Unlogik garantiert: Spiegel, ZEIT, SZ und NPD – ein stürmisches Amalgam

Der deutsche Blätterwald rauscht es wieder. Um nicht zu sagen, es stürmt im deutschen Blätterwald. ZEIT, SZ und Spiegel, drei Blätter, die im Verlauf von einem Jahr gut 92.000 Leser verloren haben, sind auf dem Kriegspfad. Sie führen einen Feldzug zur Rehabilitierung logischer Fehler, denn in einer Zeit, in der alles gleichgeschaltet ist, kann es nicht sein, dass man Unterschiede in Dummheit, logischer Denkfähigkeit macht, gar von einer Unfähigkeit zum logischen Denken spricht.

Logik, Fairness und Klugheit, sie sind bei Feldzügen oder Kreuzzügen immer im Weg. Also werfen wir sie über Bord und widmen uns Jens Maier. „Richter Jens Maier, 55, der … in der AfD aktiv“ ist (Süddeutsche und Spiegel), Jens Maier, der „nicht irgendein Richter [ist]. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD“ (ZEIT). Die Logik schlägt hier Alarm, denn die drei Qualitätsblätter, wenn es um Unlogik geht, sie begehen gerade einen Fehlschluss, den Fehlschluss ad hominem, den die alten Griechen schon kannten und von dem die Journalisten N.N. (Spiegel), Heinrich Wefing (ZEIT) und Heribert Prantl (Süddeutsche) noch nie gehört haben.

Logik fuer DummiesDer Fehlschluss ad hominem, er liegt dann vor, wenn man von einer Qualität, die in der Person des Gegenüber begründet liegt, auf die Qualität der Argumente des Gegenüber schließt. Wenn man also sagen würde, Heribert Prantl, der für die Süddeutsche schreibt, ist dumm, weil er für die Süddeutsche schreibt, dann wäre dies ein Fehlschluss, denn es ist nicht auszuschließen, dass es bei der Süddeutschen nicht-dumme Journalisten gibt. Und in jedem Fall besteht kein logischer Zusammenhang zwischen Dummheit und der Arbeit für die Süddeutsche. Vielleicht besteht ein sozialer Nachzugseffekt, aber das ist eine andere Frage.

Entsprechend kann man Texte, die Heribert Prantl in der Süddeutschen schreibt, oder die Heinrich Wefing in der ZEIT schreibt oder die ein Redakteur, der lieber ungenannt bleiben will, im Spiegel schreibt, nicht deshalb ablehnen, weil die drei Blätter eine gewisse Neigung nach links zeigen. Das, wie gesagt, wäre ein Fehlschluss ad hominem, und es wäre unfair.

Von Logik und Fairness halten die genannten Autoren jedoch offensichtlich nichts, denn sie sind weder logisch noch fair, wenn es um Richter Jens Maier vom Landgericht Dresden geht. Der Richter ist nämlich AfD-Mitglied, und weil er AfD-Mitglied ist, sind Fehlschlüsse ad hominem, ist eine unfaire Behandlung offensichtlich erlaubt. Also sprechen die Qualitätsjournalisten dem Richter eben einmal jegliche Befähigung zu seinem Amt ab und suggerieren ihren Lesern ganz offen, dass Richter Maier sein Amt missbraucht, um Parteipolitik in Rechtsprechung zu übersetzen. Die Unterstellung bleibt vollkommen unbegründet. An die Stelle des Arguments, das man erwartet hätte, weil die Unterstellung sonst zur Diffamierung gerät, tritt ein weiterer Fehlschluss, nämlich der Fehlschluss ad auctoritatem.

Wenn die drei Qualitätsjournalisten nämlich einheitlich charakterisiert werden können, dann als ideologisch linientreu und obrigkeits- oder positionshörig. Und damit dies keine Unterstellung ist, kommt hier die Begründung.

