Einmal Straftäter, immer Straftäter? Rückfallraten in Deutschland

Nicht alles, was aus dem Bundesjustizministerium kommt, ist Unsinn. Es gibt auch Sinnvolles, allerdings wurde das Sinnvolle, von dem wir heute berichten, lange vor der Zeit von Heiko Maas auf den Weg gebracht. Das mag erklären, warum es sinnvoll ist.

Seit etlichen Jahren forschen Jörg-Martin Jehle und Hans-Jörg Albrecht zur Frage der Rückfallhäufigkeit von Straftätern in Deutschland. Die entsprechenden Rückfalluntersuchungen gehören zu den wenigen verlässlichen empirischen Daten im Bereich der Strafrechtspflege, die es in Deutschland gibt. Und die Ergebnisse, zu denen Jehle und Albrecht regelmäßig gelangen, sie wecken erhebliche Zweifel an der Idee einer Resozialisierung, die ja nach Ansicht aller sozial Engagierten oberstes Ziel der Strafrechtspflege darstellen soll.

Dagegen ist es unter Kriminologen weitgehend ein offenes Geheimnis, dass z.B. Gefängnisse in den meisten Fällen nicht dazu dienen, den Inhaftierten die Möglichkeit zu geben, ihr Leben umzukrempeln und fortan straffrei zu leben, sondern dazu, die Allgemeinheit vor den entsprechenden Kriminellen zu schützen. Dies ist schon deshalb der Fall, weil Inhaftierungen regelmäßig dann erfolgen, wenn Kriminelle durch besondere Hartnäckigkeit unter Beweis gestellt haben, dass sie nicht gedenken, ein Leben ohne kriminelle Betätigung zu leben, so dass es selbst dem larmoyantesten Richter irgendwann zu dumm wird und er zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung greift. Inhaftierungen wegen der Schwere eines Delikts sind eher die Ausnahme als die Regel.

Die Daten von Jehle und Albrecht sind insofern etwas Besonderes, als sie eine Vollerhebung darstellen. Alle Personen, die in Deutschland vor einem Richter gelandet und dort verurteilt wurden, sind für die Jahre 2004, 2007 und 2010 erfasst und drei Jahre später, also 2007, 2010 und 2013 abermals untersucht, und zwar dahingehend, ob sie zwischenzeitlich wieder straffällig geworden sind.

“Nach dem Konzept der Rückfalluntersuchung werden alle in einem Basisjahr strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen während eines festgelegten Risikozeitraums daraufhin überprüft, ob sie wieder straffällig werden. Datenbasis hierfür sind die personenbezogenen Eintragungen im Zentral- und Erziehungsregister, die in der Regel mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.”

Das Ergebnis der entsprechenden Untersuchung ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

jehle-albrecht-ruckfallraten

Die Tabelle zeigt:

  • 34% derjenigen, die in einem Jahr strafrechtlich sanktioniert wurden, werden innerhalb von drei Jahren rückfällig.
  • Je intensiver die Sanktion, desto höher ist die Rückfallrate.
  • Die Rückfallrate ist bei jugendlichen höher als bei erwachsenen Straftätern.

Um diese Daten richtig würdigen zu können, muss man zum einen wissen, dass die strafrechtlichen Sanktionen vom Fahren ohne Fahrerlaubnis über den Diebstahl bis zum Totschlag alles enthalten, was die deutsche Strafjustiz als Delikt so zu bieten hat.

Entsprechend sind die Rückfallwahrscheinlichkeiten stark unterschiedlich, da z.B. ein wegen Mordes Verurteilter nicht die Chance hat, innerhalb von drei Jahren rückfällig zu werden, weil seine Haftstrafe den Zeitraum von drei Jahren überdauert. Straßenverkehrsdelikte, die gut ein Drittel der verurteilten Straftaten ausmachen, weisen die geringste Rückfallrate aller Straftaten auf (100), während Raub und Diebstahl die Deliktarten darstellen, für die sich die höchsten Rückfallraten finden:

behind-bars“ So werden nur ca. 18 % aller Personen, die aufgrund von Tötungsdelikten verurteilt wurden, rückfällig, während in der Gruppe der einfachen bzw. gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte etwa 39 bzw. 42 % und in der Gruppe der Raub- und Erpressungsdelinquenten sogar 52 % wieder verurteilt werden (123) … Die
durchschnittliche Rückfallrate nach Diebstahldelikten liegt bei 42 % und ist somit etwas höher als die Gesamtrückfallrate (35 %). Am stärksten belastet sind Personen, die wegen schweren Diebstahls (§ 243 StGB) oder qualifizierten Diebstahls (gem. §§ 244, 244a StGB) verurteilt worden sind (jeweils ca. 50%). Deutlich seltener kommt es nach einfachem Diebstahl zu einem Rückfall (40 %).(138).

Je nach Deliktart, variiert die Rückfallwahrscheinlichkeit also zwischen 18% und 52%. Stellt man nunmehr in Rechnung, dass Straftäter, nach allem, was die Kriminologische Forschung zusammengetragen haben, entweder aufhören, Straftaten zu begehen, weil sie aus der Jugendphase herausgewachsen sind und es geschafft haben, eine Fuß im Arbeitsleben zu positionieren oder weil ihnen die Kosten für eine Straftat zu hoch geworden sind, etwa deshalb, weil sie mehr Zeit im Gefängnis zubringen als außerhalb, weil das deutsche Strafrecht kumulativ arbeitet, d.h. bei neuen Straftaten werden Vorstrafen in Rechnung gestellt, so dass ab einem Tipping Point selbst der Ladendiebstahl dazu führen kann, die Kumpel im Knast wieder zu sehen, wenn man dies alles in Rechnung stellt und mit dem fast vollständigen Fehlen von Studien kontrastiert, in denen die Wirkung sozialer Dienste, von Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelfern dahingehend, dass Straftäter nunmehr ein straffreies Leben führen, belegt worden wäre, dann stellt sich die Frage, on ein pönales System ohne den sozialen Überbau nicht billiger und gleich effizient wäre.

Jehle, Jörg-Martin, Albrecht, Hans-Jörg, Hohmann-Fricke, Sabine & Tetal, Carina (2016). Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2010 bis 2013 und 2004 bis 2013. Berlin: Bundesministerium der Justiz.

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