Kriminalität im Wandel: Viel mehr Straftaten, viel weniger Verurteilte
Um es gleich vorweg zu sagen: Gewaltkriminalität wird immer seltener.
“Im langfristigen historischen Wandel geht interpersonelle Gewalt in hochentwickelten Ländern zurück, während gleichzeitig die gesellschaftliche Sensibilität gegenüber Gewalt gestiegen ist. (4)”
Das schreibt Dietrich Oberwittler in einer sehr guten Zusammenstellung der Entwicklung der Kriminalität in Deutschland. Der beschriebene Trend zeigt sich u.a. darin, dass durch Gewalt zu Tode Gekommene in Deutschland immer seltener werden: Waren es zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch 15 von 500.000 Männer, die durch Gewalt zu Tode gekommen sind, so sind es derzeit 3 von 500.000 Männern (Frauen teilen die geringe Opferrate).
Gewaltdelikte, ganz im Gegensatz zu dem, was uns manche weismachen wollen, sind also in den letzten Jahrhunderten deutlich seltener geworden. Sie befinden sich derzeit auf einem historischen Tiefstand und sind auch im internationalen Vergleich sehr selten.
Dennoch hat die Kriminalität zugenommen, und zwar sprunghaft. So ist die Kriminalitätsbelastung, also die Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, nach dem zweiten Weltkrieg im Vergleich zum Zeitraum von 1834 bis 1938 stark angestiegen. Die folgende Abbildung zeigt dies sehr eindrücklich (Bitte die unterschiedlichen Einheiten der linken und rechten Seite der Abbildung beachten!).
Schuld am sprunghaften Anstieg der Kriminalität in Deutschland sind Eigentumsdelikte, was erstaunlich ist, da es immer noch eine Reihe von Kriminologen gibt, die behaupten, Eigentumsdelikte stünden in einem Zusammenhang zur Verbreitung von Armut in einer Gesellschaft.
“Dass die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im 20. Jahrhundert die absolute Armut (mit Ausnahme von Kriegs- und Nachkriegsphasen) vollständig beseitigte führte jedoch keineswegs zu einem Rückgang der Eigentumskriminalität, sondern feuerte sie im Gegenteil sogar noch an. Denn erst nach dem Zweiten Weltkrieg, beginnend mit dem deutschen Wirtschaftswunder, stieg die Verurteiltenrate (…) ebenso wie die polizeiliche Häufigkeitsziffer für Diebstahl und Unterschlagung deutlich an; letztere vervierfachte sich zwischen 1953 und 1993. Kriminologen erklären diese überraschende Entwicklung damit, dass materieller Überfluss mit der wachsenden Zahl leicht zu stehlender Wertgegenstände in Geschäften und Haushalten zu mehr Tatgelegenheiten führt, die dann auch genutzt werden” (3).
Die Erklärung, die Oberwittler hier Kriminologen in den Mund legt, wird diesen Kriminologen jedoch nicht gerecht, denn neben den Möglichkeiten, eine Straftat zu begehen, haben auch die Wahrscheinlichkeit, dabei erwischt zu werden und vor allem die Wahrscheinlichkeit, für die Straftat schnell und empfindlich bestraft zu werden, einen Einfluss auf das Ausmaß der Kriminalität. Berücksichtigt man diese Variablen, dann ergibt sich ein erschreckendes Bild:
1936 | 2006 | |
registrierte Diebstähle | 340.000 | 4.360.000 |
davon aufgeklärt | 50% | 43,6% |
angeklagte Diebe | 18,6% | 9,3% |
verurteilte Diebe | 16,8 | 7,8 |
zu Freiheitsstrafe Verurteilte | 9,5% | 0,5% |
Die Tabelle, die aus Oberwittlers Arbeit entnommen ist, zeigt am Beispiel des Diebstahls deutlich, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einem Diebstahl als Täter ermittelt zu werden gesunken ist. Sie zeigt aber vor allem, dass die Wahrscheinlichkeit, als Folge eines Diebstahls mit einer empfindlichen Strafe rechnen zu müssen, z.B. Inhaftiert zu werden, erheblich gesunken ist. Von den 4.36 Millionen Einzeltaten, die 2006 von der Polizei erfasst wurden, führten nur 0,5% zu einer Inhaftierung des Täters, 1936 waren es noch 9,5%.
