Hass ist nicht strafbar! Kampf gegen Hasskommentare hat in der Regel keine rechtliche Grundlage
Ausgerechnet der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat gerade seine fundierte Ansicht publiziert, dass es keine Grundlage des Kampfes gegen Hasskommentare im allgemeinen Strafrecht gebe, sofern sich die Hasskommentare nicht als Verstoß gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) erwiesen, oder den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) darstellten.
Wer seiner Meinung Ausdruck verleiht, dass XY ein hassenswerter Hanswurst sei, der sich auf Kosten der Allgemeinheit einen schönen Lenz macht, der mag darin seinen Hass oder eine Beschreibung der Realität zum Ausdruck bringen, er macht sich aber nicht strafbar!
Denn: Das deutsche Strafrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht, wie der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ausdrücklich feststellt. Es ist auf Handlungen ausgelegt, nicht auf Meinungen. Nicht Hass ist strafbar und auch nicht Hetze, sofern sie nicht dem in § 130 StGB begründeten Straftatbestand der Volksverhetzung entspricht, für den entscheidend ist, dass ein „Aufstacheln zum Hass“ vorliegt, das geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Frage, wann ein „Aufstacheln zum Hass“ vorliegt, ist eine Frage, die am Einzelfall geprüft werden muss.
So hat das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt, dass das Verbreiten einer Schrift, die sich „gegen alle Asylbewerber in der Bundesrepublik“ richtet und sie „pauschal als Schmarotzer, Betrüger und Straftäter“ darstellt, „die sich über die dummen Deutschen lustig machen“ (NJW 1995, S. 143), Aufstacheln zum Hass darstellt, denn: „die Verunglimpfung der Asylbewerber“ solle dazu dienen, „in der Bevölkerung vorhandene Vorbehalte und Ängste gegenüber den bei uns lebenden Migranten in Fremdenfeindlichkeit und Fremdenhass zu verwandeln“.
Wie man sieht, dienen manchen Oberlandsrichtern ihre Urteile dazu, bei ihnen vorhandenen Stereotype und Vorurteile über „die Bevölkerung“ zum Anlass zu nehmen, um sich als der Bevölkerung überlegen zu inszenieren.
Aber lassen wir das.
Wichtiger ist: Der wissenschaftliche Dienst bricht eine Lanze für die Meinungsfreiheit:
“Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahingehend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein „Gesinnungsstrafrecht“. Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, wie schon der römische Jurist Ulpian feststellte: Cogitationis poenam nemo patitur – Gedanken sind straffrei (Digesten 48, 19, 18). Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar. Auch die Qualifikation einer Äußerung als „Hetze“ besagt noch nichts über deren strafrechtliche Relevanz. Erforderlich für eine Strafbarkeit ist vielmehr gemäß dem Grundsatz nullum crimen sine lege (keine Strafe ohne Gesetz, Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz sowie § 1 StGB), dass sämtliche Tatbestands- und Strafbarkeitsvoraussetzungen eines bestimmten Delikts in Bezug auf Handlung und Täter vorliegen. Während das Strafrecht als schärfste Sanktionsmöglichkeit des Staates mithin dazu dienen kann, als ultima ratio bestimmte Erscheinungsformen von Hetze als Symptom von Hass zu bekämpfen, erscheint es als grundlegendes Mittel gegen Hass und seine Ursachen kaum geeignet.“
Da Hass in Form von Meinung, nicht als hasserfüllte Handlung, somit legal ist, dürfte die Grundlage der Tätigkeit von Hasshassern wie der Amadeu Antonio Stiftung entfallen und eine öffentliche Förderung der Hasshasser hinfällig sein.
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Also unter der Gefahr hier penetrant zu wirken, mit meinen Kommentaren, aber es will einfach von der Zunge:
Vieles, was von den linken Linken als Hasskommentar bezeichnet wird, ist einfach nur Kritik.
Manchmal scharf, manchmal flapsig formuliert, nicht immer differenziert aber eine kritische Meinung. Das wird angegangen und verfolgt.
