Undifferenzierte Resozialisierung als Kern allen Übels: Anis Amri war ein bekannter Gewalttäter

Der Resozialisierungsgedanke in der Strafrechtspflege hat eine lange Tradition und hatte vermutlich nie einen so guten Stand wie heute. Er basiert auf der Annahme, dass jeder, der eine Straftat begangen hat, reformfähig ist, also wieder auf den Weg des straffreien Lebens zurückgebracht werden kann. Der Gedanke ist, so nobel er auch sein mag, ein Gedanke, der auch seine Risiken in sich trägt.

Cornish Clarke crimeWie wir vor einigen Tagen auf Basis der Daten der Göttinger Untersuchung zur Rückfälligkeit von Straftätern gezeigt haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter nach einer Verurteilung, weitere Straftaten begeht, sehr hoch und variiert je nach Straftat zwischen 18% und 52%. Wie eine Reihe von Untersuchungen zum Verhalten von Straftätern zeigen, gibt es kriminelle Biographien, d.h. Personen, die ihren Lebensunterhalt mit Straftaten bestreiten und ein Leben zwischen Freiheit und Inhaftierung führen, und es gibt kurze und heftige Karrieren als Gewaltstraftäter, die in der Regel mit dem vorzeitigen Tod des Straftäters enden.

Generell kann man feststellen, dass Personen, die einen Hang zur Gewalt haben, die Gewaltstraftaten begehen, sich als häufiger als resistent gegenüber Versuchen, sie zu resozialisieren, erweisen als Personen, die Straftaten als rationale Handlung ausführen, z.B. um an das Eigentum anderer zu kommen. Letztere kann man mit rationalen Argumenten und mit dem Aufzeigen von Alternativen erreichen, Erstere in der Regel nicht.

Dummerweise wird im Hinblick auf Resozialisierung zumeist nicht zwischen der Art von Straftäter, die man vor sich hat, unterschieden. So lange kein Richter einen Angeklagten als pathologischen Fall in die Sicherheitsverwahrung gesteckt hat, gilt jeder als resozialisierbar und Gegenstand der Bemühungen von Sozialdiensten und Sozialdienstleistern aller Art.

Das hat insofern Folgen, als mit dem Gedanken einer Resozialisierung der Glaube an das Gute im Menschen einhergeht, d.h. Sozialarbeiter und andere Sozialdienstleister sind in der Regel davon überzeugt, dass vor allem ein jugendlicher, aber häufig auch ein erwachsener Straftäter Opfer seiner Umstände ist, dass gesellschaftliche Nachteile oder nicht weiter spezifizierbare Strukturen den Straftäter zur Straftat veranlasst haben. Besonders pervertiert wurde dieser Gedanke in der falschen deutschen Adaption des Labeling Approachs, in der behauptet wird, es sei die gesellschaftliche Stigmatisierung, die einem Straftäter keine andere Wahl lasse als Straftaten zu begehen, da er als Krimineller keine Chance habe, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Outsiders BeckerWas die deutschen Anhänger dieser pervertierten Variante des Labeling Approach vergessen: Um als Krimineller stigmatisiert zu werden, muss man mindestens eine Straftat begangen und dafür verurteilt worden sein. Der vermeintlichen Stigmatisierung geht also ein Fehlverhalten voraus, eines, das die Mitglieder der Gesellschaft, die keine Straftaten begehen, vorsichtig werden und das Risiko, Opfer eines Straftäters zu werden, dadurch minimieren lässt, dass sie die Straftäter aus dem Weg gehen. Wie so oft in deutscher Sozialwissenschaft, wird eine Seite der Medaille schlicht unterschlagen.

Die Tatsache, dass Anis Ben-Mustafa Ben Outhman Amri den deutschen Verfolgungsbehörden entwischen konnte, obwohl er beobachtet wurde, obwohl er als Asylbeweber abgelehnt wurde und als Asylbewerber der örtlichen Bindung unterliegt, das ihm zugewiesene Asylbewerberheim und die zugehörige Gemeinde also nicht einfach verlassen kann, ist mit ein Ergebnis der undifferenzierten Anwendung des Resozialisierungsgedankens.

