Streit über TTIP-Schiedsgerichte: Viel Emotion – wenig Ahnung – unser Beitrag: Fakten

Stellen Sie sich vor, Sie hätten Geld, viel Geld und würden dieses Geld in eine Fabrik in Venezuela investieren. Eine gute Anlage in einem einst sicheren Markt. Und dann kommt Hugo Chavez und enteignet ihre Fabrik. Ihre Investition wäre futsch, wenn es keinen bilateralen Investitionsschutz zwischen Deutschland und Venezuela gäbe, der auch Venezuela unter Chavez dazu verpflichtet, ihre Entschädigung von Spruch eines unabhängigen Schiedsgerichtes abhängig zu machen. Ohne dieses Schiedsgericht, wären sie den Launen von Chavez ohne Schutz und ohne Möglichkeit, ihren Schaden einzuklagen, ausgeliefert gewesen.

maduro
Wer es gerne aktuell hat, kann Chavez gegen Maduro teilen. Die Armut ist dieselbe.

Gut dass es einen entsprechenden Rechtsschutz, ein entsprechendes Investor-Staats-Schiedsverfahren gibt. Ein Schiedsgericht, wie es in TTIP vereinbart ist, jenes Schiedsgericht, um das derzeit so viel Geschrei entsteht, Geschrei, bei dem viele mitschreien, die überhaupt keine Ahnung haben, was ein solches Schiedsgericht darstellt, und weshalb es wichtig ist.

Wussten Sie z.B. das Deutschland derzeit mit 147 Ländern einen Investitionsschutzvertrag abgeschlossen hat, der Schiedsgerichte als zentrale Einrichtung vorsieht, darunter 14 Verträge mit EU-Mitgiedsstaaten?

Wussten Sie, dass das erste Schiedsgericht, das es zum Investorenschutz gab, zwischen Deutschland und Pakistan im Jahr 1959 abgeschlossen wurde, um deutsche Investoren dazu zu bewegen, in Pakistan zu investieren, in der Sicherheit, dass ihre Investitionen nicht einfach verschwinden können?

Wussten Sie, dass der Hauptzwecke eines entsprechenden Investor-Staats-Schiedsverfahren darin besteht, von unterschiedlichen Rechtssystemen, wie sie z.B. in Utah und in Niederösterreich vorhanden sind, die für die jeweiligen Parteien aufgrund ihrer kulturellen Grundlage kaum verstehbar sind, zu abstrahieren und einen Rechtskodex einzuführen, der eine Form der funktionalen Äquivalenz darstellt, die es beiden Konfliktparteien erlaubt, auf Basis eines geteilten Rechtskodizes zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Investoren vorliegt oder nicht.

Wussten Sie, dass die Einführung eines Schiedsgerichts, die einzige Möglichkeit ist, um das Problem zu umgehen, dass festgeschrieben werden müsste, welches nationale Rechtssystem in einem Streitfall zur Anwendung käme, was bedeutet, dass sich europäische Unternehmen den Gesetzen der USA zu unterwerfen hätten oder US-Amerikanische europäischen,w as letztlich die Preisgabe nationaler Hoheit zur Konsequenz hat?

ttipWussten Sie, dass ein Schiedsgerichtsverfahren nur angestrengt werden kann, wenn ein Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen aus dem In- oder Ausland diskriminiert wird?

Wussten Sie, dass es exakte Verfahrensregeln darüber gibt, wie ein solches Schiedsverfahren durchgeführt werden soll und von wem, geregelt z.B. im Kodex der Welthandelskommission der Vereinten Nationen (UNCITRAL), der für TTIP gelten wird?

Und wie steht es mit den folgenden Statistiken zu Verfahren im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren (investor-state-dispute settlement), die man der entsprechenden Datensbank der UNCTAD entnehmen kann? Bei diesen Daten handelt es sich um Daten zu Klagen, die im Rahmen derzeit existierender Investor-Staats-Schiedsverfahren angestrengt wurden!

  • Zum Ende 2013 waren 568 Klagen vor Schiedsgerichten anhängig.
  • Davon wurden 300 (53%) von Europäischen Unternehmen angestrengt, 127 (22%) von Unternehmen aus den USA.
  • In 27% (153) der 568 Fälle richten sich die Klagen gegen Industrieländer;
  • Die Top-3 der weltweit am häufigsten verklagte Länder sind Argentinien (53 Klagen), Venezuela (38 Klagen) und die Tschechische Republik (27 Klagen).
  • Investoren aus der EU verklagen am häufigsten EU-Mitgliedsstaaten und Länder aus Lateinamerika (je 29% der von EU-Unternehmen angestrengten Klagen – die Top-3 der verklagten Länder ist identisch mit der im letzten Punkt genannten Liste)
  • 48,2% der Klagen deutscher Investoren richten sich gegen EU-Mitgliedsstaaten und die meisten Klagen, die derzeit gegen EU-Mitgliedsstaaten anhängig sind, stammen aus der EU.
  • Von 274 Klageverfahren, die bis Ende 2013 vor entsprechenden Schiedsgerichten abgeschlossen wurden, endeten 43% mit einem Spruch zu Gunsten der verklagten Staaten, in 31% der Klagen waren die Investoren erfolgreich, in 26% der Verfahren, wurde der Streit beigelegt.
  • Klagen häufen sich in Sektoren, in denen Staaten stark intervenieren, z.B. im Bereich Öl, Gas und Bergbau, der heftig subventioniert wird oder im Bereich der Elektrizität, also in den ideologischen Tummelfeldern vieler NGOs, die so heftig gegen Schiedsgerichte auftreten.