Im Gegenteil dazu empfinde ich vieles aus dem Lager der linken Linken , der Antideutschen, der Feministinnen und aus dem fundamentalen Islam tatsächlich als Hass. Aber der weird, obwohl durchaus justiziabel, nicht angegangen.
Die Titulierung Hass ist einfach eine neue Masche, seitdem Nazi, Verschwörungstheorie u.ä. nicht mehr zieht und jetzt gegen Hass und Fake News als neuestes Schlagwort ersetzt wird.
Danke für Eure Arbeit, fürs Zuhören, fürs Lesen und fürs Vordenken für alle, denen das abtrainiert wurde.
Bemerkenswert, daß zu dieser Feststellung der Bumstag seinen wissenschaftlichen Dienst bemühen musste. Oder aber auch nicht.
ich fürchte, die Aussage hinter dem Artikel des Wissenschaftlichen Dienstes ist ganz anders gemeint als das, was Ihr Beitrag wünschenswerterweise nahelegt. Ich fürchte, sie geht so: Weil das Strafrecht kein Gesinnungsrecht ist, und weil Hate speech mit ihm nicht in den Griff zu bekommen ist, muss der Staat zu anderen Mitteln greifen – zum Beispiel mehr Rechte und Befugnisse für die von uns allen geschätzte Antonio-Amadeo-Stiftung oder Arvato, den privatrechtlich organisierten Facebook-Löschdienst. D.h. über den wissenschaftlichen Dienst versucht Hr. Maas, sein willkürliches Vorgehen zu legitimieren. Was meinen Sie – ergibt das Sinn?
Warum denken Sie das? Ihre Bewertung/Interpretation wird durch nichts nahegelegt. Und gerade weil der Beitrag des wissenschaftlichen Dienstes so herrlich un-normativ ist und so deskriptiv: Warum sollte man sich eine Interpretation zu eigen machen, die wider die eigenen Interessen ist. Es liegt doch viel näher festzustellen, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt hat, dass Hass nicht strafbar ist und das deutsche Strafrecht KEIN Gesinnungsstrafrecht.
Nun ja, Hr. Klein, ich denke das, weil ich den Wissenschaftlichen Dienst als ein Organ des Bundestages verstehe, also nicht unabhängig, sondern als Dienstleister. Dann frage ich mich weiter, wem es nützt, wenn der Wissenschaftliche Dienst zu der Erkenntnis kommt, dass das Strafrecht kein geeignetes Mittel gegen Hate Speech ist. Da kann es m.E. nur eine Antwort geben: Heiko Maas und seiner ausgerufenen Strategie, Im Netz die Meinungsfreiheit einzuschränken. Er resp. sein Ministerium macht sich den Dienst zunutze, sein Vorgehen auch wissenschaftlich zu legitimieren.
Weil die AAS und Hr. Maas andere Interessen haben, wie Sie selbst an anderer Stelle herausgearbeitet haben, und sie bisher entsprechend handeln. Daher ist zu erwarten das die AAS und Hr. Maas auch in Zukunft entsprechend handeln und argumentieren werden.
Alles schön und gut, aber wer bringt Heiko Maas nun diese Gedanken nahe?
Na, da wird wohl in sehr absehbarer Zeit ein neues Gesetz eingeführt werden. Ist doch kein Problem für die …
Das befürchte ich auch. Und der deutsche Michel surft dabei enthirnt auf Facebock oder quietscht bei einer TV-Prolo-Show.
Prima. Korrekt widergegeben, sachlich, informativ, trotzdem knackig, denn der trotzige Unterton ist zu spüren und das ist auch gut so.
Die Deutschen sind Schmarotzer, Betrüger und Straftäter …
Die Asylanten sind …
“Jesus, das kleine Arschloch”, war ein Buch im Eichborn-Verlag.
Mohammed, der kleine XY …
Die Sätze zwei und vier sind strafrechtlich relevant, da gegen schützenswerte Minderheiten gerichtet.
Der Norm-Deutsche, der Native, hat im Lande seiner Väter weniger Rechte als die später hier Lebenden.