Dies weist auf eine massive Veränderung der Sanktionen hin. Die nächste Abbildung zeigt diese Veränderung der Rechtswirklichkeit sehr deutlich.
Rund 80% derjenigen, die 1882 vor einem Richter gelandet sind, konnten mit einer Freiheitsstrafe rechnen. 2010 waren es nur noch 8%, die mit einer Inhaftierung rechnen mussten. Die Härte der Strafe und die Art der Strafen, die von Richtern verhängt werden, hat sich seit 1882 demnach massiv verändert. Die Strafen sind milder geworden, die Strafformen u.a. durch die Einführung der Strafaussetzung zur Bewährung variabler.
Beides scheint dazu geführt haben, dass die Anzahl der Straftaten sprunghaft gestiegen ist. Ein Ergebnis, das für viele Kriminologen nicht überraschend ist, denn die Begehung einer Straftat ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses: Wer die Gelegenheit hat, eine Straftat zu begehen, wer nicht damit rechnen muss, dabei erwischt zu werden oder wer damit rechnen kann, selbst dann, wenn er erwischt wird, keine nennenswerte Bestrafung zu erfahren, der wird die entsprechende Straftat auch begehen.
Die Daten von Oberwittler sind somit ein eindrücklicher Beweis dafür, dass eine Reduzierung der Härte der Sanktionen, die für Straftaten verhängt werden, bei weitgehend gleichbleibendem Erfassungsrisiko zu einer Zunahme von Straftaten führt. Mit anderen Worten: Die sprunghafte Zunahme von Kriminalität, die in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg zu verzeichnen ist, ist hausgemacht, sie ist nicht zuletzt Ergebnis einer Reduzierung der Härte der Strafe.
Oberwittler; Dietrich(2016). Kriminalstatistik: Lange Zeitreihen dokumentieren die Entwicklung von Verbrechen und Strafe. Informationsdienst Soziale Indikatorren, ISI 55 (Februar): 1-6.
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Kann man alles mit einem Satz zusammenfassen: “Menschen reagieren auf Anreize.”
Nein, wie im Text nachzulesen ist, kann man das gerade nicht.
Ein Anreiz kann es doch auch sein, nicht erwischt, geschweige denn damit zu rechnen ist, nicht oder nur gering bestraft zu werden. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses ist dann ausreichend reizend, wenn er gewinnbringend ist. MFG
Tobias
Ein Anreiz ist definiert als etwas, was eine Reaktion im Individuum auslöst. Entsprechend muss ein Anreiz in welcher Form auch immer präsent sein. Wie ist eine Entdeckungswahrscheinlichkeit “präsent”? Sicher kann man fehlende Strafverfolgung als Anreiz definieren, aber dann haben Sie das Problem, dass fehlende Strafverfolgung der Anreiz für so ziemlich alles sein kann, von der Straftat über die Bürgerwehr bis zum steigenden Kirchgang und zur erhöhten Selbstmordrate. Das wäre wenig sinnvoll.
Ja, dann liege ich wohl falsch. Gemeint war auf jeden Fall
das was neonschein verstanden hat.
Schönes Beispiel für die Ermöglichung höherer Denkpräzision durch Wiederherstellung von Definitionspräzision.
Was auffällt, ist der deutliche Abfall an Freiheitsstrafen ab 1969 und danach.
Der Fall des Kindermörders Jürgen Bartsch, oder vielmehr die Argumentationsweise seines Anwalts Rolf Bossi, hat damals gravierende Veränderungen in der Rechtsprechung mit sich gebracht.
Ab da stand nicht mehr so sehr die Tat im Vordergrund, sondern die (angeblichen) Ursachen dafür, wie etwa eine “schwere Kindheit”, etc..
Dies hat den Anwälten Tür und Tor für Ausreden geöffnet und den Resozialisierern ein dauerhaft gutes Einkommen beschert.
Da stimme ich Ihnen zu, die Bestrafungen sind echt lasch geworden. In erster Linie sollten Kriminelle bestraft und in zweiter resozialisiert werden. Außerdem sollten junge Erwachsende nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden können.
