Werturteil: “Sie sind ein Arschloch”

In den 1970er und 1980er Jahren wurde in Deutschland häufig auf einen demokratischen Grundkonsens verwiesen. Dieser Grundkonsens, er umfasst eine Reihe von Normen und Werten, die u.a. den Umgang miteinander regeln, er beinhaltet eine Anzahl von Grundrechten, die für Demokratien nicht hinterfragbar sind, wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung, und er umfasst eine Verhaltensethik, die den Repräsentanten des Volkes eine Reihe von Verhaltensregeln auferlegt: Nicht korrupt, sollen sie sein, die Wähler nicht manipulieren, nicht belügen und sich in jedem Fall innerhalb der durch das Strafrecht gesetzten Grenzen bewegen.

Hinzu kommen zwei formale Kriterien, die alle demokratischen Systeme im Kern gemeinsam haben: Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit, d.h. für die gleiche Straftat werden unterschiedliche Täter mit der gleichen vorab bekannten Strafe belegt.

Das Urteil von NuernbergRechtssicherheit ist die wichtigste Bastion gegen die Willkür, die aus totalitären Systemen bekannt ist, in denen Strafen politischen Zwecken dienen. Wer jemals den Film “Das Urteil von Nürnberg” gesehen hat, weiß, was gemeint ist. Wer es nicht weiß, dem sei der Film dringend empfohlen.

Rechtssicherheit gewährleistet zudem die Festigung des demokratischen Grundkonsenses, denn die Bewertung bestimmter Verhaltensweisen ist gleich und jeder, der die entsprechenden Verhaltensweisen zeigt, weiß, was er zu erwarten hat.

Deutschland ist dabei, nicht nur besagten demokratischen Grundkonsens auszuhöhlen, sondern auch Rechtssicherheit als Basis von Verhaltenssicherheit durch Willkür zu ersetzen und sich entsprechend in die Reihe der Staaten zu stellen, die auf dem Weg in eine totalitäre Zukunft sind. Mainstream-Medien spielen dabei eine mehr als unglückliche Rolle.

Das war die Behauptung, nun kommt der Beleg!

Ex-Lehrer bezeichnet Minister als Arschloch“, so titelt die Welt am 10. September 2015:

“13.320 Euro Strafe. Ein ehemaliger Lehrer aus Köln nannte NRWs Innenminister Ralf Jäger (SPD) ein Arschloch. Das brachte ihm zunächst eine Anzeige und nun eine hohe Geldstrafe ein.”

Merke: Wenn ein Ex-Lehrer einen Minister ein Arschloch nennt, dann ist dies, unabhängig davon, in welchem Kontext die Aussage getätigt wurde, für deutsche Medien und Richter eine Beleidigung, die den Ex-Lehrer 13.320 Euro kostet.

Die Äußerung des Ex-Lehrers erfolgte im Kontext einer als rechtsextrem bewerteten Demonstration der Dügida in Düsseldorf wie die Welt weiter schreibt.

Neun Monate später und andere Akteure:

peter-tauber-facebook

Eigentlich würde man Schlagzeilen erwarten wie: “CDU-Generalssekretär beleidigt Bürger”, jedenfalls dann, wenn in deutschen Medien mit einheitlichem Maß und auf Grundlage derselben moralischen Prinzipien geschrieben würde.

Wird es aber nicht, wie ein Blick auf die Monokultur des deutschen Blätterwalds zeigt. Hier ein kleiner Rundgang durch die Titel:

Unter den schon weitgehend identischen Titeln finden sich weitgehend identische Texte, die von dpa übernommen wurden und die sich alle dadurch auszeichnen, dass die Beleidigung, für die Peter Tauber zitiert wird, gerechtfertigt wird.

