Gotteslästerung!

Ein Beitrag aus der Reihe “tu quoque”.

Wie oft wird gegen den Islam ins Feld geführt, dass Muslime es angeblich nicht verstehen, wenn man Spaß mit dem Propheten oder sich lustig über Sitten und Gebräuche im Islam macht. Die verstehen keinen Spaß, die Muslime – ganz im Gegensatz zu Christen. Die verstehen Spaß, auch dann, wenn es um Religion geht!

Ehrlich?

Wie ist es damit:

Titanic dose“(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das ist der §166 des Strafgesetzbuches, der Gotteslästerungsparagraph, der Blasphemie nach wie vor unter Strafe stellt, unter eine subjektive und höchst willkürliche Strafe, die an die nebulöse Formulierung “geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören” gekoppelt ist. Juristen mögen derartige Formulierungen.

Sie sind perfekt, um wahre Schlachten zwischen Amts- Land- und Oberlandesgerichten auszutragen, immer auf der Suche nach dem, was denn nun einmal mit etwas, das geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gemeint sein könnte.

Eine Richterin am Amtsgericht Lüdinghausen ist der Meinung, das Folgende störe den öffentlichen Frieden und stelle eine Beschimpfung dar, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören:

“Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil!” (das ist frei nach Martin Luther);

“Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe. Unser Lieblingskünstler: Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!”

Die Sprüche, die nicht unbedingt das sind, was man als geschmachvoll bezeichnen würde, sie standen auf der Heckscheibe des “Spruchtaxis” von Albert Voß. Albert Voß ist ein Mathematiklehrer im Ruhestand, der seit seiner Pensionierung den Kampf gegen den §166 aufgenommen hat. Deshalb hält er seine Verurteilung in erster Instanz auch nicht für sonderlich schlimm und hat schon Berufung angekündigt.

Bis die drei aus der Landgerichtskammer dann über die Sprüche zu Gericht sitzen, können wir uns über Sinn und Unsinn eines Gotteslästerungsparagraphen in einem Land unterhalten, das angeblich säkular ist, in dem also Staat und Kirche getrennt sind und in dem Meinungsfreiheit herrscht. Wem die Sprüche zu derb sind, der kann sich bei der Frage, wie er zur Meinungsfreiheit steht, wenn sie im Hinblick auf Religionen gefordert ist, vorstellen, die Sprüche hätten in Charlie Hebdo gestanden und sich mit “je suis Charlie” seine Meinung bilden.

Horkheimer FamiileDass es die Nachricht vom Urteil wegen Gotteslästerung bis nach Großbritannien geschafft hat, einem Land, in dem Blasphemy seit 2008 nicht mehr strafbar ist, zeigt, wie irritierend die Umwelt Nachrichten aus Deutschland zwischenzeitlich aufnimmt. Dass es eine Richterin war, die den Pensionär aus Lüdinghausen verurteilt hat, ist sicher auch kein Zufall, denn wie bereits die Studien zur Autorität und Familie von Max Horkheimer u.a. zeigen, sind es vornehmlich (Ehe-)Frauen, die sich nicht trauen, vom Status quo abzuweichen, die sich lieber an obsolete Gesetze halten, als dass sie sich eine eigene rechtliche Meinung bilden würden.

Insofern stellt sich die Frage, wer hier mehr den öffentlichen Frieden stört: ein Rentner, der mit Sprüchen auf der Heckscheibe seines Autos durch ein Kaff fährt, das 20 Kilometer von Münster entfernt, niemand mehr kennt oder eine Amtsrichterin, die mit ihrem autoritätsgläubigen Urteil dafür sorgt, dass der Rentner mit seinem Anliegen bundesweite Aufmerksamkeit erlangt?

Und wie sehen das die Leser von ScienceFiles: Ist der §166 des Strafgesetzbuches “Gotteslästerung” obsolet und muss entsprechend gestrichen werden oder nicht?

Leser, wie haltet Ihr es mit der Blasphemie?
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
15 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen