GEZ-Terror: Wenn Arbeitgeber zum Erfüllungsgehilfen gezwungen werden

In Saalfeld-Rudolstadt, da kann man gut leben. Rennsteig und Wald, Schlösser und Burgen, das alles, macht Saalfeld-Rudolstadt attraktiv für Touristen. Nur Einheimische haben es schwer. Vor allem dann, wenn sie sich weigern, GEZ-Gebühren zu bezahlen.

Rundfunkstaatsvertrag § 12:

“(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt, 2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder 3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.“

Mit diesem kleinen Paragraphen, der diejenigen mit staatlicher Verfolgung bedroht, die sich weigern, die seichte Kost aus ARD und ZDF, die sie nicht sehen wollen, auch noch zu bezahlen, haben sich die Rundfunkanstalten die Möglichkeit geschaffen, Gebührenverweigerer in jeden Winkel ihres Lebens zu verfolgen.

Arendt_totalitarismusWie in totalitären Gesellschaften, in denen Partei und Geheimdienst Durchgriff auf das Privatleben von Menschen hatten und man nirgends sicher sein konnte, nicht bespitzelt zu werden, so kann man heute und in Deutschland nicht sicher sein, von der GEZ bzw. deren Erfüllungsgehilfen in den Landratsämtern an jedem Ort verfolgt zu werden.

Weil es ein kapitales Verbrechen ist, den GEZ-Beitrag nicht zu bezahlen, deshalb setzen die Jäger der Gebührenverweigerer jedes Kaliber an rechtlicher Bewaffnung ein, das ihnen zur Verfügung steht. Selbst am Arbeitsplatz wird den Gebührenverweigeren nachgestellt, wie ein Dokument zeigt, das uns zugeschickt wurde.

Wieder einmal stammt es aus Saalfeld-Rudolstadt, wo man offensichtlich noch gut in Übung ist, wenn es darum geht, Staatsfeinde oder Systemkritiker, also Gebührenverweigerer zu verfolgen.

Die Lesern von ScienceFieles bereits bekannte Sachbearbeiterin Sabine Schönbrodt und Heike Büttner, Sachgebietsleiterin der Kreiskasse, haben dem Arbeitgeber eines Gebührenverweigerers eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung geschickt und wollen damit erreichen, dass der Arbeitgeber die ausstehenden Rundfunkgebühren, nebst den Verwaltungskosten vom Gehalt seines Arbeitnehmers einbehält und an die Kreiskasse überweist. Für den Falle seiner Weigerung wird ihm ein Zwangsgeld von 100 Euro angedroht.

Denn: der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer für dessen Arbeit bezahlt, wird eben einmal zum Drittschuldner erklärt, weil er Geld, das seinem Arbeitnehmer am Zahltag zusteht, für diesen bis zur Auszahlung verwahrt, Geld, von dem man im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt der Ansicht ist, ein Teil davon stehe der Kreiskasse und dem MDR zu.

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Es herrschen raue Sitten in Gebührendeutschland, raue Sitten, von denen man sich nicht nur fragen muss, in welcher Hinsicht sie die Grenze der Legalität bereits überschritten haben, man muss sich auch fragen, ob der Aufwand an Verwaltung und Zeit, die für Nachstellung und Verfolgung genutzt werden, noch in irgend einem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Vor allem muss man sich fragen, ob es die Rundfunkgebühren wert sind, die Legitimation eines Rechtssystems zu untergraben und ein juristisches System in ein totalitäres Netzwerk zu verwandeln, in dem fast jeder, der im Verdacht steht, monetäre Mittel mit einem Gebührenverweigerer zu tauschen, zum Drittschuldner und Erfüllungsgehilfen des Verfolgungsterrors gemacht werden kann.

Wo hätte es das jemals gegeben, dass Arbeitgeber als Hilfs-Gerichtsvollzieher auftreten?

Stimmt: Im Dritten Reich.

Und natürlich muss man sich fragen, wie es sein kann, dass im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt die Arbeitgeber von Gebührenverweigerern bekannt sind.

Gibt es in Thüringen eigentlich einen Datenschutzbeauftragten?

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