Das ist Unrecht! So wird der demokratische Konsens schwer beschädigt.
Das schönste an diesem Bericht ist Pete Seeger, der das Lied:”Sag mir, wo die Blumen sind” schrieb und sang. Mir wurde das Lied als Kind immer vorgesungen und ich frage immer noch: “Sag mir, wo die Blumen sind, wo sind sie geblieben?” So viel Hass und Gewalt, dass das Schöne und Geniale gar nicht mehr zur Sicht kommt.
Es mag interessant sein, mit welchen Themen sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages befasst und zu welchen Schlüssen er kommt, aber jedem normal denkenden Bürger ist es sowieso klar, daß Hass kein justiziables Delikt ist.
Ja, Hass ist nicht strafbar, Holocaustleugnung jedoch schon. Da ist es gut, daß heutzutage jeder anhand der Forensik zur Gaskammertemperatur den Holocaust als wissenschaftlich bewiesen nachvollziehen kann.
Für Leugnung gibt es keinen Grund. Dies führt hoffentlich ebenfalls zu weniger Hass in der Welt.
Es ist schon erstaunlich, das stellenweise noch vernünftige Menschen in Behörden Ministerien und Institutionen zu finden sind. Wurden die nicht gebrieft?! Könnte mir allerdings vorstellen, das abgefeimte Gesinnungsschnüffler jetzt schon am werkeln des Karriereendes dieser Menschen sind. Geht gar nicht, das die nicht im Chor heulen…
Das heisst also, dass nach einer Klage gegen die Sperrung eines Kommentars dieser Wochen später, wenn es niemanden mehr interessiert, freigeschaltet würde.
Ganz toll.
Es wird nicht mehr lange dauern, bis die ersten Querdenker eingesperrt werden.
Der Paragraph 130 im Strafgesetzbuch Volksverhetzung gilt als Gummiparagraph.Der genannte Paragraph wird besonders gern bei kritischen Kommentaren im Internet angewandt. So wurde schon wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt weil bei einer Pegida Veranstaltung ein Galgen zu sehen war.Aber linke Aktivisten durften oeffentlich eine Guillotine mit der Aufschrift Wie love Volkstod zur Schau stellen ohne das die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat. Mit dem Paragraphen 130 ist man heute sehr schnell zur Hand wenn schon die leiseste oder kleinste Kritik an der aktuellen Politik speziell der Flüchtlingspolitik hörbar wird.Oft genug wurden schon Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts auf Volksverhetzung eingeleitet. Besonders tut sich ja Bundesjustizminister Heiko Maas hervor und mit ihm auch aus Mitteln des Bundesfamilienministerium finanzierte Amadeu-Antonio Stiftung hervor. Besonders kritische Kommmentare bei Facebook und Co werden dabei unter die Lupe genommen um Sie als Hasskommentare zu werten und Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung einzuleiten. Hier kommt das Gefühl oder der Verdacht auf das man eine Art Gedankenpolizei installieren möchte um die Bürgerinnen und Bürger lückenlos zu über wachen.
Wenn tatsächlich schon die kleinste Kritik an der Zuwanderungspolitik zu Anfangsverdächtigungen und womöglich gerichtlichen Verfahren führen könnten, sollte Maas aber mindestens viermal so viele Richter einstellen lassen, als jetzt vorhanden sind. Da käme extrem viel Arbeit auf die Gerichte zu. Und das produziert hundertausende Mini-Märtyrer, die dann nicht nur ahnen, wohin wir gekommen sind, sondern es ganz genau wissen. Ebenso wie ihr soziales Umfeld. Die AfD wirds freuen.
Zum wissenschaftlichen Dienst des Bundestages möchte Ich noch folgendes erwähnen. In anderen Internetforen wurde mehrfach darauf hingewiesen das der wissenschaftliche Dienst des Bundestages auch damit beschäftigt ist die Vereinbarkeit zwischen der islamischen Scharia und unserem Grundgesetz zu prüfen. Jedenfalls ist der wissenschaftliche Dienst zu ganz erstaunlichen Ergebnissen gekommen.Und zwar das die islamische Scharia und unser Grundgesetz vereinbar sind.
