Factsheet: Kosten für Asyl

Zu einem informierten Diskurs über Flüchtlinge und das Recht auf Asyl gehört auch eine offene Darstellung der Kosten, die damit verbunden sind. In einer ersten Näherung haben wir die Kosten zusammengestellt, die dem Bund durch die Zuwanderung von Flüchtlingen entstehen.

asylAusgangspunkt ist der so genannte Konnexitätsgrundsatz, formuliert in Artikel 104a Abs. 1 des Grundgesetzes. Darin wird im Wesentlichen gesagt, dass Gebietskörperschaften die Kosten zu tragen haben, die durch die Aufgaben entstehen, die ihnen aufgegeben sind. Anders formuliert: Der Bund darf nicht Aufgaben finanzieren, die Ländern aufgegeben sind und umgekehrt.

Die Kosten, die aus Asylpolitik entstehen, werden entsprechend nach Zuständigkeit geteilt. Der Bund trägt die Kosten der Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird u.a. zum Zwecke der Durchführung von Asylverfahren vom Bund unterhaltzen. Unterbringung und Existenzsicherung von Asylbewerbern ist dagegen Aufgabe der Länder.

Somit können wir in einem ersten Schritt die Kosten zusammenstellen, die dem Bund durch die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich der Asylpolitik entstehen.

Es sind dies:

  • Mit 6.060.065.000 Euro soziale Leistungen nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen im Nachtragshaushalt 2015, 114.000.000 Euro mehr als im Haushaltplan 2015. Die Mehrausgaben können auf die Zuwanderung von Flüchtlingen zurückgeführt werden.
  • 338.000 Euro als Beitrag an die Koordinierungsstelle zur regionalen Zusammenarbeit in Asyl-, Flüchlings- und Migrationsfragen (Bundeshaushalt 2015);
  • 200.928.000 Euro für den Unterhalt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
  • Die Summe der regulären Kosten im Zusammenhang mit dem Recht auf Asyl beläuft sich entsprechend auf: 315.266.000 Euro.

Aufgrund der besonderen Situation, die durch die verstärkte Zuwanderung von Flüchtlingen entstanden ist, hat der Bund darüber hinaus eine Rücklage “Asylbewerber und Flüchtlinge” von 5.000.000.000 Euro im Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 gebildet.

Dazu heißt es:Nachtragshaushaupt Asyl

“Die Mittel dienen dazu, die Belastungen des Bundes im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den kommenden Jahren, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen, anteilig zu finanzieren. Die Höhe der Entnahme aus der Rücklage ist im jeweiligen Haushaltsgesetz festzusetzen.”

Die Beteiligung des Bundes stellt eigentlich einen Verstoß gegen den Konnexitätsgrundsatz dar, aber das soll hier nicht weiter ausgeführt werden.

Am 24. September 2015 haben sich Bund und Länder auf eine erste Abschlagszahlung des Bundes an die Ländern geeinigt, mit denen der Bund sich an den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen beteiligt.

Angenommen wurden 800.000 Flüchtlinge und eine Dauer von 5 Monaten bis zum Ende des Asylverfahrens. Daraus ergibt sich eine Abschlagszahlung von 2.680.000.000 Euro, was einer Kostenbeteiligung des Bundes von 670 Euro pro Ayslbewerber und Monat entspricht.

Hinzu kommen die folgenden Kostenbeteiligungen des Bundes:

  • 268.000.000 Euro für abgelehnte Asylbewerber;
  • 1.400.000.000 Euro bis 2019 für unbegleitete Minderjährige;
  • 1.283.000.000 Euro bis 2018 für die Verbesserung der Kinderbetreuung;
  • Insgesamt 2015: 3.637.000.000 Euro;
  • Insgesamt bis 2019: 6.331.000.000 Euro;

Für das Jahr 2015 ergeben sich somit für den Bundeshaushalt (also ohne den Kostenanteil der Länder) Asylkosten in Höhe von: 3.952.266.000 Euro, also knapp 4 Milliarden Euro.

Um die Kosten in Realtion zu bringen. Der Bund lässt sich “Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
(ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, vgl. Funktion 036)” 11.1 Milliarden Euro kosten, investiert 7,6 Milliarden Euro in den Unterhalt von Straßen und gibt für “Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik” 155.3 Milliarden Euro aus (Angaben für 2015).

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