Steffen Kailitz arbeitet am Dresdener „Hannah-Arendt-Institut“. Er ist Gutachter oder Sachverständiger (beim Spiegel eweiß man es offensichtlich nicht so genau) vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und im Verbotsverfahren gegen die NPD. Er ist ein „renommierter Extremismusforscher“ (Süddeutsche). Kailitz ist also der Gute. Und weil er eine Position innehat und schon einmal vor dem Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger gehört wurde, deshalb bauen ihn die drei von der Journalie als Ehrfurchtsberechtigten auf per Fehlschluss ad auctoritatem auf.

Eine klassische Konstellation: Der gute Erfurchtsberechtigte und der böse rechte AfD-Richter:

Der gute Erfurchtsberechtigte Kailitz ist nun der Ansicht, die NPD plane „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ und wolle „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund“.

Zu wissen, was die NPD plant, ist schon deshalb schwierig, weil es die NPD nicht gibt, es gibt nur die Mitglieder der NPD, die etwas schreiben und etwas tun, nicht jedoch die NPD als Akteur. Aber lassen wir diesen kollektivistischen Fehlschluss von Kailitz unbeachtet und widmen uns dem Absatz, aus dem Kailitz entnommen haben will, dass die NPD die Vertreibung von elf Millionen Menschen plant. Im Parteiprogramm der NPD steht dazu Folgendes:

“Nationale Identität bedeutet: Deutschland muß das Land der Deutschen bleiben und muß es dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, wieder werden. Grundsätzlich darf es für Fremde in Deutschland kein Bleiberecht geben, sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat. Wir lehnen alle „multikulturellen“ Gesellschaftsmodelle als unmenschlich ab, weil sie Deutsche und Nichtdeutsche gleichermaßen der nationalen Gemeinschaftsordnung entfremden und sie als entwurzelte Menschen der Fremdbestimmung durch Wirtschaft, Medien und Politik ausliefern. Die Systemparteien wollen sich durch Austausch des Volkes an der Macht halten; im Gegensatz dazu strebt die NPD den Austausch der Herrschenden an. Der ethnischen Überfremdung Deutschlands durch Einwanderung ist genauso entschieden entgegenzutreten wie der kulturellen Überfremdung durch Amerikanisierung und Islamisierung.“

Das ist nun der Quark, den man gewöhnlich zu lesen bekommt, wenn Parteien auf die nationale Karte setzen. Was damit genau gemeint ist, ist eine Frage der Interpretation. Will man bei der NPD Deutschland für Flüchtlinge schließen? Will man bei der NPD Nichtdeutsche zur Rückkehr anreizen, wie dies im Rahmen des Rückkehrhilfegesetzes von 1983 durch die CDU/CSU-FDP Regierung Kohl, schon einmal der Fall war? Niemand weiß es. Will man bei der NPD alle Personen, die wie auch immer als Nichtdeutsch identifiziert wurden, aus Deutschland ausweisen? Keine Ahnung. Niemand weiß es, vermutlich nicht einmal die Mitglieder der NPD:

Doch: Einer weiß es. Auf welchen Wegen auch immer Steffen Kailitz zu seiner Erkenntnis gelangt ist, er weiß ganz genau, dass die NDP „rassistisch motivierte Straftaten“ plant und „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben“ will. Das hat Kailitz, den man wohl als NPD-Schriftgelehrten bezeichnen muss, aus der zitierten Passage entnommen, so weiß es die ZEIT und so weiß es die Süddeutsche. Rechtlich gesehen, stellt Kailitz damit eine Tatsachenbehauptung auf, eine, die nicht belegbar ist, denn man braucht schon die Phantasie von Kailitz oder sein NPD-Schriftgelehrtentum, das offensichtlich dem logischen und rationalen Danken abträglich ist, um auf die Gedanken zu kommen, auf die Kailitz gekommen ist.

Ein Richter, der sich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung konfrontiert sieht, der sich fragen muss, ob die von Kailitz aufgestellte Tatsachenbehauptung den Tatsachen entspricht, wird, wenn er noch alle fünf Sinne beisammenhat, also zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass Kailitz nicht belegen kann, was er behauptet, und er wird zu dem Schluss kommen, dass es keine Meinungsäußerung ist, da explizit behauptet wird, der Plan, acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben, sei im NPD-Parteiprogramm enthalten. Er ist es nicht, und deshalb muss man Kailitz die entsprechende Behauptung untersagen, so lange, bis er Belege für das hat, was er behauptet.

