Nach ScienceFiles-Bericht: ARD zu Richtigstellung gezwungen

Vor einigen Tagen haben wir über eine Falschmeldung in der ARD berichtet. Im Zusammenhang mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung hat ein Redakteur der ARD, der namentlich nicht genannt wurde, behauptet, die Studie zeige, dass 50% der Väter zahlungsunwillig seien und alleinerziehenden Müttern den Kindesunterhalt vorenthalten würden.

Diese Behauptung ist falsch, wie wir gezeigt haben, denn in der Bertelsmann-Studie wird eindeutig festgestellt:

“Leider gibt es keinerlei Ursachenforschung, warum der Kindesunterhalt bei so vielen Alleinerziehenden nicht ankommt. … Es besteht daher dringender Forschungsbedarf, warum in so vielen Fällen Unterhaltszahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet werden (können) (21).“

ARD Schmierenjournalismus VaeterDie Ursachen dafür, dass bei manchen alleinerziehenden Müttern kein Unterhalt für das Kind/die Kinder ankommt, sie sind also unbekannt. Der Autor einer weiteren Studie, die in der Bertelsmann-Studie zitiert wird, geht davon aus, dass die Väter nicht zahlungsunwillig, sondern schlicht zahlungsunfähig sind, d.h.: Sie verdienen nicht genug, um Unterhaltszahlungen zu leisten.

Offensichtlich fand man es bei der ARD opportun, diese Tatsachen zu verheimlichen und statt dessen die alte Laier der bösen Männer anzustimmen, die nicht für ihre Kindlein bezahlen wollen. Die Gründe der Falschdarstellung sind entweder in mangelnder Qualifikation des entsprechenden Redakteurs zu suchen oder in seiner ideologischen Borniertheit, die ihn in allen deskriptiven Daten, die ihm nicht gefallen, eine Benachteiligung von Frauen wittern bzw. hinter allen deskriptiven Daten, die ihm nicht behagen, das Wirken böser weißer Männer sehen lässt.

Wie dem auch sei, ein Stammleser von ScienceFiles wollte sich die Falschdarstellung nicht gefallen lassen und hat Folgendes an die Zuständigen bei der ARD geschrieben und unseren Beitrag als Anhang beigefügt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen die Veröffentlichung der ARD vom 06.07.2016 Beschwerde ein. Die Schlagzeile in der ARD lautet: „Jeder zweite Vater zahlt nach Trennung nicht“
Die beiliegenden Ausführungen belegen, daß die in dieser Veröffentlichung gemachte Aussage „..Eine der wichtigsten Ursachen ist die Zahlungsunwilligkeit der ehemaligen Partner. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung…“
nicht das Ergebnis dieser erwähnten Studie ist. Damit ist die Aussage als falsch anzusehen. Weshalb eine gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Einrichtung falsche Aussagen veröffentlicht, sei dahingestellt.

Da ich als Beitragszahler nicht als Unterstützer von Falschmeldungen oder ungenügender Arbeitsleistungen missbraucht werden möchte, bitte ich Sie, eine Rüge gegen die ARD auszusprechen und eine wahrheitsgemäße Gegendarstellung zu verlangen.

Über den Fortgang der Beschwerde bitte ich um Nachricht.
Mit freundlichen Grüssen”

Und siehe da, stillschweigend und ohne einen entsprechenden Hinweis auf den zwischenzeitlich alten und somit aus dem aktuellen Online-Angebot verschwundenen Beitrag, den man also nurmehr über die Suchfunktion findet, hat man bei der ARD den Beitrag richtig gestellt.

Damit die Richtigstellung, zu der sich die ARD aufgrund unseres Beitrages gezwungen gesehen hat, nicht in den unendlichen Weiten des Webs übersehen wird, geben wir sie an dieser Stelle wider:

ARD Richtigstellung VaeterAnmerkung der Red.: In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es unter der Überschrift “Jeder zweite Vater zahlt nach Trennung nicht”, dass eine der wichtigsten Ursachen für die Armutsgefahr von Alleinerziehenden die Zahlungsunwilligkeit der ehemaligen Partner sei. Zu diesem Ergebnis sei eine Studie der Bertelsmann-Stiftung gekommen. Tatsächlich hält die Studie fest, dass bei der Hälfte der Alleinerziehenden der Unterhalt gar nicht ankommt, bei weiteren 25 Prozent nicht regelmäßig oder nicht in der Höhe des Mindestunterhalts. Gründe hierfür gibt die Studie allerdings nicht an. Dies[e] sei[en] nicht bekannt. Insofern ist die Schlussfolgerung, dass der Nicht-Erhalt des Unterhalts auf Zahlungsunwilligkeit zurückgehe, unzulässig. Wir bedauern diese Verkürzung und danken unseren Lesern für entsprechende Hinweise.


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