Die Enteignung beginnt: Baden Württemberg beseitigt demokratische Grundrechte

Wozu braucht man einen Staat, wenn dieser Staat die Freiheit des Einzelnen reduziert, Eigentum nicht sichert und Ordnung al gusto herstellt?

Eine interessante Frage, die sich vor allem Baden-Württemberger stellen (und beantworten) sollten, denn der grüne Revisionismus, er beginnt – in Stuttgart. Fritz Kuhn, der es zwischenzeitlich zum Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart gebracht hat, er will offensichtlich zurück in die gute alte Zeit des Sozialismus, als man als Parteimitglied noch Vorteile genoß, andere für sich arbeiten lassen konnte und deren Erarbeitetes ohne großes Aufheben und ohne viel Diskussion als Eigentum des Volkes deklarieren und sich selbst, also der Partei, einverleiben konnte.

Das Baden-Württembergische Revival des Sozialismus, es hat schon am 19. Dezember 2013 begonnen. Damals hat die Landesregierung weitgehend unbemerkt ein Gesetz verabschiedet, das bemerkenswert ist und bemerkt worden wäre, gäbe es Qualitätsjournalisten in Deutschland.

ND enteignungDas Gesetz trägt den Namen: “Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz ZwEWG)“. Faktisch schafft das Gesetz Eigentum an Wohnraum ab, egal ob in Form einer Wohnung oder in Form eines Hauses, Wohnraum in Baden-Württemberg gehört seit diesem Gesetz der Kommune.

Wer das nicht glaubt, der soll sein Wohnhaus oder seine Wohnung z.B.

  • mehr als 6 Monate leerstehen lassen,
  • überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke nutzen,
  • umbauen, so dass es für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
  • es zum “Zwecke der Fremdbeherbergung” nutzen.

Kurz: wer sein Wohnhaus oder seine Eigentumswohnung so nutzen will, als wäre er der Eigentümer, der Eigentümer, der z.B. gerade für ein Jahr von seinem Unternehmen ins Ausland geschickt wird und sein Haus nicht untervermieten will, der Eigentümer, der sein Haus in ein Bürohaus umbauen will, weil er für sein Unternehmen Platz benötigt, der Eigentümer, der sein Haus zeitweise an Dritte vermietet, wer also denkt, er sei Eigentümer seines Hauses oder seiner Eigentumswohnung, der hat die Rechnung ohne die Landesregierung gemacht, die mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz ein Ermächtigungsgesetz für Kommunen geschaffen hat, mit dem es Kommunen möglich ist, Eigentum zu enteignen.

Ganz so, wie das im Sozialismus nun einmal der Fall ist.

Enteignen können Kommunen immer dann, wenn “Wohnraum zu angemessenen Bedingungen” nicht vorhanden und die “Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum” gefährdet ist. Was “angemessen” ist und wann eine “Gefährdung der Versorgung” vorliegt, wird nicht definiert, wie das bei Ermächtigungsgesetzen, deren Zwecke darin besteht, Rechtsunsicherheit auf der einen und volle Zugriffsmöglichkeiten auf der anderen Seite zu schaffen, nun einmal der Fall ist.

Und Fritz Kuhn, der Oberbürgermeister aus Stuttgart, er ist der erste, der dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetz nutzen will, um Wohnraum-Eigentümer zu bestrafen, wenn sie ihr Eigentum so nutzen, als seien sie tatsächlich der Eigentümer.

“Ich kenne Fälle, da wird eine Wohnung, in der früher eine Familie mit Kind gewohnt hat, jetzt an Wasenbesucher aus England und andere Touristen vermietet”.

Das sagt Fritz Kuhn, und hier zeigt er sich wieder, der deutsche Gartenzwerg, der im eigenen Garten fremde Zwerge, solche aus England, denn der Feind von Fritz Kuhn, er ist Engländer, nicht dulden will. Schlimmer noch: Da kommen vergnügungssüchtige Engländer oder andere Fremde nach Stuttgart, für den Wasen, und nehmen einer Familie mit Kind die Wohnung weg, die wohl auch zum Wasen angereist ist.

Sowas auch.

Wo doch jeder weiß, dass Familien mit Kind viel mehr wert sind, als englische Touristen mit Geld, vor allem dann, wenn diese Familien mit Kind deutsche Familien sind oder Familien, an denen man als Gutmensch seine Gutheit exerzieren kann.

