Nach Fiasko in Mecklenburg-Vorpommern: Betreutes Wählen – Plan für Wahlrechtsänderung

Nicht nur vier Eltern schweben den Grünen in ihrem Überlebenskampf vor, vier Eltern, die alle Elterngeld beziehen können, nein, nach dem Fiasko in Mecklenburg-Vorpommern sind die Vordenker der Partei dabei, eine Wahlrechtsreform in den Bundestag einzubringen, die verhindern soll, dass einerseits Parteien, die wichtig sind, um z.B. grüne Abgeordnete finanziell zu versorgen, aus Parlamenten gewählt werden – mit unabsehbaren Folgen für die jeweilige Parteienfinanzierung, andererseits sichern soll, dass Parteien, die eindeutig nicht in die Parlamente gehören, weil sie z.B. keine grünen Inhalte vertreten, ferngehalten werden.

B90GDas zuerst genannte Ziel der dauerhaften Wahl grüner Parteien in Parlamente, soll durch ein so genanntes bedingungsloses Wählergrundeinkommen erreicht werden. Das bedingungslose Wählergrundeinkommen sieht vor, dass derzeit im Bundestag vertretene Parteien eine Wählergutschrift von 5% der noch nicht abgegebenen Stimmen erhalten, um zu verhindern, dass sie an der 5%-Hürde scheitern. Da Parteien wie die Grünen oder die SPD, in Maßen auch die Linke und selbst die CDU oder CSU seit Jahrzehnten beweisen, dass ohne sie in Deutschland keine Gesetzgebung erfolgen kann, ist diese Maßnahme gerechtfertigt. Da eine Vielzahl von Parteisoldaten und Kostgängern politischer Parteien vom politischen Überleben der entsprechenden Parteien abhängen, ist es schon aus sozialen Gründen eine Aufgabe der Fairness, die Jobcenter vor einer Schwemme schwer bis gar nicht vermittelbarer Arbeitsloser zu bewahren und den finanziellen Fortbestand der fünf Bundestagsparteien und insbesondere der kleinen Parteien, die ständig vom neokapitalistischen Wettbewerb um Wählerstimmen bedroht sind, zu sichern. Dies ist zudem eine Frage sozialer Gerechtigkeit, so dass das bedingungslose Wählergrundeinkommen als Rechtsanspruch aller derzeit im Bundestag vertretenen Parteien festgeschrieben werden soll.

Damit nicht Unbefugte oder gar Fremdideologen in den Genuss der finanziellen Wohltaten kommen, die aus dem bedingungslosen Wählergrundeinkommen resultieren, muss deren Wahl in den Bundestag und andere Parlamente verhindert werden. Dies erfolgt über das so genannte Betreute Wählen, bei dem Wahl-Supervisoren, auch Wahlbegleiter oder Ballot-Worker genannt, mit den Wählern, von denen spätestens seit Mecklenburg-Vorpommern sicher ist, dass man ihnen weder trauen noch sie alleine wählen lassen kann, mit in die Wahlkabine gehen, um so sicherzustellen, dass kein Kreuz an der falschen Stelle gemacht wird. Auf diese Weise kann einerseits die Illusion einer Demokratie aufrecht erhalten werden, denn der Zugang zum Stimmzettel ist für alle Parteien frei. Gleichzeitig kann darauf hingewirkt werden, dass nicht unbefugte und ideologisch fremde Parteien in Parlamente gelangen und dort die finanziellen Ressourcen beanspruchen, die u.a. den Grünen zustehen.

Der Vorschlag wurde wohl von einer innerparteilichen Arbeitsgruppe unter Einfluss der üblichen Drogen und in Geschlechterparität erarbeitet. Die Unterschriften sind aufgrund des beschriebenen Einflusses leider unleserlich.


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