Betrug ist Teilhabe: Rheinland-Pfälzisches Ministerium betreibt eigene Newspeak

Peter Trier, den wir langsam zu unserem Sonderbotschafter ernennen müssen, denn er macht sich weit überdurchschnittlich um die Wissenschaft verdient, Peter Trier hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung, Kultur und – haben wir etwas vergessen? Nein: für Weiterbildung und Kultur, so lange gedrängt, bis er eine Antwort auf seine Fragen erhalten hat.

Die Fragen von Peter Trier, sie haben das Professorinnenprogramm und die folgende Ausschreibung der Universität Koblenz-Landau zum Gegenstand:

PP_Koblenz-landau

Die entscheidende Stelle dieser Ausschreibung, sie lautet:

“Die Stipendien werden im Rahmen des Professorinnenprogramms ausgeschrieben, das von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird und darauf abzielt, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen…” und so weiter.

Aus dem Professorinnenprogramm werden keine männlichen Bewerber gefördert, sondern ausschließlich weibliche. Damit ist ausgeschlossen, dass ein männlicher Bewerber auf eine der ausgeschriebenen Stellen berufen werden kann. Dennoch wird in der Ausschreibung so getan, als sei die Stelle sowohl für männliche als auch weibliche Bewerber verfügbar. Das nennen Menschen, die der deutschen Sprache und des semantischen Gehalts der Wörter der deutschen Sprache mächtig sind, Betrug.

Beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, bei dem schon in der Namensgebung deutlich wird, dass Bildung nichts mit Wissenschaft zu tun hat, ist das anders. Dort nennt man Betrug die Gewährleistung einer männlichen Teilhabe am Bewerbungsverfahren.

Ja, liebe Leser, Sie haben sich nicht verlesen. In deutschen Ministerien wird Absurdität und Unsinn auf ganz neuen Höhen betrieben und man kann vom Genderismus halten, was man will, man kann den Genderisten nicht ihr Verdienst dahingehend streitig machen, dass sie Betrug, Täuschung und alle sonstigen Varianten, Menschen hinters Licht zu führen, in bisher nicht dagewesenem Ausmaß pflegen.

Zitieren wir aus der Antwort, die eine Dr. Daniela Heinemann vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur an Peter Trier und mit Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Ausschreibungen, die männlichen Bewerbern vorgaukeln, sie hätten eine Chance auf die ausgeschriebene Position, gegeben hat:

Ministry of truth 2“Es wird ein geschlechtsneutrales Bewerbungsverfahren ausgeführt, das bedeutet, dass am Ende tatsächlich ein Mann als am besten geeigneter Bewerber aus dem Verfahren hervorgehen kann. Sollte dieser Mann am Ende des Bewerbungsverfahrens als am besten geeigneter Kandidat den Vorzug vor Kandidatinnen erhalten, besteht für die Hochschule grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie die Stelle aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Auf diese Möglichkeit hat die Universität Koblenz-Landau in dem von Ihnen geschilderten Fall verzichtet. Dies ist eine Entscheidung im Rahmen ihrer Hochschulautonomie. Aus dem Professorinnenprogramm kann der auf Nr. 1 platzierte männliche Bewerber nicht gefördert werden, weil dieses tatsächlich nur Frauen fördert. Der Mann kommt daher nicht mit der Inanspruchnahme des Stipendiums zum Zuge, aber er verhindert eine Vergabe des Stipendiums. Das ist insgesamt keine glückliche Situation, zeigt aber, dass die männliche Teilhabe an Bewerbungsverfahren, die unter dem Vorbehalt der Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm steht, durchaus greift und die Männer damit nicht „für dumm verkauft werden”.

Für alle, die es nicht glauben können, hier noch einmal die Kurzversion:
Relevant ist, dass geschlechterneutral ausgeschrieben wird. Männliche Bewerber werden nicht darüber getäuscht, dass sie die ausgeschriebene Stelle wegen ihres Geschlechts nicht bekommen können, denn sie können ja am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Sie können sogar zum besten Bewerber gewählt werden, nur berufen werden können sie dann nicht, denn das Professorinnenprogramm finanziert nur zweit-, dritt-, viert- oder ferner liefen beste weibliche Bewerber. Männliche Bewerber werden also nicht für dumm verkauft, wenn man ihnen eine Stelle in Aussicht stellt, die nur weibliche Bewerber besetzen können.

Die Unmoral, die hinter derartigen Ausführungen steht, sie ist bodenlos. Abermals muss man feststellen, dass es der Genderismus geschafft hat, Moral und Anstand weitgehend zu beseitigen und offensichtliche Täuschung, Betrug und fiese Übervorteilung an ihre Stelle zu setzen.

Deceibe infeigle obfuscateDiese Interpretation setzt voraus, dass Genderisten und Ministerialbeamte wie Frau Heinemann wissen, was sie tun und schreiben. Streicht man diese Interpretation und nimmt nunmehr nur an, dass sie affektiv reagieren und der Gutheit der Frauenförderung, die gut ist, weil sie eben gut ist und keinen sonstigen Wert hat, anhängen, dann muss man hoffen, dass die entsprechenden Genderisten niemals Notzeiten erleben, in denen sie beim Bäcker nicht bedient werden: Nicht dass sie nicht anstehen dürften. Das dürfen sie in jedem Fall. Nur bedient werden sie nicht, denn das Brot wird aus dem Hilfefonds der Menschen mit Verstand bezahlt und entsprechend können nur Menschen mit Verstand Brot kaufen. Aber wir hindern natürlich niemand daran, sich umsonst für Brot anzustellen.

Wirft man auch die Hypothese von der affektiven Anhänglichkeit über Bord, dann bleibt, was Dr. habil. Heike Diefenbach gerade in einem anderen Zusammenhang recherchiert hat: Tiefendyslexie, die Unfähigkeit, den semantischen Gehalt von Worten zu verstehen. Und damit wäre erklärt, warum in rheinland-pfälzischen Ministerien Betrug neuerdings “Teilhabe an Bewerbungsverfahren” heißt.

P.S.

Es ist  interessant zu sehen, wie ein rechtsfreier Raum geschaffen wird. Eine Seite, das Ministerium, sagt: Die Ausschreibung muss geschlechtsneutral sein, aber wir bezahlen aus dem Professorinnenprogramm nur weibliche Bewerber. Wenn ihr einen männlichen Bewerber auf Platz 1 setzt, dann müsst ihr ihn selbst finanzieren. Die andere Seite sagt: wir schreiben geschlechtsneutral eine Stelle, die aus dem Professorinnenprogramm finanziert wird, aus und berufen, wenn wir nur gute männliche Bewerber finden, niemanden. Beim Ministerium können sie sich in der Gewissheit sonnen, dass dann, wenn die Stelle nicht besetzt wird, die Universität schuld ist, dass es deren “Entscheidung im Rahmen von Hochschulautonomie” ist. Bei der Universität können sie sich in der Gewissheit sonnen, dass sie keinen männlichen Bewerber berufen können, obwohl sie das wollen, weil sie keine entsprechenden Mittel haben. Keiner meint er sei schuld und dennoch pflastern Leichen ihren Weg. So ähnlich muss es im Dritten Reich gewesen sein. Irgendwie sind die Juden in den Duschen aufgetaucht und irgendwie kam Gas in die Wasserleitung.

Die Frage, wie ein Ministerium dazu kommt, nach Geschlecht unterschiedlich zu behandeln, ist eine weitere Frage, die der Beantwortung harrt.

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