“Der Wohnungsmarkt in Stuttgart ist nach wie vor sehr angespannt. Immer mehr Menschen wollen in Stuttgart leben, die Zuwanderung spielt dabei eine wichtige Rolle”.

ddr-plakat-1953So verlautet es in einer “Mitteilung der Stadt” und Nils Schmid von der SPD findet es ungerecht, dass “tausende Wohnungen leer stehen, während viele Menschen dringend eine bezahlbare Wohnung suchen”. Und weil Nils Schmid dies ungerecht findet und Fritz Kuhn seine Macht als Oberbürgermeister gerne genießen möchte und weil gerade und praktischer Weise syrische Flüchtlinge zur Hand sind, deshalb müssen sich Eigentümer von “Wohnraum” in Stuttgart, dessen Verwendung nicht der Verwendung entspricht, die z.B. Fritz Kuhn vorschwebt, der also z.B. keine von englischen Touristen gesäuberte Zone ist, darauf einstellen, entweder zu vermieten oder 50.000 Euro zu bezahlen (gem. § 5, Abs. 2 Zweckentfremdungsverbotsgesetz).

Syrische Flüchtlingsfamilien sie stehen derzeit hoch im Kurs bei Gutmenschen. Syrische Flüchtlingsfamilien, sie haben eine hohen symbolischen Wert. Der Gutmensch im Trend, er fordert etwas für syrische Flüchtlingsfamilien. Der Gutmensch im Trend, er verurteilt diejenigen, die Zuwanderung nicht wie er benutzen, um Gutheitsorgien zu feiern. Der Gutmensch im Trend, er nutzt syrische Flüchtlinge dazu, seine politischen Pläne aus der Schublade zu ziehen und seine größten Machtphantasien umzusetzen. Nie war die Gelegenheit besser als heute, um diesem verhassten Kapitalismus mit diesem unsäglichen Eigentum den Kampf anzusagen.

Enteignung heißt das Motto der Stunde unter den Gutmenschen, die sich nach den Zeiten zurücksehnen, in denen es die Parteisekretäre waren, die per Fünfjahresplan bestimmt haben, wie der Mangel, der in den nächsten fünf Jahren produziert wird, verteilt werden soll. Das waren gute Zeiten, Zeiten, in denen die Menschen noch untertänig und bescheiden waren: 12 Jahre auf den Trabant im Jahresgrün haben sie ohne zu murren gewartet, 8 Jahre auf den Kühlschrank und 6 Jahre auf den Stromanschluss. Und heute, heute hat jeder alles. Kaum jemand ist mehr bescheiden. Kaum jemand blickt auf zu den großen Parteisekretären in Stadt, Kreis und Bezirk und hofft, dass die gönnerhafte Hand des Sozialismus ihn zum Empfänger der Zuweisung eines Urlaubsplatzes in der Hohen Tatra macht.

Solche Zeiten scheinen Fritz Kuhn vorzuschweben, wenn er die Flüchtlinge aus Syrien als Vorwand missbraucht, um das zu beseitigen, was Demokratie und demokratische Gesellschaften immer ausgezeichnet hat: Eigentum, den Schutz von Eigentum und die Freiheit über sein Eigentum nach Belieben zu verfügen.

In einer Demokratie benötigt man eine Regierung unter anderem dazu, Eigentum zu garantieren. Wenn Eigentum durch eine Regierung verunmöglicht und eben nicht mehr garantiert wird, gibt es für die Bürger des entsprechenden Staates auch keine Notwendigkeit mehr für diese Regierung.

LeviathanWir haben auf ScienceFiles schon häufig vor einem Revisionismus, der in Sozialismus mündet, gewarnt. Wir hören damit auf. Man muss nicht mehr vor etwas warnen, was längst Realität geworden ist.

“Gerechtigkeit ist der ständige Wille, einem jedem das Seine zu geben. Und deshalb gibt es dort, wo es kein ‘Mein’, das heißt, kein Eigentum gibt, keine Gerechtigkeit …”

Das hat Thomas Hobbes vor rund 500 Jahren geschrieben.

Und anfügen muss man nur noch: Wo es kein Mein gibt, kann es auch kein Dein geben. Dafür gibt es Gewalt, denn Gewalt ist die einzige Möglichkeit, um Ansprüche auf das, was z.B. Fritz Kuhn als “Seines” ansieht, abzuwehren.

Baden-Württemberg ist kein Einzelfall. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz ist auch in Bayern in Kraft. Seit dem 10. Dezember 2007 gibt es dort das Gesetz über das Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum. Danke an Tobias Oberrauch für den Hinweis.

Seit dem 12.12.2013 ist ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch in Berlin in Kraft.

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum findet sich zudem als § 9 im Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum der Stadt Hamburg.

Die Grundlagen für Enteignung, die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Beseitigung von Eigentum, sie sind demnach nicht nur in Baden-Württemberg gelegt. Den Baden-Württembergern gebührt insofern lediglich die zweifelhafte Ehre als erste mit der Anwendung der entsprechenden Ermächtigungsgetze Ernst machen zu wollen.

Ist es eigentlich ein Zufall, dass der Begriff “Wohnraum”, ein Erbe aus DDR-Zeiten in allen vier Landesgesetzen Anwendung findet?

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