Ein Facebook-Pöbler hat den armen Generalsekretär quasi zur Beleidigung genötigt. Vermutlich deshalb wird die Beleidigung nicht als Beleidigung, sondern als “Werturteil” bezeichnet. Womit die (Ab-)Schreiber von dpa, alles nur schlimmer machen, denn wenn Peter Tauber “Arschloch” nicht als entweder faktische Beschreibung oder Beleidigung sondern als Werturteil gemeint hat, dann sagt er damit, Siegfried August Mussner, der Adressat des Werturteils, sei ein Mensch zweiter Klasse, ein minderwertiger Mensch, ein Arschloch eben.

Offensichtlich ist man sich bei dpa und den den dpa-Text abschreibenden Medien darüber sicher, dass “Arschloch” als Urteil über den Minderwert von Mussner gemeint war, denn nur dann macht es Sinn, dass Mussner zudem als Facebook-Pöbler bzw. Facebook-Hetzer bezeichnet wird, eine Behauptung, die vollkommen unbelegt bleibt, so dass man weiter annehmen muss, die verantwortlichen Redakteure seien tatsächlich der Ansicht, es mit einem Untermenschen zu tun zu haben.

In jedem Fall ist der Generalsekretär entschuldigt, denn er hat für deutsche Medien in Notwehr gehandelt:

“Politiker stehen wegen freier Meinungsäußerungen oftmals unter Dauerbeschuss von Pöblern im Internet. So gibt dieser Tage CDU-Generalsekretär Tauber ein Werturteil ab, das man getrost als emotionalen Aufschrei bezeichnen darf.”

Auch der Ex-Lehrer im Eingangs zitierten Beispiel stand wegen freier Meinungsäußerung und der Wahrnehmung der Demonstrationsfreiheit unter Dauerbeschuss, hat ihn doch der Ralf Jäger, den er später als “Arschloch” nach Ansicht von Richtern beleidigt hat, als “Nazi in Nadelstreifen” bezeichnet.

Insofern könnte man auch für den Ex-Lehrer einen Ausnahmezustand geltend machen, eine Situation, in der sich ein emotionaler Aufschrei Bahn gebrochen hat. Das jedenfalls würde man dann tun, wenn man das mit der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit in Medien Ernst nehmen würde.

Welt ArschlochOb Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz für Richter gilt, wird sich spätestens dann zeigen, wenn besagter Mussner wegen Beleidigung Strafanzeige gegen den CDU-Generalsekretär stellt. Auf Basis des Eingangs zitierten Urteils gegen den Ex-Lehrer aus Düsseldorf bliebe keine andere Wahl, als Tauber zu einer Geldstrafe (vermutlich eher Geldbuße) zu verurteilen.

Es gab einmal Demokratietheoretiker, die haben Medien als vierte Gewalt angesehen, zur Beobachtung und Kontrolle der drei anderen Gewalten. Deutsche Medien sind eher so etwas wie die vierte Kolonne. Die Redaktionsräume scheinen Wut-Zimmern zu gleichen, in denen Wut-Redakteure nur auf Gelegenheiten warten, die da draußen zu diffamieren und als Facebook-Hetzer oder Facebook-Pöbler zu bezeichnen und sich damit auf eine intellektuelle Ebene zu begeben, die weit unterhalb derjenigen liegt, die der angebliche Facebook-Pöbler eingenommen hat.

Wenn man bedenkt, dass in Medien Personen arbeiten, die ihre kognitiven Fähigkeiten durch den Abschluss eines Studiums belegt haben sollen, dann macht diese Lust am Pöbeln und Unfähigkeit zu argumentieren, die Redaktionen in Beschlag zu haben scheint, betroffen.

Die Bezeichnungen “Facebook-Pöbler” oder “Facebook-Hetzer” stellen übrigens auch Beleidigungen dar, so dass sich Siegfried August Mussner überlegen sollte, ob er nicht Strafanzeige gegen die verantwortlichen Redakteure und Unterlassungsklage gegen die Zeitungen erhebt sowie eine Gegendarstellung erwirkt, etwa in der Weise, wie dies Akif Pirincci getan hat, der sich gegen alle Zeitungen, die versucht haben, seine wirtschaftliche Existenz zu vernichten, vor Gericht durchgesetzt hat.

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