Unstimmigkeiten bei Wahl in Bremen: Wahlleiter nicht tragbar

Irgendwie denkt man, das amtliche Endergebnis einer Wahl sei ein richtiges Ergebnis, ein Ergebnis, in dem keine Fehler enthalten sind, schon weil Fehler und Fälschung in diesem sensiblen Bereich so nah beieinander liegen. Es sei ein Ergebnis, bei dem auf die Stimme genau ausgewiesen wird, wie viele Bürger sich für welche Parteien entschieden haben.

Landeswahlamt bremenDa Wahlen die Grundlage der repräsentativen demokratischen Systeme sind, ist diese Gewährleistung zwingend. Deshalb leisten sich der Bund und die Länder Wahlleiter mit entsprechender Ausstattung und entsprechenden Kosten, um sicherzustellen, dass die im Wahlergebnis berichtete Anzahl von z.B. 7.937 Stimmen, die in Bremerhaven für die AfD abgegeben wurden, auch genau der Anzahl tatsächlich für die AfD abgegebener Stimmen entspricht.

Tut sie aber nicht, wie das Verwaltungsgericht Bremen noch vor Weihnachten festgestellt und als Feststellung unter den Weihnachtsbaum des Landeswahlleiters gelegt hat:

Nach den Nachrechnungen der Verwaltungsrichter hat die AfD in Bremerhaven mindestens 110 Stimmen mehr als im amtlichen Endergebnis ausgewiesen. “Unstimmigkeiten bei den Zählvorgängen, … Unstimmigkeiten bei den absoluten Zahlen der abgegebenen Stimmen, … nicht nachvollziehbare Angaben in den Wahlniederschriften, … Divergenzen bei den Unterschriften, … nicht auffindbare Stimmzetteln und Stimmeingaben ohne Grundlage”, werden von den Verwaltungsrichtern als Unregelmäßigkeiten benannt.

Eigentlich ist das das vernichtendste Urteil, das man einem Landeswahlleiter ausstellen kann. Dessen Job besteht ja gerade darin, Vorkehrungen zu treffen, um Unstimmigkeiten, wie die genannten, und vor allem falsch ausgezählte Stimmen zu verhindern.

Nicht so in Bremen und Bremerhaven. Dort sagt der zuständige Landeswahlleiter Jürgen Wayand, dass die “Fehler durch Unachtsamkeit, Überforderung und Zeitdruck entstanden seien – so könnte zum Beispiel ein Schüler, der die Ergebnisse eingab, anstatt des AfD-Kürzels ‘Neunhundert’ ‘Einhundert’ verstanden haben.” Ein derartiges Missverständnis muss dann in 110 Fällen vorgelegen haben, wie die Verwaltungsrichter festgestellt haben und weil es nicht systematisch ist, wie Wayand behauptet, kann es nicht auf die AfD beschränkt sein.

Überhaupt ist Wayand der Ansicht, dass die Fehlerquote, die nach seiner Schätzung bei einem Fehler auf 2000 Stimmen liegt, im Rahmen des Normalen liege – jedenfalls im Rahmen des in Bremen Normalen.

Nun sind Abweichungen zwischen der Anzahl der tatsächlich abgegebenen Stimmen und der Anzahl der ausgewiesenen Stimmen immer eine Grundlage, auf der der Vorwurf der Wahlfälschung entsteht, der sich im vorliegenden Fall gegen Schüler aus Bremer Gymnasien richtet, die für die zu Lasten der AfD festgestellten Abweichungen verantwortlich sind.

Eine Wahlfälschung zu Lasten der AfD, wäre entsprechend das Ergebnis systematischer Fehlerfassung durch die Schüler, Wayand wäre als Landeswahlleiter der dafür Verantwortliche und hätte die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und sein Amt aufzugeben.

Vermutlich hat sich Wayand deshalb auf die Strategie versteift, die Fehlerfassung sei nicht das Ergebnis einer systematischen Fehlerfassung durch die Schüler, sondern das Ergebnis von “Fehlern” verursacht durch “Unachtsamkeit, Überforderung und Zeitdruck”.