Das war wohl eine Zeitungsente.
Der wiss.Dienst des BT hat dies hier publiziert:
https://www.bundestag.de/blob/414598/e0ddb4d67852477b0536cd9662f4b8d9/wd-3-406-08-pd-data.pdf
Daraus geht die Unvereinbarkeit von Scharia und deutscher/europäischer Gesetzgebung deutlich hervor.
Man geht jetzt in der Politik einen anderen Weg: inkompatible Islamvorschriften werden kompatibel gemacht, indem die Gesetzgebung westlicher Staaten an die Bedürfnisse des Islam angepaßt werden sollen. Vergleichen Sie dazu das neue Integrationspapier der Beauftragen der Bundesregierung. Dort finden Sie detaillierte Vorschläge zur Änderung unserers GG.
Schlau, nicht wahr?
Hier hört “der Spaß” ganz eindeutig auf!
Das ist leider falsch. Das dt. Strafrecht IST eindeutig ein Gesinnungsstrafrecht, das beginnt schon beim Mord-Paragraphen.
Die Begrifflichkeiten sind so unklar gefasst dass fast jede Äusserung mit politischen Kontext unter §130 fällt wenn sich die Politik das wünscht. Aktuell werden über 600 “Rechtsextreme” mit Haftbefehl gesucht, davon nur 100 wegen Gewaltverbrechen, den Rest kann man sich denken.
Es ist richtig, dass unbekanntere Personen normalerweise folgenlos im Internet ihrem Hass Ausdruck verleihen können sofern sie einige Regeln befolgen. Leute wie Bachmann werden aber für triviales Flüchtlingslästern verurteilt. Bei Pegidaleuten reicht es schon für Freiheitsstrafen wenn jemand “Salafistenschwein” gesagt hat.
Wenn Hass nicht strafbar ist, kann auch das Aufstacheln dazu nicht strafbar sein. Denn warum sollte das Aufstacheln zu einem nicht strafbaren Umstand, strafbar sein? Oder anders gesagt: das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen ist nicht strafbar. Daher kann auch das Auffordern (anstacheln) zum Parken auf diese Flächen nicht strafbar sein.
Das die Bundesregierung überhaupt über einen solchen hannebüchernen Unsinn diskutiert, ist an sich schon haarsträubend. In der Zwischenzeit stürzen sich frauenhassende illegale Zuwanderer auf ihre Opfer……..aber darüber wird offenbar nicht diskutiert, dafür aber über die Unterdrückung der Reaktion darauf.
Man fühlt sich mittlerweile wie unter einer fremden, feindlichen Besatzungsmacht, die die einheimische Bevölkerung selbst inbrünstig haßt.
Eine kleine Stichelei am Rande: soll eigentlich in Zukunft jeder Hass bestraft werden, oder nur der Hass einheimischer Deutscher (Paßdeutscher ausgenommen) gegenüber Menschen anderer Nationen, vornehmlich aus islamischen Ländern? Was ist mit dem Hass der AAS auf Menschen, die ihre Kultur und ethnische Zusammensetzung bewahren wollen? Was ist mit dem Hass von paßdeutschen Türken, die über die Entwicklung ebenso verärgert sind, wie ich selbst? Bliebe dieser Hass als “Spezialfall südländischen Temperaments” frei von Strafandrohung, weil Erdogan sonst mit “Flüchtlingsflutung” droht?
By the way: ich hasse Moslems nicht, aber ich lehne den fundamentalen Islam in Deutschland als vormoderne, menschenrechtswidrige Herrschaftskultur vollkommen ab. Das hat mit Hass gar nichts zu tun, sondern mit weitreichenden Informationen und abschließendem eigenen Urteil. Das ist eine logische Denkleistung und kein subjektives Gefühl. Es hat sich z.B. herausgestellt, dass 66% der Suren des Koran die Schädigung von Menschen rechtfertigt und fordert. Da braucht man keine Emotion um sagen zu können: das kann ich nicht akzeptieren.