Der Ablauf eines Verfahrens folgt einem entsprechenden Kodex. Es gibt den bereits benannten Kodex der Welthandelskommission der Vereinten Nationen (UNCITRAL) und den Code der ICSID (International Center for Settlement of Investment Disputes), der zwischenzeitlich von 154 Staaten ratifiziert ist (auch von Deutschland). Demnach ist das Vorgehen bei einem Schiedsverfahren klar geregelt:

  • ttip-muenchenBevor überhaupt Klage eingereicht werden kann, müssen der Investor und die betroffene Regierung mit einander verhandelt haben.
  • Kann der Streit nicht beigelegt werden und sind beide, Investor und Staat Mitglied der ICSID, dann kann ein Schiedsverfahren beantragt werden. Dazu bedarf es eines schriftlichen Antrags beim ICSID-Generalsekretär.
  • Nach der Registrierung des Schiedsverfahrens wird ein Tribunal konstituiert, das aus drei Schiedsrichtern besteht: Ein Schiedsrichter wird vom Investor benannt, einer vom verklagten Staat. Auf den dritten und vorsitzenden Schiedsrichter müssen sich klagender Investor und verklagter Staat gemeinsam einigen.
  • Das Tribunal berät den Fall und trifft einen Schiedspruch.

Zum Abschluss noch zur Korrektur einiger Mythen:

Mythos 1: Investor-Staat-Schiedsverfahren machen es Unternehmen möglich, Gesetze zu verhindern oder rückgängig zu machen.

Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) schützen Investoren davor diskriminiert zu werden, vor ungerechten und unbilligen Behandlung durch den Staat, auf dessen Gebiet sie investiert haben, und vor Enteignung. Sie schaffen also einen moralischen Kodex, an den beide Seiten gebunden sind. Von NGOs wie Attac gerne zitierte Beispiele malen den Teufel oft in Form von Fracking an die Wand und behaupten, Unternehmen könnten Umweltschutzbestimmungen über Schiedsgerichte aushebeln oder verhindern.

Ein gerne zitiertes Verfahren ist der Streit der US-Firma Lone Pine mit Kanada, bei dem es um 118,9 Millionen US-Dollar geht. Lone Pine hat auf Grundlage von durch Kanada gemachten Zusagen und vergebenen Explorationslizenzen erhebliche Investitionen in Kanada vorgenommen. Ziel war es, Gasvorkommen unter dem St. Lorenz Strom zu erschließen. Kanada hat im Jahr 2011 die entsprechende Explorationslizenz kompensationslos zurückgezogen. Dagegen wehrt sich das Unternehmen. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Mythos 2: Investor-Staat-Schiedsverfahren begünstigen ausländische Investoren gegenüber inländischen Investoren.

Inländische Investoren haben dieselben Rechte, die auch ausländische Investoren haben. Ziel der Schiedsverfahren ist es, diese Gleichheit gerade festzuschreiben und zu garantieren.

Mythos 3: Die Anzahl der Klagen vor Schiedsgerichten hat zugenommen, weil Unternehmen über Mdie Schiedsgerichte ihren Gewinn zu maximieren suchen.

marchingmoronsDie Anzahl der Klagen hat zugenommen, weil die Anzahl der Unternehmen, die in anderen Ländern investieren und die Höhe der Investitionen zugenommen hat. Grenzüberschreitende Direktinvestitionen gab es 1997 in Höhe von rund 5.000.000.000.000 US-Dollar. Im gleichen Jahr waren 8 Klagen vor einem Schiedsgericht anhängig. Die Höhe der grenzüberschreitenden Direktinvestitionen im Jahr 2013 beträgt rund 28.000.000.000.000 US-Dollar, die Zahl der anhängigen Klagen summiert sich auf rund 3.300 (die Klagen sind oft seit mehreren Jahren anhängig).

Mythos 4: Investor-Staat-Schiedsgerichte schrecken Staaten davon ab, Gesetze zu erlassen.

Haben Sie den Eindruck, dass die 147 Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfaren, die Deutschland derzeit vereinbart hat, die Bundesregierung davon abgeschreckt haben, Gesetze zu erlassen?

Auf Basis der zusammengestellten Fakten kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass Schiedsgerichte, die eine völkerrechtlich verbindliche Rechtssicherheit für Investoren schaffen, so dass sich z.B. ein Militärputsch nicht negativ auf Investitionen auswirkt, die von ausländischen Unternehmen im Putschland gemacht wurden, eine sinnvolle Angelegenheit sind, wenn man daran interessiert ist, Investitionen und mit ihnen Wachstum und Wohlstand für ein Land sicherzustellen. Entsprechend muss man NGOs, die gegen Schiedsgerichte mit Emotionen und keinen Fakten vorgehen, wohl attestieren, dass sie weder an Wachstum noch an Wohlstand interessiert sind, jedenfalls nicht an Wachstum und Wohlstand für andere.

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