Bundesjustizminister Maas ist ein Fake

Angeblich hat Heiko Maas Juristerei studiert.
Entsprechend sollte ihm der Unterschied zwischen Rechtsetzung und Naturrecht bekannt sein.

Ist er aber nicht.

Angeblich ist Heiko Maas Bundesjustizminister.
Als Bundesjustizminister sollte es Maas bekannt sein, dass der ständige Ruf nach Gesetzesverschärfung, Ahndung oder härterem Vorgehen nicht die Lösung für Probleme, sondern in der Regel der Anfang von Problemen ist.

Ist es aber nicht.

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Was meinen Sie: Echt oder Fake?

Angeblich ist Heiko Maas ein Politiker.
Als Politiker sollte Heiko Maas wissen, dass er Repräsentant seiner Wähler, nicht Erzieher der Bürger ist. Er sollte wissen, dass Freiheit etwas ist, was man nicht gewähren kann, nicht einmal als Bundesjustizminister, nicht einmal als Bundesjustizminister, der angeblich Juristerei studiert hat. Denn: Freiheit ist ein Naturrecht, das jedem Menschen zusteht. Und jeder Mensch hat die Freiheit, seine Freiheit so zu gestalten, wie er das möchte.

Daran ändert es auch nichts, dass Heiko Maas die dümmlichen Memes von NoHateSpeech Deutschland nachplappert und behauptet: „Verleumdung und üble Nachrede sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“.

Selbstverständlich sind üble Nachrede und Verleumdung von Meinungsfreiheit gedeckt. Wer sich zur üblen Nachrede und zur Verleumdung entscheidet, der tut dies im vollen Bewusstsein, dass es in Deutschland ein Strafrecht gibt, das üble Nachrede und Verleumdung und damit das, was er zu sagen im Begriff ist, unter Strafe stellt. Er stellt sein Recht auf Meinungsfreiheit, das ihm niemand nehmen kann, über das Strafrecht.

Ein richtiger Jurist und Bundesjustizminister sollte das wissen.

Maas scheint aber nicht nur Probleme mit der Freiheit von anderen und der Stellung von Rechtsregeln zu haben, er hat auch definitorische Probleme, vermengt er doch ständig die neueste Lieblingssau, die politisch Korrekte durch deutsche Dörfer treiben, nämlich „FakeNews“, mit Verleumdung und übler Nachrede. FakeNews kann, muss aber nichts mit übler Nachrede und Verleumdung zu tun haben. FakeNews findet sich viel häufiger z.B. in Form der Behauptung, Saddam Hussein sei im Besitz von Massenvernichtungswaffen als im Kontext mit übler Nachrede oder Verleumdung. FakeNews kommt auch als Behauptung daher, z.B. als Behauptung, es gebe in Deutschland einen Gender Pay Gap, eine Behauptung, die Heiko Maas gerne aufstellt.

FakeNews liegt vor, wenn die ARD behauptet, die britische Bank Lloyds schließe Filialen als Folge des Brexit, denn das ist nachweislich falsch.

FakeNews liegt auch vor, wenn die ARD unterhaltsprellende Väter erfindet und die nachweislich falsche Behauptung aufstellt, dass jeder zweite Vater nach der Scheidung keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt.

Dagegen sind üble Nachrede und Verleumdung jeweils Straftatbestände des Strafgesetzbuches, die entsprechend geregelt sind und keiner neuen Regelung bedürfen. Kurz: Es gibt bereits eine Handhabe gegen das, was Heiko Maas mit FakeNews vermengen will.

Das sollte er eigentlich wissen, als Jurist, als Bundesjustizminister….

Da Maas all das, was wir hier zusammengetragen haben, offensichtlich nicht weiß, all das, was man von einem Juristen, einem Bundesjustizminister, ja selbst einem Politiker als Wissen erwarten würde,  können wir nicht anders als zu dem Schluss kommen, dass Heiko Maas Fake ist, er ist nicht echt – in keinem Feld, in dem er etwas darstellen will.

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