Muenkler POwiAls Wissenschaftler, Politikwissenschaftler sollte ihm eigentlich der Unterschied zwischen einer Behauptung und einer belegten Aussagen bewusst sein, so dass man sich fragt, wie er auf die Idee kommt, solche wilden Behauptungen aufzustellen, die er nicht belegen kann und die leichte Beute für Anwälte sind, die ihr Handwerk verstehen.

So wie man sich die Frage stellen muss, was Heinrich Wefing in der ZEIT zu dieser absurden Passage veranlasst hat:

“Kailitz‘ Textpassage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, und sie war Kern seiner Aussage vor dem Verfassungsgericht“.

Wenn Kailitz Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen will, weil er seine Meinung zum Ausdruck bringen will, klar als solche kenntlich gemacht hat: „Ich bin der Meinung, dass …“, dann muss er hinzufügen, dass er keinerlei Belege für seine Meinung hat, sonst wird daraus eine Behauptung über die Wirklichkeit, die einer entsprechenden Prüfung standhalten muss. Wenn Kailitz nun tatsächlich nur seine Meinung über die NPD zum Ausdruck gebracht haben will, so fragt man sich, was er dann als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht zu suchen hat [und man fragt sich, warum nicht irgend ein anderer Meinungsträger in Karlruhe gehört wird].

Sachverständige ziehen aufgrund bestimmter Kompetenzen Schlüsse aus Fakten, nachvollziehbare Schlüsse, die einer Prüfung an der Empirie standhalten. Wenn Kailitz also Sachverständiger sein will, dann muss er die Aussage belegen, dass es bei der NPD einen Plan in der Schublade gibt, auf dem ausgearbeitet ist, wie man acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben kann und dass man diesen Plan bei der NPD auch umsetzen will.

Richter Maier hat es für unwahrscheinlich gehalten, dass Kailitz den entsprechenden Plan produzieren kann und deshalb geschlossen, dass es mehr Gründe gibt anzunehmen, dass Kailitz eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt hat als es Gründe gibt, das Gegenteil anzunehmen. Entsprechend hat er Kailitz untersagt, die Tatsachenbehauptung weiterhin aufzustellen. Die 250.000 Euro Ordnunggeld und die angedrohte Ordnungshaft, über die sich Spiegel und Süddeutsche so echauffieren, sind übrigens die normalen Höhen der Strafbewehrung bei einstweiligen Verfügungen. Auch sie sind also keine bösartige Fehde des AfD-Richters gegen den guten Kailitz.

Es wird spannend sein zu sehen, wie die 3. Zivilkammer des Landgerichts Dresden, die sich nunmehr mit dieser Angelegenheit befassen darf, nachdem Widerspruch von der ZEIT und Kailitz gegen die einstweilige Verfügung eingelegt wurde, letztlich entscheidet. Vor allem darf man gespannt darauf sein, welche Belege Kailitz dafür liefert, dass es den Plan, dessen Existenz er behauptet, tatsächlich gibt. Bis dahin können wir feststellen, dass angesichts der journalistischen Qualität und der offensichtlichen Qualität von Sachverständigen, man kaum Zweifel daran haben kann, dass der Verbotsantrag gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeht wie das Hornberger Schießen. So wie man feststellen muss, dass sich „Qualität“ im Begriff Qualitätsjournalismus nicht auf Fairness, logisches Denken und intellektuelle Unabhängigkeit beziehen kann.

P.S.

Wer Journalisten, wie diese Qualitätsjournalisten hat, der braucht in der Tat keine NPD, und er muss sich nicht um die zurückgehende Bildung bei Schülern sorgen. Egal, was bei der schulischen Ausbildung für Lücken vorhanden sind, Qualitätsjournalismus ist immer eine Option.


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