Anstatt sich zu versichern, mit wem man es zu tun hat, anstatt die Indikatoren, die dafür sprechen, dass Amri ein Gewalttäter ist, der nicht vorhat, seine kriminelle Karriere zu beenden, zu sammeln und entsprechende Konsequenzen zu ziehen, z.B. durch eine Überstellung von Amri in eine Vollzugsanstalt bis er abgeschoben werden kann, wird ihm das gleiche Wohlwollen und der gleiche Vorschuss entgegen gebracht, der einem Ladendieb, der Besserung gelobt hat, entgegen gebracht wird. So als gäbe es keinen Unterschied zwischen einem Brandstifter, der vier Jahre in einem italienischen Gefängnis gesessen hat und von dem bekannt ist, dass er gewaltbereit ist und einem richtigen Asylbewerber, wird Amri wie jeder andere Asylbewerber behandelt.

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Das Problem von Allaussagen besteht darin, dass ein widerstreitender Fall genügt, um sie komplett zu falsifizieren.

Mit dieser großen Gleichmacherei ist niemandem gedient. Asylbewerber, die sich in Deutschland eingliedern wollen und keinerlei Absicht haben, sich kriminell zu verhalten, werden mit Amri in einen Topf geworfen und durch die undifferenzierte Behandlung, die Informationen über das kriminelle Vorleben von Amri schlicht ignoriert, diesem gleichgestellt, und dies ausgerechnet von denen, die sich anschließend dagegen wehren, dass die Straftat eines Asylbewerbers generell allen Asylbewerbern angelastet wird. Hätten die guten Menschen in den sozialen Diensten mehr Alltagsverstand, würden sie die Menschen, die sie vor sich haben, aufgrund der vorhandenen Informationen und entsprechend des damit verbundenen menschlichen Wertes, der bei einem Brandstifter geringer ist als bei einem unbescholtenen Asylbewerber, beurteilen, sie müssten sich jetzt nicht hinstellen und vor einer Verallgemeinerung des Straftäters Amri warnen.

Gleichzeitig führt die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit krimineller Vorgeschichte und solchen, die sich nichts haben zu schulden kommen lassen, dazu, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, denn ein Amri kann sich in gleicher Weise und ohne Aufsicht innerhalb des ihm zugewiesenen Aufenthaltsgebiets bewegen wie jeder andere Asylbewerber.

Menschenfreundlichkeit zeichnet sich nicht dadurch aus, dass man allen mit gleicher Freundlichkeit und Naivität begegnet und nicht in Rechnung stellt, was man über sein Gegenüber weiß. Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen einem Menschen, der sich immer korrekt und anständig verhalten hat und einem Gewalttäter der Schulen in Brand steckt, wie dies Anis Amri getan hat. Wer sich weigert diesen unterschiedlichen Wert unterschiedlicher Menschen in Rechnung zu stellen, der stellt nicht nur die anständigen Asylbewerber schlechter, wertet sie ab, er gefährdet auch die öffentliche Sicherheit, und zwar mit erheblichen Konsequenzen, wie der Fall Anis Amri zeigt.

Es ist entsprechend an der Zeit, den Menschen in Rechnung zu stellen, den man vor sich hat und die Wertigkeit des entsprechenden Menschen bei der Hilfe, die ihm gewährt wird, zu berücksichtigen. Derzeit wedelt in dieser Hinsicht der Schwanz mit dem Hund, denn Personen, die sich anständig und korrekt verhalten, die arbeiten und einem normalen Leben nachgehen, erhalten nicht nur weniger Hilfe als diejenigen, die sich kriminell verhalten, die gezeigt haben, dass sie weder Anstand noch Achtung vor Leib oder Leben oder Eigentum anderer haben, die nicht arbeiten und eben kein normales Leben führen, sie müssen auch für deren Unterhalt, die umfangreiche Hilfe, die ihnen gewährt wird, aufkommen. Es ist Zeit das zu ändern und deutlich zu machen, dass Straftäter keinen Anspruch auf Hilfe haben, wenn sie wieder in die Gesellschaft aufgenommen werden wollen, dass ihnen gegenüber vielmehr Misstrauen angebracht ist und dass sie sich bewähren müssen, wenn sie wieder Teil der Gesellschaft sein wollen. Und in Fällen wie dem von Anis Amri steht der Schutz der Allgemeinheit vor dem individuellen Interesse eines ehemaligen Straftäters.

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