Ein Argumentationsschema, dass sich geradezu aufdrängt ist, dass weniger Freiheitsstrafen zu weniger Gewaltkriminalität führen bzw. Gefängnisaufenthalte asozialisierend wirken. Gibt es dazu etwas?
Achja, die polit-ökonomische Erklärung für diesen Strukturwandel liegt auf der Hand: Freiheitsstrafen sind mit hohen staatlichen Kosten verbunden, Bußgelder dagegen mit relativ geringen Kosten, wenn nicht sogar Überschüssen.
So oder so, bei gleichbleibenden Einnahmen, sind beständig mehr Mittel für andere Zwecke frei. Wählergeschenke bieten sich in demokratischen Wohlfahrtsstaaten an…
Die Justiz hat die Kontrollfunktion im Staat.
Sie soll die Ausführung der Gesetze überwachen.
Die Gesetze beabsichtigen … ein Zusammenleben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, den Schutz der Gesellschaft vor asozialen und kriminellen Elementen … wie auch immer man diese Kontrollfunktion auch definiert.
Nach den Sonntagsreden von Politikern sind wir ein Rechtsstaat.
Nach dem Empfinden von Bürgern allerdings mit erheblichen Mängeln.
siehe http://www.polpro.de/mangel-r.html und anderer Seiten.
Sucht mal in der Wiki wieviel % der Verfassungsbeschwerden ohne Grund erst garnicht angenommen werden! 99,5 % werden ohne Begründung durch 3 höchstbezahle Richter gleichzeitig erst garnicht angenommen!
In Wirklichkeit erhält die Kaste der Richter lebenslang üppige Bezahlung, und Sonderrechte. Nach der Hitlerzeit und nach der DDR, waren alle Richter unschuldig.
Ist jetzt alles anders? Rechtsprechung erhält der Bürger (in der Bedeutung des Wortes) für seine Steuern kaum. “Bei Gericht und auf hoher See …”, lautet ein wahres Wort. Der Rechtsweg kostet viel, dauert lange und liefert im besten Fall Zufallsergebnisse.
Wie kann man diese Mängel beseitigen?
Die Beantwortung der Frage *Wieviel Rechtsstaat haben wir noch?* vereinfachte sich gestern mit einem historisch großen Sprung Richtung Abgrund. Siehe:
https://twitter.com/ineitzke/status/705766019420258305
Bestätigt meine Ansicht, daß Eigentum in D maximal Verhandlungsmasse ist. Die einzige Frage ist: Wie viel kann man wann wem abnehmen….
Mich hätte mal ein Vergleich interessiert, wie sich die Strafen für Gewaltverbrechen gegenüber denen für Eigentumsdelikte entwickelt haben. Sind die eher gleichgeblieben (was ich vermuten würde) oder sind die in ähnlichem Maße gesunken? Hintergrund ist, dass noch immer laut Strafgesetzbuch Eigentumsdelikte theoretisch relativ hohe Strafen nach sich ziehen können (im Vergleich zu Gewalttaten). Damals war das auch eher gerechtfertigt. Wenn ich vor 100 Jahren zum Beispiel einen kleinen Handwerker übel vermöbelt habe, hat der sich im Zweifel mit Schmerzen und gebrochener Schulter zur Arbeit geschleppt. Wenn ich ihm aber seinen Werkzeugkasten geklaut habe, hatte er möglicherweise kein Geld mehr, das teure Werkzeug nachzukaufen und war ruiniert. In unserer Wohlstandsgesellschaft wiegen dagegen Eigentumsdelikte praktisch nicht mehr so schwer wie früher.
Setzt das nicht voraus, dass alle Diebe und diejenigen die es werden wollen über das Strafmaß Bescheid wissen? Ich persönlich wusste gar nicht, dass man für Diebstahl kaum Aussicht hat hinter Gittern zu wandern.
Gibt es Statistiken über die Anzahl der Wiederholungstäter bei den Verurteilungen? Diejenigen die bereits einmal glimpflich davon gekommen sind, werden sich höchstwahrscheinlich auch beim zweiten mal nichts dabei denken.