Am Bundesgerichtshof werden Fehlschlüsse zu Urteilen

Logik für Bundesrichter.

Der Angeklagte:

Wolfgang Strauß, Richter am Landgericht Rostock. Vorsitzender der Zweiten Strafkammer.

Die Tatwaffe:

Ein t-Shirt.
Das t-Shirt um den Bierbauch des Landrichters wurde auf dessen Facebook-Seite zur Schau gestellt – öffentlich.

Wolfgang Strauss

Der Tatvorwurf:

Befangenheit.

Der Verteidiger von Y, der wegen erpresserischem Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde, hat behauptet, das t-Shirt zeige, dass Wolfgang Strauß, der vorsitzende Richter der Strafkammer (also noch zwei weitere Richter), die über Y zu Gericht gesessen hat, verurteilen wolle, richtig verurteilungswütig sei und deshalb sei er befangen und das Urteil gegen seinen Mandanten müsse auf Kosten der Steuerzahler aufgehoben werden.

Die Richter:

  • Jörg-Peter Becker
  • Jürgen Schäfer
  • Jan Gericke
  • Margret Spaniol
  • Frank Tiemann

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes.

Das Urteil:

“Der Inhalt der öffentlich und somit auch für jeden Verfahrensbeteiligten zugänglichen Facebook-Seite dokumentiert eindeutig eine innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lässt, dieser beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. Die beschriebene Facebook-Seite enthält auch einen eindeutigen Hinweis auf die berufliche Tätigkeit des Vorsitzenden und betrifft deshalb nicht lediglich dessen persönliche Verhältnisse.”

Schuldig in allen Anklagepunkten: Wolfgang Strauß ist für die Bundesrichter ein bewiesener strafwütiger Richter, ausweislich seines t-Shirts.

Daraus kann muss man Folgendes schließen:

  • Seien Sie vorsichtig, welche Aufschrift Ihr T-Shirt hat, es sagt viel über ihre innere Haltung aus, z.B. die Aufschrift “Boss” oder, wenn Sie das folgende T-Shirt in Gegenwart eines Richters der 3. Strafkammer des Bundesgerichtshofes tragen, dann könnte dies Folgen für Sie haben:

lack-of-logic-t-shirt-2

Es könnte Folgen haben, weil

  • Bundesrichter der Dritten Kammer des Bundesgerichtshofes keine Logik zu können scheinen. Wie sonst soll man den offensichtlichen Fehlschluss der Bejahung des Konsequenz, den die fünf Berobten aus Karlsruhe da niedergeschrieben haben, werten?

Der Fehlschluss der Bejahung des Konsequens wird in der Regel anhand des folgenden Schulbeispiels erklärt:

(P): Wenn es regnet, dann ist die Straße nass.
(B): Die Straße ist nass.
(K): Es hat geregnet.

Selbst Bundesrichtern müsste einsichtig sein, dass die Straße nicht nur dann nass ist, wenn es geregnet hat. Sie kann auch nass sein, weil sie gerade gereinigt wurde. Kurz: (K) ist nicht zwingend, der zwingende Schluss von der nassen Straße auf den vorausgehenden Regen ist falsch. Wer ihn dennoch zieht, begeht den Fehlschluss der Bejahung des Konsequens.

Nun zur Anwendung:

(P): Wer strafwütig ist, der trägt ein t-Shirt mit dem Aufdruck: “Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause, JVA”.
(B): Wolfgang Strauß trägt ein entsprechendes t-Shirt.
(K): Wolfgang Strauß ist strafwütig.
(Kh): Wer strafwütig ist, ist als Richter befangen.

Logik JuristenDer Fehlschluss ist offensichtlich. Man kann das entsprechende t-Shirt auch tragen, wenn man nicht strafwütig ist, z.B. weil es einem gefällt oder weil man es witzig findet. Überhaupt tragen die meisten Menschen t-Shirts, weil sie ihnen gefallen, nicht, weil sie strafwütig sind. Und viele tragen t-Shirts, damit sie überhaupt etwas anhaben und ebenfalls nicht, weil sie strafwütig sind. Dass Bundesrichter in ihrer Einschätzung der t-Shirt-Tragegewohnheiten hier so weit von der Normalität abweichen, ist bedenklich.

Aber es kommt noch schlimmer.
Im Schulbeispiel wird von einer Beobachtung “nasse Straße” auf eine beobachtbare Begebenheit “es hat geregnet” fehlgeschlossen. Die Bundesrichter schließen von einem t-Shirt, also einem wahrnehmbaren Objekt auf ein nicht wahrnehmbares Konstrukt ihrer Phantasie, das sie “innere Haltung” nennen. Mit anderen Worten, sie führen einen Fehlschluss aus, um die Existenz eines Hirngespinsts zu belegen.

Dafür gibt es in der modernen Logik keinen Fehlschluss, denn die Logik geht von gewissen Annahmen über den menschlichen Intellekt aus. Dass jemand von etwas, was er wahrnehmen kann, auf etwas schließen könnte, was er sich einbildet, erinnert doch sehr an den Gottesbeweis und die entsprechenden Verrenkungen, die z.B. Anselm von Canterbury – allerdings auf deutlich höherem Niveau unternommen hat.

Man sollte eigentlich denken, dass die Frage, ob die Existenz Gottes bewiesen werden kann, in einer säkularen Gesellschaft und unter denjenigen, die sich wie die Bundesrichter zur intellektuellen Elite einer Gesellschaft zählen (wollen), verschwunden ist.

Ist sie aber nicht.

Bundesrichter in Karlsruhe huldigen den von ihnen eingebildeten Entitäten und schließen munter fehl. Alles auf Kosten der Steuerzahler versteht sich.

Wetten, dass in der nächsten Verhandlung gegen Y dasselbe Urteil herauskommt, dieses Mal von einem Vorsitzenden einer Strafkammer in Stralsund verkündet, der schon des öfteren im Anzug gesehen wurde. Und was bedeutet das wohl für seine richterliche Unabhängigkeit, wenn er sich an überkommene Konventionen und Standards von Kleidung hält? Am Ende ist der Richter ein Verfechter der harten Hand, denn die, die die harte Hand in der Justiz befürwortet haben, die hatten auch immer einen Anzug an!

 

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