Wir wollen nicht die Frage stellen, wie es sein kann, dass überforderte Schüler so wichtige Stimmen wie Wahlstimmen eingeben – ohne Kontrolle und ohne Nachprüfung (wieso überhaupt Schüler dafür rekrutiert werden), sondern die Behauptung von Wayand in ihrer ganzen Armseligkeit einmal ernstnehmen.

110 Stimmen hat das Verwaltungsgericht Bremen neben den bereits vorhandenen 7.397 Stimmen für die AfD in Bremerhaven gefunden. Das macht eine Fehlerquote von 1,39% (110/73,97).

Der Einfachheit halber gehen wir von 1,4% Fehlerquote aus.

Diese Fehlerquote, so Wayand, sei nicht systematisch, also nicht das Ergebnis einer Wahlfälschung. Wenn die Fehlerquote nicht systematisch ist, dann kann sie nicht auf die AfD beschränkt sein. Vielmehr müssen die 1,4% Fehler auch bei den Ergebnissen anderer Parteien auftreten.

Das hat zur Konsequenz, dass die Anzahlen der Stimmen aller Parteien, wie sie im amtlichen Endergebnis für Bremerhaven ausgewiesen sind, falsch sind.

Wahlbeobachter

Zudem hat die Behauptung von Wayand, dass die Fehler nicht systematisch zu Lasten der AfD gehen, zur Folge, dass die Fehler in beide Richtungen gehen können, also ein Zuviel und ein Zuwenig der ausgewiesenen Stimmen zur Folge haben können. Als Konsequenz könnte man keine absoluten Stimmen, die auf Parteien entfallen, im amtlichen Endergebnis mehr ausweisen, sondern müsste einen Bereich angeben, innerhalb dessen sich nach aller Wahrscheinlichkeit die richtige Anzahl von Stimmen, die auf die entsprechende Partei entfallen sind, befindet.

Wir haben dies für Bremerhaven einmal durchgespielt.

Bei der Landtagswahl im Mai 2015 in Bremerhaven entfielen auf

  • die SPD zwischen 53.478 und 54.996 Stimmen,
  • die Grünen zwischen 17.586 und 18.086 Stimmen,
  • die CDU zwischen 37.599 und 38.667 Stimmen,
  • die Linke zwischen 11.086 und 11.400 Stimmen,
  • die Bürger in Wut zwischen 10.189 und 10479 Stimmen,
  • die AfD zwischen 7.827 und 8.047 Stimmen.

Dass man, wie Wayand behauptet, in Bremen mit Fehlern bei der Stimmauszählung leben muss, hat zur Folge, dass die Besetzung der Bremer Bürgerschaft, die auf Grundlage der Stimmenzahl errechnet wird, nur im Kern fest sein kann.

Da die Anzahl der Stimmen, die auf die einzelnen Parteien entfallen sind, nicht genau feststellbar ist und ein Fehlerbereich für die tatsächliche Stimmenzahl in Bremen angegeben werden muss, müsste man eine Reihe von Abgeordneten aus allen in der Bürgerschaft vertreten Parteien rotieren lassen, dürfte sie nur an bestimmten Sitzungen und Abstimmungen teilnehmen lassen, um den Fehlern, die im amtlichen Endergebnis enthalten sind, Rechnung zu tragen.

Ob Herr Wayand diese Konsequenzen seiner Behauptung, bei Wahlen in Bremen komme es zu unsystematischen Fehlern, die eine Fehlerquote von 1,4% in Bremerhaven zur Folge haben (für Bremen wurde die entsprechende Quote bislang nicht ermittelt), bewusst sind?

Vermutlich nicht. In jedem Fall ist er als Landeswahlleiter nicht tragbar, denn seine Aufgabe besteht nicht darin, Fehlerwahrscheinlichkeiten bei der Auszählung zu berechnen, sondern darin, die entsprechenden Fehler zu verhindern. Wenn er dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, muss er gehen.

Für die nächste Wahl in Bremen schlagen wir zudem die Entsendung von OECD-Wahlbeobachtern vor, um sicherzustellen, dass auch alles mit rechten Dingen zugeht.

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