz auf ein paar Taschen verkleinern und mir ein Camper bzw. Bulli zulegen!? Dann habe ich immer noch die Option aus diesem Irrenhaus zu verduften. Es sei denn auch Camper werden als ”Willkommensunterkunft” beschlagnahmt oder es wird wieder an der Grenze geschossen. Ob Herr Kuhn da schon was ausgeheckt und vielleicht sogar schon durchgeladen hat?
Am ende werden wir in Kommunen wohnen wie in Russland-4 Familien 1 Küche 1 Bad.Der Sozialismus wird siegen!
die Deutschen klagen gerne und berufen sich auf Gesetze.
Wir sollten den Ist-Stand der Situation sehen.
Es kommen hier Einwanderer und Eingeschleuste.
Niemand hat genaue Zahlen.
Es werden uns in den Medien bewusst Bilder von Familien und KInder gezeigt.
Mir tun die Menschen leid, die wirklich Hilfe benötigen.
Ich habe mir überlegt, wenn ich in einer solchen Situation wäre, was würde ich mitnehmen. Bestimmt mehr als in eine Plastiktüte oder einen Rucksack passt.
Schaut euch mal die Bilder an, was diese Menschen dabei haben.
Hinzu wird noch kommen, dass die Menschen, die sich hier schon seit Jahren und Jahrzehnten integriert haben, auch noch verteufelt werden.
Wir sollten auch die Hintergründe kennen, die diese Flüchtlingsströme veranlasst hat.
Dann sollten wir überlegen, ob das nicht alles so gewollt ist. Die Destabilierung von Europa. Wem nützt das?
Was passiert hier gerade?
Sehr lesenswert
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2015/09/23/die-eu-als-vorstufe-zu-einer-weltregierung/
Ein guter Analytiker ist auch dieser Mensch
Die Grundrechte sind schon seit der sogenannten “Wiedervereinigung” außer Kraft.
Keine Behörden, keine Gerichte usw.
Das sollte eigentlich jeder inzwischen wissen und es wird auch immer deutlicher.
Hat dies auf rooferblog rebloggt.
Ein Zweckentfremdungsverbot ist einer (teilweisen) Enteignung gleichzusetzen und damit auf jeden Fall entschädigungspflichtig (14 GG).
Art 13 GG paßt hier nicht, da nur auf den Gebrauch als Wohnung anwendbar, der in diesen Fällen nicht mehr vorliegt.
Warum fordert Niemand den Rücktritt von kuhn und co?wir haben auch mal in Stuttgart gewohnt,Gott sei Dank leb ich als Ossi wieder im Osten -da weiß man wie’s läuft ,wie früher halt Damals mussten wir auch zwangs befreundet sein mit den Russen,heute sind s die Flüchtlinge-damals hatten wir die Stasi, heute will man das Internet überwachen. Damals wurden die Wahlergebnisse gefälscht, heute geht keiner mehr hin-armes Deutschland
Manchmal, wenn ich ganz böse Gedanken habe, dann denke ich: Die Flüchtlingskrise wurde absichtlich herbeigeführt. Sie wußten, daß bei einer immer großzügigeren Ausweitung der Leistungen für jeden der da ist, egal woher und warum, immer mehr Menschen kommen werden. Sie wußten, daß sie mit normalen Mitteln den Menschenmassen nicht mehr Herr werden. Und jetzt kommt ihre große Stunde: Notstandsgesetze! Enteignungen! Einschränkung der Meinungsfreiheit (Dunkeldeutsches Pack!)!
Aber wie gesagt, das denk ich nur manchmal. Ansonsten bin ich ein rechtschaffener Staatsbürger der sein Grundgesetzt schätzt und achtet. Vor allem Art.20 (4).
“Gerechtigkeit ist der ständige Wille, einem jedem das Seine zu geben. Und deshalb gibt es dort, wo es kein ‘Mein’, das heißt, kein Eigentum gibt, keine Gerechtigkeit …”
Bei Steuerfragen sieht man das so:
“Gerechtigkeit ist der ständige Wille, einem jedem das Seine zu nehmen. Und deshalb gibt es dort, wo es kein ‘Mein’, das heißt, kein Eigentum gibt, keine Steuereinnahmen …”
Ich entsinne mich an einen langevorderwende Beitrag zur französichen Revolution, in dem gesagt wurde, daß es am Beginn 4 revolutionäre Forderungen gab: Freiheit, Gleichheit, Büderlichkeit (ungegendert) und Eigentum, in dem Wissen, daß Freiheit ohne Eigentum nicht möglich ist.
Damit ist jeder Eingriff in Eigentum eine Freiheitsberaubung.
Im Hinblick auf den geplanten Wohnraub erscheinen auch die sogenannten Mieterschutzgesetze in einem anderen Licht, nämlich den Kommunen Geld zu sparen bei der notwendig werdenden Anmietung von Immobilien:
Die Mietpreisbremse drosselt die Mieten, das Bestellerprinzip spart die Maklerkosten.
Update: Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wohnungspolitik-in-stuttgart-mieterbund-hegt-zweifel-an-ob-plaenen.1e37ca16-8184-472a-b26a-0a4bbaf9510c.html
Das ist die Diktatur der Hausbesetzer…
im Prinzip haben wir keinen Grund zur Panik, sondern wir sollten uns erinnern das wir von Haus aus unveräußerliche Rechte besitzen.Wir sollten weiterhin bedenken das die gewählten Politiker oder wie hier der Gesetzgeber nur auf Zeit mehr Rechte hat.Mithin haben wir bei einer Wahl keine Rechte abgegeben,sondern nur dem Beauftragten mehr Rechte gegeben um uns nach außenhin vertreten zu lassen.Wenn wir das im Hinterkopf behalten sieht die Sache schon ganz anders aus.
Ganz klar und deutlich wird das ,wenn der Staat in seiner Eigenschaft als Bewirtschafter des öffentlichen Raumes gesehen wird.Mehr Aufgaben hat er nicht,denn über das Eigentum eines Einzelnen oder einer Personengruppe hat er nichts zu bestimmen.Das wird deutlich wenn man das Sachenrecht zu Rate zieht, denn dort kann nur jemand bestimmen der nachweislich Eigentümer ist.Inhaltlich ist auch niemand Eigentümer eines Grundstückes,sondern nur unmittelbarer Besitzer.Aus diesem Grund heißt es auch nicht zb Kircheneigentum sondern immer nur Kirchenbesitz.Eigentum ist das Bauwerk und natürlich das Inventar,das sind die Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum.
Nun könnte man ja meinen der Staat könnte den Besitz konfiszieren,nö kann er nicht, denn er müsste dann einen Eigentümernachweis bringen und den hat er nicht,den hat niemand.Er könnte es nur mit Waffengewalt nehmen,aber dann braucht er kein Gesetz.
Und dann, eine unbestimmte Floskel wie “Zweckentfremdung von Wohnraum” lässt das Gesetz “nichtig” werden da nicht der Gesetzgeber über den Wohnraum verfügt sondern der Eigentümer ,dem vorgeschrieben werden soll was zweckentfremdet zu bedeuten haben soll.Wenn der Wohnraum leer steht wird er nicht zweckentfremdet ,sondern er wird nur dann Zweckentfremdet wenn irgend jemand Rinder oder Schweine (um es mal krass auszudrücken) darin hält.
also,mal richtig darüber nachdenken